Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 26.08.2008 - 5 A 60/08 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2009 - 1 M 164/08
Zur Rechtmäßigkeit einer Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung zur …
Diese Bewertung wird nicht zuletzt auch dadurch bestätigt, dass sich der Antragsteller einer erneuten amtsärztlichen Untersuchung offensichtlich zu entziehen sucht, und zwar unabhängig vom Ausgang des Verfahrens 5 A 60/08 MD (hier: 1 L 140/08).Das Verwaltungsgericht verweist insoweit selbst auf sein zwischen den hiesigen Beteiligten ergangenes - nicht rechtskräftiges - Urteil vom 26. August 2008 in dem Verfahren 5 A 60/08 MD (hier: 1 L 140/08).
Die vom Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang angeführte Befürchtung, das noch nicht rechtskräftig entschiedene Hauptsacheverfahren 5 A 60/08 MD (hier: 1 L 140/08) könne durch eine erneute amtsärztliche Untersuchung "überholt" werden, teilt der Senat nicht.
- VG Magdeburg, 22.01.2013 - 5 A 378/11
Zum Schadensersatzbegehren eines Beamten wegen rechtswidriger Versetzung in den …
Auf die daraufhin erhobene Klage hob das erkennende Gericht die Ruhestandsversetzungsverfügung der C. und deren Widerspruchsbescheid mit Urteil vom 26. August 2008 (Az.: 5 A 60/08 MD) auf.Die mit Bescheid vom 28. Januar 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 8. März 2008 erfolgte Versetzung des Klägers in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ist vom erkennenden Gericht mit rechtskräftigem Urteil vom 26. August 2008 (Az.: 5 A 60/08 MD) demgemäß als rechtswidrig beanstandet und aufgehoben worden.
Das Gericht hat es als rechtsfehlerhaft angesehen, dass die C. bei der prognostischen Beurteilung des Gesundheitszustandes des Klägers im insoweit maßgeblichen Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides nicht sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisse ausgeschöpft hat (vgl. Urteil vom 26. August 2008 - 5 A 60/08 MD -, S. 6 f. des Urteilsabdrucks).
- VG Magdeburg, 01.06.2010 - 5 A 212/09
Öffentliches Dienstrecht: Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
Rn. 18 Zur Überzeugung des Gerichts lagen die Voraussetzungen für die Feststellung der Dienstunfähigkeit des Klägers gemäß § 42 Abs. 1 Satz 2 BG LSA (a. F.) im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides als letzte verwaltungsbehördliche Entscheidung vor (vgl. zum Zeitpunkt: VG Magdeburg, Urt. v. 26.08.2008, 5 A 60/08 MD m. w. N.; OVG LSA, Beschl. v. 04.01.2006, 1 L 181/05; beide juris).Denn für Gutachten, in denen die Dienstfähigkeit zu beurteilen ist, bedarf es eines speziellen zusätzlichen Sachverstandes, der einerseits auf der Kenntnis der Belange der öffentlichen Verwaltung, andererseits auf der Erfahrung aus einer Vielzahl von "gleich" oder ähnlich liegenden Fällen beruht (vgl. zusammenfassend, VG Magdeburg, Urt. v. 26.08.2008, 5 A 60/08 MD m. w. N.; juris).
In einem derartigen Fall muss der Dienstherr gesteigerte Anstrengungen hinsichtlich seiner Prognoseentscheidung über die Dienstfähigkeit anstellen und eine weitere Aufklärung über den tatsächlichen Gesundheitszustand des Beamten vornehmen (vgl. zu einem derartigen Fall nur: VG Magdeburg, Urt. v. 26.08.2008, 5 A 60/08 MD m. w. N.; juris).
- VG Magdeburg, 02.03.2010 - 5 A 430/09
Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; amtsärztliche …
Die Voraussetzungen für die Feststellung der Dienstunfähigkeit des Klägers gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 BG LSA (a. F.) lagen im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides als letzte verwaltungsbehördliche Entscheidung (vgl. zum Zeitpunkt: OVG LSA, Beschl. v. 04.01.2006, 1 L 181/05; VG Magdeburg, Urteil vom 26.08.2008, 5 A 60/08 m. w. Nachw.; juris) nicht vor.Rn. 12 Diese Prognoseentscheidung ist mithin vordringlich bzw. alleine aufgrund eines amtsärztlichen Gutachtens vorzunehmen, was sich bereits aus § 44 Abs. 1 Satz 1 BG LSA [a. F.] (vgl.: VG Magdeburg, Urt. v. 26.08.2008, 5 A 60/08 MD;… VG Saarland, Urt. v. 08.04.2008, 2 K 699/07;… VG Berlin, Urt. v. 26.02.2008, 28 A 134.05; Bay. VGH, Beschluss v. 17.03.2009, 3 ZB 07.2219; alle juris) ergibt.
Entwicklungen, die danach eingetreten sind, haben außer Betracht zu bleiben (so ausdrücklich noch einmal: OVG LSA, Beschl. v. 25.06.2009, 1 L 140/08, mit Verweis auf Beschl. v. 04.06.2009, 1 R 18/09 und Bestätigung der Rechtsansicht des VG MD im Urteil v. 26.08.2008, 5 A 60/08; OVG NRW, Urteil v. 29.10.2009, 1 A 3598/07; alle juris).
- VG Düsseldorf, 23.03.2009 - 13 K 4649/08 Rn. 39 vgl. zu einem solchen Fall Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. August 2005 3 B 98.1080 -, juris; Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 16. Oktober 2000 - 1 A 58/98 -, juris; Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 26. August 2008 - 5 A 60/08 -, juris;.
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