Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.07.1983 - 5 A 42/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 23.05.1990 - 4 S 2688/89
Zum Anspruch auf Stellenzulage bei Dienstverbot
Nach überwiegender Auffassung liegt der Tatbestand der Wahrnehmung einer besonderen Funktion aber auch dann noch vor, wenn die zulagefähige Diensttätigkeit während einer Erkrankung oder eines Erholungsurlaubes nicht ausgeübt wird (…vgl. BVerwG, Urteil v. 6.4.1989, a.a.O.; Nr. 42.3.11 bis Nr. 42.3.11.3 der Verwaltungsvorschriften zum Bundesbesoldungsgesetz -- BBesGVwV -- zweifelnd: OVG Lüneburg, Urteil v. 26.7.1983 -- 5 A 42/83 --, Schütz, ES/B II 1.3 Nr. 2).Auch der von einem Dienstverbot nach § 144 LBG betroffene Polizeivollzugsbeamte nimmt somit (noch) eine besondere Funktion im Sinne des § 42 Abs. 3 Satz 1 BBesG wahr und hat damit einen Anspruch auf die Zulage nach Vorbemerkung Nr. 9 (so im Ergebnis auch Battis, BBG, § 60 RdNr. 4; Fürst/Finger/Mühl/Niedermayer, Gesamtkommentar öffentliches Dienstrecht, Bd. I Teil 2, § 60 BBG RdNr. 5; ebenso zur Ministerialzulage: BGH DVBl. 1953, 282 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile v. 30.9.1981 und 2.12.1981, ZBR 1982, 212 f.; zum Wegfall der Zulage nach Vorbemerkung Nr. 9 während der Zeit einer unbefristeten disziplinarischen Dienstenthebung nach § 65 schleswig-holsteinische Landesdisziplinarordnung OVG Lüneburg, Urteil v. 26.7.1983, a.a.O.).
- OVG Bremen, 03.10.1989 - 2 BA 19/89
Stellenzulage; Besoldung; Polizeizulage; Vorläufige Dienstenthebung; Beamtenrecht
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".