Rechtsprechung
| VGH Hessen, 31.03.2010 - 5 A 254/10.Z |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anknüpfung an das Grundstückseigentum durch den kommunalen Satzungsgeber i.R.v. grundstücksbezogenen Leistungen kommunaler Einrichtungen für die Bestimmung des Gebührenschuldners; Erforderlichkeit einer besonderen Ausnahme für mit einem Nießbrauch belastete Grundstücke
Verfahrensgang
- VG Kassel, 17.12.2009 - 6 K 503/08
- VGH Hessen, 31.03.2010 - 5 A 254/10.Z
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 655
- DÖV 2010, 658
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 8.08
Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnung, persönlicher …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 13.08.1996 - 8 B 23.96
Kommunalabgaben - Müllabfuhrgebühren, Abrechnung der Gebühren zwischen Mieter und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG München, 07.12.2006 - M 10 K 06.2017 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Thüringen, 09.09.2013 - 4 EO 1275/04
Zum Schuldner der Wassergebühr bei der Wasserversorgung mehrerer …
Bei öffentlichen Einrichtungen und Anlagen, die auf Grundstücke bezogene Leistungen erbringen, kann der Satzungsgeber aber auch auf den Grundstückseigentümer oder den in ähnlicher Weise zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigten abstellen (vgl. HessVGH, Beschlüsse vom 31. März 2010 - 5 A 254/10.Z -, NVwZ-RR 2010, 655 und vom 18. April 2012 - 5 C 2625/10.N - 4 KRZ 2012, 383;… Lichtenfeld in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2012, § 6 Rn. 718 ff;… Mildner in: Driehaus, a. a. O., § 6 Rn. 818;… Lohmann in: Driehaus, a. a. O., Rn. 660).Ob der Satzungsgeber bei derartigen auch grundstücksbezogenen Benutzungsgebühren auf die dem Grundstück erbrachte Gesamtleistung abstellt und dementsprechend den Grundstückseigentümer als mittelbaren Verursacher heranzieht oder ob er wegen des auch personenbezogenen Charakters der Leistung den jeweiligen Mieter, Pächter oder sonst schuldrechtlich Berechtigten als unmittelbaren Verursacher und Endverbraucher zum Schuldner der Benutzungsgebühr macht, steht in seinem Ermessen, das auch Gründe der Verwaltungsvereinfachung einbeziehen darf (HessVGH, Beschlüsse vom 31. März 2010 - 5 A 254/10.Z …und vom 18. April 2012 - 5 C 2625/10 N -, jeweils a. a. O.; BVerwG, Beschluss vom 13. August 1996 - 8 B 23.96 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 82 = ZKF 1997, 182).
- OVG Thüringen, 09.09.2013 - 4 EO 1186/06
Schuldner der Wassergebühr bei der Wasserversorgung mehrerer Ferieneinrichtungen …
Bei öffentlichen Einrichtungen und Anlagen, die auf Grundstücke bezogene Leistungen erbringen, kann der Satzungsgeber aber auch auf den Grundstückseigentümer oder den in ähnlicher Weise zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigten abstellen (vgl. HessVGH, Beschlüsse vom 31. März 2010 - 5 A 254/10.Z -, NVwZ-RR 2010, 655 und vom 18. April 2012 - 5 C 2625/10.N - LKRZ 2012, 383;… Lichtenfeld in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2012, § 6 Rn. 718 ff.;… Mildner in Driehaus, a. a. O., § 6 Rn. 818;… Lohmann in Driehaus, a. a. O., Rn. 660).Ob der Satzungsgeber bei derartigen auch grundstücksbezogenen Benutzungsgebühren auf die dem Grundstück erbrachte Gesamtleistung abstellt und dem entsprechend den Grundstückseigentümer als mittelbaren Verursacher heranzieht oder ob er wegen des auch personenbezogenen Charakters der Leistung den jeweiligen Mieter, Pächter oder sonst schuldrechtlich Berechtigten als unmittelbaren Verursacher und Endverbraucher zum Schuldner der Benutzungsgebühr macht, steht in seinem Ermessen, das auch Gründe der Verwaltungsvereinfachung einbeziehen darf (HessVGH, Beschlüsse vom 31. März 2010 - 5 A 254/10.Z - …und vom 18. April 2012 - 5 C 2625/10.N - jeweils a. a. O.; BVerwG, Beschluss vom 13. August 1996 - 8 B 23.96 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 82 = ZKF 1997, 182).
- VGH Hessen, 18.04.2012 - 5 C 2625/10
Grundstückseigentümer als Gebührenschuldner auch bei Nießbrauch
Rn. 25 Der Senat hat in einem Verfahren zwischen der Bevollmächtigten - und Ehefrau - des Antragstellers und der Antragsgegnerin des vorliegenden Verfahrens folgendes ausgeführt (Beschluss vom 31. März 2010 - 5 A 254/10 Z -, NVwZ-RR 2010, 655 = HSGZ 2010, 401):. - VG Halle, 23.06.2011 - 4 A 189/10
Bestimmtheit der Regelung über den Gebührenschuldner
Der Satzungsgeber hat ein weites Ermessen im Hinblick darauf, ob er auf den Grundstückseigentümer oder auf den (dinglich) Nutzungsberechtigten, etwa den Nießbraucher, als Gebührenschuldner abstellt (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 31. März 2010 - 5 A 254/10.Z - juris Rn. 5).
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