Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 23.01.2017 - 5 A 227/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 6a BJagdG
Befriedeter Bezirk; Befriedung; ethische Gründe; Unfallgefahr; Wilddichte; Wildschäden - jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)
Zulässige Befriedung nach § 6a BJG trotz einer nicht unerheblichen Wildschadensgefahr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Landkreis Lüneburg hat die bislang bejagten Grundstücke der Klägerin zu befriedeten Bezirken zu erklären
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Landkreis Lüneburg hat die bislang bejagten Grundstücke der Klägerin zu befriedeten Bezirken zu erklären
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Landkreis Lüneburg hat die bislang bejagten Grundstücke der Klägerin zu befriedeten Bezirken zu erklären
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bejagte Grundstücke einer Jagdgegnerin müssen befriedet werden - Erforderlichkeit der Jagd zur Vermeidung der Gefahr vermehrter Wildschäden vom Landkreis nicht ausreichend begründet
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- VG Minden, 03.05.2016 - 8 K 1480/15
Verpflichtung zur Jagdausübung als eine die die Jagd ablehnenden …
Auszug aus VG Lüneburg, 23.01.2017 - 5 A 227/16
Anknüpfend an das allgemeine Begriffsverständnis ist mithin auch (jagd-)rechtlich ein Handeln nur dann als ethisch motiviert zu qualifizieren, wenn der Handelnde sein Tun an Kriterien ausrichtet, die er anhand der moralischen Kategorien von "Gut" und "Böse" bewertet hat und an die er sich innerlich derart gebunden fühlt, dass ihn ein Handeln gegen diese Wertvorstellungen in einen Gewissenskonflikt von erheblichem Gewicht geraten lässt (…vgl. VG Düsseldorf, U. v. 16.12.2015 - 15 K 8252/14 - juris Rn. 24 ff.; VG Minden, U. v. 03.05.2016 - 8 K 1480/15 - juris Rn. 20 ff.;… VG Münster, U. v. 30.10.2015 - 1 K 1488/14 - juris Rn. 25 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschl. v. 20.12.1960 - 1 BvL 21/60 - juris).Rn. 44 a) Die in mehreren Stellungnahmen angeführte Gefahr der heranrückenden Afrikanischen Schweinepest stellt zum jetzigen Zeitpunkt keine Tatsache dar, die die Annahme rechtfertigt, gesunde Wildbestände seien durch eine Befriedung konkret gefährdet (vgl. VG Minden, U. v. 03.05.2016 - 8 K 1480/15 - juris Rn. 43).
- VG Lüneburg, 11.02.2016 - 6 A 275/15
Befriedung; Eigenjagd; Erbengemeinschaft; ethische Gründe; Gewissensentscheidung; …
Auszug aus VG Lüneburg, 23.01.2017 - 5 A 227/16
Dies setzt eine ernsthafte Gewissensentscheidung voraus, die im Sinne des § 6a Abs. 1 S. 1 BJagdG dann glaubhaft gemacht ist, wenn sie durch konkrete Anhaltspunkte und objektive Umstände sowie die Schilderung der zu Grunde liegenden Motivation in einer Weise nachvollziehbar gemacht wird, die das Vorhandensein ethischer Gründe - hier für die Ablehnung der Jagd - zumindest überwiegend wahrscheinlich sein lässt (…vgl. VG Würzburg, Beschl. v. 05.03.2013 - W 5 E 13.138 - juris Rn. 7; VG Lüneburg, U. v. 11.02.2016 - 6 A 275/15 -, juris; Begründung der Bundesregierung vom 14. Januar 2003 zum "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der jagdrechtlichen Vorschriften", Bundestags-Drucksache 17/12046, S. 8).Eine notstandsähnliche Situation ist dann zu bejahen, wenn von der Menge, Art und Massierung des Wildbestandes eine Gefahr ausgeht, die einen gravierenden Schaden befürchten lässt, der das übliche Maß übersteigt (…vgl. Munte/Schuck, BJagdG, 2. Aufl., § 27 Rn. 6; VG Lüneburg, U. v. 11.02.2016 - 6 A 275/15 -, juris Rn. 54).
- VG Düsseldorf, 14.10.2016 - 15 K 5905/15
Grundflächen Jagd Befriedung ethisch Gründe Fleischkonsum Allgemeininteresse …
Auszug aus VG Lüneburg, 23.01.2017 - 5 A 227/16
Rn. 39 Weil die Gefahr für die vorbezeichneten Allgemeininteressen die Befriedung nach § 6a Abs. 1 S. 1 BJagdG ausschließt, darf sie mit Blick auf das Gewicht, das dem schutzwürdigen Interesse des Grundstückseigentümers daran zukommt, die von ihm aus ethischen Gründen abgelehnte Jagd auf seinem Grundeigentum zu verhindern, nicht nur abstrakt bestehen; sie muss vielmehr von vergleichbarem Gewicht und damit konkret sein (VG Düsseldorf, U. v. 14.10.2016 - 15 K 5905/15 -, juris Rn. 52).Ihr dürfte vielmehr gemäß § 6a Abs. 5 S. 1 BJagdG durch die Anordnung einer beschränkten Jagdausübung auf Schwarzwild auf den für befriedet erklärten Grundflächen zu begegnen sein, soweit eine solche Maßnahme zur Vermeidung der Gefahr von Tierseuchen oder aus Gründen der Seuchenhygiene erforderlich wäre (VG Düsseldorf, U. v. 14.10.2016 - 15 K 5905/15 -, juris Rn. 64).
- BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60
Kriegsdienstverweigerung I
Auszug aus VG Lüneburg, 23.01.2017 - 5 A 227/16
Anknüpfend an das allgemeine Begriffsverständnis ist mithin auch (jagd-)rechtlich ein Handeln nur dann als ethisch motiviert zu qualifizieren, wenn der Handelnde sein Tun an Kriterien ausrichtet, die er anhand der moralischen Kategorien von "Gut" und "Böse" bewertet hat und an die er sich innerlich derart gebunden fühlt, dass ihn ein Handeln gegen diese Wertvorstellungen in einen Gewissenskonflikt von erheblichem Gewicht geraten lässt (…vgl. VG Düsseldorf, U. v. 16.12.2015 - 15 K 8252/14 - juris Rn. 24 ff.;… VG Minden, U. v. 03.05.2016 - 8 K 1480/15 - juris Rn. 20 ff.; VG Münster, U. v. 30.10.2015 - 1 K 1488/14 - juris Rn. 25 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschl. v. 20.12.1960 - 1 BvL 21/60 - juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2013 - 8 B 10517/13
Die Jagd aus Gewissensgründen ablehnender Grundstückseigentümer muss Jagdausübung …
Auszug aus VG Lüneburg, 23.01.2017 - 5 A 227/16
Erfordert die notwendige Regulierung und Reduzierung von Wildschäden die Durchführung von übergreifenden Bewegungsjagden, kann auch dieser Aspekt geeignet sein, die Befriedung zu versagen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21.06.2013 - 8 B 10517/13 -, juris Rn. 25). - VG Düsseldorf, 16.12.2015 - 15 K 8252/14
Jagdausübung bleibt trotz ethischer Bedenken des Grundstückseigentümers erlaubt
Auszug aus VG Lüneburg, 23.01.2017 - 5 A 227/16
Anknüpfend an das allgemeine Begriffsverständnis ist mithin auch (jagd-)rechtlich ein Handeln nur dann als ethisch motiviert zu qualifizieren, wenn der Handelnde sein Tun an Kriterien ausrichtet, die er anhand der moralischen Kategorien von "Gut" und "Böse" bewertet hat und an die er sich innerlich derart gebunden fühlt, dass ihn ein Handeln gegen diese Wertvorstellungen in einen Gewissenskonflikt von erheblichem Gewicht geraten lässt (vgl. VG Düsseldorf, U. v. 16.12.2015 - 15 K 8252/14 - juris Rn. 24 ff.;… VG Minden, U. v. 03.05.2016 - 8 K 1480/15 - juris Rn. 20 ff.;… VG Münster, U. v. 30.10.2015 - 1 K 1488/14 - juris Rn. 25 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschl. v. 20.12.1960 - 1 BvL 21/60 - juris). - VG Münster, 30.10.2015 - 1 K 1488/14
Aus ethischen Gründen - Tierschützerin darf Jagd auf ihrem Grundstück verbieten
Auszug aus VG Lüneburg, 23.01.2017 - 5 A 227/16
Anknüpfend an das allgemeine Begriffsverständnis ist mithin auch (jagd-)rechtlich ein Handeln nur dann als ethisch motiviert zu qualifizieren, wenn der Handelnde sein Tun an Kriterien ausrichtet, die er anhand der moralischen Kategorien von "Gut" und "Böse" bewertet hat und an die er sich innerlich derart gebunden fühlt, dass ihn ein Handeln gegen diese Wertvorstellungen in einen Gewissenskonflikt von erheblichem Gewicht geraten lässt (…vgl. VG Düsseldorf, U. v. 16.12.2015 - 15 K 8252/14 - juris Rn. 24 ff.;… VG Minden, U. v. 03.05.2016 - 8 K 1480/15 - juris Rn. 20 ff.; VG Münster, U. v. 30.10.2015 - 1 K 1488/14 - juris Rn. 25 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschl. v. 20.12.1960 - 1 BvL 21/60 - juris). - VG Würzburg, 05.03.2013 - W 5 E 13.138
Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen; einstweiliger Rechtsschutz; …
Auszug aus VG Lüneburg, 23.01.2017 - 5 A 227/16
Dies setzt eine ernsthafte Gewissensentscheidung voraus, die im Sinne des § 6a Abs. 1 S. 1 BJagdG dann glaubhaft gemacht ist, wenn sie durch konkrete Anhaltspunkte und objektive Umstände sowie die Schilderung der zu Grunde liegenden Motivation in einer Weise nachvollziehbar gemacht wird, die das Vorhandensein ethischer Gründe - hier für die Ablehnung der Jagd - zumindest überwiegend wahrscheinlich sein lässt (vgl. VG Würzburg, Beschl. v. 05.03.2013 - W 5 E 13.138 - juris Rn. 7; VG Lüneburg, U. v. 11.02.2016 - 6 A 275/15 -, juris; Begründung der Bundesregierung vom 14. Januar 2003 zum "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der jagdrechtlichen Vorschriften", Bundestags-Drucksache 17/12046, S. 8).
- VG Lüneburg, 08.03.2017 - 5 A 231/16
Befriedeter Bezirk; Befriedung; ethische Gründe
Anknüpfend an das allgemeine Begriffsverständnis ist mithin auch (jagd-)rechtlich ein Handeln nur dann als ethisch motiviert zu qualifizieren, wenn der Handelnde sein Tun an Kriterien ausrichtet, die er anhand der moralischen Kategorien von "Gut" und "Böse" bewertet hat und an die er sich innerlich derart gebunden fühlt, dass ihn ein Handeln gegen diese Wertvorstellungen in einen Gewissenskonflikt von erheblichem Gewicht geraten lässt (vgl. Urt. d. Kammer v. 23.01.2017 - 5 A 227/16 -, juris, Rn. 28;… VG Minden, Urt. v. 03.05.2016 - 8 K 1480/15 - juris, Rn. 20 ff.;… VG Düsseldorf, Urt. v. 16.12.2015 - 15 K 8252/14 - juris, Rn. 24 ff.;… VG Münster, Urt. v. 30.10.2015 - 1 K 1488/14 - juris, Rn. 25 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschl. v. 20.12.1960 - 1 BvL 21/60 - juris).Dies setzt eine ernsthafte Gewissensentscheidung voraus, die im Sinne des § 6 a Abs. 1 Satz 1 BJagdG dann glaubhaft gemacht ist, wenn sie durch konkrete Anhaltspunkte und objektive Umstände sowie die Schilderung der zu Grunde liegenden Motivation in einer Weise nachvollziehbar gemacht wird, die das Vorhandensein ethischer Gründe - hier für die Ablehnung der Jagd - zumindest überwiegend wahrscheinlich erscheinen lässt (vgl. Urt. d. Kammer v. 23.01.2017 - 5 A 227/16 -, juris, Rn. 28;… VG Lüneburg, Urt. v. 11.02.2016 - 6 A 275/15 , juris, Rn. 49; Begründung der Bundesregierung vom 14. Januar 2013 zum "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften", Bundestags-Drucksache 17/12046, S. 8).
Weil die Gefahr für die vorbezeichneten Allgemeininteressen die Befriedung nach § 6 a Abs. 1 Satz 1 BJagdG ausschließt, darf sie mit Blick auf das Gewicht, das dem schutzwürdigen Interesse des Grundstückseigentümers daran zukommt, die von ihm aus ethischen Gründen abgelehnte Jagd auf seinem Grundeigentum zu verhindern, nicht nur abstrakt bestehen; sie muss vielmehr von vergleichbarem Gewicht und damit konkret sein (vgl. Urt. d. Kammer v. 23.01.2017 - 5 A 227/16 -, juris, Rn. 39;… VG Düsseldorf, Urt. v. 14.10.2016 - 15 K 5905/15 -, juris, Rn. 52).
- VG Münster, 14.02.2017 - 1 K 1608/15
Befriedung von Grundflächen Ablehnung der Jagdausübung Ethische Gründe …
Rn. 25 Vgl. VG Münster, Urteil vom 30. Oktober 2015 - 1 K 1488/14 -, juris, Rn. 25 f., unter Bezugnahme auf BVerfG, Entscheidung vom 20. Dezember 1960 - 1 BvL 21/60 -, BVerfGE 12, 45 = juris, Rn. 30; siehe auch VG Lüneburg, Urteil vom 23. Januar 2017 - 5 A 227/16 -, juris, Rn. 28; VG Düsseldorf, Urteil vom 14. Oktober 2016 - 15 K 5905/15 -, juris, Rn. 29; VG Regensburg, Urteil vom 10. Mai 2016 - RN 4 K 16.8 -, juris, Rn. 33 f.; VG Minden, Urteil vom 3. Mai 2016 - 8 K 1480/15 -, juris, Rn. 20.Rn. 29 Vgl. VG Münster, Urteil vom 30. Oktober 2015 - 1 K 1488/14 -, juris, Rn. 29 f. m. w. N.; VG Lüneburg, Urteil vom 23. Januar 2017 - 5 A 227/16 -, juris, Rn. 28; VG Düsseldorf, Urteil vom 14. Oktober 2016 - 15 K 5905/15 -, juris, Rn. 31; VG Minden, Urteil vom 3. Mai 2016 - 8 K 1480/15 -, juris, Rn. 29 ff.
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