Rechtsprechung
| BVerwG, 21.01.2004 - 5 AV 3.03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das nächsthöhere Gericht ; Rechtliche oder tatsächliche Verhinderung des an sich zuständigen Gerichts in einem einzelnen Fall an der Ausübung der Gerichtsbarkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Niedersachsen, 23.03.2026 - 8 PS 22/26
Verwerfung des Antrags des Antragstellers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts …
Die auf die Parallelvorschrift des § 36 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zurückgehende Bestimmung zielte historisch auf den Kriegszustand und andere Situationen eines Stillstandes der Rechtspflege; gemeint sind etwa Aufruhr, Naturkatastrophen, Epidemien und damit Fällen, in denen die an sich zuständige Gerichtsbarkeit ebenso wie bei Tod oder Erkrankung nicht nur kurzfristig vorübergehend zum Erliegen kommt (BVerwG, Beschluss vom 21.1.2004 - BVerwG 5 AV 3.03 - , juris Rn. 6;… Beschluss vom 4.10.2024 - BVerwG 3 AV 3.24 -, juris Rn. 5). - BVerwG, 15.02.2018 - 5 AV 1.18
Keine Anwendung von § 53 Abs. 1 und Abs. 2 VwGO bei umstrittener örtlicher …
Verhinderung des zuständigen Gerichts ist etwa anzunehmen, wenn das Gericht durch Ausschluss oder erfolgreiche Ablehnung, Erkrankung, Tod usw. von Richtern nicht (mehr) in absehbarer Zeit in der gesetzlich vorgeschriebenen Besetzung zusammentreten oder wenn es infolge von Aufruhr, Naturkatastrophen, Stillstand der Rechtspflege usw. für längere Zeit nicht tätig sein kann (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 2004 - 5 AV 3.03 - juris Rn. 6 m.w.N.;… 2. September 2013 - 5 AV 1.13 - juris Rn. 1;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO 23. Aufl. 2017, § 53 Rn. 4). - BVerwG, 04.10.2024 - 3 AV 3.24
Bestimmung des zuständigen Gerichts; kein Stillstand der Rechtspflege bei …
Gemeint sind etwa Aufruhr, Naturkatastrophen oder Epidemien und damit Fälle, in denen die an sich zuständige Gerichtsbarkeit ebenso wie bei Tod oder Erkrankung nicht nur kurzfristig vorübergehend zum Erliegen kommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2004 - 5 AV 3.03 - juris Rn. 6). - BVerwG, 02.09.2013 - 5 AV 1.13
Verhinderung des zuständigen Gerichts; Ausschließung oder Ablehnung von Richtern
Verhinderung des zuständigen Gerichts ist etwa anzunehmen, wenn das Gericht durch Ausschluss oder erfolgreiche Ablehnung, Erkrankung, Tod usw. von Richtern nicht (mehr) in absehbarer Zeit in der gesetzlich vorgeschriebenen Besetzung zusammentreten kann oder wenn es infolge von Aufruhr, Naturkatastrophen, Stillstand der Rechtspflege usw. für längere Zeit nicht tätig sein kann (vgl. Beschluss vom 21. Januar 2004 - 5 AV 3.03 - juris Rn. 6;… Kopp/Schenke, VwGO 19. Aufl. 2013, § 53 Rn. 4).
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