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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 26.08.2015 - 5 A 786/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,34703
OVG Sachsen, 26.08.2015 - 5 A 786/13 (https://dejure.org/2015,34703)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.08.2015 - 5 A 786/13 (https://dejure.org/2015,34703)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. August 2015 - 5 A 786/13 (https://dejure.org/2015,34703)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsKomZG § 11 Abs. 2 SächsKomZG § 13 SächsKomZG § 60 SächsSiGrG § 2 Abs. 4 Satz 2 SächsKAG § 18 Abs. 1 SächsKAG § 19 Abs. 1 SächsKAG § 60 Abs. 1 und 2
    Sicherheitsneugründung; Umlageregelung ; Äquivalenzprinzip; Kostenerstattung; Schmutzwasserbeitrag; Teilflächenabgrenzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • kurzschmuck.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Umlageregelungen nach dem Verursacher- bzw. Belegenheitsprinzip sind rechtmäßig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (21)

  • OVG Sachsen, 08.07.1998 - 3 S 103/97

    Genehmigung einer Verbandssatzung; Zweckverband; Fragen der Binnenorganisation; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.08.2015 - 5 A 786/13
    Durch die Formulierung als Soll-Vorschrift wird das dem Satzungsgeber bei der Wahl des Umlagemaßstabs eingeräumte Ermessen dahin eingeschränkt, dass für den Regelfall von dem in § 60 Abs. 1 Satz 2 SächsKomZG festgelegten Maßstab auszugehen ist und nur im Ausnahmefall hiervon abgewichen werden kann (vgl. SächsOVG, Urt. v. 9. Juli 1998 - 3 S 103/97 -, SächsOVG-Entscheidungsdatenbank UA S. 9).

    Die gerichtliche Prüfung hat sich hingegen nicht darauf zu erstrecken, ob die vom Satzungsgeber getroffene Regelung die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung ist (…SächsOVG, Beschl. v. 10. November 2009 a. a. O.; SächsOVG, Urt. v. 9. Juli 1998 a. a. O.).

    Rn. 30 Mit diesen Regelungen hat sich der Beklagte abweichend von der für die Bemessung der allgemeinen Betriebskostenumlage und der allgemeinen Investitionskostenumlage maßgeblichen Zahl der Einwohner der Verbandsmitglieder (§ 12 Abs. 3, § 13 Abs. 4 VerbS) für einen besonderen Umlagemaßstab entschieden, der sich jedenfalls bei der direkten Zuordnung bei alleinigem Nutzen (1.) und der Nichtzuordnung bei keinem Nutzen (2.) wesentlich näher am Nutzen des jeweiligen Verbandsmitglieds aus der Aufgabenerfüllung orientiert als der allgemeine Einwohnerzahlmaßstab (…vgl. zu dessen Vereinbarkeit mit § 60 Abs. 1 Satz 2 SächsKomZG: SächsOVG, Beschl. v. 22. Januar 2015 - 5 B 120/14 -, juris Rn. 13; SächsOVG, Urt. v. 9. Juli 1998 a. a. O. S. 14).

    Diese Vorschrift lässt es zu, auf einen typisierenden Wahrscheinlichkeitsmaßstab zurückzugreifen, der dem Durchschnitt der von ihm erfassten Gestaltungen zutreffend Rechnung trägt (vgl. SächsOVG, Urt. v. 9. Juli 1998 a. a. O. S. 10).

    Ein Ausgleich dafür mag sinnvoll sein; zur Vermeidung offenbar sachunangemessener Ergebnisse ist es im Streitfall aber nach § 60 Abs. 1 Satz 2 SächsKomZG nicht geboten, den gewählten Umlageschlüssel weiter zu verfeinern (anders für die Umlage eines Zweckverbands für Tierkörperbeseitigung: SächsOVG, Urt. v. 9. Juli 1998 a. a. O. S. 12).

  • OVG Sachsen, 30.08.2013 - 5 A 357/13

    Bestand sicherheitsneugegründeter Zweckverbände und Wirksamkeit ihrer Rechtsakte …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.08.2015 - 5 A 786/13
    Im Falle der (Sicherheitsneu-)Gründung eines Zweckverbands vor In-Kraft-Treten des Sicherheitsneugründungsgesetzes vom 18. April 2002 können sich rechtswidrige Umlagere-gelungen in einer Zweckverbandssatzung auf die Wirksamkeit von Beitragssatzungen und die Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung auswirken (Bestätigung von SächsOVG, Urt. v. 30. August 2013 - 5 A 357/13 -).

    Das hat indes keine Auswirkungen auf den Rechtsschutz gegen die Beitragserhebung, da die Wirksamkeit von Beitragssatzungen sowie die Rechtmäßigkeit von Beitragsbescheiden nicht davon abhängen, ob Umlageregelungen, die nur die Verteilung des nicht anderweitig gedeckten Finanzbedarfs auf die Mitgliedsgemeinden betreffen, fehlerhaft sind (vgl. SächsOVG, Urt. v. 30. August 2013 - 5 A 357/13 -, juris Rn. 30 ff.;… Urt. v. 11. Februar 2015 - 5 A 814/13 -, juris Rn. 15).

    Für derartige Altsatzungen und -bescheide tritt selbst bei wirksamer Neugründung nach dem Sicherheitsneugründungsgesetz keine rück- oder vorwirkende Heilung ein und auch die Neufassung des § 13 SächsKomZG ist nur auf die nach dem 1. Mai 2002 gegründeten Verbände anwendbar (vgl. SächsOVG, Urt. v. 30. August 2013 a. a. O. unter Bezug auf SächsOVG, Urt. v. 5. November 2003 - 5 B 310/03 -, juris Rn. 26 ff. = LKV 2004, 364 ff.).

  • OVG Sachsen, 10.11.2009 - 4 B 543/07

    Zweckverband; Gründungsmängel; Sicherheitsneugründung; Äquivalenzprinzip

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.08.2015 - 5 A 786/13
    Mit dieser Verteilungsregelung hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, das aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip abzuleitende Äquivalenzprinzip als Umlagemaßstab festzuschreiben (vgl. ebenso SächsOVG, Beschl. v. 10. November 2009 - 4 B 543/07 -, juris Rn. 5) und die Angemessenheit von Aufwand des Zweckverbands (Leistung) und Nutzen der einzelnen Verbandsmitglieder (Gegenleistung) zu verlangen.

    Die gerichtliche Prüfung hat sich hingegen nicht darauf zu erstrecken, ob die vom Satzungsgeber getroffene Regelung die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung ist (SächsOVG, Beschl. v. 10. November 2009 a. a. O.;… SächsOVG, Urt. v. 9. Juli 1998 a. a. O.).

  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07

    Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.08.2015 - 5 A 786/13
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zwar geklärt, dass das Äquivalenzprinzip keinen tauglichen verfassungsrechtlichen Maßstab für die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Umlage darstellt, weil umlagepflichtige und umlageberechtigte Körperschaft einander nicht gegenüberstehen wie abgabenpflichtige Bürger und Staat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. Februar 1991, BVerf-GE 83, 363, 392; BVerwG, Urt. v. 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 -, juris Rn. 29).
  • OVG Sachsen, 24.09.2004 - 5 BS 119/04

    Beitrag, Wasserversorgung, öffentliche Einrichtung, materielle Privatisierung, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.08.2015 - 5 A 786/13
    Für die Beitragserhebung genügt es somit, wenn die Abwasserbeseitigungsanlage als öffentliche Anlage des Zweckverbands gewidmet ist; ein Eigentumserwerb durch den Zweckverband ist nicht erforderlich (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 14. Juli 2015 - 5 A 625/11 -, juris Rn. 58; SächsOVG, Beschl. v. 24. September 2004 - 5 BS 119/04 -, juris Rn. 23 ff.).
  • VGH Bayern, 31.03.2003 - 23 B 02.1936
    Auszug aus OVG Sachsen, 26.08.2015 - 5 A 786/13
    In Ermangelung anderweitiger Erkenntnisse wird in der Rechtsprechung eine Pauschalierung akzeptiert, die die Schwierigkeiten einer exakten Berechnung vermeidet, und dabei von der Verteilung eines Anteils von 50 % der Kosten auf den Bereich Schmutzwasser und von je 25 % auf die Bereiche Grundstücks- und Straßenentwässerung ausgegangen (vgl. BayVGH, Urt. v. 31. März 2003 - 23 B 02.1936 -, juris Rn. 39 f.;… VG Regensburg, Urt. v. 18. Juni 2012 - RN 8 K 12.410 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 64.87

    Zweckverbandsrecht - Verwaltungsprozessrecht - Beigeladener Gewerbetreibender - …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.08.2015 - 5 A 786/13
    Daraus folgt aber nicht gleichsam im Umkehrschluss, dass der Gesetzgeber das Äquivalenzprinzip als Umlagemaßstab nicht vorsehen darf (…vgl. Richter, Anm. zu VG Leipzig, Urt. v. 17. Juli 20012 - 6 K 654/10 - , LKV 2012, 477, 479; Blazek, Kosten der Straßenentwässerung und deren Umlage - Stolperfalle für Abwasserzweckverbände?, SLK 2013, 43, 44 f.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 21. Oktober 1987 - 7 B 64.87 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 14.07.2015 - 5 A 625/11

    Schmutzwasserbeitrag; Kontrollrechnung; Finanzbedarf; Bildung anlagenbezogener …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.08.2015 - 5 A 786/13
    Für die Beitragserhebung genügt es somit, wenn die Abwasserbeseitigungsanlage als öffentliche Anlage des Zweckverbands gewidmet ist; ein Eigentumserwerb durch den Zweckverband ist nicht erforderlich (vgl. SächsOVG, Urt. v. 14. Juli 2015 - 5 A 625/11 -, juris Rn. 58;… SächsOVG, Beschl. v. 24. September 2004 - 5 BS 119/04 -, juris Rn. 23 ff.).
  • OVG Sachsen, 17.07.2013 - 5 A 150/11

    Gerechte Verteilung der Beitragslast aufgrund des Nutzflächenmaßstabs bei …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.08.2015 - 5 A 786/13
    Abzugrenzen sind deshalb nach § 19 Abs. 1 SächsKAG nur solche Teilflächen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht bebaut werden können, wenn wegen ihrer eingeschränkten Bebaubarkeit auf der verbleibenden bebaubaren Grundstücksfläche das durch die gesamte Grundstücksfläche bestimmte zulässige Maß an baulicher Nutzung nicht vollständig verwirklicht werden kann (SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2013 - 5 A 150/11 -, juris Rn. 34; SächsOVG, Beschl. v. 23. Oktober 2012 - 5 B 235/12 -, juris Rn. 8/9; SächsOVG, Beschl. v. 13. Juli 2012 - 5 B 218/12 -, juris Rn. 19/20; SächsOVG, NK- Urt. v. 13. April 1999, SächsVBl.
  • VGH Hessen, 28.11.2001 - 5 UE 1390/99

    Aufwendungen eines kommunalen Zweckverbandes - Erstattung

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.08.2015 - 5 A 786/13
    Im Unterschied zur Rechtslage in anderen Bundesländern, die eine § 60 Abs. 2 SächsKomZG vergleichbare Ermächtigungsgrundlage für eine Kostenerstattung nicht vorsieht und daher keine andere Form der Kostenabwälzung als die der Umlage kennt (vgl. dazu HessVGH, Urt. v. 28. November 2001 - 5 UE 1390/99 -, juris Rn. 32), wäre danach etwa eine satzungsmäßige Vereinbarung zulässig, dass besonders finanzkräftige Verbandsmitglieder die Kosten für eine einzelne Aufgabe unabhängig von einem entsprechenden Nutzen aus deren Erfüllung allein übernehmen.
  • VG Leipzig, 17.07.2012 - 6 K 654/10

    Rechtmäßigkeit der Verbandssatzung eines Zweckverbands; Ermittlung der Kosten der …

  • OVG Sachsen, 23.10.2012 - 5 B 235/12

    Abwasserbeitrag, Teilflächenabgrenzung, Streuobstwiese

  • OVG Sachsen, 22.01.2015 - 5 B 120/14

    Wasserversorgungsgebühren, Abwassergebühren, Zweckverband, Umlageregelung für …

  • OVG Sachsen, 13.07.2012 - 5 B 218/12

    Abwasserbeitrag, Eingemeindung, Ersetzung bestehendem Ortsrecht, …

  • VG Regensburg, 18.06.2012 - RN 8 K 12.410

    Splittung der Abwassergebühr

  • OVG Sachsen, 05.11.2003 - 5 B 310/03

    Einwohnergleichwerte, Einwohnerzahl, mehrfaches Stimmrecht, …

  • OVG Sachsen, 20.08.1998 - 2 S 105/98

    Schmutz- und Niederschlagswasserentwässerung; Rechtmäßigkeit des …

  • OVG Sachsen, 22.09.2003 - 5 BS 255/03

    Beteiligungsfähigkeit, Abwicklung, Zweckvereinbarung, Zweckverband, …

  • OVG Sachsen, 09.09.1998 - 2 S 382/95

    Wirksamkeit einer Satzung für die öffentliche Abwasserbeseitigung; Errichtung …

  • OVG Sachsen, 07.05.1997 - 2 S 179/95
  • OVG Sachsen, 11.02.2015 - 5 A 814/13

    Niederschlagswassergebühr, Zweckverband, wirksame Gründung, …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2018 - 4 K 221/15

    Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels ist unwirksam

    Wenn die Becken in einer in eine Kläranlage entwässernde Mischwasserkanalisation eingebunden sind und damit für die Funktion des Netzes notwendig sind, handelt es sich nicht um Niederschlagswasserbauwerke, sondern um Mischwasseranlagen, auf die aus Praktikabilitätsgründen der für das Mischwasserkanalnetz anwendbare Kostenverteilungsschlüssel angewandt werden kann (vgl. OVG Sachsen, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 -, zit. nach JURIS: pauschal 50 % für Schmutzwasserentsorgung;… vgl. auch VGH Bayern, Urt. v. 31. März 2003 - 23 B 02.1936 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 772/13

    Benutzung; Anschluss- und Benutzungszwang; Wasserrechtliche Genehmigung nach …

    Durch die Formulierung als Soll-Vorschrift wird das dem Satzungsgeber bei der Wahl des Umlagemaßstabs eingeräumte Ermessen dahin eingeschränkt, dass für den Regelfall von dem in § 60 Abs. 1 Satz 2 SächsKomZG festgelegten Maßstab auszugehen ist und nur im Ausnahmefall hiervon abgewichen werden kann (vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 - Rn. 25;… Urt. v. 9. Juli 1998 - 3 S 103/97 -, http://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/document.phtml?id=1069, UA S. 9).

    Mit dieser Verteilungsregelung hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, das aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip abzuleitende Äquivalenzprinzip als Umlagemaßstab festzuschreiben (vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 a. a. O. Rn. 26;… Beschl. v. 10. November 2009 - 4 B 543/07 -, juris Rn. 5) und die Angemessenheit von Aufwand des Zweckverbands (Leistung) und Nutzen der einzelnen Verbandsmitglieder (Gegenleistung) zu verlangen.

    Vielmehr bietet ein solcher Maßstab Gewähr dafür, dass die Kosten verhältnismäßig auf die einzelnen Gemeinden umgelegt werden und eine Gemeinde gegenüber den anderen Gemeinden nicht offenbar sachunangemessen und damit unverhältnismäßig benachteiligt wird (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. Oktober 1987 - 7 B 64.87 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 a. a. O. Rn. 26;… Richter, Anm. zu VG Leipzig, Urt. v. 17. Juli 20012 - 6 K 654/10 -, LKV 2012, 477, 479; Blazek, Kosten der Straßenentwässerung und deren Umlage - Stolperfalle für Abwasserzweckverbände?, SLK 2013, 43, 44 f.).

    Die gerichtliche Prüfung hat sich hingegen nicht darauf zu erstrecken, ob die vom Satzungsgeber getroffene Regelung die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung ist (SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 - Rn. 27).

    Mit diesen Regelungen hat sich der Beklagte für einen besonderen Umlagemaßstab entschieden, der sich wesentlich näher am Nutzen des jeweiligen Verbandsmitglieds aus der Aufgabenerfüllung orientiert als die für die allgemeine Umlage maßgebliche Zahl der Einwohner der Verbandsmitglieder (§ 20 Abs. 3 Verbandsatzung; vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 - Rn. 30;… sowie zum Einwohnermaßstab: SächsOVG, Beschl. v. 22. Januar 2015 - 5 B 120/14 -, juris Rn. 13;… SächsOVG, Urt. v. 9. Juli 1998 a. a. O. S. 14).

    Bei derartigen Aufgaben - hier: der Aufgabe der Straßenentwässerung, die von den allgemeinen Umlage in § 20 Verbandssatzung ausgenommen ist - lässt § 60 Abs. 2 SächsKomZG generell Kostenerstattungsvereinbarungen zu, für die der Umlagemaßstab des Absatzes 1 Satz 2 nicht erfüllt sein muss (vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 - Rn. 33).

  • OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 795/13

    Widmung; öffentliche Einrichtung; Benutzung; Nutzung; Anschluss- und …

    Durch die Formulierung als Soll-Vorschrift wird das dem Satzungsgeber bei der Wahl des Umlagemaßstabs eingeräumte Ermessen dahin eingeschränkt, dass für den Regelfall von dem in § 60 Abs. 1 Satz 2 SächsKomZG festgelegten Maßstab auszugehen ist und nur im Ausnahmefall hiervon abgewichen werden kann (vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 - Rn. 25;… Urt. v. 9. Juli 1998 - 3 S 103/97 -, http://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/document.phtml?id=1069, UA S. 9).

    Mit dieser Verteilungsregelung hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, das aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip abzuleitende Äquivalenzprinzip als Umlagemaßstab festzuschreiben (vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 a. a. O. Rn. 26;… Beschl. v. 10. November 2009 - 4 B 543/07 -, juris Rn. 5) und die Angemessenheit von Aufwand des Zweckverbands (Leistung) und Nutzen der einzelnen Verbandsmitglieder (Gegenleistung) zu verlangen.

    Vielmehr bietet ein solcher Maßstab Gewähr dafür, dass die Kosten verhältnismäßig auf die einzelnen Gemeinden umgelegt werden und eine Gemeinde gegenüber den anderen Gemeinden nicht offenbar sachunangemessen und damit unverhältnismäßig benachteiligt wird (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. Oktober 1987 - 7 B 64.87 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 a. a. O. Rn. 26;… Richter, Anm. zu VG Leipzig, Urt. v. 17. Juli 20012 - 6 K 654/10 -, LKV 2012, 477, 479; Blazek, Kosten der Straßenentwässerung und deren Umlage - Stolperfalle für Abwasserzweckverbände?, SLK 2013, 43, 44 f.).

    Die gerichtliche Prüfung hat sich hingegen nicht darauf zu erstrecken, ob die vom Satzungsgeber getroffene Regelung die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung ist (SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 - Rn. 27).

    Mit diesen Regelungen hat sich der Beklagte für einen besonderen Umlagemaßstab entschieden, der sich wesentlich näher am Nutzen des jeweiligen Verbandsmitglieds aus der Aufgabenerfüllung orientiert als die für die allgemeine Umlage maßgebliche Zahl der Einwohner der Verbandsmitglieder (§ 20 Abs. 3 Verbandsatzung; vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 - Rn. 30;… sowie zum Einwohnermaßstab: SächsOVG, Beschl. v. 22. Januar 2015 - 5 B 120/14 -, juris Rn. 13;… SächsOVG, Urt. v. 9. Juli 1998 a. a. O. S. 14).

    Bei derartigen Aufgaben - hier: der Aufgabe der Straßenentwässerung, die von den allgemeinen Umlage in § 20 Verbandssatzung ausgenommen ist - lässt § 60 Abs. 2 SächsKomZG generell Kostenerstattungsvereinbarungen zu, für die der Umlagemaßstab des Absatzes 1 Satz 2 nicht erfüllt sein muss (vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 - Rn. 33).

  • OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 774/13

    Niederschlagswassergebühr; Verbandssatzung; Umlage für die …

    Durch die Formulierung als Soll-Vorschrift wird das dem Satzungsgeber bei der Wahl des Umlagemaßstabs eingeräumte Ermessen dahin eingeschränkt, dass für den Regelfall von dem in § 60 Abs. 1 Satz 2 SächsKomZG festgelegten Maßstab auszugehen ist und nur im Ausnahmefall hiervon abgewichen werden kann (vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 - Rn. 25;… Urt. v. 9. Juli 1998 - 3 S 103/97 -, http://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/document.phtml?id=1069, UA S. 9).

    Mit dieser Verteilungsregelung hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, das aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip abzuleitende Äquivalenzprinzip als Umlagemaßstab festzuschreiben (vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 a. a. O. Rn. 26;… Beschl. v. 10. November 2009 - 4 B 543/07 -, juris Rn. 5) und die Angemessenheit von Aufwand des Zweckverbands (Leistung) und Nutzen der einzelnen Verbandsmitglieder (Gegenleistung) zu verlangen.

    Vielmehr bietet ein solcher Maßstab Gewähr dafür, dass die Kosten verhältnismäßig auf die einzelnen Gemeinden umgelegt werden und eine Gemeinde gegenüber den anderen Gemeinden nicht offenbar sachunangemessen und damit unverhältnismäßig benachteiligt wird (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. Oktober 1987 - 7 B 64.87 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 a. a. O. Rn. 26;… Richter, Anm. zu VG Leipzig, Urt. v. 17. Juli 2012 - 6 K 654/10 -, LKV 2012, 477, 479; Blazek, Kosten der Straßenentwässerung und deren Umlage - Stolperfalle für Abwasserzweckverbände?, SLK 2013, 43, 44 f.).

    Die gerichtliche Prüfung hat sich hingegen nicht darauf zu erstrecken, ob die vom Satzungsgeber getroffene Regelung die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung ist (SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 - Rn. 27).

    Mit diesen Regelungen hat sich der Beklagte für einen besonderen Umlagemaßstab entschieden, der sich wesentlich näher am Nutzen des jeweiligen Verbandsmitglieds aus der Aufgabenerfüllung orientiert als die für die allgemeine Umlage maßgebliche Zahl der Einwohner der Verbandsmitglieder (§ 20 Abs. 3 Verbandsatzung; vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 - Rn. 30;… sowie zum Einwohnermaßstab: SächsOVG, Beschl. v. 22. Januar 2015 - 5 B 120/14 -, juris Rn. 13;… SächsOVG, Urt. v. 9. Juli 1998 a. a. O. S. 14).

    Bei derartigen Aufgaben - hier: der Aufgabe der Straßenentwässerung, die von den allgemeinen Umlagen in § 20 Verbandssatzung ausgenommen ist - lässt § 60 Abs. 2 SächsKomZG generell Kostenerstattungsvereinbarungen zu, für die der Umlagemaßstab des Absatzes 1 Satz 2 nicht erfüllt sein muss (vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 - Rn. 33).

  • OVG Sachsen, 14.03.2018 - 5 A 184/15

    Zusammengefasster Abgabenbescheid; Bestimmtheit; eindeutig bezeichnete …

    Die hälftige Aufteilung der Kosten eines Regenwasserkanals auf die Abwasserbeseitigung und die Straßenentwässerung ist nicht zu beanstanden (vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 -, juris Rn. 35 [zu Abwassergebühren], und v. 4. Juni 2008 - 5 B 65/06 -, juris Rn. 81 [zu Abwasserbeiträgen]; Hinweise des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anwendung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes vom 12. August 2014, SächsABl.
  • OVG Sachsen, 30.03.2020 - 4 A 508/16

    Aufgabenübergang; Datenverarbeitungsdienstleistungen; Aufgabenübertragung; …

    Die Höhe der Umlage darf somit nicht in einem Missverhältnis zu dem Nutzen stehen, den das jeweilige Verbandsmitglied hat (…vgl. Senatsbeschl. v. 10. November 2009 - 4 B 543/07 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 -, juris Rn. 26 = SächsVBl. 2016, 30;… Urt. v. 3. September 2013 - 5 A 772/13 -, juris Rn. 30 f.).
  • OVG Sachsen, 24.11.2016 - 4 B 129/16

    Zweckverband, Umlage, Nutzen, Einwohnermaßstab; Verfälschung des Wettbewerbs

    Die gerichtliche Prüfung hat sich hingegen nicht darauf zu erstrecken, ob die vom Satzungsgeber getroffene Regelung die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung ist (…SächsOVG, Urt. v. 3. September 2015 - 5 A 772/13 -, juris Rn. 29; SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 -, juris Rn. 27;… SächsOVG, Beschl. v. 10. November 2009 - 4 B 543/07 -, juris Rn. 5).

    Es ist eine Angemessenheit von Aufwand des Zweckverbands (Leistung) und Nutzen der einzelnen Verbandsmitglieder (Gegenleistung) zu verlangen (…SächsOVG, Beschl. v. 10. November 2009 - 4 B 543/07 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 -, juris Rn. 26).

  • OVG Sachsen, 10.03.2021 - 5 B 430/20

    Prüfung; Chancengleichheit; Notfallsanitäter; Gesetzesvorbehalt

    Das war nicht notwendig, weil der Antragsteller beim Antragsgegner Einsicht in diese Unterlagen beantragen und dann dazu vortragen konnte (vgl. dazu SächsOVG, Urteil vom 14. März 2019 - 5 A 1187/17 -, juris Rn. 25, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 -, juris Rn. 38/39; nachgehend bestätigt: BVerwG, Beschl. v. 26. Mai 2016 - 9 B 77.15 -, juris, insbes.
  • OVG Sachsen, 20.01.2016 - 5 A 126/14

    Beitragsbescheid; GbR; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Inhaltsadressat; …

    Zwar ist das Verwaltungsgericht zu Unrecht davon ausgegangen, dass eine Umlage der 25 Straßenentwässerungskosten nach dem Verursacherprinzip gegen höherrangiges Recht verstößt und deshalb der Beklagte nicht zum Erlass von Satzungsrecht befugt war (SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 -, juris Rn. 32).
  • OVG Sachsen, 15.01.2016 - 5 A 529/13

    Schmutzwasserbeitrag; Voraussetzungen der Teilflächenabgrenzung; überschlägige …

    Abzugrenzen sind deshalb nach § 19 Abs. 1 SächsKAG nur solche Teilflächen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht bebaut werden können, wenn wegen ihrer eingeschränkten Bebaubarkeit auf der verbleibenden bebaubaren Grundstücksfläche das durch die gesamte Grundstücksfläche bestimmte zulässige Maß an baulicher Nutzung nicht vollständig verwirklicht werden kann (SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 -, juris Rn. 46; Urt. v. 17. Juli 2013 - 5 A 150/11 -, juris Rn. 34; Beschl. v. 23. Oktober 2012 - 5 B 235/12 -, juris Rn. 8/9; Beschl. v. 13. Juli 2012 - 5 B 218/12 -, juris Rn. 19/20; NK-Urt. v. 13. April 1999, SächsVBl.
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