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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 18.06.2009 - 5 A 67/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8760
OVG Sachsen, 18.06.2009 - 5 A 67/08 (https://dejure.org/2009,8760)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.06.2009 - 5 A 67/08 (https://dejure.org/2009,8760)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - 5 A 67/08 (https://dejure.org/2009,8760)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsABG § 3a Abs. 3; KrW-/AbfG § 4 Abs. 1

  • Judicialis

    SächsABG § 3a Abs. 3; ; KrW-/AbfG § 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festlegung einer Regelentsorgungsgebühr als Mindestgebühr (für Restabfälle) auf der Grundlage eines hypothetischen Mindestabfallvolumens einer konsequent abfallvermeidenden und -verwertenden Person; Überschreitung des satzungsgeberischen Ermessens des kommunalen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festlegung einer Regelentsorgungsgebühr als Mindestgebühr (für Restabfälle) auf der Grundlage eines hypothetischen Mindestabfallvolumens einer konsequent abfallvermeidenden und -verwertenden Person ; Überschreitung des satzungsgeberischen Ermessens des kommunalen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (13)

  • OVG Sachsen, 04.08.2004 - 5 B 591/03

    Grundgebühr, Festgebühr, Degression, Abfallvermeidung

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2009 - 5 A 67/08
    Deren Erhebung ist ungeachtet einer fehlenden speziellen Regelung im Sächsischen Kommunalabgabengesetz grundsätzlich zulässig (vgl. SächsOVG, Urt. v. 4.8.2004 - 5 B 591/03 -, juris und SächsOVG, Urt. v. 11.12.2002, SächsVBl 2003, 114 = NVwZ-RR 2003, 890 m. w. N.).

    Es liegt in seinem Gestaltungsspielraum, ob er einer tendenziell anzunehmenden Degression Rechnung tragen will oder nicht (SächsOVG, Urt. v. 11.12.2002 - 5 D 13/02 -, SächsVBl 2003, 114 f. und SächsOVG, Urt. v. 4.8.2004 - 5 B 591/03 -, juris).

    cc) Soweit die Urteile des Senats vom 4.8.2004 - 5 B 591/03 und 5 B 539/03 - im Hinblick auf die Anwendung des Grundsatzes der Typengerechtigkeit zu Missverständnissen Anlass gegeben haben sollten, weist der Senat klarstellend auf Folgendes hin: .

    Die im vorliegenden Fall bemängelte Störung im Verhältnis zwischen Leistungsgewährung und Gebühr kann nicht dadurch relativiert werden, dass die Gesamtkosten dieses Entsorgungsbereichs nunmehr auf die (grob geschätzte) Anzahl der Grundstücke verteilt und anschließend verglichen wird, ob die Klägerin durch den personenbezogenen Maßstab der Gebühr einen Vorteil oder einen Nachteil erlitten hat (vgl. unter Bezugnahme auf das Urteil des erkennenden Senats vom 4.8.2004 - 5 B 591/03 - Urt. des VG Chemnitz vom 23.3.2005 - 1 K 32/02 -, amtlicher Umdruck S. 34 f.).

    Damit sind aber inzwischen auch die vom Verwaltungsgericht Chemnitz in Bezug genommenen Passagen des Senatsurteils vom 4.8.2004 (- 5 B 591/03 -, juris), die sich mit der Frage beschäftigen, ab wann sich die Rechtswidrigkeit des Gebührenmaßstabes in beachtlicher Weise auf den Gebührensatz auswirkt, hinfällig.

  • OVG Sachsen, 11.12.2002 - 5 D 40/00
    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2009 - 5 A 67/08
    a) Bei der Ausgestaltung des Gebührensystems in ihrer Satzung haben die Landkreise und die von ihnen gegründeten Zweckverbände ein weites Ermessen, das als solches einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. SächsOVG, Urt. v. 11.12.2002 - 5 D 40/00 -, SächsVBl 2003, 117-122 und BVerwG, Urt. v. 20.12.2000, BVerwGE 112, 297 f.).

    Sie ist zwingend zu beachten (SächsOVG, Beschl. v. 12.10.1993 - 2 S 64/93 -, SächsVBl 1994, 111f; zur grundsätzlichen Zulässigkeit lenkender landesrechtlicher Vorgaben für die Gebührengestaltung vgl. auch den zu der vorgenannten Entscheidung des SächsOVG ergangenen Beschl. des BVerwG, v. 3.5.1994 - 8 NB 1/94 -, juris und SächsOVG, Urt. v. 11.12.2002 - 5 D 40/00 -, SächsVBl 2003, 117-122).

    Insgesamt sind Anreize zur Müllvermeidung nur dann effektiv i. S. d. § 3a Abs. 3 Satz 1 SächsABG, wenn derjenige, der Müll vermeidet, hierfür unmittelbar und nicht nur unerheblich finanziell belohnt wird (SächsOVG, Urt. v. 11.12.2002 - 5 D 40/00 -, SächsVBl 2003, 117-122).

    Die Vorschrift gibt dem Satzungsgeber zudem einen gesetzlich festgeschriebenen sachlichen Gesichtspunkt an die Hand, wenn der Satzungsgeber z. B. zur Beförderung des Ziels der Abfallvermeidung von klassischen gebührenrechtlichen Grundsätzen abweichen möchte (vgl. zur sog. "Quersubventionierung" der Bioabfallentsorgung SächsOVG, Urt. v. 11.12.2002 - 5 D 40/00 -, SächsVBl 2003, 117-122).

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche …

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2009 - 5 A 67/08
    a) Bei der Ausgestaltung des Gebührensystems in ihrer Satzung haben die Landkreise und die von ihnen gegründeten Zweckverbände ein weites Ermessen, das als solches einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. SächsOVG, Urt. v. 11.12.2002 - 5 D 40/00 -, SächsVBl 2003, 117-122 und BVerwG, Urt. v. 20.12.2000, BVerwGE 112, 297 f.).

    Der Gleichheitsgrundsatz verbietet vielmehr eine Gleichbehandlung oder Ungleichbehandlung auch insoweit nur, wenn sie sachlich nicht gerechtfertigt ist (BVerwG, Urt. v. 20.12.2000, BVerwGE 112, 297-308).

  • BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 40.08

    Gebühr; Gebührenbemessung; Grundgebühr, verbrauchsunabhängige; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2009 - 5 A 67/08
    Nur in diesem Umfang kann es hingenommen werden, wenn der in unterschiedlichem Maße vermittelte Vorteil nicht abgebildet wird (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 28.8.2008 - 9 B 40/08 -, NVwZ 2009, 255 f.; Leitsatz zitiert nach juris: "Aus dem Grundsatz der Typengerechtigkeit kann kein allgemeiner Rechtfertigungsgrund hergeleitet werden, mit dem unterschiedslos Satzungsmängel im Kommunalabgabenrecht schon deswegen für unbeachtlich erklärt werden können, weil ein davon betroffener abgabenrechtlicher Regelungstypus weniger als 10 % der gesamten Regelungsfälle umfasst").

    Die Entscheidung, ob ein Rechtsmangel zur Gesamtnichtigkeit der Satzung oder nur zur Nichtigkeit einzelner Vorschriften führt, hängt davon ab, ob - erstens - die Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-) Regelung des Lebenssachverhalts belässt und ob - zweitens - hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (vgl. u.a. BVerwG, Beschl. v. 28.8.2008 - 9 B 40/08 -, NVwZ 2009, 255-257).

  • OVG Sachsen, 04.06.2008 - 5 B 65/06

    Befangenheit; Abwasserbeseitigung; Einrichtungsbildung; Kalkulation Beitragssatz

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2009 - 5 A 67/08
    Der Senat zieht den Grundsatz der Typengerechtigkeit bei der Überprüfung von Satzungen als Rechtmäßigkeitsmaßstab heran (vgl. grundlegend Urt. des Senats vom 28.5.2008 - 5 B 65/06 -, juris).

    Der Senat hat diese Rechtsprechung daher ausdrücklich aufgegeben (Urt. v. 28.5.2008 - 5 B 65/06 -, juris).

  • OVG Sachsen, 11.12.2002 - 5 D 13/02
    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2009 - 5 A 67/08
    Deren Erhebung ist ungeachtet einer fehlenden speziellen Regelung im Sächsischen Kommunalabgabengesetz grundsätzlich zulässig (vgl. SächsOVG, Urt. v. 4.8.2004 - 5 B 591/03 -, juris und SächsOVG, Urt. v. 11.12.2002, SächsVBl 2003, 114 = NVwZ-RR 2003, 890 m. w. N.).

    Es liegt in seinem Gestaltungsspielraum, ob er einer tendenziell anzunehmenden Degression Rechnung tragen will oder nicht (SächsOVG, Urt. v. 11.12.2002 - 5 D 13/02 -, SächsVBl 2003, 114 f. und SächsOVG, Urt. v. 4.8.2004 - 5 B 591/03 -, juris).

  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2009 - 5 A 67/08
    Der Satzungsgeber darf durch seine Gebührengestaltung auch Anreize zur - aus hygienischen Gründen wünschenswerten und "umweltgerechten" - regelmäßigen Leerung des Restabfallbehälters setzen (BVerwG, Urt. v. 1.12.2005 - 10 C 4/04 -, NVwZ 2006, 589 zu gewerblichen Restabfällen).
  • BVerwG, 29.09.2004 - 10 C 3.04

    Satzungsfehler; Unbeachtlichkeit; Nichtigkeit; Gesamtnichtigkeit; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2009 - 5 A 67/08
    Die vom VG Chemnitz in Bezug genommene Auffassung über die Beachtlichkeit von grundsätzlich zur Rechtswidrigkeit führenden Fehlern der Abgabensatzung, wenn sie sich mit nicht mehr als 10 % auf den Abgabensatz auswirken (…vgl. Urt. v. 24.2.2003 - 5 B 639/02 -, n. v. …und Urt. v. 26.3.2003 - 5 B 638/02 -, SächsVBl 2004, 103) hat das Bundesverwaltungsgericht nicht bestätigt (Urt. v. 29.9.2004 - 10 C 3/04 -, SächsVBl 2005, 65, betreffend das Urteil des erkennenden Senats vom 24.2.2003).
  • OVG Sachsen, 26.03.2003 - 5 B 638/02

    Rechtsbehelfsbelehrung, Jahresfrist, Bekanntgabefiktion, Abwasserbeitrag, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2009 - 5 A 67/08
    Die vom VG Chemnitz in Bezug genommene Auffassung über die Beachtlichkeit von grundsätzlich zur Rechtswidrigkeit führenden Fehlern der Abgabensatzung, wenn sie sich mit nicht mehr als 10 % auf den Abgabensatz auswirken (…vgl. Urt. v. 24.2.2003 - 5 B 639/02 -, n. v. und Urt. v. 26.3.2003 - 5 B 638/02 -, SächsVBl 2004, 103) hat das Bundesverwaltungsgericht nicht bestätigt (…Urt. v. 29.9.2004 - 10 C 3/04 -, SächsVBl 2005, 65, betreffend das Urteil des erkennenden Senats vom 24.2.2003).
  • BVerwG, 03.05.1994 - 8 NB 1.94

    Abfallrecht - Gebührengestaltung - Selbstverwaltung - Abfallgebühren

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2009 - 5 A 67/08
    Sie ist zwingend zu beachten (SächsOVG, Beschl. v. 12.10.1993 - 2 S 64/93 -, SächsVBl 1994, 111f; zur grundsätzlichen Zulässigkeit lenkender landesrechtlicher Vorgaben für die Gebührengestaltung vgl. auch den zu der vorgenannten Entscheidung des SächsOVG ergangenen Beschl. des BVerwG, v. 3.5.1994 - 8 NB 1/94 -, juris und SächsOVG, Urt. v. 11.12.2002 - 5 D 40/00 -, SächsVBl 2003, 117-122).
  • OVG Sachsen, 12.10.1993 - 2 S 64/93

    Abfallgebühr; Abfallgebührenmaßstab; Abfallvermeidung; Entsorgungspflicht; …

  • OVG Sachsen, 04.08.2004 - 5 B 539/03

    Bemessung kommunaler Abfallentsorgungsgebühren; Bewertungsmaßstäbe für die …

  • OVG Sachsen, 13.08.2009 - 5 A 68/08

    Protokollberichtigung

  • OVG Sachsen, 14.02.2018 - 5 A 598/15

    Abfallgebühr; Verwertungsgebühr; Restabfallbehältervolumenmaßstab; Gebührensatz; …

    Deren Erhebung ist ungeachtet einer fehlenden speziellen Regelung im Sächsischen Kommunalabgabengesetz grundsätzlich zulässig (SächsOVG, Urt. v. 18. Juni 2009 - 5 A 67/08 -, juris Rn. 110).

    Auch der Personenmaßstab wäre zulässig für die Erhebung der Verwertungsgebühr (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 4. August 2004 - 5 B 539/03 -, juris Rn. 39; SächsOVG, Urt. v. 18. Juni 2009 - 5 A 67/08 -, juris Rn. 112).

    Er vermag die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte so lange zu rechtfertigen, als nicht mehr als 10% der von der Regelung betroffenen Fälle dem "Typ" widersprechen (SächsOVG, Urt. v. 18. Juni 2009 - 5 A 67/08 -, juris Rn. 117).

  • OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 C 14/15

    Straßenreinigung, Satzung, Befangenheit, Gemeinderat, Allgemeininteresse, …

    Die Entscheidung, ob ein Rechtsmangel zur Gesamtnichtigkeit der Satzung oder nur zur Teilnichtigkeit einzelner Vorschriften führt, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats davon ab, ob - erstens - die Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-)Regelung des Lebenssachverhalts belässt und ob - zweitens - hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 28. August 2008, NVwZ 2009, 255; Beschl. v. 20. August 1991, NVwZ 1992, 567; SächsOVG, Urt. v. 18.6.2009 - 5 A 67/08 -, juris Rn. 132).
  • OVG Sachsen, 21.03.2014 - 5 C 27/12

    Straßenreinigungssatzung; Straßenreinigungspflicht; Anlieger; Straßen mit …

    Rn. 69 Die Entscheidung, ob ein Rechtsmangel zur Gesamtnichtigkeit der Satzung oder nur zur Teilnichtigkeit einzelner Vorschriften führt, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats davon ab, ob - erstens - die Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-)Regelung des Lebenssachverhalts belässt und ob - zweitens - hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 28. August 2008, NVwZ 2009, 255; Beschl. v. 20. August 1991, NVwZ 1992, 567; SächsOVG, Urt. v. 18.6.2009 - 5 A 67/08 -, juris Rn. 132).
  • OVG Sachsen, 16.04.2013 - 5 C 22/08

    Zulässigkeit von Festgebühr und Mindestmengengebühr für Abfallentsorgung in …

    Rn. 26 Bei der Ausgestaltung des Gebührensystems in ihrer Satzung haben die Landkreise ein weites Ermessen, das als solches einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogen ist (st. Rspr., vgl. u. a. SächsOVG, Urt. v. 18. Juni 2009 - 5 A 67/08 -, juris Rn. 121, m. w. N.).

    Insgesamt sind Anreize zur Müllvermeidung nur dann effektiv i. S. des § 3a Abs. 3 Satz 1 SächsABG, wenn derjenige, der Müll vermeidet, hierfür unmittelbar und nicht nur unerheblich finanziell belohnt wird (SächsOVG, Urt. v. 18. Juni 2009 - 5 A 67/08 -, juris, Rn. 123, m. w. N.).

    Die Vorschrift gibt dem Satzungsgeber zudem einen gesetzlich vorgeschriebenen sachlichen Gesichtspunkt an die Hand, wenn der Satzungsgeber z. B. zur Beförderung des Ziels der Abfallvermeidung von klassischen gebührenrechtlichen Grundsätzen abweichen möchte (SächsOVG, Urt. v. 18. Juni 2009, a. a. O., Rn. 124, m. w. N.).

  • VG Magdeburg, 27.04.2021 - 7 A 187/20

    Gesamtnichtigkeit einer Abfallgebührensatzung wegen fehlender Regelungen zur …

    Eine solche sog. "Pauschalgebühr bzw. "Festgebühr" ist ungeachtet einer fehlenden speziellen Regelung im Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt grundsätzlich zulässig (vgl. zum insofern vergleichbaren Landesrecht: Sächsisches OVG, Urteil vom 18.06.2009 - 5 A 67/08 - zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 28.10.2010 - 5 D 5/06

    Hinnahme einer die Zugrundelegung der überwiegend vorhandenen Geschosszahl …

    Die Entscheidung, ob ein Rechtsmangel zur Gesamtnichtigkeit der Satzung oder nur zur Teilnichtigkeit einzelner Vorschriften führt, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats davon ab, ob - erstens - die Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-) Regelung des Lebenssachverhalts belässt und ob - zweitens - hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 28.8.2008, NVwZ 2009, 255; Beschl. v. 20.8.1991, NVwZ 1992, 567; SächsOVG, Urt. v. 18.6.2009 - 5 A 67/08 -, juris Rn. 132).
  • OVG Sachsen, 16.09.2020 - 5 C 9/16

    Abwasserbeseitigung; Überwachungsgebühr; Selbstüberwachung; Eigenkontrolle; …

    Denn die Erhebung einer Festgebühr ist ungeachtet einer fehlenden speziellen Regelung dazu im Sächsischen Kommunalabgabengesetz grundsätzlich zulässig (SächsOVG, Urteile v. 14. Februar 2018 - 5 A 598/15 -, juris Rn. 34, und v. 18. Juni 2009 - 5 A 67/08 -, juris Rn. 110).
  • OVG Sachsen, 10.02.2012 - 5 A 12/09

    Änderung eines flurstücksbezogenen Abwasserbeitragsbescheids in einen …

    Rn. 13 Denn selbst wenn diese Satzungsregelung insoweit ungenügend differenzieren würde, wäre sie nicht zu beanstanden, wenn die betroffene Fallgruppe vernachlässigt werden durfte, weil sie bei der unvermeidbar typisierenden Betrachtung nicht ins Gewicht fällt, was solange der Fall ist, wie nicht mehr als 10 % der von der Regelung betroffenen Fälle vom "Typ" abweichen (…sog. Grundsatz der Typengerechtigkeit, vgl. SächsOVG, Urt. v. 4. Juni 2008 - 5 B 65/06 -, juris Rn. 67;… SächsOVG, Urt. v. 3. September 2008 - 5 B 289/04 -, juris Rn. 94 = SächsVBl 2009, 86 ff.; SächsOVG, Urt. v. 18. Juni 2009 - 5 A 67/08 -, juris Rn. 117 = KStZ 2010, 134 ff.).
  • VG Magdeburg, 17.03.2022 - 7 A 526/20

    Gebührenbedarfsberechnung für Abfallentsorgung; Bemessung nach …

    Eine solche sog. "Pauschalgebühr bzw. "Festgebühr" ist ungeachtet einer fehlenden speziellen Regelung im Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt grundsätzlich zulässig (vgl. zum insofern vergleichbaren Landesrecht: SächsOVG, Urt. v. 18.06.2009 - 5 A 67/08 -, juris).
  • VG Magdeburg, 16.12.2021 - 7 A 509/20

    Gesamtnichtigkeit einer Abfallgebührensatzung wegen eines zu unbestimmten …

    Eine solche sog. "Pauschalgebühr bzw. "Festgebühr" ist ungeachtet einer fehlenden speziellen Regelung im Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt grundsätzlich zulässig (vgl. zum insofern vergleichbaren Landesrecht: Sächsisches OVG, Urteil vom 18.06.2009 - 5 A 67/08 - zitiert nach juris).
  • VG Saarlouis, 24.11.2010 - 5 K 693/09

    Zulässigkeit einer Mindestabfallgebühr

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