Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 01.06.2022 - 5 A 61/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
UVG § 5 Abs. 2; UVG § 2 Abs. 3 Nr. 1
Unterhaltsvorschuss; Aufhebung; Rückzahlung; Rückforderung; Unterhaltszahlung; Überweisung; Lastschriftauftrag; Dauerauftrag; Abbuchung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 25.11.2020 - 8 K 245/20
- OVG Sachsen, 01.06.2022 - 5 A 61/21
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 24.02.2005 - 5 C 17.04
Anrechnung Unterhaltszahlung; Unterhaltszahlung, Begriff der -; …
Auszug aus OVG Sachsen, 01.06.2022 - 5 A 61/21
Auch wenn eine Überweisung des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt, dazu führt, dass von dem Konto, auf das die Überweisung erfolgt, dem Kind zugutekommende Abbuchun-gen zugunsten Dritter erfolgen können, liegt in der Überweisung keine Unterhaltszahlung i. S. d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 UVG, wenn - wie im vorliegenden Fall - eine Unterhaltszahlung nicht eindeutig und einfach nachvollziehbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. Februar 2005 - 5 C 17.04 -, juris Rn. 12).Mit der Anrechnung allein von Unterhaltszahlungen, die nach Zeitpunkt und Höhe eindeutig und einfach nachzuvollziehen sind, wird sichergestellt, dass die typisierten öffentlich-rechtlichen Unterhaltsleistungen bewilligt werden können, ohne die Unterhaltsvorschussbehörden mit der Aufklärung sonstiger unterhaltsrechtlich etwa beachtlicher Leistungen des barunterhaltspflichtigen Elternteils an die Berechtigten oder Dritte und die Bestimmung von deren Bedeutung für den Kindesunterhalt zu belasten (BVerwG, Urt. v. 24. Februar 2005 - 5 C 17.04 -, juris Rn. 12).
Rn. 38 (cc) Auch wenn eine Überweisung des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt, dazu führt, dass von dem Konto, auf das die Überweisung erfolgt, dem Kind zugutekommende Abbuchungen zugunsten Dritter erfolgen können, liegt in der Überweisung keine Unterhaltszahlung i. S. d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 UVG, wenn - wie im vorliegenden Fall - eine Unterhaltszahlung nicht eindeutig und einfach nachvollziehbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. Februar 2005 - 5 C 17.04 -, juris Rn. 12).
Tilgt der barunterhaltsverpflichtete Elternteil Verbindlichkeiten für ein Familieneigenheim, in dem das unterhaltsvorschussberechtigte Kind mietzinsfrei wohnt, ist dies keine Unterhaltszahlung im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 UVG, die anteilig auf die Unterhaltsleistung angerechnet werden darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. Februar 2005 - 5 C 17.04 -, juris ).
Die Unterhaltsvorschussbehörde soll nicht mit der Aufklärung belastet werden, wem nach bürgerlichem Recht bei einer mietzinsfreien Unterkunftsbereitstellung ein Wohnwertvorteil zuzuordnen ist, ob diese zu einer Minderung des Barunterhaltsanspruches auch der Kinder führt oder unter welchen Voraussetzungen der zum Barunterhalt verpflichtete Elternteil nach bürgerlichem Recht seine Unterhaltspflicht ganz oder teilweise durch eine Naturalunterhaltsleistung erfüllen kann (BVerwG, Urt. v. 24. Februar 2005 - 5 C 17.04 -, juris Rn. 12).
- BGH, 04.10.2017 - XII ZB 55/17
Kindesunterhalt: Mehrbedarf des Kindes wegen Betreuungskosten des betreuenden …
Auszug aus OVG Sachsen, 01.06.2022 - 5 A 61/21
Gegebenenfalls wollte der Kindsvater im Hinblick darauf, dass sich das Konto im maßgeblichen Zeitraum stets im Minus befand, auch keine Rechnungsposten begleichen, die nicht zum Grundbedarf des Klägers gehören, wie gegebenenfalls die Hortkosten unter bestimmten unterhaltsrechtlichen Voraussetzungen (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Oktober 2017 - XII ZB 55/17 -, juris Rn. 18). - VGH Bayern, 15.01.2008 - 12 BV 06.80
Unterhaltsvorschuss - Anrechnung von Unterhaltsleistungen eines Elternteils als …
Auszug aus OVG Sachsen, 01.06.2022 - 5 A 61/21
Maßgeblich ist nicht der vom Unterhaltsschuldner bestimmte Zahlungszweck ("Unterhalt Dez.fuer L.... ......."), sondern - wie sich auch aus der Formulierung "in demselben Monat erzielte Einkünfte" (§ 2 Abs. 3 UVG) ergibt - der Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27. Januar 2010 - OVG 6 B 10.09 -, juris Rn. 18 f.; BayVGH, Urt. v. 15. Januar 2008 - 12 BV 06.80 -, juris Rn. 25;… Urt. v. 18. April 2006 - 12 CE 06.38 -, juris Rn. 12;… Conradis, Unterhaltsvorschussgesetz, 2. Aufl. 2013, § 2 Rn. 8).
- VGH Bayern, 14.09.2010 - 12 BV 09.3107
Umfang von Unterhaltsvorschussleistungen
Auszug aus OVG Sachsen, 01.06.2022 - 5 A 61/21
Rn. 33 (aa) Der Senat lässt die Frage dahinstehen, ob bereits deshalb keine Unterhaltszahlung i. S. d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 UVG vorliegt, weil Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils ausschließlich Zahlungen an den Berechtigten sein können und es sich somit nicht um einen Unterhaltszahlung handelt, wenn der andere Elternteil eine Zahlung an einen (nicht mit dem Elternteil, bei dem der Berechtigte lebt, identischen) Dritten leistet, auch wenn die Zahlung unmittelbar zum alltäglichen Nutzen des Kindes erfolgt wie etwa bei der Zahlung von Kindergarten- oder Musikschulgebühren direkt an den Träger des Kindergartens bzw. der Musikschule (so BayVGH, Urt. v. 14. September 2010 - 12 BV 09.3107 -, juris Rn. 30; Nr. 2.4 i. V. m. Nr. 1.5.6 der Richtlinien des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes in der ab 1. Januar 2016 geltenden Fassung;… a. A. HessVGH, Beschl. v. 18. Januar 2013 - 10 A 902/12.Z - juris Rn. 4), und Gleiches gilt, wenn der vom anderen Elternteil überwiesene Betrag zwingend an einen Dritten weiterzuleiten ist (so DIJuF-Rechtsgutachten vom 24. Februar 2022, JAmt 2022, 199 ) bzw. - wie im vorliegenden Fall - auf ein Konto überwiesen wird, von dem er aufgrund eines Lastschriftenauftrags bzw. Dauerauftrags von der Bank an einen Dritten weiterzuüberweisen ist. - OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2010 - 6 B 10.09
Unterhaltszahlungen des Unterhaltsverpflichteten sind grundsätzlich als Einkommen …
Auszug aus OVG Sachsen, 01.06.2022 - 5 A 61/21
Maßgeblich ist nicht der vom Unterhaltsschuldner bestimmte Zahlungszweck ("Unterhalt Dez.fuer L.... ......."), sondern - wie sich auch aus der Formulierung "in demselben Monat erzielte Einkünfte" (§ 2 Abs. 3 UVG) ergibt - der Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27. Januar 2010 - OVG 6 B 10.09 -, juris Rn. 18 f.;… BayVGH, Urt. v. 15. Januar 2008 - 12 BV 06.80 -, juris Rn. 25;… Urt. v. 18. April 2006 - 12 CE 06.38 -, juris Rn. 12;… Conradis, Unterhaltsvorschussgesetz, 2. Aufl. 2013, § 2 Rn. 8). - VGH Hessen, 18.01.2013 - 10 A 902/12
Auszug aus OVG Sachsen, 01.06.2022 - 5 A 61/21
Rn. 33 (aa) Der Senat lässt die Frage dahinstehen, ob bereits deshalb keine Unterhaltszahlung i. S. d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 UVG vorliegt, weil Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils ausschließlich Zahlungen an den Berechtigten sein können und es sich somit nicht um einen Unterhaltszahlung handelt, wenn der andere Elternteil eine Zahlung an einen (nicht mit dem Elternteil, bei dem der Berechtigte lebt, identischen) Dritten leistet, auch wenn die Zahlung unmittelbar zum alltäglichen Nutzen des Kindes erfolgt wie etwa bei der Zahlung von Kindergarten- oder Musikschulgebühren direkt an den Träger des Kindergartens bzw. der Musikschule (…so BayVGH, Urt. v. 14. September 2010 - 12 BV 09.3107 -, juris Rn. 30; Nr. 2.4 i. V. m. Nr. 1.5.6 der Richtlinien des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes in der ab 1. Januar 2016 geltenden Fassung; a. A. HessVGH, Beschl. v. 18. Januar 2013 - 10 A 902/12.Z - juris Rn. 4), und Gleiches gilt, wenn der vom anderen Elternteil überwiesene Betrag zwingend an einen Dritten weiterzuleiten ist (so DIJuF-Rechtsgutachten vom 24. Februar 2022, JAmt 2022, 199 ) bzw. - wie im vorliegenden Fall - auf ein Konto überwiesen wird, von dem er aufgrund eines Lastschriftenauftrags bzw. Dauerauftrags von der Bank an einen Dritten weiterzuüberweisen ist. - VGH Bayern, 18.04.2006 - 12 CE 06.38
Auszug aus OVG Sachsen, 01.06.2022 - 5 A 61/21
Maßgeblich ist nicht der vom Unterhaltsschuldner bestimmte Zahlungszweck ("Unterhalt Dez.fuer L.... ......."), sondern - wie sich auch aus der Formulierung "in demselben Monat erzielte Einkünfte" (§ 2 Abs. 3 UVG) ergibt - der Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27. Januar 2010 - OVG 6 B 10.09 -, juris Rn. 18 f.;… BayVGH, Urt. v. 15. Januar 2008 - 12 BV 06.80 -, juris Rn. 25; Urt. v. 18. April 2006 - 12 CE 06.38 -, juris Rn. 12;… Conradis, Unterhaltsvorschussgesetz, 2. Aufl. 2013, § 2 Rn. 8). - VG München, 27.07.2011 - M 18 K 10.2763
Rückforderung von UVG-Leistungen
Auszug aus OVG Sachsen, 01.06.2022 - 5 A 61/21
Dies stünde in Widerspruch zur von § 5 Abs. 2 UVG vorgegebenen Rückzahlungsverpflichtung des Berechtigten (…vgl. VG München, Urt. v. 25. November 2005 - M 6a K 04.993 -, juris Rn. 15; vgl. auch VG München, Gerichtsbescheid vom 27. Juli 2011 - M 18 K 10.2763 -, juris Rn. 36). - VG München, 25.11.2005 - M 6a K 04.993
Auszug aus OVG Sachsen, 01.06.2022 - 5 A 61/21
Dies stünde in Widerspruch zur von § 5 Abs. 2 UVG vorgegebenen Rückzahlungsverpflichtung des Berechtigten (vgl. VG München, Urt. v. 25. November 2005 - M 6a K 04.993 -, juris Rn. 15;… vgl. auch VG München, Gerichtsbescheid vom 27. Juli 2011 - M 18 K 10.2763 -, juris Rn. 36).
- VG Karlsruhe, 18.06.2024 - 8 K 468/22
Bekanntgabe des Bescheides über Unterhaltsleistungen; Anforderungen an die …
Rn. 41 § 5 Abs. 1 UVG regelt einen eigenständigen Schadenersatzanspruch des öffentlichen Rechts gegenüber dem alleinerziehenden Elternteil, der von der Behörde durch Leistungsbescheid festgesetzt werden darf und der die vorherige Aufhebung des an das berechtigte Kind gerichteten Bewilligungsbescheids nicht voraussetzt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 22.6.2006 - 5 B 42/06 - juris Rn. 4; OVG Bremen…, Beschluss vom 18.11.2022 - 2 PA 138/22 - juris Rn. 10; eine vorherige Aufhebung erforderlich ist im Falle von § 5 Abs. 2 UVG: vgl. SächsOVG, Urteil vom 1.6.2022 - 5 A 61/21 - juris Rn. 22;… Conradis, UVG, 2. Aufl., 2013, § 5 Rn. 7). - VG Bayreuth, 19.11.2024 - B 8 S 24.1023
Eintragung eines "fiktiven Vaters" in ukrainischer Geburtsurkunde, …
- VG Meiningen, 21.03.2023 - 8 K 805/21
Aufhebung von Unterhaltsvorschussleistungen allein auf Grundlage eines …
Rn. 40 § 5 Abs. 1 UVG regelt einen eigenständigen Schadenersatzanspruch des öffentlichen Rechts gegenüber dem alleinerziehenden Elternteil, der von der Behörde durch Leistungsbescheid festgesetzt werden darf und der die vorherige Aufhebung des an das berechtigte Kind gerichteten Bewilligungsbescheides nicht voraussetzt (…BVerwG, B. v. 22.06.2006 - 5B4206 5 B 42/06 -, juris, Rn. 4; OVG Bautzen, U. v. 01.06.2022 - 5A6121 5 A 61/21 -, juris, Rn. 22). - VG Bayreuth, 05.12.2024 - B 8 S 24.1031
Zum unterhaltsvorschussrechtlich notwendigen Umfang des Betreuungsanteils beim, …
Es kann ebenfalls dahinstehen, ob nicht § 5 Abs. 2 UVG sogar neben den §§ 44 ff. SGB X die speziellere Rechtsgrundlage für die Aufhebung des Bewilligungsbescheids ist (so etwa SächsOVG Bautzen, U.v. 1.6.2022 - 5 A 61/21 - juris Rn. 20 ff. m.w.N. (zu § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB X);… vgl. Engel-Boland in: BeckOK SozR, 74. Ed. 1.9.2024, § 5 UVG Rn. 5). - OVG Bremen, 18.11.2022 - 2 PA 138/22
Klagebefugnis; Mitwirkungspflichten des betreuenden Elternteils; …
Adressatin des Ersatzanspruchs aus § 5 Abs. 1 UVG , wie er durch Ziffer 2 des Bescheides über die Ersatz- und Rückzahlungspflicht des Amts für Soziale Dienste vom 27.11.2019 und den Widerspruchsbescheid der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport vom 28.04.2020 festgesetzt worden ist, ist allein die Klägerin zu 1. § 5 Abs. 1 UVG regelt einen eigenständigen Schadenersatzanspruch des öffentlichen Rechts gegenüber dem alleinerziehenden Elternteil, der von der Behörde durch Leistungsbescheid festgesetzt werden darf und der die vorherige Aufhebung des an das berechtigte Kind gerichteten Bewilligungsbescheides nicht voraussetzt (…BVerwG, Beschl. v. 22.06.2006 - 5 B 42/06, juris Rn. 4;… Urt. v. 11.10.2012 - 5 C 20/11, BVerwGE 144, 306 -313, Rn. 11; OVG LS, Urt. v. 01.06.2022 - 5 A 61/21, juris Rn. 22).
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