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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 772/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,37107
OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 772/13 (https://dejure.org/2015,37107)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.09.2015 - 5 A 772/13 (https://dejure.org/2015,37107)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. September 2015 - 5 A 772/13 (https://dejure.org/2015,37107)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsKAG § 9 Abs. 1
    Benutzung; Anschluss- und Benutzungszwang; Wasserrechtliche Genehmigung nach DDR-Recht; Auslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (16)

  • OVG Sachsen, 26.08.2015 - 5 A 786/13

    Sicherheitsneugründung; Umlageregelung ; Äquivalenzprinzip; Kostenerstattung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 772/13
    Durch die Formulierung als Soll-Vorschrift wird das dem Satzungsgeber bei der Wahl des Umlagemaßstabs eingeräumte Ermessen dahin eingeschränkt, dass für den Regelfall von dem in § 60 Abs. 1 Satz 2 SächsKomZG festgelegten Maßstab auszugehen ist und nur im Ausnahmefall hiervon abgewichen werden kann (vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 - Rn. 25;… Urt. v. 9. Juli 1998 - 3 S 103/97 -, http://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/document.phtml?id=1069, UA S. 9).

    Mit dieser Verteilungsregelung hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, das aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip abzuleitende Äquivalenzprinzip als Umlagemaßstab festzuschreiben (vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 a. a. O. Rn. 26;… Beschl. v. 10. November 2009 - 4 B 543/07 -, juris Rn. 5) und die Angemessenheit von Aufwand des Zweckverbands (Leistung) und Nutzen der einzelnen Verbandsmitglieder (Gegenleistung) zu verlangen.

    Vielmehr bietet ein solcher Maßstab Gewähr dafür, dass die Kosten verhältnismäßig auf die einzelnen Gemeinden umgelegt werden und eine Gemeinde gegenüber den anderen Gemeinden nicht offenbar sachunangemessen und damit unverhältnismäßig benachteiligt wird (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. Oktober 1987 - 7 B 64.87 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 a. a. O. Rn. 26;… Richter, Anm. zu VG Leipzig, Urt. v. 17. Juli 20012 - 6 K 654/10 -, LKV 2012, 477, 479; Blazek, Kosten der Straßenentwässerung und deren Umlage - Stolperfalle für Abwasserzweckverbände?, SLK 2013, 43, 44 f.).

    Die gerichtliche Prüfung hat sich hingegen nicht darauf zu erstrecken, ob die vom Satzungsgeber getroffene Regelung die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung ist (SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 - Rn. 27).

    Mit diesen Regelungen hat sich der Beklagte für einen besonderen Umlagemaßstab entschieden, der sich wesentlich näher am Nutzen des jeweiligen Verbandsmitglieds aus der Aufgabenerfüllung orientiert als die für die allgemeine Umlage maßgebliche Zahl der Einwohner der Verbandsmitglieder (§ 20 Abs. 3 Verbandsatzung; vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 - Rn. 30;… sowie zum Einwohnermaßstab: SächsOVG, Beschl. v. 22. Januar 2015 - 5 B 120/14 -, juris Rn. 13;… SächsOVG, Urt. v. 9. Juli 1998 a. a. O. S. 14).

    Bei derartigen Aufgaben - hier: der Aufgabe der Straßenentwässerung, die von den allgemeinen Umlage in § 20 Verbandssatzung ausgenommen ist - lässt § 60 Abs. 2 SächsKomZG generell Kostenerstattungsvereinbarungen zu, für die der Umlagemaßstab des Absatzes 1 Satz 2 nicht erfüllt sein muss (vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 - Rn. 33).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.1990 - 9 A 992/88

    Rechtmäßigkeit der Festsetzungen von Entwässerungsgebühren; Satzung über die …

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 772/13
    Der Beklagte bezieht sich in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein- Westfalen vom 25. Mai 1990 - 9 A 992/88 -.

    Dies entspricht der allgemeinen Auffassung (vgl. z. B. OVG NRW, Beschl. v. 27. Februar 2001, NVwZ-RR 2001, 596, 597; Urt. v. 25. Mai 1990 - 9 A 992/88 -, juris Rn. 45 ff.;… OVG Schl.-H., Urt. v. 18. November 1997 - 2 L 374/95 -, juris Rn. 25 ff.).

    Ob im Einzelfall auch das Kennenmüssen ausreichen kann (vgl. OVG NRW, Urt. v. 25. Mai 1990 - 9 A 992/88 -, juris Rn. 45 ff.), kann hier offen bleiben.

    In diesem Fall hat er ein Wahlrecht (vgl. hierzu auch: OVG NRW, Urt. v. 25. Mai 1990 - 9 A 992/88 -, juris Rn. 47), ob er die öffentliche Anlage (weiter) benutzt (mit der möglichen Konsequenz der Gebührenpflicht) oder eine eigene oder eine fremde private Anlage nutzt (mit der möglichen Konsequenz eigener Aufwendungen oder der Entgeltpflicht gegenüber dem privaten Betreiber).

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.11.1997 - 2 L 374/95

    Regelabfuhr; Soll-Behältervolumen; Abfallbeseitigung; Bedarfsabfuhr; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 772/13
    Dies entspricht der allgemeinen Auffassung (vgl. z. B. OVG NRW, Beschl. v. 27. Februar 2001, NVwZ-RR 2001, 596, 597;… Urt. v. 25. Mai 1990 - 9 A 992/88 -, juris Rn. 45 ff.; OVG Schl.-H., Urt. v. 18. November 1997 - 2 L 374/95 -, juris Rn. 25 ff.).

    Auf die Kenntnis von der Öffentlichkeit der Einrichtung kommt es für das Tatbestandsmerkmal der Benutzung nicht an, wenn ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht und der Betroffene von diesem Zwang nicht befreit ist (vgl. OVG Schl.-H., Urt. v. 18. November 1997 - 2 L 374/95 -, juris Rn. 25; in diese Richtung auch: OVG M.-V., Beschl. v. 25. August 2004, LKV 2005, 74, 75, wo von einer widerlegbaren Vermutung der Benutzung ausgegangen wird).

  • OVG Sachsen, 19.09.2012 - 5 A 762/10

    Niederschlagswassergebühr, Benutzungsverhältnis, willentliche Abwassereinleitung

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 772/13
    Insofern sei der Sachverhalt auch nicht mit dem vergleichbar, welcher der Entscheidung des Senats vom 19. September 2012 - 5 A 762/10 - zugrunde gelegen habe.

    Hierfür ist die willentliche Inanspruchnahme der Einrichtung erforderlich (SächsOVG, Urt. v. 19. September 2012 - 5 A 762/10 -, juris Rn. 22 ff.).

  • OVG Sachsen, 24.09.2004 - 5 BS 119/04

    Beitrag, Wasserversorgung, öffentliche Einrichtung, materielle Privatisierung, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 772/13
    Rn. 37 Für die Abgrenzung einer öffentlichen und einer privaten Einrichtung sind nicht die Eigentumsverhältnisse entscheidend, sondern ob die Einrichtung öffentlich gewidmet wurde (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2014, SächsVBl. 2015, 88 Rn. 46; Beschl. v. 24. September 2004, SächsVBl. 2005, 14, 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2001 - 9 B 157/01

    Gebühren keine Erblasserschulden

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 772/13
    Dies entspricht der allgemeinen Auffassung (vgl. z. B. OVG NRW, Beschl. v. 27. Februar 2001, NVwZ-RR 2001, 596, 597;… Urt. v. 25. Mai 1990 - 9 A 992/88 -, juris Rn. 45 ff.;… OVG Schl.-H., Urt. v. 18. November 1997 - 2 L 374/95 -, juris Rn. 25 ff.).
  • OVG Sachsen, 14.07.2015 - 5 A 760/11

    Abwasserentsorgungsanlagen; Widmung; Zustimmung

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 772/13
    Wenn sich die Widmung nicht auf eine gesetzliche Ermächtigungsnorm stützen lässt, ist sie nur dann verfassungsrechtlich legitimiert, wenn der Eigentümer ihr zustimmt (SächsOVG, Urt. v. 14. Juli 2015 - 5 A 760/11 -, Rn. 35; Beschl. v. 24. September 2004; …
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2004 - 1 L 19/04

    Anschluss- und Benutzungszwang; Gebühr; willentliche Inanspruchnahme

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 772/13
    Auf die Kenntnis von der Öffentlichkeit der Einrichtung kommt es für das Tatbestandsmerkmal der Benutzung nicht an, wenn ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht und der Betroffene von diesem Zwang nicht befreit ist (…vgl. OVG Schl.-H., Urt. v. 18. November 1997 - 2 L 374/95 -, juris Rn. 25; in diese Richtung auch: OVG M.-V., Beschl. v. 25. August 2004, LKV 2005, 74, 75, wo von einer widerlegbaren Vermutung der Benutzung ausgegangen wird).
  • OVG Sachsen, 18.12.2014 - 5 A 193/12

    Öffentliche Abwassereinrichtung

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 772/13
    Rn. 37 Für die Abgrenzung einer öffentlichen und einer privaten Einrichtung sind nicht die Eigentumsverhältnisse entscheidend, sondern ob die Einrichtung öffentlich gewidmet wurde (vgl. SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2014, SächsVBl. 2015, 88 Rn. 46; Beschl. v. 24. September 2004, SächsVBl. 2005, 14, 17).
  • OVG Sachsen, 22.01.2015 - 5 B 120/14

    Wasserversorgungsgebühren, Abwassergebühren, Zweckverband, Umlageregelung für …

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 772/13
    Mit diesen Regelungen hat sich der Beklagte für einen besonderen Umlagemaßstab entschieden, der sich wesentlich näher am Nutzen des jeweiligen Verbandsmitglieds aus der Aufgabenerfüllung orientiert als die für die allgemeine Umlage maßgebliche Zahl der Einwohner der Verbandsmitglieder (§ 20 Abs. 3 Verbandsatzung;… vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 - Rn. 30; sowie zum Einwohnermaßstab: SächsOVG, Beschl. v. 22. Januar 2015 - 5 B 120/14 -, juris Rn. 13;… SächsOVG, Urt. v. 9. Juli 1998 a. a. O. S. 14).
  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07

    Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage; …

  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 64.87

    Zweckverbandsrecht - Verwaltungsprozessrecht - Beigeladener Gewerbetreibender - …

  • OVG Sachsen, 10.11.2009 - 4 B 543/07

    Zweckverband; Gründungsmängel; Sicherheitsneugründung; Äquivalenzprinzip

  • VG Leipzig, 17.07.2012 - 6 K 654/10

    Rechtmäßigkeit der Verbandssatzung eines Zweckverbands; Ermittlung der Kosten der …

  • VG Schwerin, 08.05.2015 - 5 A 324/13

    Ghana: Klageabweisung (offensichtlich unbegründet), Fristversäumnis, sicherer …

  • OVG Sachsen, 30.03.2020 - 4 A 508/16

    Aufgabenübergang; Datenverarbeitungsdienstleistungen; Aufgabenübertragung; …

    Die Höhe der Umlage darf somit nicht in einem Missverhältnis zu dem Nutzen stehen, den das jeweilige Verbandsmitglied hat (…vgl. Senatsbeschl. v. 10. November 2009 - 4 B 543/07 -, juris Rn. 5;… SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 -, juris Rn. 26 = SächsVBl. 2016, 30; Urt. v. 3. September 2013 - 5 A 772/13 -, juris Rn. 30 f.).
  • OVG Sachsen, 29.06.2020 - 5 A 1130/17
    Eine Benutzung im Sinne von § 9 Abs. 1 SächsKAG erfordert aber eine willentliche Inanspruchnahme der Einrichtung (vgl. SächsOVG, Urt. v. 3. September 2015 - 5 A 772/13 -, juris Rn. 42), an der es hier jedenfalls fehlt.
  • OVG Sachsen, 13.06.2016 - 5 A 503/13

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Widerspruchsbescheid, …

    Für die Abgrenzung einer öffentlichen und einer privaten Einrichtung sind nicht die Eigentumsverhältnisse entscheidend, sondern ob die Einrichtung öffentlich gewidmet wurde (vgl. SächsOVG, Urt. v. 3. September 2015 - 5 A 772/13 -, juris;… Urt. v. 18. Dezember 2014, SächsVBl. 2015, 88 Rn. 46; Beschl. v. 24. September 2004, SächsVBl. 2005, 14, 17).
  • OVG Sachsen, 08.07.2019 - 5 A 1134/17

    Schmutzwassergebühr, Teilortskanalisation, Widmung, Eigentum an vor dem 3. …

    Das ändert aber nichts daran, dass die für die Einleitung bestimmten Anlagen als Teil einer öffentlichen Einrichtung zum öffentlichen Gebrauch bestimmt sind und dafür genutzt werden (vgl. SächsOVG, Urt. v. 3. September 2015 - 5 A 772/13 -, juris Rn. 40).
  • OVG Sachsen, 13.06.2016 - 5 A 504/13

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Widerspruchsbescheid; privater …

    Für die Abgrenzung einer öffentlichen von einer privaten Einrichtung sind nicht die Eigentumsverhältnisse entscheidend, sondern ob die Einrichtung öffentlich gewidmet wurde (vgl. SächsOVG, Urt. v. 3. September 2015 - 5 A 772/13 -, juris;… Urt. v. 18. Dezember 2014, SächsVBl. 2015, 88 Rn. 46; Beschl. v. 24. September 2004, SächsVBl. 2005, 14, 17).
  • OVG Sachsen, 24.11.2016 - 4 B 129/16

    Zweckverband, Umlage, Nutzen, Einwohnermaßstab; Verfälschung des Wettbewerbs

    Die gerichtliche Prüfung hat sich hingegen nicht darauf zu erstrecken, ob die vom Satzungsgeber getroffene Regelung die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung ist (SächsOVG, Urt. v. 3. September 2015 - 5 A 772/13 -, juris Rn. 29;… SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 -, juris Rn. 27;… SächsOVG, Beschl. v. 10. November 2009 - 4 B 543/07 -, juris Rn. 5).
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