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Rechtsprechung
   BGH, 21.01.2021 - 5 ARs 12/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,2022
BGH, 21.01.2021 - 5 ARs 12/20 (https://dejure.org/2021,2022)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2021 - 5 ARs 12/20 (https://dejure.org/2021,2022)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2021 - 5 ARs 12/20 (https://dejure.org/2021,2022)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    §§ 23 ff. EGGVG

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig i.R.e. Antrags auf Überstellung zur weiteren Strafvollstreckung im Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG § 23
    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig i.R.e. Antrags auf Überstellung zur weiteren Strafvollstreckung im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.06.2012 - III ZB 45/12

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs in Entschädigungssachen: …

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - 5 ARs 12/20
    Dies gilt auch für die Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2012 - III ZB 45/12, NJW 2012, 2449).
  • BGH, 01.09.2011 - 5 AR (VS) 46/11

    Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberlandesgericht (Schweigen; …

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - 5 ARs 12/20
    Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Beschwerdeführers vom 5. August 2020 ist unzulässig, denn das Oberlandesgericht hat im angefochtenen Beschluss die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen, wobei Schweigen Nichtzulassung bedeutet (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2011 - 5 AR (VS) 46/11).
  • BGH, 01.03.2022 - 5 ARs 3/22

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines …

    Zu Recht hat der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift ausgeführt, dass der Beschluss des Kammergerichts insoweit nach § 29 Abs. 1 EGGVG unanfechtbar ist, weil das Kammergericht die Rechtsbeschwerde nicht ausdrücklich zugelassen hat und die Nichtzulassung ihrerseits nicht anfechtbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2021 - 5 ARs 12/20; vom 29. September 2021 - 5 ARs 20/21).

    Auch insofern mangelt es aber an der Zulassung durch das Kammergericht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 5 ARs 12/20).

  • BGH, 07.06.2022 - 5 ARs 15/22

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig; Strafvereitelung im Amt

    Rn. 1 Der mit der als Rechtsbeschwerde auszulegenden "Beschwerde" vom 29. März 2022 angegriffene Beschluss ist nicht anfechtbar, weil das Oberlandesgericht darin die Rechtsbeschwerde nicht ausdrücklich zugelassen hat und die Nichtzulassung ihrerseits nicht anfechtbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2021 - 5 ARs 12/20; vom 29. September 2021 - 5 ARs 20/21).
  • BGH, 22.11.2022 - 5 ARs 57/22

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig

    Rn. 1 Die als Rechtsbeschwerde auszulegende "sofortige Beschwerde" vom 15. Februar 2022 gegen den Beschluss vom 3. Februar 2022 (Az.: 6 VAs 21/21) ist unzulässig, weil das Kammergericht die Rechtsbeschwerde nicht ausdrücklich zugelassen hat; Schweigen bedeutet Nichtzulassung (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 5 ARs 12/20).
  • BGH, 13.09.2022 - 5 ARs 35/22

    Untersagung der Beantragung bzw. des Erlasses von Durchsuchungsbeschlüssen

    Rn. 1 Der mit der als Rechtsbeschwerde auszulegenden "Beschwerde" vom 7. September 2022 angegriffene Beschluss ist nicht anfechtbar, weil das Oberlandesgericht darin die Rechtsbeschwerde nicht ausdrücklich zugelassen hat und die Nichtzulassung ihrerseits nicht anfechtbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2021 - 5 ARs 12/20; vom 29. September 2021 - 5 ARs 20/21).
  • BGH, 13.09.2022 - 5 ARs 36/22

    Rechtsschutzgarantie bei missbräuchlichen, wiederholenden oder sinnlosen Anträgen

    Der mit der als Rechtsbeschwerde auszulegenden "Beschwerde" vom 7. September 2022 angegriffene Beschluss ist nicht anfechtbar, weil das Oberlandesgericht darin die Rechtsbeschwerde nicht ausdrücklich zugelassen hat und die Nichtzulassung ihrerseits nicht anfechtbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2021 - 5 ARs 12/20; vom 29. September 2021 - 5 ARs 20/21).
  • BGH, 24.10.2022 - 5 ARs 33/22

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig

    Rn. 1 Die Rechtsbeschwerden gegen die Beschlüsse vom 29. Juni 2021 und 20. Juli 2022 (Az.: 1 VAs 1/21 und 1 VAs 4/22) sind unzulässig, weil das Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerden nicht ausdrücklich zugelassen hat und die Nichtzulassung ihrerseits nicht anfechtbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2021 - 5 ARs 12/20; vom 29. September 2021 - 5 ARs 20/21).
  • BGH, 09.11.2022 - 5 ARs 51/22

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig

    Rn. 1 Die Rechtsbeschwerde vom 29. August 2022 gegen den Beschluss vom 22. August 2022 (Az.: 6 Ws 85/22 - 121 Zs 379/22) ist unzulässig, weil das Kammergericht die Rechtsbeschwerde nicht ausdrücklich zugelassen hat und die Nichtzulassung ihrerseits nicht anfechtbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2021 - 5 ARs 12/20; vom 29. September 2021 - 5 ARs 20/21).
  • BGH, 19.07.2023 - 5 ARs 23/23

    Zurückweisung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Danach ist gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts die Rechtsbeschwerde nur statthaft, wenn sie das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug in dem Beschluss ausdrücklich zugelassen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2021 - 5 ARs 12/20; vom 29. September 2021 - 5 ARs 20/21).
  • BGH, 21.10.2025 - 5 ARs 14/25
    Rn. 1 Die Rechtsbeschwerde ist unzulässig, weil sie in dem angefochtenen Beschluss nicht zugelassen wurde (§ 29 Abs. 1 EGGVG); Schweigen bedeutet Nichtzulassung (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 5 ARs 12/20).
  • BGH, 16.08.2022 - 5 ARs 21/22

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde

    Der mit der als Rechtsbeschwerde auszulegenden "Beschwerde" vom 13. Juni 2022 angegriffene Beschluss (Az.: 1 VAs 14/22) ist nicht anfechtbar, weil das Oberlandesgericht darin die Rechtsbeschwerde nicht ausdrücklich zugelassen hat und die Nichtzulassung ihrerseits nicht anfechtbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2021 - 5 ARs 12/20; vom 29. September 2021 - 5 ARs 20/21).
  • BGH, 21.06.2022 - 5 ARs 8/22

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig

  • BGH, 12.05.2022 - 5 ARs 10/22

    Voraussetzungen für die Anfechtung eines Beschlusses

  • BGH, 16.08.2022 - 5 ARs 22/22

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig

  • BGH, 21.06.2022 - 5 ARs 18/22

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig

  • BGH, 21.06.2022 - 5 ARs 9/22

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig

  • BGH, 19.07.2022 - 5 ARs 19/22

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde

  • BGH, 21.06.2022 - 5 ARs 7/22

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig

  • BGH, 12.05.2022 - 5 ARs 11/22

    Ablösung einer Polizeibeamtin von der Sachbearbeitung

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