Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 20.06.2018 - 5 A 749/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwGO § 58 VwGO § 82 Abs. 1 SächsKAG § 2 Abs. 2 Satz 1 SächsKAG § 17 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG § 33 SächsWG a. F. § 63 Abs. 2 SächsWG n. F. § 51
Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung, Abwasserbeitrag, Gesamtschuldner, Eigentumswechsel, Vorfällig-keitsnachlass, Abwasserbeseitigungskonzept, Erforderlichkeitsgrundsatz, Prognosefehler, Vergabe-rechtsverstöße, Öffentliche Ausschreibung, Beschränkte Ausschreibung nach ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 08.12.2008 - 4 K 544/06
- OVG Sachsen, 03.09.2009 - 5 A 73/09
- OVG Sachsen, 20.06.2018 - 5 A 749/12
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (21)
- OVG Sachsen, 09.05.2012 - 5 A 484/09
Abwasserbeitragssatzung, Heilung, Rückwirkungsanordnung, Globalberechnung, …
Auszug aus OVG Sachsen, 20.06.2018 - 5 A 749/12
Rn. 30 Das Berufungsverfahren hat vom 30. Dezember 2009 bis 22. November 2012 wegen des Musterverfahrens - 5 A 484/09 - sowie im Ergebnis der mündlichen Verhandlung am 14. Juli 2014 nochmals vom 6. November 2014 bis 27. April 2018 geruht, weil der Senat im Parallelverfahren - 5 A 241/14 - weiter ermittelt und vom Beklagten eine chronologische Liste aller zur Herstellung seiner Abwasseranlagen vergebenen öffentlichen Aufträge angefordert hat, soweit sie den Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Nachberechnung von 2009 zur Globalberechnung von 2002 zugrunde lagen.Der Senat hat in dem den Beteiligten bekannten, parallel geführten Musterverfahren (SächsOVG, Urt. v. 9. Mai 2012 - 5 A 484/09 -, Rn. 9 ff.) zudem entschieden, dass die rückwirkend ab 1. Januar 2000 in Kraft getretene AbwAbgS 2009 formell und materiell rechtmäßig erlassen wurde und deshalb eine wirksame Rechtsgrundlage für die seit ihrem Inkrafttreten erlassenen Abwasserbeitragsbescheide darstellt.
Soweit im Übrigen der Vortrag aus dem damaligen Verfahren nur wiederholt wird, gibt es keinen Grund, von der Auffassung im Senatsurteil vom 9. Mai 2012 - 5 A 484/09 - abzuweichen.
Dafür, dass dessen Bewertung mit 3 % pro Jahr nicht angemessen wäre, ist ebenso wie im damaligen Verfahren auch hier nichts vorgetragen oder ersichtlich (vgl. SächsOVG, Urt. v. 9. Mai 2012 - 5 A 484/09 -, Rn. 34).
Rn. 57 Der Senat hat im Musterverfahren bereits dargelegt, welche Kosten für die Haus- und Grundstücksanschlüsse nach dem Satzungswerk des Beklagten über den Abwasserbeitrag und welche über den Aufwandsersatz gedeckt werden sowie welche Kosten der Haus- und Grundstücksanschlüsse von den Grundstückseigentümern selbst zu tragen sind (SächsOVG, Urt. v. 9. Mai 2012 - 5 A 484/09 -, Rn. 35 bis 37): Diejenigen Teile der Haus- oder Grundstücksanschlüsse, die im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen liegen, werden stets beitragsfinanziert, die übrigen Teile der Haus- oder Grundstücksanschlüsse, insbesondere soweit sie auf privaten Grundstücken verlaufen, nur dann, wenn der Zweckverband deren Kosten endgültig trägt (§ 1 Abs. 2 Buchst. b i. V. m. § 21 Abs. 1 Satz 1 AbwAbgS 2009).
Rn. 60 Der Senat hat dazu im Musterverfahren bereits ausgeführt, dass sich der im Prüfbericht bei diesem Ortsteil festgestellte größere Fehler bei der Nutzungsfläche bezogen auf die Gesamtnutzungsfläche des Satzungsgebietes nur so geringfügig auswirkt, dass die Flächenseite der Globalberechnung von 2010 im Prüfbericht trotzdem bestätigt wurde (SächsOVG, Urt. v. 9. Mai 2012 - 5 A 484/09 -, Rn. 51).
Überprüft wurde die Globalberechnung von 2010, die hier nicht maßgeblich ist (SächsOVG, Urt. v. 9. Mai 2012 - 5 A 484/09 -, Rn. 47/48).
- BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08
Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig
Auszug aus OVG Sachsen, 20.06.2018 - 5 A 749/12
Rn. 19 Der Rüge, § 22 Abs. 1 SächsKAG sei angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - verfassungswidrig, habe der neu geschaffene § 3a SächsKAG die Grundlage entzogen.Rn. 28 Wegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - werde auch die Verfassungswidrigkeit des § 22 Abs. 1 SächsKAG gerügt.
5. Auch die Rüge, § 22 Abs. 1 SächsKAG sei angesichts des Beschlusses des 62 Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - verfassungswidrig und der Abwasserbeitragsbescheid deshalb rechtswidrig, hat keinen Erfolg.
- OVG Sachsen, 29.05.2009 - 5 D 20/06
Normenkontrolle; Abwassersatzung; Beiträge; Gebühren; Äquivalenzprinzip; …
Auszug aus OVG Sachsen, 20.06.2018 - 5 A 749/12
Jedoch bedarf es dazu konkreter Anhaltspunkte, dass die Prognose zur demographischen Entwicklung tatsächlich fehlerhaft war und dadurch für die Abwassererzeuger unnötig hohe Kosten entstehen (SächsOVG, Urt. v. 29. Mai 2009 - 5 D 20/06 -, juris Rn. 208 bis 210).Ansonsten ist das Abwasserbeseitigungskonzept nicht evident fehlerhaft (vgl. SächsOVG, Urt. v. 29. Mai 2009 - 5 D 20/06 -, juris Rn. 187).
- OVG Sachsen, 31.07.2015 - 5 A 827/13
Schmutzwasserbeitrag; Globalberechnung; Prognose; bestehende Kläranlage; …
Auszug aus OVG Sachsen, 20.06.2018 - 5 A 749/12
Maßgebend ist aber, ob die im konkreten Fall bei Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzepts aufgestellte Prognose zur demografischen Entwicklung im Entsorgungsgebiet und zur langfristigen Wirtschaftlichkeit des gewählten Konzepts - aus damaliger Sicht - zutreffend war (vgl. SächsOVG, Urt. v 31. Juli 2015 - 5 A 827/13 -, juris Rn. 30 ff.).Die Kosten für die zur öffentlichen Einrichtung gehörenden Anlagen dürfen aufgrund dessen nur insoweit in die Globalberechnung eingestellt werden, als die Anlagen und deren Kosten zum Zwecke der Erfüllung der Aufgabe der öffentlichen Einrichtung erforderlich, mithin angemessen sind (SächsOVG, Urt. v. 31. Juli 2015 - 5 A 827/13 -, juris Rn. 30).
- OVG Sachsen, 17.06.2009 - 5 B 322/06
Verbandssatzung; Verbandsversammlung; Stimmrechtsverteilung; Stimmengewichtung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 20.06.2018 - 5 A 749/12
Rn. 7 Der Senat hat die Berufung des Beklagten wegen ernstlicher Zweifel am Urteil des Verwaltungsgerichts mit Beschluss vom 3. September 2009 zugelassen, weil der Senat mit Urteilen vom 17. Juni 2009 - 5 B 286/07, 5 B 322/06 - entschieden hatte, dass die VerbS 1999, insbesondere deren § 4, wirksame Grundlage der AbwAbgS 2002 war.Rn. 46 Der Beklagte wurde als Abwasserzweckverband am 2. Juni 1992 ordnungsgemäß gegründet und konnte daher entsprechende Beitragssatzungen für sein Gebiet erlassen (SächsOVG, Urt. v. 17. Juni 2009 - 5 B 322/06 -, juris Rn. 91).
- BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11
Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten; …
Auszug aus OVG Sachsen, 20.06.2018 - 5 A 749/12
Leidet das Vergabeverfahren jedoch an Mängeln oder fehlt es ganz, entfällt die Indizwirkung, so dass dem Einwand, der Vergaberechtsverstoß habe augenfällige Mehrkosten verursacht, nachzugehen und er aufzuklären ist (BVerwG, Urt. v. 30. Januar 2013 - 9 C 11.11 -, juris Rn. 22 bis 29, zum Erschließungsbeitragsrecht). - OVG Sachsen, 18.12.2013 - 5 D 18/07
Auszug aus OVG Sachsen, 20.06.2018 - 5 A 749/12
b) Grundsätzlich kommt es zwar auf Vergaberechtsverstöße nicht an, soweit die 69 Globalberechnung im Zeitpunkt ihrer Erstellung auf Prognosen zu Wiederbeschaffungszeitwerten erst künftig herzustellender Anlagen beruht, weil deren Richtigkeit nicht von einem später durchgeführten Vergabeverfahren abhängt (SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2013 - 5 D 18/07 -, juris Rn. 327). - BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98
Rückmeldegebühr
Auszug aus OVG Sachsen, 20.06.2018 - 5 A 749/12
Daher markiert die Voraussetzung, dass die aufgewandten Kosten zum Zwecke der öffentlichen Aufgabenerfüllung erforderlich sein müssen, nur eine äußerste Grenze, die erst bei einem groben Missverhältnis der Kosten zum Abgabenzweck überschritten ist, d. h. wenn der Aufgabenträger sich ohne rechtfertigende Gründe nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten und dadurch augenfällig Mehrkosten verursacht hat, die - für ihn erkennbar - grob unangemessen hoch und sachlich schlechthin unvertretbar waren (vgl. BVerfG, Urt. v. 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 -, juris Rn. 62;… BVerwG, Beschl. v. 30. April 1997 - 8 B 105.97 -, juris Rn. 6, u. Urt. v. 14. Dezember 1979 - IV C 28.76 -, juris Rn. 14). - BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76
Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage; …
Auszug aus OVG Sachsen, 20.06.2018 - 5 A 749/12
Daher markiert die Voraussetzung, dass die aufgewandten Kosten zum Zwecke der öffentlichen Aufgabenerfüllung erforderlich sein müssen, nur eine äußerste Grenze, die erst bei einem groben Missverhältnis der Kosten zum Abgabenzweck überschritten ist, d. h. wenn der Aufgabenträger sich ohne rechtfertigende Gründe nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten und dadurch augenfällig Mehrkosten verursacht hat, die - für ihn erkennbar - grob unangemessen hoch und sachlich schlechthin unvertretbar waren (…vgl. BVerfG, Urt. v. 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 -, juris Rn. 62; BVerwG, Beschl. v. 30. April 1997 - 8 B 105.97 -, juris Rn. 6, u. Urt. v. 14. Dezember 1979 - IV C 28.76 -, juris Rn. 14). - BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03
Abfallgebühr; Kostenkalkulation; entgeltfähige Kosten; Müllheizkraftwerk; …
Auszug aus OVG Sachsen, 20.06.2018 - 5 A 749/12
Denn das Äquivalenzprinzip fordert nicht, dass die vielfältigen Unwägbarkeiten bei der Beantwortung der Frage nach der Erforderlichkeit entstandener Kosten zu Lasten der Allgemeinheit gehen, was notwendige Folge wäre, wenn Kosten als nicht erforderlich angesehen werden, weil sie dann mit allgemeinen Steuermitteln statt mit Gebühren und Beiträgen der von der öffentlichen Einrichtung unmittelbar Bevorteilten zu finanzieren wären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. Mai 2003 - 9 BN 3.03 -, juris Rn. 13). - BVerwG, 25.03.1996 - 8 B 48.96
Kommunalabgaben: Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit von …
- VK Bund, 07.07.2014 - VK 2-47/14
Nachprüfungsverfahren: Abbruchleistungen
- OLG Naumburg, 10.11.2003 - 1 Verg 14/03
Zulässigkeit einer vorzeitigen Zuschlagserteilung
- BVerwG, 30.04.1997 - 8 B 105.97
Verwaltungsprozeßrecht - Grundsatzrevision und Feststellungen des …
- OVG Sachsen, 21.04.2016 - 5 A 493/14
Anschlussbeiträge; besondere Festsetzungsfrist; Verfassungsmäßigkeit; …
- OVG Sachsen, 28.10.2010 - 5 D 5/06
Hinnahme einer die Zugrundelegung der überwiegend vorhandenen Geschosszahl …
- OVG Sachsen, 04.03.2016 - 5 A 302/14
Zur Unwirksamkeit der Zustellung eines Bescheids mit Postzustellungsurkunde an …
- OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 B 576/05
Abgabenrecht; Abwasserbeitrag; Vorteilsbegriff; Abwasserbeseitigungskonzept; …
- OVG Sachsen, 18.08.2016 - 5 A 464/15
Schmutzwasserbeitrag, besondere Festsetzungsfrist, Verjährung, Verwirkung
- BayObLG, 11.12.1980 - 2 Z 101/80
- OVG Sachsen, 17.06.2009 - 5 B 286/07
Verbandssatzung; Verbandsversammlung; Stimmrechtsverteilung; Stimmengewichtung; …
- OVG Sachsen, 13.11.2024 - 5 A 315/22
Grundsteuererlass; Vertretenmüssen der Ertragsminderung; Rechtsbehelfsbelehrung
Eine Rechtsbehelfsbelehrung, die - wie vorliegend - auf die verpflichtende Benennung des Streitgegenstandes in der Klage hinweise, könne dem Empfänger des Widerspruchsbescheids nahelegen, letzteres sei nötig, was geeignet sei, die KIageerhebung nennenswert zu erschweren (SächsOVG, Urt. v. 20. Juni 2018 - 5 A 749/12 -, juris Rn. 42).Die Klage muss nur angeben bzw. erkennen lassen, was mit der Klage begehrt wird, nicht aber den Streitgegenstand im prozessrechtlichen Sinn bezeichnen, so dass eine Rechtsbehelfsbelehrung, die auf die verpflichtende Benennung des Streitgegenstands in der Klage hinweist, dem Empfänger des Widerspruchsbescheids nahelegen könnte, letzteres sei nötig, und damit geeignet sein könnte, die KIageerhebung nennenswert zu erschweren (SächsOVG, Urt. v. 20. Juni 2018 - 5 A 749/12 -, juris Rn. 42;… a. A. W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 30. Aufl. 2024, § 58 Rn. 12 a. E.).
- VG Cottbus, 17.03.2022 - 6 K 1617/18
Eigentumswechsel und die Erstattung eines Kanalanschlussbeitrages
Denn der Beitrag wird zwar vom Grundstückseigentümer persönlich geschuldet (vgl. dazu noch unten zur Zahlung), er dient aber dem Ausgleich eines andauernden grundstücksbezogenen Vorteils, der allen Rechtsnachfolgern im Grundstückseigentum gleichermaßen geboten wird (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 1. Oktober 2018 - 20 B 16.330 -, juris Rn. 33; OVG Sachsen, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 A 749/12 -, Rn. 46; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 15 A 2642/09 -, juris, Rn. 6; Urteil vom 21. Februar 1991 - 2 A 2455/89 -, juris Rn. 28;Urteil vom 30. Mai 1989 - 2 A 2920/84 - NWVB. - VG Cottbus, 16.03.2023 - 6 K 659/20 Denn der Beitrag wird zwar vom Grundstückseigentümer persönlich geschuldet (vgl. dazu noch unten zur Zahlung), er dient aber dem Ausgleich eines andauernden grundstücksbezogenen Vorteils, der allen Rechtsnachfolgern im Grundstückseigentum gleichermaßen geboten wird (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 1. Oktober 2018 - 20 B 16.330 -, juris Rn. 33; OVG Sachsen, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 A 749/12 -, Rn. 46; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 15 A 2642/09 -, juris, Rn. 6; Urteil vom 21. Februar 1991 - 2 A 2455/89 -, juris, Rn. 28;Urteil vom 30. Mai 1989 - 2 A 2920/84 - NWVB.
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