Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 24.02.2016 - 5 A 252/10 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (2)
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Vergnügungssteuer-Satzung der Stadt Leipzig rechtswidrig
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Vergnügungssteuer-Satzung der Stadt Leipzig rechtswidrig
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 13.02.2008 - 1 K 593/07
- OVG Sachsen, 06.10.2008 - 5 A 265/08
- BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 13.08
- OVG Sachsen, 24.02.2016 - 5 A 252/10
- BVerwG, 03.05.2017 - 9 B 39.16
Wird zitiert von ... (4)
- FG Hamburg, 15.08.2016 - 1 V 41/16
Prüfungsumfang des gerichtlichen AdV-Verfahrens: kein Löschen des Datenspeichers …
Sie nimmt insoweit auch Bezug auf Urteile des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Az. 5 A 251/10 und 5 A 252/10), das aufgrund eines Gutachtens eine der HmbSpVSt vergleichbare Steuer, bei der eine Geldspielgerätesteuer ebenfalls auf den Geldeinwurf statt auf den Überschuss erhoben werde, für erdrosselnd und damit verfassungswidrig erachte. - VG Wiesbaden, 13.04.2018 - 1 K 298/16
Eine fehlende Abwälzbarkeit der Spielapparatesteuer hat die Klägerin nicht …
Ergänzend bezieht sie sich auf die Entscheidungen des OVG Bautzen zu den Verfahren mit den Aktenzeichen 5 A 251/10 und 5 A 252/10, mit denen die Vergnügungssteuer in der Stadt Leipzig als erdrosselnd festgestellt worden sei. - OVG Sachsen, 23.10.2012 - 5 B 287/12
Aufschiebende Wirkung, Vergnügungssteuer, ernstliche Zweifel, offene …
Diese neue Vergnügungssteuersatzung ist seitdem Grundlage der Vergnügungssteuerveranlagung der Antragstellerin; die dagegen von ihr eingelegten Rechtsmittel sind Gegenstand der zwischen den Beteiligten anhängigen Berufungsverfahren, die seit ihrer Zurückverweisung vom Bundesverwaltungsgericht beim Senat unter den Aktenzeichen 5 A 251/10 und 5 A 252/10 geführt werden. - OVG Sachsen, 03.03.2016 - 3 B 341/15
Gewerbliche Unzuverlässigkeit; Spielhallen; Vielzahl von Rechtsverstößen; …
Insoweit ist allerdings darauf hinzuweisen, dass durch Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2016 (- 5 A 252/10 -) ausweislich der gerichtlichen Pressemitteilung vom 25. Februar 2016 lediglich Vergnügungssteuerbescheide aus den Jahren 2006 und 2007 aufgehoben wurden, da aufgrund eines Sachverständigengutachtens von einer erdrosselnden Höhe der Vergnügungssteuer für diesen Zeitraum ausgegangen wurde.
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