Rechtsprechung
| VGH Hessen, 04.09.1996 - 5 A 1858/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 21 AtG, § 22 VwKostG, § 45 VwGO, § 48 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 83 VwGO
Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtes bei isolierter Anfechtung eines selbständigen Kostenbescheides, der zu einer Sachentscheidung aus dem Bereich der erstinstanzlichen Zuständigkeit des OVG/VGH ergangen ist; keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 23.05.1995 - 9/V E 835/94
- VGH Hessen, 04.09.1996 - 5 A 1858/95
Papierfundstellen
- ESVGH 47, 77 (Ls.)
- DVBl 1997, 678 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- VGH Hessen, 02.08.1993 - 14 A 995/92
Erstinstanzliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei Streit über Kosten …
Auszug aus VGH Hessen, 04.09.1996 - 5 A 1858/95
Die Streitigkeiten über die Erhebung von Kosten für diesbezügliche Behördenentscheidungen gemäß § 21 AtG in Verbindung mit der Kostenverordnung zum Atomgesetz in einem von der Sachentscheidung gesondert ergangenen Kostenbescheid gehören bereits nach dem Wortlaut dieser Vorschrift nicht zu den erstinstanzlichen Zuständigkeiten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluß des 14. Senats vom 2. August 1993 - 14 A 995/92 -, NVwZ 1994, 1036; Beschluß des erkennenden 5. Senats vom 5. August 1987 - 5 A 2204/86 - NVwZ 1988, 75, noch zu der Vorgängerregelung des Art. 2 § 9 Abs. 1 Nr. 1 EntlG).Eine gesonderte Kostenentscheidung betrifft jedoch die technische Verwirklichung dieser Vorhaben nicht (so ebenfalls der 14. Senat in seinem Beschluß vom 2. August 1993 - 14 A 995/92 -, a.a.O.; vgl. auch für eine im Rahmen eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ergangene Kostenentscheidung: BVerwG, Beschluß vom 22. November 1995 - 11 VR 42.95 -, UPR 1996, 120).
- BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 43.88
Verwaltungsgericht - Erstinstanzielle Zuständigkeit - Abbau - Stillgelegte …
Auszug aus VGH Hessen, 04.09.1996 - 5 A 1858/95
(vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988 - 7 C 43.88 -, NVwZ 1988, 913 ff). - BVerwG, 01.12.1992 - 7 A 4.92
Auslegung des § 5 Abs. 1 VPG; Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen nach § …
Auszug aus VGH Hessen, 04.09.1996 - 5 A 1858/95
Ausnahmen von dieser Bindungswirkung sind jedoch anerkannt bei schweren und offensichtlichen Rechtsverstößen, d.h. bei offensichtlicher Gesetzeswidrigkeit (BVerwG, Beschluß vom 1. Dezember 1992 - 7 A 4.92 - NVwZ 1993, 770;… Kopp, VwGO, 10. Auflage, § 83 Rdnr. 15;… Ortloff in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: 1. April 1996, § 83 Rdnr. 16). - BVerwG, 22.11.1995 - 11 VR 42.95
Verwaltungsprozeßrecht: Gerichtliche Zuständigkeit für die Anfechtung einer …
Auszug aus VGH Hessen, 04.09.1996 - 5 A 1858/95
Eine gesonderte Kostenentscheidung betrifft jedoch die technische Verwirklichung dieser Vorhaben nicht (…so ebenfalls der 14. Senat in seinem Beschluß vom 2. August 1993 - 14 A 995/92 -, a.a.O.; vgl. auch für eine im Rahmen eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ergangene Kostenentscheidung: BVerwG, Beschluß vom 22. November 1995 - 11 VR 42.95 -, UPR 1996, 120). - VGH Hessen, 05.08.1987 - 5 A 2204/86
Gerichtszuständigkeit bei Klage gegen isolierten Kostenbescheid gemäß Art 2 § 9 …
Auszug aus VGH Hessen, 04.09.1996 - 5 A 1858/95
Die Streitigkeiten über die Erhebung von Kosten für diesbezügliche Behördenentscheidungen gemäß § 21 AtG in Verbindung mit der Kostenverordnung zum Atomgesetz in einem von der Sachentscheidung gesondert ergangenen Kostenbescheid gehören bereits nach dem Wortlaut dieser Vorschrift nicht zu den erstinstanzlichen Zuständigkeiten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluß des 14. Senats vom 2. August 1993 - 14 A 995/92 -, NVwZ 1994, 1036; Beschluß des erkennenden 5. Senats vom 5. August 1987 - 5 A 2204/86 - NVwZ 1988, 75, noch zu der Vorgängerregelung des Art. 2 § 9 Abs. 1 Nr. 1 EntlG).
- VGH Hessen, 30.08.2023 - 5 C 1093/23
Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei isolierter Anfechtung eines …
Eine isolierte Kostenentscheidung betrifft jedoch die technische Verwirklichung dieser Vorhaben nicht (so auch OVG Nds., Beschluss vom 16. Juni 2022 - 12 KS 71/22 -, juris; vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 4. September 1996 - 5 A 1858/95 -, juris mwN zu Kosten nach dem Atomgesetz [AtG]; vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 1995 - 11 VR 42.95 -, juris zu Kosten im eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren). - OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 7 KS 74/01
Auslagenerstattung; Auslagenerstattung; Kostenschuldner; Zuständigkeit
Ergeht zu einer materiellen Sachentscheidung der Behörde, über deren Anfechtung gemäß § 48 Abs. 1 (hier: Nr. 9) VwGO das Oberverwaltungsgericht erstinstanzlich zur Entscheidung berufen ist, die Kostenentscheidung in einem gesonderten Bescheid, ist für die dagegen gerichtete Anfechtungsklage im ersten Rechtszug das Verwaltungsgericht auch dann zuständig, wenn der Rechtsstreit bezüglich der materiellen Sachentscheidung bereits beim Oberverwaltungsgericht anhängig ist (vgl. HessVGH, Beschl. v. 04.09.1996 - 5 A 1858/95 -, DVBl. 1997, 678, mit dem er eine vergleichbare Sache wegen offensichtlicher Gesetzwidrigkeit zurückverwiesen hat).
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