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Weitere Entscheidung unten: VG Halle, 08.11.2017

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 05.12.2016 - 5 A 16/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,46063
OVG Saarland, 05.12.2016 - 5 A 16/16 (https://dejure.org/2016,46063)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05.12.2016 - 5 A 16/16 (https://dejure.org/2016,46063)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05. Dezember 2016 - 5 A 16/16 (https://dejure.org/2016,46063)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 73 Abs 3 S 1 PersVG SL, § 73 Abs 6 PersVG SL, § 75 Abs 3 S 7 PersVG SL, § 75 Abs 4 S 1 PersVG SL, § 16a TVAöD
    Initiativrecht des Personalrats; Verbindlichkeit des Spruchs der Einigungsstelle in personellen Angelegenheiten der Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUSLEGUNG; CHARAKTER; DEMOKRATISCH; DIENSTSTELLE; EINIGUNGSSTELLE; EMPFEHLUNG; INDIVIDUALRECHT; INITIATIVRECHT; LEGITIMATION; LEITER; LETZTENTSCHEIDUNGSRECHT; MITBESTIMMUNG; PERSONALRAT; PERSONALVERTRETUNG; PERSONELL; RECHTSWEG; SCHUTZAUFTRAG; SPIEGELBILD; SPRUCH; ...

  • rechtsportal.de

    Initiativrecht des Personalrats auf unbefristete Übernahme eines befristet Beschäftigten; Verbindlichkeit des Spruchs der Einigungsstelle in personellen Angelegenheiten der Arbeitnehmer; Schutzauftrag der Personalvertretung zur Überwachung der Personalentscheidungen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Spruch der Einigungsstelle ist bloße Empfehlung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Spruch der Einigungsstelle ist bloße Empfehlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Initiativrecht des Personalrats auf unbefristete Übernahme eines befristet Beschäftigten; Verbindlichkeit des Spruchs der Einigungsstelle in personellen Angelegenheiten der Arbeitnehmer; Schutzauftrag der Personalvertretung zur Überwachung der Personalentscheidungen der ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 24.04.2002 - 6 P 3.01

    Demokratisches Prinzip; Dienstdauer, Initiativantrag; pädagogisches Personal; …

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.2016 - 5 A 16/16
    Der Beteiligte zu 1. trägt vor, das Verwaltungsgericht habe seine Rechtsauffassung auf ältere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes gestützt, die angesichts der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Beschlüssen vom 24.10.2001 - 6 B 13/00 - und vom 24.4.2002 - 6 P 3/01 - als überholt anzusehen seien.

    Rn. 39 Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.4.2002, in der ausschließlich die Problematik des "Bestehens" eines näher umschriebenen Initiativrechts im Streit war(BVerwG, Beschluss vom 24.4.2002 - 6 P 3.01 -, juris Rdnr. 7).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die mangels tatrichterlicher Feststellungen ungeklärte Frage, ob die mit dem strittigen Initiativrecht erstrebte Maßnahme wegen ihrer Auswirkungen auf das Gemeinwesen wesentlicher Bestandteil der Regierungsgewalt ist und deshalb nicht der Letztverantwortung der Dienstbehörde entzogen werden darf, mit der Begründung offen gelassen, dass das einschlägige Landesrecht unter der Prämisse der Notwendigkeit eines Letztentscheidungsrechts der Dienststelle einer verfassungskonformen Auslegung zugänglich wäre, das Bestehen des geltend gemachten Initiativrechts mit Blick hierauf - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung, nach der ein Initiativrecht bei Fehlen eines Letztentscheidungsrechts mangels Normierung der verfassungsrechtlich gebotenen Einschränkung gänzlich entfiel - bejaht(BVerwG, Beschluss vom 24.4.2002, a.a.O., Rdnrn. 17 ff.) und zusammenfassend betont, das Mitbestimmungsrecht, auf das sich der Personalrat mit seinem Initiativantrag stütze, bestehe unabhängig von der etwaigen Notwendigkeit, der Dienstbehörde ein Letztentscheidungsrecht vorzubehalten, sei es in der Ausprägung als volle, sei es als eingeschränkte Mitbestimmung.

    Diese Frage werde erst erheblich, wenn darüber zu entscheiden sein sollte, ob ein Beschluss der Einigungsstelle verbindlich ist oder als Empfehlung gilt.(BVerwG, Beschluss vom 24.4.2002, a.a.O., Rdnr. 24).

    Dem Willen des Gesetzgebers wird es unter diesen Gegebenheiten eher gerecht, einem mit dem demokratische Prinzip kollidierenden Spruch der Einigungsstelle unter entsprechender Heranziehung des § 75 Abs. 4 Satz 1 SPersVG nur den Charakter einer Empfehlung beizumessen, als das Bestehen eines Initiativrechts des Personalrats von vornherein und allein deshalb zu verneinen, weil sich an seine Ausübung unter Umständen ein Einigungsstellenverfahren anschließen könnte.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.4.2002, a.a.O., Rdnrn. 20 ff., zur Auslegung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes).

  • BVerwG, 04.06.2010 - 6 PB 4.10

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung; Letztentscheidungsrecht des Senats …

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.2016 - 5 A 16/16
    Dass die Entscheidung der Einigungsstelle als verbindlich ausgestaltet sei, bedinge nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4.6.2010 - 6 PB 4.10 -, dass der Einigungsstelle kein Bewertungs- und Beurteilungsspielraum zuzuerkennen sei.

    Rn. 44 Seit 1995 ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(…BVerfG, Beschlüsse vom 24.5.1995, a.a.O., Rdnrn. 148, 157 ff., …und vom 20.7.2001 - 2 BvL 8/00 -, juris Rdnr. 28; vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 4.6.2010 - 6 PB 4.10 -, juris Rdnr. 7 m.w.N.) geklärt, dass auch in Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer - unabhängig von der Vergütungsgruppe und der Ausübung hoheitlicher Funktionen - nur das Modell der eingeschränkten Mitbestimmung den Anforderungen des demokratischen Prinzips Rechnung trägt, weil die Bestellung der Mitglieder der Einigungsstelle (vgl. § 75 Abs. 1 SPersVG) den Anforderungen einer hinreichend demokratischen Legitimation nicht genügt und ihnen bei der Ausübung ihres Amtes Weisungsfreiheit garantiert ist (vgl. § 75 Abs. 5 SPersVG).

    Rn. 52 Nach alldem bedarf es keines Eingehens auf die insbesondere im Beschwerdeverfahren kontrovers diskutierte Rechtsprechung(BVerwG, Beschluss vom 4.6.2010, a.a.O., Rdnrn. 13 ff.; BAG, Urteil vom 27.1.2011 - 2 AZR 744.09 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.10.2013- 60 - PV 9.13 -, juris) zur ausnahmsweisen strikten Rechtsgebundenheit der Einigungsstelle und zur vollen gerichtlichen Überprüfung des Spruchs der Einigungsstelle.

  • BVerwG, 11.07.1995 - 6 P 22.93

    Personalvertretungsrecht: Gebrauchmachen vom auf Ausschöpfung der …

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.2016 - 5 A 16/16
    Diese müssen in Bezug auf das jeweils in Anspruch genommene Initiativrecht durch Auslegung gewonnen werden.(OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 8.3.1993 - 5 W 2/92 -, juris Rdnr. 19; dieses Normverständnis bestätigend: BVerwG, Beschluss vom 11.7.1995 - 6 P 22.93 -, juris Rdnr. 18).

    Zwar sei der Dienstherr nicht gehindert, haushaltsrechtlich zur Verfügung stehende Stellen nicht oder nur in begrenztem Umfang zu besetzen, seine Ermessensfreiheit könne allerdings durch gesetzliche Beschäftigungspflichten - etwa nach § 9 Abs. 2 und 3 BPersVG - eingeschränkt sein.(BVerwG, Beschluss vom 11.7.1995, a.a.O., Rdnrn. 20 ff.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 2.11.1994 - 6 P 39.93 -, juris Rdnrn. 31 ff.).

  • OVG Saarland, 08.03.1993 - 5 W 2/92

    Personalmaßnahme; Initiativrecht des Personalrats; Umfang; Beförderung; …

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.2016 - 5 A 16/16
    Diese müssen in Bezug auf das jeweils in Anspruch genommene Initiativrecht durch Auslegung gewonnen werden.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.3.1993 - 5 W 2/92 -, juris Rdnr. 19; dieses Normverständnis bestätigend: BVerwG…, Beschluss vom 11.7.1995 - 6 P 22.93 -, juris Rdnr. 18).

    Die der Personalvertretung verliehenen Befugnisse seien inhaltlich durch den jeweiligen gesetzlichen Schutzauftrag begrenzt und die Belange, zu deren Verwirklichung der Gesetzgeber die Mitbestimmung vorgesehen hat, begrenzten daher auch das Initiativrecht.(OVG des Saarlandes. Beschluss vom 8.3.1993, a.a.O., Rdnrn. 22 ff.) Hieran ist festzuhalten.

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.2016 - 5 A 16/16
    Rn. 43 Diese gesetzgeberische Konzeption aus dem Jahr 1973 unterlag gemessen am damaligen Stand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(BVerfG, Urteil vom 27.4.1959 - 2 BvF 2/58 -, juris) keinen offensichtlichen verfassungsrechtlichen Bedenken, wird aber deren späterer Fortentwicklung - ebenso wie etwa das einschlägige Regelwerk des schleswig-holsteinischen Mitbestimmungsgesetzes i.d.F. vom 11.12.1990(vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 24.5.1995 - 2 BvF 1.92 -, juris) nicht (mehr) gerecht.
  • BVerfG, 20.07.2001 - 2 BvL 8/00

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Personalvertretungsgesetzes für das Land Brandenburg

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.2016 - 5 A 16/16
    Rn. 44 Seit 1995 ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(…BVerfG, Beschlüsse vom 24.5.1995, a.a.O., Rdnrn. 148, 157 ff., und vom 20.7.2001 - 2 BvL 8/00 -, juris Rdnr. 28; vgl. auch: BVerwG…, Beschluss vom 4.6.2010 - 6 PB 4.10 -, juris Rdnr. 7 m.w.N.) geklärt, dass auch in Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer - unabhängig von der Vergütungsgruppe und der Ausübung hoheitlicher Funktionen - nur das Modell der eingeschränkten Mitbestimmung den Anforderungen des demokratischen Prinzips Rechnung trägt, weil die Bestellung der Mitglieder der Einigungsstelle (vgl. § 75 Abs. 1 SPersVG) den Anforderungen einer hinreichend demokratischen Legitimation nicht genügt und ihnen bei der Ausübung ihres Amtes Weisungsfreiheit garantiert ist (vgl. § 75 Abs. 5 SPersVG).
  • VG Saarlouis, 25.09.2009 - 9 K 432/09

    Einstellung eines Arbeitnehmers ungeachtet des entgegenstehenden Beschlusses der …

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.2016 - 5 A 16/16
    Die diesbezüglichen - sich aus der fortentwickelten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts herleitenden - Bedenken hat die Fachkammer des Verwaltungsgerichts bereits 2009(VG des Saarlandes, Beschluss vom 25.9.2009 - 9 K 432/09 -, juris Rdnrn. 39 ff.) anhand eines die erforderliche Zustimmung des Personalrats zur Einstellung eines Arbeitnehmers endgültig verweigernden Beschlusses der Einigungsstelle aufgezeigt.
  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 P 13.00

    Initiativrecht des Personalrats; Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen.

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.2016 - 5 A 16/16
    Rn. 32 In der beteiligtenseits zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10.2001(BVerwG, Beschluss vom 24.10.2001 - 6 P 13.00 -, juris Rdnrn 28 ff.) ist zur Problematik allgemein und speziell zu dem in § 66 Abs. 4 Satz 1 NWPersVG vorgesehenen Initiativrecht ausgeführt, dass dieses es dem Personalrat auch ermögliche, sich der Belange einzelner Beschäftigter anzunehmen, etwa in Fällen, in denen der Dienststellenleiter von Maßnahmen zugunsten einzelner Beschäftigter absieht, obwohl er nach der Ansicht des Personalrats zu der jeweiligen Maßnahme verpflichtet sei oder doch für sie gute Gründe sprächen.
  • BVerwG, 29.09.2004 - 6 P 4.04

    Initiativrecht des Personalrats; Einführung eines elektronischen …

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.2016 - 5 A 16/16
    Rn. 33 Dass das Initiativrecht materiell-rechtlich als Spiegelbild der Mitbestimmung begriffen wird(vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 29.9.2004 - 6 P 4.04 -, juris Rdnr. 15) und seine Grenzen daher aus dem jeweiligen Mitbestimmungsrecht zu erschließen sind, zwingt nicht nur zu der allgemein anerkannten Annahme, dass es "naturgemäß" nicht weiterreichen dürfe als die Mitbestimmung, sondern bedingt gleichzeitig - wie es seit jeher formuliert worden ist -, dass auch der Umfang, also die inhaltliche Reichweite, des jeweiligen Initiativrechts nach dem zugehörigen Mitbestimmungsrecht zu bestimmen ist.
  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 39.93

    Personalvertretung - Behördlicher Einstellungsstopp - Weiterbeschäftigung von …

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.2016 - 5 A 16/16
    Zwar sei der Dienstherr nicht gehindert, haushaltsrechtlich zur Verfügung stehende Stellen nicht oder nur in begrenztem Umfang zu besetzen, seine Ermessensfreiheit könne allerdings durch gesetzliche Beschäftigungspflichten - etwa nach § 9 Abs. 2 und 3 BPersVG - eingeschränkt sein.(BVerwG…, Beschluss vom 11.7.1995, a.a.O., Rdnrn. 20 ff.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 2.11.1994 - 6 P 39.93 -, juris Rdnrn. 31 ff.).
  • BVerwG, 06.10.1992 - 6 P 25.90

    Initiativrecht des Personalrats - Mitbestimmung bei Anordnung von Mehrarbeit und …

  • BVerwG, 25.10.1983 - 6 P 22.82

    Initiativrecht - Gesetzliche Mitbestimmung - Personalvertretung - Belange der …

  • BVerwG, 26.10.1983 - 6 P 6.83

    Initiativrecht - Beförderung

  • BVerwG, 30.10.2000 - 6 B 13.00

    Anforderungen an den Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer …

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2020 - 17 LP 1/19

    Beschwerde; Einstellung; Feststellungsantrag; Initiativrecht; kollektive …

    Rn. 51 Eine andere Betrachtung dürfte entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts und des Antragstellers auch nicht mit Blick auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juli 2019 (- BVerwG 5 P 1.18 -, juris (zu §§ 73 Abs. 3 Satz 1, 80 Abs. 1 Buchst. b Nr. 1 PersVG SL)) und vom 24. Oktober 2001 (- BVerwG 6 P 13.00 -, BVerwGE 115, 205 ff. - juris (zu §§ 66 Abs. 4 Satz 1, 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 NWPersVG)) geboten sein (…a.A. OVG B-Stadt, Beschl. v. 13.10.2009 - P A 63/07.PVL -, juris Rn. 34 ff. (zu §§ 58 Abs. 4 Satz 1, 65 Abs. 1 Buchst. c PersVG HB);… VG Braunschweig, Beschl. v. 21.6.2010 - 9 A 3/10 -, juris Rn. 18 (zu §§ 70 Abs. 2, 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG);… Altvater/Baden/Baunack/Berg/Dierßen/Herget/Kröll/Lenders/Noll, BPersVG, 10. Aufl. 2019, § 70 Rn. 13 f.;… Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, 14. Aufl. 2018, § 70 Rn. 17; differenzierend: OVG des Saarlandes, Beschl. v. 5.12.2016 - 5 A 16/16 -, juris Rn. 32 ff. (zu §§ 73 Abs. 3 Satz 1, 80 Abs. 1 Buchst. b Nr. 1 PersVG SL);… Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber/Griebeling/Hebeler, a.a.O., § 70 Rn. 40 (Stand: Juli 2009)).
  • OVG Bremen, 30.06.2021 - 6 LP 48/20

    Personalvertretungsrecht der Länder; Initiativrechts des Personalrats bei …

    Denn vorliegend gibt es keinen Spruch einer Einigungsstelle, so dass sich die Frage nach der Verbindlichkeit eines solchen Spruches nicht stellt (…vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 24.04.2002 - 6 P 3/01, juris Rn. 24;… OVG Bremen, Beschl. v. 13.10.2009 - P A 63/07.PVL, juris Rn. 37 f.; OVG Saarland, Beschl. v. 05.12.2016 - 5 A 16/16, juris Rn. 37 ff.).
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Rechtsprechung
   VG Halle, 08.11.2017 - 5 A 16/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,44867
VG Halle, 08.11.2017 - 5 A 16/16 (https://dejure.org/2017,44867)
VG Halle, Entscheidung vom 08.11.2017 - 5 A 16/16 (https://dejure.org/2017,44867)
VG Halle, Entscheidung vom 08. November 2017 - 5 A 16/16 (https://dejure.org/2017,44867)
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Kurzfassungen/Presse

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Lehrer hat Kostenerstattungsanspruch für Schulbücher

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