Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 18.02.2003 - 5 A 232/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Heranziehung zu einer Zweitwohnungssteuer
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 3 Abs 1 KAG ND; Art 105 Abs 2a GG
Baurechtliche Genehmigung; Dauervermietung; Kapitalanlage; Mindestausstattung; persönlicher Lebensbedarf; Vermietung; Zweitwohnung; örtliche Aufwandsteuer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …
Auszug aus VG Braunschweig, 18.02.2003 - 5 A 232/01
Deshalb scheiden solche Wohnungen als Gegenstand der Zweitwohnungssteuer aus, die diesen Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs nicht dienen, sondern von ihrem Inhaber als reine Kapitalanlage - also ausschließlich zur Einkommenserzielung - gehalten werden (BVerwG, Urteil vom 10.10.1995 - 8 C 40.93 -, DÖV 1996, 289).Maßgeblich für die Bestimmung des Verwendungszwecks der Zweitwohnung ist nicht die - unüberprüfbare - innere Absicht des Zweitwohnungsinhabers, sondern sind die objektiven, nach außen in Erscheinung tretenden und nachprüfbaren Umstände (BVerwG, Urteil vom 10.10.1995, aaO).
Für die Beurteilung der Frage, ob eine Wohnung ausschließlich als zweitwohnungsteuerfreie Kapitalanlage dienen soll, sind daher die Umstände des Einzelfalles umfassend zu würdigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.1995, aaO).
- OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 L 136/00
Rechtswidrigkeit eines Zweitwohnungssteuerbescheids; In einer Zweitwohnung zum …
Auszug aus VG Braunschweig, 18.02.2003 - 5 A 232/01
Das OVG Schleswig weist in seinem Urteil vom 20.03.2002 - 2 L 136/00 - (NVwZ-RR 2002, 528 f.) daraufhin, dass für eine Wohnung eine abgeschlossene Wohneinheit mit sanitärer Ausstattung und Kochgelegenheit erforderlich ist. - VGH Baden-Württemberg, 18.12.1986 - 2 S 964/86
Zweitwohnungsteuer für baurechtswidrige Wohnung
Auszug aus VG Braunschweig, 18.02.2003 - 5 A 232/01
Das zweite Wohnbaugesetz will damit nicht das Schaffen von Wohnraum ohne baurechtliche Genehmigung mit Vergünstigungen fördern (vgl. insoweit VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 2 S 964/86 -). - BVerwG, 19.10.1977 - 8 C 90.76
Steuerbegünstigter Wohnungsbau - Mindeststandard
Auszug aus VG Braunschweig, 18.02.2003 - 5 A 232/01
Eine Parallele zu der zum zweiten Wohnungsbaugesetz ergangene Rechtsprechung (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 19.10.1977, NJW 1978, 961), wonach als Wohnungen nur solche Räume anerkannt werden können, die auch rechtlich zur Dauerbenutzung geeignet sind, lässt sich insoweit nicht ziehen.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 194/06
Zur Zweitwohnungssteuer für Studenten, die Leistungen nach dem BAföG beziehen
Als Wohnungen in diesem Sinne sind nach Auffassung des Senats abgeschlossene oder räumlich erkennbar selbständige Wohneinheiten mit sanitärer Ausstattung und Kochgelegenheit zu qualifizieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.04.1997 - 8 B 87.97 - juris;… vgl. auch OVG Schleswig, Urt. v. 20.03.2002 - 2 L 136/00 - juris;… VG Lüneburg, Urt. v. 02.01.2004 - 5 A 118/04 -, juris;… VG Oldenburg, Urt. v. 26.10.2006 - 2 A 1562/04 - juris; VG Braunschweig, Urt. v. 18.02.2003 - 5 A 232/01 -, juris).Hierzu gehören folglich Kochgelegenheit, Wasserversorgung, Ausguss, Toilette und Heizungsmöglichkeiten (vgl. VG Braunschweig, Urt. v. 18.02.2003 - 5 A 232/01 -juris).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 257/06
Zweitwohnungsteuer für Ausbildungsförderung beziehende Studenten, …
Als Wohnungen in diesem Sinne sind nach Auffassung des Senats abgeschlossene oder räumlich erkennbar selbständige Wohneinheiten mit sanitärer Ausstattung und Kochgelegenheit zu qualifizieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.04.1997 - 8 B 87.97 - juris;… vgl. auch OVG Schleswig, Urt. v. 20.03.2002 - 2 L 136/00 -, juris;… VG Lüneburg, Urt. v. 02.01.2004 - 5 A 118/04 -, juris;… VG Oldenburg, Urt. v. 26.10.2006 - 2 A 1562/04 -, juris; VG Braunschweig, Urt. v. 18.02.2003 - 5 A 232/01 -, juris).Hierzu gehören folglich Kochgelegenheit, Wasserversorgung, Ausguss, Toilette und Heizungsmöglichkeiten (vgl. VG Braunschweig, Urt. v. 18.02.2003 - 5 A 232/01 -, juris).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 241/06
Anforderung an Erstwohnung bei Erhebung der Zweitwohnungssteuer; keine …
Rn. 27 Hiervon ausgehend bewegt sich der satzungsmäßige Wohnungsbegriff, wie er nach Auffassung des Senats einheitlich auf die Erst- und die Zweitwohnung anzuwenden ist, zwischen den niedrigen Anforderungen des Melderechts (§ 15 LMG) und den deutlich strengeren Anforderungen eines allgemeinen Wohnungsbegriffs ("abgeschlossene oder räumlich erkennbar selbständige Wohneinheiten mit sanitärer Ausstattung und Kochgelegenheit"; so vom Senat zugrundegelegt in OVG Greifswald, 20.06.2007 - 1 L 194/06 und 1 L 257/06 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch BVerwG, 21.04.1997 - 8 B 87.97 -, juris; OVG Schleswig, 20.03.2002 - 2 L 136/00 -, juris; VG Oldenburg, 26.10.2006 - 2 A 1562/04 -, juris; VG Lüneburg, 02.01.2004 - 5 A 118/04 -, juris; VG Braunschweig, 18.02.2003 - 5 A 232/01 -, juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2026 - 14 A 62/22
Zurückweisung des Antrags auf Zulassung der Berufung des Klägers als …
Rn. 26 Vgl. hierzu etwa VG Braunschweig, Urteil vom 18. Februar 2003 - 5 A 232/01 -, juris, Rdnr. 17. - VG Oldenburg, 26.10.2006 - 2 A 1562/04
Ausstattung; Bereich; Bescheid; Besuch; Dauermietvertrag; Heranziehung; …
Hiervon ist jedenfalls dann - zunächst allgemein ausgeführt - auszugehen, wenn die betreffende Wohnfläche durch eine abschließbare Tür von den übrigen Bereichen des Hauses abgetrennt wird (auf den Gesichtspunkt des Abschließens einer Wohnung abstellend: VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 5. Dezember 2002 - 16 K 386/01 -, Juris; vgl. auch OVG Schleswig, Urteil vom 20. März 2002 - 2 L 136/00 -, NVwZ-RR 2002, 528 sowie - dem OVG Schleswig folgend - VG Braunschweig, Urteil vom 18. Februar 2003 - 5 A 232/01 -, Juris, die - lediglich - auf eine "abgeschlossenen Wohneinheit" abstellen). - VG Augsburg, 09.04.2008 - Au 6 K 06.1218
Zweitwohnungssteuer; Wohnungsinhaber - Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, …
Dabei ist die ursprüngliche baurechtliche Genehmigung als Garage unerheblich, wenn der Raum tatsächlich als Wohnraum nutzbar ist (vgl. VG Braunschweig vom 18.2.203, Az. 5 A 232/01, juris RdNr. 19).
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