Rechtsprechung
| VG Oldenburg, 18.07.1994 - 5 A 726/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1995, 62
Wird zitiert von ... (3)
- VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 1505/04
Festsetzung privilegierter Bewohnerparkplätze; Ermessen bei Ausstellung von …
Insoweit kommt es auf die speziellen Rechtskenntnisse des Anwalts nicht an (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.10.1980 - 8 C 10/80, BVerwGE 61, 100=DVBl. 1981, 680 und BVerwG, Urt. v. 26.11.1985 - 8 C 115/83=VBlBW 1986, 257 sowie im Anschluss daran VG Oldenburg, Beschl. v. 18.07.1994 - 5 A 726/91 = NVwZ-RR 1995, 62, die darauf abstellen, dass es auch einem Rechtsanwalt nicht stets oder in aller Regel zuzumuten ist, eine eigene Rechtssache persönlich zu vertreten, da die Zumutbarkeit, auf die es in diesem Zusammenhang entscheiden ankomme, nicht allein eine Frage mehr oder minder spezieller Rechtskenntnisse sei, sondern unter anderem auch eine mit der Kompliziertheit des Falles zunehmenden Befangenheit). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2001 - 3 O 35/01
Anforderungen an die Durchführung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Düsseldorf, 30.08.2002 - 15 K 693/02
Erfolgsaussichten der Anfechtung einer Klausurenbewertung i.R.d. zweiten …
Rn. 41 Vgl. hierzu Kopp/Schenke, VwGO, 12. Auflage 2000, § 162 Rz. 19 sowie VG Oldenburg, Beschluss vom 18. Juli 1994 - 5 A 726/91 -, NVwZ-RR 1995, S. 62 (63).
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