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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 28.09.2022 - 5 A 216/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,35952
OVG Sachsen, 28.09.2022 - 5 A 216/22 (https://dejure.org/2022,35952)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.09.2022 - 5 A 216/22 (https://dejure.org/2022,35952)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. September 2022 - 5 A 216/22 (https://dejure.org/2022,35952)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO
    Wiedereinsetzung; Berufungsbegründung; Organisation des Fristenwesens; Vorfrist; Überprüfung; Fristberechnung; Wegfall des Hindernisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Berufung innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des vollständigen Urteils i.R.e Klageabweisung auf Aufhebung eines Straßenausbaubeitragsbescheids; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist

  • rechtsportal.de

    Begründung der Berufung innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des vollständigen Urteils i.R.e Klageabweisung auf Aufhebung eines Straßenausbaubeitragsbescheids; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.09.2020 - IV ZB 18/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2022 - 5 A 216/22
    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung gehört zur ordnungsgemäßen Organisation einer Anwaltskanzlei die allgemeine Anordnung, bei Prozesshandlungen, deren Vornahme ihrer Art nach mehr als nur einen geringen Aufwand an Zeit und Mühe erfordert, wie dies regelmäßig bei Rechtsmittelbegründungen der Fall ist, außer dem Datum des Fristablaufs noch eine grundsätzlich etwa einwöchige Vorfrist zu notieren (BGH, Beschl. v. 23. September 2020 - IV ZB 18/20 -, juris Rn. 9 m. w. N.; BayVGH, Beschl. v. 23. August 2021 - 22 ZB 21.1509 -, juris;… VGH BW, Beschl. v. 6. Dezember 2017 - 1 S 1484/17 -, juris Rn. 23).

    Sie kann die Fristwahrung in der Regel selbst dann gewährleisten, wenn die Eintragung einer Rechtsmittelbegründungsfrist versehentlich unterblieben ist (BGH, Beschl. v. 23. September 2020 - IV ZB 18/20 -, juris Rn. 9 m. w. N.).

  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 390.94

    Wiedereinsetzung - Rechtsmittelbegründungsfrist - Eigenverantwortliche Prüfung - …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2022 - 5 A 216/22
    Auf die Fristberechnung seiner Mitarbeiterin durfte sich der bevollmächtigte Rechtsanwalt nicht ungeprüft verlassen (BVerwG, Beschl. v. 17. April 2013 - 6 P 9.12 -, juris m. w. N. zur höchstrichterlichen Rechtsprechung; BVerwG, Beschl. v. 7. März 1995 - 9 C 390/94 -, juris).
  • BGH, 09.06.1994 - I ZB 5/94

    Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts; Notierung von …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2022 - 5 A 216/22
    Schon diese Möglichkeit einer auf Verschulden beruhenden Versäumung der Frist schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BGH, Beschl. v. 9. Juni 1994 - I ZB 5/94 -, juris; BGH, Beschluss v. 27. Mai 1997 - VI ZB 10/97 -, juris).
  • BGH, 27.05.1997 - VI ZB 10/97

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Bearbeitung einer auf Vorfristanordnung vorgelegten …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2022 - 5 A 216/22
    Schon diese Möglichkeit einer auf Verschulden beruhenden Versäumung der Frist schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BGH, Beschl. v. 9. Juni 1994 - I ZB 5/94 -, juris; BGH, Beschluss v. 27. Mai 1997 - VI ZB 10/97 -, juris).
  • BVerwG, 17.04.2013 - 6 P 9.12

    Frist für die Begründung der Rechtsbeschwerde; Prüfungspflicht des …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2022 - 5 A 216/22
    Auf die Fristberechnung seiner Mitarbeiterin durfte sich der bevollmächtigte Rechtsanwalt nicht ungeprüft verlassen (BVerwG, Beschl. v. 17. April 2013 - 6 P 9.12 -, juris m. w. N. zur höchstrichterlichen Rechtsprechung; BVerwG, Beschl. v. 7. März 1995 - 9 C 390/94 -, juris).
  • BGH, 06.07.1994 - VIII ZB 12/94

    Beginn der Zwei-Wochen-Frist für die Anbringung des Wiedereinsetzungsantrages

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2022 - 5 A 216/22
    Dabei kann die Behebung des Hindernisses vor oder nach Ablauf der zu wahrenden Frist liegen (BGH, Beschl. v. 6. Juli 1994 - VIII ZB 12/94 -, juris m. w. N. zur st. Rspr.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2017 - 1 S 1484/17

    Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung; Wiedereinsetzung; rechtsanwaltliche …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2022 - 5 A 216/22
    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung gehört zur ordnungsgemäßen Organisation einer Anwaltskanzlei die allgemeine Anordnung, bei Prozesshandlungen, deren Vornahme ihrer Art nach mehr als nur einen geringen Aufwand an Zeit und Mühe erfordert, wie dies regelmäßig bei Rechtsmittelbegründungen der Fall ist, außer dem Datum des Fristablaufs noch eine grundsätzlich etwa einwöchige Vorfrist zu notieren (…BGH, Beschl. v. 23. September 2020 - IV ZB 18/20 -, juris Rn. 9 m. w. N.; BayVGH, Beschl. v. 23. August 2021 - 22 ZB 21.1509 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 6. Dezember 2017 - 1 S 1484/17 -, juris Rn. 23).
  • BGH, 22.05.2019 - IV ZB 33/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2022 - 5 A 216/22
    Rn. 16 Die Stellungnahmen enthalten ferner auch keine substantiierten, nachvollziehbaren Angaben zur Organisation des Fristenwesens in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten der Klägerin durch allgemeine Vorkehrungen der Büroorganisation oder durch konkrete Einzelanweisungen an seine Mitarbeiter, die es erlauben, die Einhaltung der Anforderungen festzustellen, welche die Rechtsprechung an eine wirksame Organisation des Fristenwesens stellt, sodass von deren Nichteinhaltung auszugehen ist (BGH, Beschl. v. 22. Mai 2019 - IV ZB 33/18 -, juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 23.08.2021 - 22 ZB 21.1509

    Keine Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Berufung wegen …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2022 - 5 A 216/22
    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung gehört zur ordnungsgemäßen Organisation einer Anwaltskanzlei die allgemeine Anordnung, bei Prozesshandlungen, deren Vornahme ihrer Art nach mehr als nur einen geringen Aufwand an Zeit und Mühe erfordert, wie dies regelmäßig bei Rechtsmittelbegründungen der Fall ist, außer dem Datum des Fristablaufs noch eine grundsätzlich etwa einwöchige Vorfrist zu notieren (…BGH, Beschl. v. 23. September 2020 - IV ZB 18/20 -, juris Rn. 9 m. w. N.; BayVGH, Beschl. v. 23. August 2021 - 22 ZB 21.1509 -, juris;… VGH BW, Beschl. v. 6. Dezember 2017 - 1 S 1484/17 -, juris Rn. 23).
  • OVG Sachsen, 19.06.2024 - 3 A 496/23

    Eingang eines per beA übermittelten Antrags auf Zulassung der Berufung im EGVP …

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit offenbleibt, dass die Fristversäumung von der Partei oder ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (…BayVGH, Beschl. v. 20. April 2022 - 23 ZB 19.2287 -, juris Rn. 6 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 28. September 2022 - 5 A 216/22 -, juris Rn. 18).
  • OVG Sachsen, 01.12.2025 - 3 B 156/25

    Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist durch Behörde; elektronisches …

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit offenbleibt, dass die Fristversäumung von der Partei oder ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (…BayVGH, Beschl. v. 20. April 2022 - 23 ZB 19.2287 -, juris Rn. 6 m. w. N.;… SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2023 a. a. O. Rn. 11, und Beschl. v. 28. September 2022 - 5 A 216/22 -, juris Rn. 18).
  • OVG Sachsen, 28.05.2025 - 3 A 222/25

    Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung; Fristversäumung, ; …

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit offenbleibt, dass die Fristversäumung von der Partei oder ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (…BayVGH, Beschl. v. 20. April 2022 - 23 ZB 19.2287 -, juris Rn. 6 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 28. September 2022 - 5 A 216/22 -, juris Rn. 18).
  • OVG Sachsen, 20.09.2023 - 3 A 315/23

    Elektronisches Empfangsbekenntnis; Zustellung

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit offenbleibt, dass die Fristversäumung von der Partei oder ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (…BayVGH, Beschl. v. 20. April 2022 - 23 ZB 19.2287 -, juris Rn. 6 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 28. September 2022 - 5 A 216/22 -, juris Rn. 18).
  • VG Lüneburg, 22.11.2022 - 5 B 93/22

    Dublin Bulgarien: keine systemischen Mängel

    Gegen diesen Bescheid hat der Antragsteller am 28. Oktober 2022 Klage erhoben (- 5 A 216/22 -) und um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht.
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