Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 27.10.2010 - 5 A 420/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
SächsKAG § 9 Abs. 2 S. 1, § 9 Abs. 2 S. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Weites Organisationsermessen des Aufgabenträgers bei der Entscheidung über die Bildung einer anlagenbezogenen Einrichtung im Zusammenhang mit einer Niederschlagsentwässerungsbeitragssatzung; Vorrangverhältnis der aufgabenbezogenen Einrichtung gegenüber der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Weites Organisationsermessen des Aufgabenträgers bei der Entscheidung über die Bildung einer anlagenbezogenen Einrichtung im Zusammenhang mit einer Niederschlagsentwässerungsbeitragssatzung; Vorrangverhältnis der aufgabenbezogenen Einrichtung gegenüber der ...
Verfahrensgang
- VG Dresden, 22.09.2009 - 2 K 1914/07
- OVG Sachsen, 27.10.2010 - 5 A 420/10
- BVerwG, 21.06.2011 - 9 B 2.11
Papierfundstellen
- DVBl 2011, 183
- DÖV 2011, 283
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 10.01.2007 - 6 BN 3.06
Schule; berufsbildende Schule; Berufsfachschule; Privatschule; Ersatzschule; …
Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2010 - 5 A 420/10
Entscheidend ist dann allein, ob das Ergebnis des Normsetzungsverfahrens den anzulegenden rechtlichen Maßstäben entspricht (BVerwG, Beschl. v. 10.1.2007 - 6 BN 3/06 -, juris Rn. 4, m. w. N.;… SächsOVG, Urt. v. 18.12.2007 - 4 B 541/05 -, juris Rn 25, 26). - OVG Sachsen, 18.12.2007 - 4 B 541/05
Verpflichtung eines Hauseigentümers zum Anschluss seines Hausgrundstücks an die …
Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2010 - 5 A 420/10
Entscheidend ist dann allein, ob das Ergebnis des Normsetzungsverfahrens den anzulegenden rechtlichen Maßstäben entspricht (…BVerwG, Beschl. v. 10.1.2007 - 6 BN 3/06 -, juris Rn. 4, m. w. N.; SächsOVG, Urt. v. 18.12.2007 - 4 B 541/05 -, juris Rn 25, 26). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.01.1990 - 9 L 92/89
Abgabenerhebung; Öffentliche Einrichtung; Zusammenfassung; Einheitliche Abgabe
Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2010 - 5 A 420/10
Das zur Bildung anlagenbezogener Einrichtungen führende Normsetzungsverfahren entspricht deshalb nur dann den anzulegenden rechtlichen Maßstäben, wenn der Satzungsgeber sich bei seiner Entscheidung nicht von Willkür leiten ließ, keinen Rechtsirrtümern unterlegen und auch nicht von sachfremden Erwägungen ausgegangen ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 1.6.2005 - 23 ZB 05.554 - juris Rn 5; NdsOVG, Urt. v. 24.1.1990 - 9 L 92/89 - juris Rn 21). - VGH Bayern, 01.06.2005 - 23 ZB 05.554
Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2010 - 5 A 420/10
Das zur Bildung anlagenbezogener Einrichtungen führende Normsetzungsverfahren entspricht deshalb nur dann den anzulegenden rechtlichen Maßstäben, wenn der Satzungsgeber sich bei seiner Entscheidung nicht von Willkür leiten ließ, keinen Rechtsirrtümern unterlegen und auch nicht von sachfremden Erwägungen ausgegangen ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 1.6.2005 - 23 ZB 05.554 - juris Rn 5;… NdsOVG, Urt. v. 24.1.1990 - 9 L 92/89 - juris Rn 21).
- OVG Sachsen, 02.03.2011 - 5 A 343/08
Beurteilung des maßgeblichen Zeitpunkts für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit …
Soweit keine anderweitigen Rechtsvorschriften bestehen, kommt es bei der richterlichen Kontrolle untergesetzlicher Normen grundsätzlich nur auf das Ergebnis des Rechtsetzungsverfahrens, also auf die erlassene Vorschrift in ihrer regelnden Wirkung, nicht aber auf die die Rechtsnorm tragenden Motive dessen an, der an ihrem Erlass mitgewirkt hat (…BVerwG, Beschl. v. 10. Januar 2007 - 6 BN 3/06 -, juris Rn. 4, m. w. N.; SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2007 - 4 B 541/05 -, juris Rn. 25, 26, Urt. v. 27. Oktober 2010 - 5 A 420/10 -).Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 27. Oktober 2010 - 5 A 420/10 - ausgeführt hat, hat der Aufgabenträger bei seiner Entscheidung, ob er in Abweichung von § 9 Abs. 2 Satz 1 SächsKAG eine anlagenbezogene Einrichtung bildet, ein weites Organisationsermessen.
- OVG Sachsen, 02.11.2016 - 5 A 519/14
Schmutzwasserbeitrag; privater Anschlussaufwand ; Druckentwässerung mit privater …
In der Rechtsprechung des Senats zur Bildung und Ausgestaltung einer öffentlichen 23 Abwasserbeseitigungseinrichtung ist bereits geklärt, dass der Aufgabenträger bei der Entscheidung, ob er eine einheitliche aufgabenbezogene oder mehrere anlagenbezogene öffentliche Abwassereinrichtungen bildet (§ 9 Abs. 2 Sätze 1 und 2 SächsKAG), ein weites Organisationsermessen hat, das vom Gericht nur darauf zu überprüfen ist, ob das Ergebnis des Normsetzungsverfahrens unvertretbar oder unverhältnismäßig ist und sich der Satzungsgeber dabei nicht von Willkür hat leiten lassen, keinen Rechtsirrtümern unterlegen und nicht von sachfremden Erwägungen ausgegangen ist (st. Rspr., SächsOVG, Urt. v. 3. September 2015 - 5 A 774/13 -, juris Rn. 25, v. 14. Juli 2015 - 5 A 625/11 -, juris Rn. 48, und v. 27. Oktober 2010 - 5 A 420/10 -, juris Rn. 31 ff.). - OVG Sachsen, 13.04.2015 - 5 A 670/13
Veröffentlichung, Rückwirkung, Zweckverband, Verbandsversammlung, Gebühren, …
Der Aufgabenträger hat aber bei seiner Entscheidung, ob er eine einrichtungsbezogene Einheitseinrichtung oder anlagenbezogene Einrichtungen bildet, ein weites Organisationsermessen (SächsOVG, Urt. v. 27. Oktober 2010, ZKF 2011, 115).Dieses Ermessen kann durch die Verwaltungsgerichte nur daraufhin überprüft werden, ob das Ergebnis des Normsetzungsverfahrens den anzulegenden rechtlichen Maßstäben entspricht und damit weder unvertretbar noch unverhältnismäßig ist (SächsOVG, Urt. v. 27. Oktober 2010 a. a. O.).
- OVG Sachsen, 17.07.2015 - 5 A 760/10
Erschließungsbeiträge; Ausbaubeiträge; neue Länder; Übergangsvorschrift; …
Der Aufgabenträger hat aber bei seiner Entscheidung, ob er eine einrichtungsbezogene Einheitseinrichtung oder anlagenbezogene Einrichtungen bildet, ein weites Organisationsermessen (SächsOVG, Urt. v. 27. Oktober 2010, ZKF 2011, 115), das durch die Verwaltungsgerichte nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Ergebnis des Normsetzungsverfahrens den anzulegenden rechtlichen Maßstäben entspricht und damit weder unvertretbar noch unverhältnismäßig ist (SächsOVG, Urt. v. 27. Oktober 2010 a. a. O.). - OVG Sachsen, 18.12.2013 - 5 D 18/07 Rn. 255 Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 27. Oktober 2010 - 5 A 420/10 - ausgeführt hat, verfügt der Aufgabenträger bei seiner Entscheidung, ob er in Abweichung von § 9 Abs. 2 Satz 1 SächsKAG eine anlagenbezogene Einrichtung bildet, über ein weites Organisationsermessen, das nicht dadurch eingeschränkt ist, dass die aufgabenbezogene Einrichtung den Regelfall bilden sollte:.
- OVG Sachsen, 14.07.2015 - 5 A 625/11
Schmutzwasserbeitrag; Kontrollrechnung; Finanzbedarf; Bildung anlagenbezogener …
Weitergehende Abwägungs- oder Ermessenskriterien enthält die Regelung in § 9 Abs. 2 Satz 2 SächsKAG nicht (SächsOVG, Urt. v. 27. Oktober 2010 - 5 A 420/10 -, juris Rn. 31 bis 36). - OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 774/13
Niederschlagswassergebühr; Verbandssatzung; Umlage für die …
Dabei kommt ihm nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. Urt. v. 27. Oktober 2010 - 5 A 420/10 -, juris Rn. 31) ein weites Organisationsermessen zu. - OVG Sachsen, 05.04.2016 - 5 A 561/15
Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Abwasserabgabe, Abwägung, …
Dieses ist vom Gericht nur darauf zu überprüfen, ob das Ergebnis des Normsetzungsverfahrens den anzulegenden rechtlichen Maßstäben entspricht und damit weder unvertretbar noch unverhältnismäßig ist (…vgl. zur Einrichtungsbildung: SächsOVG, Urt. v. 14. Juli 2015 - 5 A 625/11 -, juris Rn. 48; v. 27. Oktober 2010 - 5 A 420/10 -, juris Rn. 31 ff.). - OVG Sachsen, 18.01.2012 - 5 A 881/10
Einrichtungsbegriff, Bildung anlagenbezogener öffentlicher Einrichtungen, …
9 Der Auffassung des Verwaltungsgerichts, die Entscheidung eines Aufgabenträgers über die Bildung anlagenbezogener Einrichtungen bedürfe wegen des Ausnahmecharakters einer besonderen sachlichen Rechtfertigung, ist der erkennende Senat in seinem - rechtskräftigen - Urteil vom 27. Oktober 2010 (5 A 420/10, ZKF 2011, 115, juris Rn. 31 - 37) nicht gefolgt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".