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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 17.08.2012 - 5 A 529/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26238
OVG Sachsen, 17.08.2012 - 5 A 529/09 (https://dejure.org/2012,26238)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.08.2012 - 5 A 529/09 (https://dejure.org/2012,26238)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. August 2012 - 5 A 529/09 (https://dejure.org/2012,26238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    KrW-/AbfG § 13 Abs. 1 S. 2; SächsABG § 3a; SächsKAG § 14 Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer widerlegbaren Unterstellung in einer Abfallsatzung hinsichtlich der Verursachung von Abfall zur Beseitigung (Restmüll) durch jeden Gewerbetreibenden vor Inkrafttreten des § 7 GewAbfV im Jahre 2002

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer widerlegbaren Unterstellung in einer Abfallsatzung hinsichtlich der Verursachung von Abfall zur Beseitigung (Restmüll) durch jeden Gewerbetreibenden vor Inkrafttreten des § 7 GewAbfV im Jahre 2002

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2012 - 5 A 529/09
    Denn bereits § 13 Abs. 1 Satz 2 KrW-/AbfG ermöglichte es, Erzeuger und Besitzer gewerblicher Beseitigungsabfälle einer Behälternutzungs- und einer daran anknüpfenden Gebührenpflicht allein mittels einer Satzungsregelung zu unterwerfen, der - wie bei § 7 Satz 4 GewAbfV - die auf allgemeiner Lebenserfahrung beruhende Vermutung zugrunde liegt, jeder Erzeuger und Besitzer gewerblicher Abfälle verursache auch Beseitigungsabfall (ausführlich BVerwG, Urt. v. 1. Dezember 2005 - 10 C 4/04 -, juris Rn. 22 ff. = NVwZ 2006, 589 ff.).

    Rn. 24 Dementsprechend einschränkend ist deshalb auch eine Satzungsregelung auszulegen, die aufgrund der gleichen Vermutung eine inhaltsgleiche Pflicht wie § 7 Satz 4 GewAbfV auferlegt (BVerwG, Urt. v. 1. Dezember 2005, a. a. O., juris Rn. 46).

    Bei einer Pflichtmülltonne, die dem Gebührenschuldner zur Verfügung gestellt wird, ist daher eine solche gebührenauslösende Veranlassung auch dann anzunehmen, wenn diese - etwa unter Verstoß gegen die abfallrechtliche Behälternutzungspflicht - nicht genutzt wird (BVerwG, Urt. v. 1. Dezember 2005, a. a. O., juris Rn. 52 m. w. N.).

  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2012 - 5 A 529/09
    Denn wegen des europarechtlich (Art. 3 Abs. 1 Abfallrahmenrichtlinie in der im hier streitigen Zeitraum geltenden Fassung vom 18. März 1991, ABl. EG Nr. L 78 S. 32 ff.) und bundesgesetzlich (§ 4 Abs. 1, § 5 Abs. 2 Satz 2 und § 10 Abs. 1 KrW-/AbfG) geregelten Vorrangs der Vermeidung und Verwertung von Abfällen vor deren Beseitigung darf es eine ausnahmslose Behälternutzungspflicht für Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Abfällen ohne Rücksicht auf deren Verwertung oder Beseitigung nicht geben (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Februar 2005 - 7 C 25/03 -, juris Rn. 12 ff. = NVwZ 2005, 693 ff.; BVerwG, Urt. v. 17. Februar 2005 - 7 CN 6/04 -, juris Rn. 19 ff., inbes.

    Rn. 27/28 = NVwZ 2005, 695 ff.).

  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 25.03

    Abfall; Abfälle zur Verwertung; Abfälle zur Beseitigung; gewerbliche …

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2012 - 5 A 529/09
    Denn wegen des europarechtlich (Art. 3 Abs. 1 Abfallrahmenrichtlinie in der im hier streitigen Zeitraum geltenden Fassung vom 18. März 1991, ABl. EG Nr. L 78 S. 32 ff.) und bundesgesetzlich (§ 4 Abs. 1, § 5 Abs. 2 Satz 2 und § 10 Abs. 1 KrW-/AbfG) geregelten Vorrangs der Vermeidung und Verwertung von Abfällen vor deren Beseitigung darf es eine ausnahmslose Behälternutzungspflicht für Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Abfällen ohne Rücksicht auf deren Verwertung oder Beseitigung nicht geben (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Februar 2005 - 7 C 25/03 -, juris Rn. 12 ff. = NVwZ 2005, 693 ff.; BVerwG, Urt. v. 17. Februar 2005 - 7 CN 6/04 -, juris Rn. 19 ff., inbes.
  • OVG Sachsen, 03.04.2009 - 4 B 229/08

    Altpapier; gewerbliche Sammlung; blaue Tonne; Abfallentsorgung; ; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2012 - 5 A 529/09
    Rn. 9 Die zulässige Berufung des Beklagten, der wegen des umfassenden Zuständigkeitswechsels für die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung infolge der sächsischen Kreisgebietsneugliederung zum 1. Januar 2009 gemäß § 4 Abs. 2 SächsKrGebNG i. V. m. § 3 Abs. 1 SächsABG im Wege des gesetzlichen Parteiwechsels die ehemals kreisfreie Stadt Z...... als Beklagte abgelöst hat (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. April 2009 - 4 B 229/08 -, juris Rn. 1, m. w. N.), ist begründet.
  • VG Frankfurt/Oder, 29.09.2023 - 5 K 1181/20
    Denn die o.g. satzungsrechtliche Regelung ist jedenfalls solange mit höherrangigem Recht vereinbar und nicht zu beanstanden, wie die mit der satzungsrechtlichen Fiktion der Erzeugung überlassungspflichtigen, gewerblichen Beseitigungsabfalls aufgestellte gesetzliche Vermutung widerlegbar ist, d. h. solange den Erzeugern und Besitzern solcher gewerblichen Beseitigungsabfälle die Möglichkeit eines gegenteiligen Nachweises offen steht, sie also im Einzelfall nachweisen können, dass bei ihnen keine Beseitigungsabfälle anfallen vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 17. August 2012 - 5 A 529/09 -, Rn. 21, juris).

    Können die Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen im Einzelfall nachweisen, dass bei ihnen keine solchen Abfälle zur Beseitigung anfallen, unterliegen sie insoweit auch keiner Behälternutzungspflicht (vgl. auch Sächsisches OVG…, Urteil vom 17. August 2012 - 5 A 528/09 - juris Rn. 24;Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 17. August 2012 - 5 A 529/09 -, juris).

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