Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 15.07.2015 - 5 A 701/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
SächsBRKG § 2 Abs. 1 SächsBRKG § 69 Abs. 2 Nr. 2 SächsBRKG § 69 Abs. 3 i. d. bis zum 14. September 2012 geltenden Fassung
Ölspur; polizeiliche Maßnahme; technische Hilfe - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenersatz wegen des Einsatzes der Freiwilligen Feuerwehr zur Beseitigung einer Ölspur
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Beseitigung einer Ölspur als technische Hilfe der Feuerwehr?
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Beseitigung einer Ölspur als technische Hilfe der Feuerwehr?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostenersatz wegen des Einsatzes der Freiwilligen Feuerwehr zur Beseitigung einer Ölspur
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 22.02.2012 - 3 K 849/11
- OVG Sachsen, 04.10.2013 - 5 A 209/12
- OVG Sachsen, 15.07.2015 - 5 A 701/13
Papierfundstellen
- DÖV 2016, 532
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- OVG Sachsen, 04.05.2011 - 5 A 538/09
Vorliegen eines Widerspruchs der Regelung des § 69 Abs. 1 SächsBRKG bei Auslegung …
Auszug aus OVG Sachsen, 15.07.2015 - 5 A 701/13
Eine Rechtsgrundlage für eine satzungsrechtliche Regelung einer Pflicht zum Ersatz der Kosten für Einsätze der Feuerwehr zur Beseitigung einer Ölspur, die keine technische Hilfe sind, bestand bis 14. September 2012 nicht (Festhaltung an der Rechtsprechung des Senats in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 - 5 A 538/09 -, juris).Allerdings dürfte dieser satzungsrechtlichen Regelung die erforderliche Rechtsgrundlage fehlen, nachdem der Senat mit Urteil vom 4. Mai 2011 - 5 A 538/09 - die insoweit als Ermächtigungsgrundlage allein in Betracht kommende Vorschrift des § 69 Abs. 3 SächsBRKG in der bis zum 14. September 2012 gültigen Fassung nicht als taugliche Rechtsgrundlage für die Erhebung von Kosten für freiwillige Einsätze der Feuerwehr befunden habe, weil der Vorschrift kein durch Auslegung zu ermittelnder Regelungsinhalt entnommen werden könne.
Dies hat der Senat mit Urteil vom 4. Mai 2011 - 5 A 538/09 - entschieden.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2007 - 9 A 4239/04
Gemeinden können für die Beseitigung von Ölspuren im öffentlichen Straßenraum …
Auszug aus OVG Sachsen, 15.07.2015 - 5 A 701/13
Rn. 40 Dem kann die Beklagte nicht mit Erfolg entgegengehalten, dass nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 16. Februar 2007 - 9 A 4239/04 -, juris Rn. 41 ff.) die Beseitigung einer Ölspur eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr sei. - OVG Sachsen, 04.10.2013 - 5 A 209/12
Feuerwehrkosten, Beseitigung einer Ölspur, Pflichtaufgaben der Feuerwehr
Auszug aus OVG Sachsen, 15.07.2015 - 5 A 701/13
Rn. 14 Auf Antrag des Klägers hat der Senat mit Beschluss vom 4. Oktober 2013 - 5 A 209/12 - die Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils zugelassen.
- OVG Sachsen, 17.03.2016 - 5 A 544/14
Kostenersatz; Feuerwehr; Ausrückordnung; Ölspur; Erforderlichkeit; …
Die Vorschrift kann somit auch keine Rechtsgrundlage für die satzungsrechtliche Regelung einer Pflicht zum Ersatz der Kosten für Einsätze der Feuerwehr zur Beseitigung einer Ölspur, die keine technische Hilfe sind, bilden (SächsOVG, Urt. v. 15. Juli 2015 - 5 A 701/13 -, juris Rn. 41, unter Bezugnahme auf das Urt. v. 4. Mai 2011 - 5 A 538/09 -, juris Rn. 20 ff.).Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats der Fall, wenn die Ölspur mit polizeilichen Maßnahmen nicht schnell und effektiv hätte beseitigt werden können (SächsOVG, Urt. v. 15. Juli 2015 a. a. O. Rn. 29).
Davon, dass die Polizei nicht in der Lage ist, die Ölspur zu beseitigen, kann nicht ohne weiteres ausgegangen werden (vgl. SächsOVG, Urt. v. 15. Juli 2015 a. a. O. Rn. 29 ff.).
Dieser kann zunächst den betroffenen Straßenabschnitt ganz oder teilweise absperren und anschließend eine Anordnung gegenüber dem Störer erlassen oder bei Vorliegen der Voraussetzungen die Störung für die öffentliche Sicherheit selbst beseitigen (vgl. § 3 Abs. 1 SächsPolG, § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwGO, § 2 Nr. 2, § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, § 20, § 24 SächsVwVG; § 6 SächsPolG; SächsOVG, Urt. v. 15. Juli 2015 a. a. O. Rn. 32 ff.).
Vielmehr handelt die Feuerwehr dann freiwillig (vgl. SächsOVG, Urt. v. 15. Juli 2015 a. a. O. Rn. 30 sowie Nummer 3 der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zum Brandschutzbedarfsplan vom 7. November 2005 [SächsABl. S. 1168], wo die Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrs- und Wasserflächen nicht bei den Pflicht-, sondern bei den weiteren Aufgaben angegeben wird).
Bei der Beurteilung ist entscheidend, ob in der gebotenen Zeit die Gefahr mit polizeilichen Maßnahmen abgewehrt werden kann, oder ob es der besonderen Ausrüstung oder Fähigkeiten der Feuerwehr im konkreten Einzelfall bedarf (SächsOVG, Urt. v. 15. Juli 2015 a. a. O. Rn. 29).
- OVG Sachsen, 23.01.2019 - 5 A 391/17
Feuerwehreinsatz; technische Hilfe; freiwillige Aufgabe; Tragehilfe; …
Rn. 19 Soweit der Senat § 69 Abs. 3 SächsBRKG in der bis 14. September 2012 geltenden Fassung keinen durch Auslegung zu ermittelnden Regelungsinhalt beigemessen und deshalb nicht als taugliche Ermächtigungsgrundlage für eine satzungsrechtliche Regelung über den Kostenersatz für Einsätze der Gemeindefeuerwehren angesehen hat (…SächsOVG, Urt. v. 4. Mai 2011 - 5 A 538/09 -, juris Leitsatz und Rn. 20 ff.; Festhaltung: SächsOVG, Urt. v. 15. Juli 2015 - 5 A 701/13 -, juris Rn. 41 f.), ist dies durch die hier maßgebende Neufassung der Norm ab 15. September 2012 durch Gesetz vom 22. August 2012 (SächsGVBl. S. 454) behoben worden. - OVG Sachsen, 16.10.2019 - 5 A 376/16
Feuerwehr; Einsatz; Kosten; Vorhaltekosten; Jahresstunden; Einsatzstunden; …
Maßgeblich hierfür wäre, ob die Gefahr allein durch polizeiliche Maßnahmen hätte beseitigt oder verhindert werden können, z. B. mittels einer Hinzuziehung von Privatfirmen zur Beseitigung von Ölspuren (…SächsOVG, Urt. v. 17. März 2016 - 5 A 544/14 -, juris; Urt. v. 15. Juli 2015 - 5 A 701/13 -, juris).Rn. 21 Zwar knüpfte der Absatz 2 des § 69 SächsBRKG bis zur Novellierung der Bestimmung durch das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz vom 22. August 2012 (SächsGVBl. S. 454) nach der Rechtsprechung des Senats für den Begriff des Einsatzes an den Absatz 1 des § 69 SächsBRKG an und erfasste damit grundsätzlich nur Einsätze zur Brandbekämpfung und zur technischen Hilfe (SächsOVG, Urt. v. 15. Juli 2015 - 5 A 701/13 -, juris Rn. 25).
- OVG Sachsen, 16.10.2019 - 5 A 83/16 Rn. 21 Nach der Rechtsprechung des Senats (…Urt. vom 17. März 2016 - 5 A 544/14 -, juris Rn. 41) setzt die Ersatzpflicht bei der bis zum 14. September 2012 geltenden Rechtslage voraus, dass die Voraussetzungen für technische Hilfe vorliegen, da § 69 Abs. 2 SächsBRKG a. F. - anders als bei der ab dem 15. September 2012 geltenden Rechtslage (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 16. Oktober 2019 - 5 A 376/16 -) - nur Einsätze zur Brandbekämpfung und zur technischen Hilfe umfasst und § 69 Abs. 3 SächsBRKG a. F. mangels eines Regelungsinhalts keine Ermächtigungsgrundlage für eine satzungsrechtliche Regelung darstellt (vgl. SächsOVG, Urt. v. 15. Juli 2015 - 5 A 701/13 -, juris Rn. 25 und 41).
Die Gefahr hätte nicht durch polizeiliche Maßnahmen, insbesondere durch die Beauftragung eines spezialisierten Unternehmens (vgl. SächsOVG, Urt. v. 15. Juli 2015 - 5 A 701/13 -, juris Rn. 31), beseitigt werden können.
- OVG Sachsen, 06.12.2023 - 5 A 43/22
Feuerwehr; Einsatz; Ölspur; Kostenersatz; Runden; Angefangene halbe Stunde
Maßgeblich hierfür wäre, ob die Gefahr allein durch polizeiliche Maßnahmen hätte beseitigt oder verhindert werden können, z. B. mittels einer Hinzuziehung von Privatfirmen zur Beseitigung von Ölspuren (…SächsOVG, Urt. v. 17. März 2016 - 5 A 544/14 -, juris Rn. 20 ff.; Urt. v. 15. Juli 2015 - 5 A 701/13 -, juris Rn. 25 ff.).
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