Rechtsprechung
| VGH Hessen, 07.05.2015 - 5 A 2124/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 11 Hess KAG, der Stadt Flörsheim StrBS
Straßenbeitrag - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HessKAG § 11 Abs. 1
Ermessensgerechte Erneuerung einer Straße im Zusammenhang mit der Erneuerung von Kanalleitungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Heranziehung zu einem Straßenbeitrag beim Fehlen eines beitragsfähigen Um- oder Ausbaus rechtswidrig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Heranziehung zu einem Straßenbeitrag beim Fehlen eines beitragsfähigen Um- oder Ausbaus rechtswidrig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ermessensgerechte Erneuerung einer Straße im Zusammenhang mit der Erneuerung von Kanalleitungen
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 21.02.2013 - 6 K 3982/11
- VGH Hessen, 07.05.2015 - 5 A 2124/13
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2010 - 15 A 1189/10
Erstmalige Einbau einer Frostschutzschicht als beitragsfähige Verbesserung i.S.d. …
Auszug aus VGH Hessen, 07.05.2015 - 5 A 2124/13
Ob und wann ein "erneuernder" oder "verbessernder" Um- oder Ausbau erfolgt, steht im pflichtgemäßen Ermessen der Kommune (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Juli 2010 - 15 A 1189/10 -, OVGE MüLü 53, 123).Zwar muss eine Kommune beim Fehlen einer ausreichenden Frostschutzschicht mit dem verbessernden Einbau eines ausreichenden Unterbaus nicht warten, bis erstmals Frostschutzschäden auftreten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Juli 2010 - 15 A 1189/10 -, OVGE MüLü 53, 123).
- VGH Hessen, 04.04.1995 - 5 TH 1264/93
Straßenbeitrag: Ersetzung eines Belages für einen Gehweg - zur Verbesserung bzw …
Auszug aus VGH Hessen, 07.05.2015 - 5 A 2124/13
Ist dabei der Verbesserungseffekt und ein - nach fehlerfreier Einschätzung der Gemeinde - entsprechendes Verbesserungsbedürfnis zu bejahen, so können derartige Maßnahmen auch schon vor Erreichen des Zustandes der abnutzungsbedingten Erneuerungsbedürftigkeit die Beitragspflicht auslösen (vgl. Urteil des Senats vom 30. Januar 1991 - 5 UE 2831/88 -, NVwZ-RR 1992, 100 = HSGZ 1992, 39; Beschluss vom 4. April 1995 - 5 TH 1264/93 -, NVwZ-RR 1995, 599 = HSGZ 1995, 459; Lohmann in: HSGZ 1991, 126). - VGH Hessen, 30.01.1991 - 5 UE 2831/88
Straßenbaubeitrag: Beitragsfähigkeit bei Verbesserung; Ablaufhemmung
Auszug aus VGH Hessen, 07.05.2015 - 5 A 2124/13
Ist dabei der Verbesserungseffekt und ein - nach fehlerfreier Einschätzung der Gemeinde - entsprechendes Verbesserungsbedürfnis zu bejahen, so können derartige Maßnahmen auch schon vor Erreichen des Zustandes der abnutzungsbedingten Erneuerungsbedürftigkeit die Beitragspflicht auslösen (vgl. Urteil des Senats vom 30. Januar 1991 - 5 UE 2831/88 -, NVwZ-RR 1992, 100 = HSGZ 1992, 39; Beschluss vom 4. April 1995 - 5 TH 1264/93 -, NVwZ-RR 1995, 599 = HSGZ 1995, 459; Lohmann in: HSGZ 1991, 126).
- VGH Hessen, 18.01.2018 - 5 B 1217/17
Straßenausbaubeitrag
Die Gemeinde hat jedoch sowohl hinsichtlich der Entscheidung, ob überhaupt und welche Ausbaumaßnahme vorgenommen werden soll, als auch bei der Entscheidung über den Inhalt des Bauprogramms einschließlich der Einzelarbeiten und der kostenbezogenen Erforderlichkeit einen weiten Einschätzungsspielraum, der vom Gericht nur eingeschränkt überprüfbar ist und erst dann überschritten ist, wenn keine Gründe ersichtlich sind, die die Maßnahme im durchgeführten Umfang rechtfertigen können (vgl. Senatsurteile vom 3. Mai 2015 - 5 A 2124/13 -, LKRZ 2015, 345 = ZKF 2015, 239 = Juris, und vom 31. Mai 2000 - 5 UE 2814/99 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24. Februar 1999 - 2 L 146/96 -, NordÖR 1999, 311 = Juris;… Driehaus, a.a.O., § 33 Rn. 46 m.w.N). - VG Bayreuth, 15.11.2017 - B 4 K 16.589
Straßenausbaubeitrag für eine Anliegerstraße
Dies gilt schon deshalb, weil durch die einheitliche Baumaßnahme Kosten eingespart und Einschränkungen der Nutzbarkeit der Straße zeitlich beschränkt werden (Hess. VGH U.v. 07.05.2015 - 5 A 2124/13, juris Rn. 18; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 23.07.2010 - 15 A 1189/10).Mag ein dringender Ausbaubedarf noch nicht vorgelegen haben, so war ein "völlig intakter Oberflächenbelag ohne sichtbare Schäden", wie im Fall der Entscheidung des OVG Kassel vom 07.05.2015 (Az. 5 A 2124/13, juris Rn. 22), auf der erneuerten Teilstrecke nicht mehr vorhanden.
- VG Kassel, 26.11.2020 - 6 K 2433/17
Zu geringe Veranlagung zu einem Straßenbeitrag
Dies gilt schon deshalb, weil durch die einheitliche Baumaßnahme Kosten eingespart und Einschränkungen der Nutzbarkeit der Straße zeitlich begrenzt werden (Hess. VGH, Urteil vom 7. Mai 2015 - 5 A 2124/13 -, juris, Rn. 20 , …sowie Urteil vom 5. Juni 2018 - 5 A 1537/16 -, juris, Rn. 31 ).
- VG Kassel, 06.04.2021 - 6 K 6080/17
Keine Unwirksamkeit einer Straßenbeitragssatzung bei Verstoß gegen …
Dies gilt schon deshalb, weil durch die einheitliche Baumaßnahme Kosten eingespart und Einschränkungen der Nutzbarkeit der Straße zeitlich begrenzt werden (Hess. VGH, Urteil vom 7. Mai 2015 - 5 A 2124/13 -, juris, Rn. 20 , …sowie Urteil vom 5. Juni 2018 - 5 A 1537/16 -, juris, Rn. 31 ). - VGH Hessen, 05.06.2018 - 5 A 1537/16 Ist dabei der Verbesserungseffekt und ein - nach fehlerfreier Einschätzung der Gemeinde - entsprechendes Verbesserungsbedürfnis zu bejahen, können derartige Maßnahmen auch bereits vor Erreichen des Zustandes der abnutzungsbedingten Erneuerungsbedürftigkeit die Beitragspflicht auslösen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Urteile vom 7. Mai 2015 - 5 A 2124/13 - , LKRZ 2015, 345 und vom 30. Januar 1991 - 5 UE 2831/88 -, juris sowie Beschluss vom 4. April 1995 - 5 TH 1264/93 -, juris).
- VG Ansbach, 29.10.2015 - AN 3 K 15.00720
Erhebung eines Straßenausbaubeitrags - Erneuerung der Ortsstraße
Rn. 49 Insoweit verweise die Beklagte auf VGH Kassel, Urteil vom 5. Mai 2015, 5 A 2124/13, juris. - VG Bayreuth, 13.09.2017 - B 4 K 16.137
Erhebung eines Straßenausbaubeitrags
Durch eine einheitliche Baumaßnahme werden Kosten eingespart und Einschränkungen der Nutzbarkeit der Straße zeitlich beschränkt (Hess. VGH U.v. 07.05.2015 - 5 A 2124/13, juris Rn. 18; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 23.07.2010 - 15 A 1189/10). - VG Bayreuth, 09.12.2015 - B 4 K 14.29
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Dies gilt schon deshalb, weil durch die einheitliche Baumaßnahme Kosten eingespart und Einschränkungen der Nutzbarkeit der Straße zeitlich beschränkt werden (Hess. VGH U.v. 07.05.2015 - 5 A 2124/13, juris Rn. 18; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 23.07.2010 - 15 A 1189/10 -).
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