Rechtsprechung
| KG, 28.04.2006 - 5 ARs 1/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 462a
- Wolters Kluwer
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beendigung der sachlichen, örtlichen und funktionalen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei Entlassung des Verurteilten aus der Strafhaft; Zuständigkeit für die Nachtragsentscheidung über die Strafaussetzung einer ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- KG, 13.03.2003 - 5 Ws 90/03
Rechtsfolgen nachträglicher Gesamtstrafenbildung: Neubeginn und Neufestsetzung …
Auszug aus KG, 28.04.2006 - 5 ARs 1/06
Denn die Strafe aus dem rechtskräftigen Strafbefehl des Amtsgerichts Augsburg vom 4. März 2003 ist in das rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts Augsburg vom 17. Mai 2004 mit der Folge einbezogen worden, dass das ursprüngliche gerichtliche Erkenntnis entfallen ist und nur noch das neue Urteil die Grundlage der Vollstreckung bildet (vgl. KG NJW 2003, 2468; Senat Beschluss vom 15. Juni 2004 - 5 Ws 301/04 -). - OLG Hamburg, 10.09.1981 - 1 Ws 297/81
Auszug aus KG, 28.04.2006 - 5 ARs 1/06
Denn für eine Vollstreckung von Freiheitsstrafe i.S.d. § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO ist nur erforderlich, dass der Verurteilte als Strafgefangener in die Justizvollzugsanstalt, an die das Aufnahmeersuchen, dessen Fehlen aber unschädlich sein kann (vgl. Hans.OLG Hamburg MDR 1982, 251), gerichtet war, aufgenommen worden ist (…vgl. Meyer-Goßner, aaO § 462a Rdn. 5 m.N.).
- OLG Naumburg, 24.10.2025 - 1 Ws 333/25
Beendigung der nach §§ 462a Abs. 1 Satz 1, 453 Abs. 1 StPO begründeten sachlichen …
Rn. 9 Die so begründete sachliche und örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer endet erst mit der abschließenden (hier der angefochtenen) Entscheidung, nicht hingegen mit der Entlassung des Verurteilten aus der Strafhaft (KG Berlin, Beschluss vom 15.06.2006 - 1 AR 212/06 - 5 Ws 81/06 u.H.a. BGHSt 28, 82, 83; NStZ-RR 2003, 6, 7 bei Becker NStZ 2001, 165; NdsRpfl 1994, 220; Beschluss vom 19.01.2000 - 2 ARs 509/99 - unveröffentlicht; OLG Düsseldorf JMBl NW 2002, 114, 115; Senat, Beschlüsse vom 28.04.2006 - 5 ARs 1/06 - 07.05.2002 - 5 Ws 249/02 - 25.04.2002 - 5 Ws 243/02 - und 26.09.1990 - 5 ARs 11/90 -). - KG, 15.06.2006 - 5 Ws 81/06
Strafvollstreckung: Fortdauerende Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für …
6 b) Die so begründete sachliche und örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer endet erst mit der abschließenden (hier der angefochtenen) Entscheidung, nicht hingegen mit der Entlassung des Verurteilten aus der Strafhaft (vgl. BGHSt 28, 82, 83; NStZ-RR 2003, 6, 7 bei Becker NStZ 2001, 165; NdsRpfl 1994, 220; Beschluß vom 19. Januar 2000 - 2 ARs 509/99 - unveröffentlicht; OLG Düsseldorf JMBl NW 2002, 114, 115; Senat, Beschlüsse vom 28. April 2006 - 5 ARs 1/06 - 7. Mai 2002 - 5 Ws 249/02 - 25. April 2002 - 5 Ws 243/02 - und 26. September 1990 - 5 ARs 11/90 -).
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Rechtsprechung
| KG, 28.04.2006 - 1 AR 31/06 - 5 ARs 1/06, 1 AR 31/06, 5 ARs 1/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Augsburg, 17.05.2004 - 10 Ds 307 Js 100787/03
- AG Berlin-Tiergarten, 17.01.2005 - 275 AR 48/04
- KG, 28.04.2006 - 1 AR 31/06 - 5 ARs 1/06, 1 AR 31/06, 5 ARs 1/06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- KG, 13.03.2003 - 5 Ws 90/03
Rechtsfolgen nachträglicher Gesamtstrafenbildung: Neubeginn und Neufestsetzung …
Auszug aus KG, 28.04.2006 - 1 AR 31/06
Denn die Strafe aus dem rechtskräftigen Strafbefehl des Amtsgerichts Augsburg vom 4. März 2003 ist in das rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts Augsburg vom 17. Mai 2004 mit der Folge einbezogen worden, dass das ursprüngliche gerichtliche Erkenntnis entfallen ist und nur noch das neue Urteil die Grundlage der Vollstreckung bildet (vgl. KG NJW 2003, 2468; Senat Beschluss vom 15. Juni 2004 - 5 Ws 301/04 -). - OLG Hamburg, 10.09.1981 - 1 Ws 297/81
Auszug aus KG, 28.04.2006 - 1 AR 31/06
Denn für eine Vollstreckung von Freiheitsstrafe i.S.d. § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO ist nur erforderlich, dass der Verurteilte als Strafgefangener in die Justizvollzugsanstalt, an die das Aufnahmeersuchen, dessen Fehlen aber unschädlich sein kann (vgl. Hans.OLG Hamburg MDR 1982, 251), gerichtet war, aufgenommen worden ist (…vgl. Meyer-Goßner, aaO § 462a Rdn. 5 m.N.).
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