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| BVerwG, 11.12.2017 - 5 A 4.17 |
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Verwerfung der "Nichtigkeitsklage" mangels Postulationsfähigkeit; Vorliegen eines die freie Willensbildung ausschließenden, nicht lediglich vorübergehenden Zustands krankhafter Störung der Geistestätigkeit
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Verwerfung der "Nichtigkeitsklage" mangels Postulationsfähigkeit; Vorliegen eines die freie Willensbildung ausschließenden, nicht lediglich vorübergehenden Zustands krankhafter Störung der Geistestätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Geschäftsfähigkeit und Prozessfähigkeit des Querulanten
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 10.10.2016 - 5 A 32.16
Prozessfähigkeit eines geschäftsfähigen Betreuten bei Bestehen eines …
Auszug aus BVerwG, 11.12.2017 - 5 A 4.17
Die von der Klägerin gegen die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 2016 in den Verfahren 5 A 32.16 bis 5 A 59.16 erhobene "Nichtigkeitsklage" wird verworfen.Auch in dem vorliegenden Verfahren sind unter dem Aktenzeichen 5 A 4.17 Nichtigkeitsklagen und Verzögerungsrügen zu den Entscheidungen des Senats in den Verfahren 5 A 32.16 bis 5 A 59.16 , also insgesamt 28 Einzelverfahren zusammengefasst.
Dies beruht darauf, dass die gegen die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 2016 in den Verfahren 5 A 32.16 bis 5 A 59.16 erhobene Nichtigkeitsklage offensichtlich unbegründet ist (vgl. BAG…, Beschluss vom 19. September 2007 - 3 AZB 11/07 - NZA 2008, 1030 Rn. 9; BVerwG…, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 5 B 29.10 - juris Rn. 3 m.w.N.).
- BVerwG, 10.10.2016 - 5 A 59.16
Zulässigkeit eines von einem Betreuten ohne Einwilligung des Betreuers anhängig …
Auszug aus BVerwG, 11.12.2017 - 5 A 4.17
Die von der Klägerin gegen die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 2016 in den Verfahren 5 A 32.16 bis 5 A 59.16 erhobene "Nichtigkeitsklage" wird verworfen.Auch in dem vorliegenden Verfahren sind unter dem Aktenzeichen 5 A 4.17 Nichtigkeitsklagen und Verzögerungsrügen zu den Entscheidungen des Senats in den Verfahren 5 A 32.16 bis 5 A 59.16 , also insgesamt 28 Einzelverfahren zusammengefasst.
Dies beruht darauf, dass die gegen die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 2016 in den Verfahren 5 A 32.16 bis 5 A 59.16 erhobene Nichtigkeitsklage offensichtlich unbegründet ist (vgl. BAG…, Beschluss vom 19. September 2007 - 3 AZB 11/07 - NZA 2008, 1030 Rn. 9; BVerwG…, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 5 B 29.10 - juris Rn. 3 m.w.N.).
- BVerfG, 19.08.2013 - 1 BvR 577/13
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Feststellung mangelnder Prozessfähigkeit …
Auszug aus BVerwG, 11.12.2017 - 5 A 4.17
Um die Prozessfähigkeit von Verfahrensbeteiligten beurteilen zu können, muss ein Fachgericht alle verfügbaren Beweismittel ausschöpfen und insbesondere regelmäßig ein Sachverständigengutachten einholen und vor der Beweisaufnahme zur Prozessfähigkeit eine persönliche Anhörung durchführen (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 29. November 2005 - 1 BvR 1542/05 - BVerfGK 6, 380 , vom 19. August 2013 - 1 BvR 577/13 - juris Rn. 12 und vom 16. Juni 2016 - 1 BvR 2509/15 - NZA-RR 2016, 495 jeweils m.w.N.).
- BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf …
Auszug aus BVerwG, 11.12.2017 - 5 A 4.17
Um die Prozessfähigkeit von Verfahrensbeteiligten beurteilen zu können, muss ein Fachgericht alle verfügbaren Beweismittel ausschöpfen und insbesondere regelmäßig ein Sachverständigengutachten einholen und vor der Beweisaufnahme zur Prozessfähigkeit eine persönliche Anhörung durchführen (…vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 29. November 2005 - 1 BvR 1542/05 - BVerfGK 6, 380 , vom 19. August 2013 - 1 BvR 577/13 - juris Rn. 12 und vom 16. Juni 2016 - 1 BvR 2509/15 - NZA-RR 2016, 495 jeweils m.w.N.). - BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 1542/05
Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Auszug aus BVerwG, 11.12.2017 - 5 A 4.17
Um die Prozessfähigkeit von Verfahrensbeteiligten beurteilen zu können, muss ein Fachgericht alle verfügbaren Beweismittel ausschöpfen und insbesondere regelmäßig ein Sachverständigengutachten einholen und vor der Beweisaufnahme zur Prozessfähigkeit eine persönliche Anhörung durchführen (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 29. November 2005 - 1 BvR 1542/05 - BVerfGK 6, 380 , vom 19. August 2013 - 1 BvR 577/13 - juris Rn. 12 und vom 16. Juni 2016 - 1 BvR 2509/15 - NZA-RR 2016, 495 jeweils m.w.N.). - BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 11/07
Vermögenslose GmbH - Abwickler - Prozesspfleger
Auszug aus BVerwG, 11.12.2017 - 5 A 4.17
Dies beruht darauf, dass die gegen die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 2016 in den Verfahren 5 A 32.16 bis 5 A 59.16 erhobene Nichtigkeitsklage offensichtlich unbegründet ist (vgl. BAG, Beschluss vom 19. September 2007 - 3 AZB 11/07 - NZA 2008, 1030 Rn. 9; BVerwG…, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 5 B 29.10 - juris Rn. 3 m.w.N.). - BVerwG, 01.07.2010 - 5 B 29.10
"Sprungrechtsbeschwerde" zur Überprüfung instanzieller Zuständigkeiten
Auszug aus BVerwG, 11.12.2017 - 5 A 4.17
Dies beruht darauf, dass die gegen die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 2016 in den Verfahren 5 A 32.16 bis 5 A 59.16 erhobene Nichtigkeitsklage offensichtlich unbegründet ist (vgl. BAG…, Beschluss vom 19. September 2007 - 3 AZB 11/07 - NZA 2008, 1030 Rn. 9; BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 5 B 29.10 - juris Rn. 3 m.w.N.). - BVerwG, 13.09.1991 - 7 B 114.91
Auszug aus BVerwG, 11.12.2017 - 5 A 4.17
Es kann dazu aber auch auf Erkenntnisse und Beweismittel aus anderen Verfahren zurückgreifen (vgl. BVerwG, Beschluss 13. September 1991 - 7 B 114.91 - juris Rn. 2).
- BFH, 31.01.2024 - X S 32/23
Feststellung von Prozessunfähigkeit
Einige der jeweiligen Beklagten hätten auf den gegen die Antragstellerin ergangenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 11.12.2017 - 5 A 4.17 hingewiesen, aus dem sich nach Überzeugung des FG die Prozessunfähigkeit der Antragstellerin ergebe.Rn. 7 Aus dem vom FG erwähnten BVerwG-Beschluss vom 11.12.2017 - 5 A 4.17 ergibt sich, dass das Amtsgericht (AG) X als Betreuungsgericht die Antragstellerin auf Anregung des örtlichen Familiengerichts mit Beschluss vom 18.12.2014 nach sachverständiger Begutachtung für den Bereich der Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt gestellt hat.
Rn. 9 Mit dem bereits erwähnten Beschluss vom 11.12.2017 - 5 A 4.17 sah das BVerwG die Antragstellerin als prozessunfähig an.
Rn. 17 a) Aus dem Beschluss des BVerwG vom 11.12.2017 - 5 A 4.17 und den darin in Bezug genommenen Unterlagen (Sachverständigengutachten, Beschlüsse des Betreuungs- und Beschwerdegerichts) ergibt sich, dass die Antragstellerin seinerzeit prozessunfähig war.
Ferner ergibt sich aus weiteren gerichtlichen Entscheidungen jüngeren Datums, dass die Antragstellerin auch weiterhin hunderte aussichtslose Verfahren bei verschiedenen deutschen Gerichten anhängig macht (z.B. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen --OVG NRW-- vom 25.02.2022 - 4 A 394/22, dessen Art der Bezugnahme auf den BVerwG-Beschluss vom 11.12.2017 - 5 A 4.17 deutlich erkennen lässt, dass es sich um ein Verfahren der Antragstellerin handelte).
- OVG Niedersachsen, 03.07.2024 - 14 LA 87/24
Voraussetzungen der Prozessunfähigkeit eines Beteiligten i.R.e. Antrags auf …
Dieser Einschätzung, die das erstinstanzliche Gericht in seinem angefochtenen Urteil unter Bezugnahme auf den Beschluss des 8. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2020 - 8 LA 17/20- dargelegt hat und die der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Beschluss vom 11. Dezember 2017 (Az. 5 A 4/17, juris Rn. 4 ff.) entspricht, schließt der Senat sich aus eigener Überzeugung an (siehe bereits Senatsbeschl. v. 21.7.2022 - 14 LA 273/22-).Auch in dem vorliegenden Verfahren sind unter dem Aktenzeichen 5 A 4.17 Nichtigkeitsklagen und Verzögerungsrügen zu den Entscheidungen des Senats in den Verfahren 5 A 32.16 bis 5 A 59, 16 also insgesamt 28 Einzelverfahren zusammengefasst.
Es kann dazu auch auf Erkenntnisse und Beweismittel aus anderen Verfahren zurückgreifen (BVerwG, Beschl. v. 11.12.2017 - 5 A 4/17 -, juris Rn. 14, u. v. 13.9.1991 - 7 B 114.91 - juris Rn. 2;… BVerwG, Urt. v. 25.1.1973 - V CB 119.69 -, juris Rn. 7).
Daneben geht auch der Bundesfinanzhof u.a. unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2017 (5 A 4.17 -, juris) davon aus, dass die Klägerin prozessunfähig ist, weil sie nach wie vor weiterhin hunderte aussichtslose Verfahren vor den (Ober-)Gerichten anhängig mache.
- OVG Niedersachsen, 09.10.2024 - 2 LA 170/24
Sinn und Zweck der Bestellung eines Prozess- und Verfahrenspflegers, die …
Dieser Einschätzung, die das erstinstanzliche Gericht in seinem angefochtenen Urteil unter Bezugnahme auf diverse Entscheidungen des 8. Senats und des - bis zum 31. August 2024 für das Datenschutzrecht zuständigen - 14. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 27.02.2020 - 8 LA 17/20 -, vom 15.02.2022 - 8 LA 32/22 -, vom 21.07.2022 - 14 LA 273/22, vom 24.08.2022 - 8 ME 58/22 und vom 26.01.2024 - 8 LB 104/23) vertritt und die der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Beschluss vom 11. Dezember 2017 (Az. 5 A 4.17, juris Rn. 4 ff.) entspricht, schließt sich der seit dem 1. September 2024 für das Datenschutzrecht zuständige 2. Senat aus eigener Überzeugung an.Auch in dem vorliegenden Verfahren sind unter dem Aktenzeichen 5 A 4.17 Nichtigkeitsklagen und Verzögerungsrügen zu den Entscheidungen des Senats in den Verfahren 5 A 32.16 bis 5 A 59.16, also insgesamt 28 Einzelverfahren zusammengefasst.
Es kann dazu auch auf Erkenntnisse und Beweismittel aus anderen Verfahren zurückgreifen (BVerwG, Beschl. v. 11.12.2017 - 5 A 4/17 -, juris Rn. 14, u. v. 13.9.1991 - 7 B 114.91 - juris Rn. 2;… BVerwG, Urt. v. 25.1.1973 - V CB 119.69 -, juris Rn. 7).
Daneben geht auch der Bundesfinanzhof u.a. unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2017 (5 A 4.17 -, juris) davon aus, dass die Klägerin prozessunfähig ist, weil sie nach wie vor weiterhin hunderte aussichtslose Verfahren vor den (Ober-)Gerichten anhängig mache.
- VG Düsseldorf, 27.02.2023 - 29 K 140/23
Krankhafter Querulantenwahn, partielle Prozessunfähigkeit
Rn. 20 BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 5 A 4/17 -, juris Rn. 3. - OVG Niedersachsen, 26.01.2024 - 8 LB 104/23
Klageerhebung durch einen prozessunfähigen Beteiligten; Fehlende Genehmigung der …
Die Klägerin ist prozessunfähig (so u.a. schon Senatsbeschl. v. 27.2.2020 - 8 LA 17/20 - v. 15.2.2022 - 8 LA 32/22 - v. 24.8.2022 - 8 ME 58/22 - ebenso BVerwG, Beschl. v. 11.12.2017 - 5 A 4.17 -, juris Rn. 4 ff.) und ihr besonderer Vertreter hat die Prozessführung ausdrücklich nicht genehmigt (…siehe den Schriftsatz v. 12.9.2023, S. 1).Auch in dem vorliegenden Verfahren sind unter dem Aktenzeichen 5 A 4.17 Nichtigkeitsklagen und Verzögerungsrügen zu den Entscheidungen des Senats in den Verfahren 5 A 32.16 bis 5 A 59.16, also insgesamt 28 Einzelverfahren zusammengefasst.
Es kann dazu auch auf Erkenntnisse und Beweismittel aus anderen Verfahren zurückgreifen (BVerwG, Beschl. v. 11.12.2017 - 5 A 4.17 -, juris Rn. 14, u. v. 13.9.1991 - 7 B 114.91 - juris Rn. 2;… BVerwG, Urt. v. 25.1.1973 - V CB 119.69 -, juris Rn. 7).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2022 - 4 A 394/22
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Einlegung eines Antrags auf …
Unter Bezugnahme auf die erkennbar bis heute aktuellen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 11.12.2017 - 5 A 4.17 -, denen sich zuletzt nach sorgfältiger Überprüfung das Verwaltungsgericht Köln mit Gerichtsbescheid vom 27.12.2021 - 13 K 547/21 - angeschlossen hat, wird der Senat entsprechend der in Anlage 1 der Klageerwiderung erläuterten Praxis des Bundesverwaltungsgerichts, über die er die Klägerin bereits mit Hinweisschreiben vom 23.12.2019 im Verfahren 4 E 774/19 unterrichtet hat, künftig gleichfalls über sämtliche Anträge, die wie alle bisherigen nicht nur an diesem Gericht angebrachten missbräuchlich, substanzlos und offensichtlich aussichtslos sind, nicht mehr entscheiden. - VGH Bayern, 04.02.2019 - 11 C 18.668
Beschwerde gegen Bestellung eines Prozesspflegers
Letzteres ist anzunehmen, wenn die Willensbetätigung nicht auf rationalen Erwägungen beruht, sondern unkontrollierbaren Trieben oder Vorstellungen unterworfen ist (vgl. BVerwG, B.v. 11.12.2017 - 5 A 4.17 - juris Rn. 3;… Spickhoff in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2018, § 104 Rn. 15 ff. m.w.N.), was hier wie dargelegt der Fall ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2025 - 13 A 1508/22
Ordnungsgemäße Vertretung eines prozessunfähigen minderjährigen Kindes als eine …
Rn. 19 Vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 5 A 4.17 -, juris, Rn. 15. - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2022 - 4 B 246/22
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Einlegung einer Beschwerde …
Unter Bezugnahme auf die erkennbar bis heute aktuellen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 11.12.2017 - 5 A 4.17 -, denen sich zuletzt nach sorgfältiger Überprüfung das Verwaltungsgericht Köln mit Gerichtsbescheid vom 27.12.2021 - 13 K 547/21 - angeschlossen hat, wird der Senat entsprechend der in Anlage 1 der Antragserwiderung erläuterten Praxis des Bundesverwaltungsgerichts, über die er die Antragstellerin bereits mit Hinweisschreiben vom 23.12.2019 im Verfahren 4 E 774/19 - unterrichtet hat, künftig gleichfalls über sämtliche Anträge, die wie alle bisherigen nicht nur an diesem Gericht angebrachten missbräuchlich, substanzlos und offensichtlich aussichtslos sind, nicht mehr entscheiden. - VG Arnsberg, 15.05.2025 - 9 K 3981/23
Prozessunfähigkeit; Prüfungsrecht; Prozesspfleger; paranoide …
Rn. 17 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 5 A 4.17 -, juris, Rn. 3.
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