Rechtsprechung
| BAG, 11.04.1997 - 5 AZB 33/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Dozenten für ein gewerbliches Weiterbildungsinstitut als arbeitnehmerähnliche Person
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsweg - Dozenten als arbeitnehmerähnliche Person
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Rechtsweg, Dozent als arbeitnehmerähnliche Person
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Arbeitsrecht; Dozent als arbeitnehmerähnliche Person im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 05.02.1996 - 1 Ca 10604/94
- LAG Hessen, 11.07.1996 - 12 Ta 240/96
- BAG, 11.04.1997 - 5 AZB 33/96
Papierfundstellen
- NJW 1997, 2404
- NZA 1998, 499
- BB 1997, 1488
- DB 1997, 1676
- JR 1998, 176
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (5)
- BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 639/89
Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für arbeitnehmerähnliche Personen
Auszug aus BAG, 11.04.1997 - 5 AZB 33/96
Jedoch muß der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BAGE 66, 113, 116 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 3a der Gründe; BAG Beschluß vom 15. April 1993 - 2 AZB 32/92 - AP Nr. 12 zu § 5 ArbGG 1979, zu III 2b aa der Gründe; BAG Beschluß vom 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II der Gründe).Eine arbeitnehmerähnliche Person kann auch für mehrere Auftraggeber tätig sein; jedoch ist für sie kennzeichnend, daß die Beschäftigung für einen der Auftraggeber wesentlich ist und die hieraus fließende Vergütung die entscheidende Existenzgrundlage darstellt (BAGE 66, 113 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 3a der Gründe).
- BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93
Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person
Auszug aus BAG, 11.04.1997 - 5 AZB 33/96
Jedoch muß der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BAGE 66, 113, 116 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 3a der Gründe; BAG Beschluß vom 15. April 1993 - 2 AZB 32/92 - AP Nr. 12 zu § 5 ArbGG 1979, zu III 2b aa der Gründe; BAG Beschluß vom 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II der Gründe). - BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 31/91
Arbeitnehmerstatus; VHS-Dozentin in Schulabschlußkursen
Auszug aus BAG, 11.04.1997 - 5 AZB 33/96
Zu Unrecht beruft sich die Beklagte auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. November 1991 (- 7 AZR 31/91 - BAGE 69, 62 [BAG 13.11.1991 - 7 AZR 31/91] = AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit = EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 45). - BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92
Rechtsanwalt als arbeitnehmerähnliche Person
Auszug aus BAG, 11.04.1997 - 5 AZB 33/96
Jedoch muß der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BAGE 66, 113, 116 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 3a der Gründe; BAG Beschluß vom 15. April 1993 - 2 AZB 32/92 - AP Nr. 12 zu § 5 ArbGG 1979, zu III 2b aa der Gründe; BAG Beschluß vom 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II der Gründe). - LAG Hessen, 11.07.1996 - 12 Ta 240/96
Arbeitnehmerbegriff: Dozent in einem privaten Lehrinstitut
Auszug aus BAG, 11.04.1997 - 5 AZB 33/96
Die weitere sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Juli 1996 - 12 Ta 240/96 - wird zurückgewiesen.
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 16 Sa 983/18
Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern - Klage einer Reporterin des ZDF
Eine wirtschaftliche Unselbstständigkeit ist gegeben, wenn die Beschäftigung für einen der Auftraggeber wesentlich ist und die hieraus fließende Vergütung die entscheidende Existenzgrundlage für den Dienstverpflichteten darstellt (vgl. BAG, Beschluss vom 11. April 1997 - 5 AZB 33/96 -). - BAG, 16.07.1997 - 5 AZB 29/96
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Franchisenehmer
Außerdem muß der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sein (BAG Beschluß vom 11. April 1997 - 5 AZB 33/96 -, zur Veröffentlichung bestimmt, unter II 1 der Gründe; Beschluß vom 14. Januar 1997 - 5 AZB 22/96 - NJW 1997, 1724, unter II 1 der Gründe; Beschluß vom 25. Juli 1996 - 5 AZB 5/96 - AP Nr. 28 zu § 5 ArbGG 1979, unter II 2 der Gründe, jeweils m.w.N.).Dafür sind die gesamten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung maßgeblich (BAG Beschluß vom 11. April 1997, aaO, vgl. auch Hromadka, NZA 1997, 569).
- BGH, 04.11.1998 - VIII ZB 12/98
Zur Scheinselbstständigkeit
Ferner muß der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BAGE 66, 113, 116; 80, 256, 264; BAG, Beschlüsse vom 25. Juli 1996 - 5 AZB 5/96 = AP Nr. 28 zu § 5 ArbGG 1979 = ZIP 1996, 1714 unter II 5 b, vom 11. April 1997 - 5 AZB 33/96 = AP Nr. 30 zu § 5 ArbGG 1979 = NJW 1997, 2404 unter II 1 und vom 8. September 1997 - 5 AZB 3/97 = ZIP 1997, 2208 = NJW 1998, 701 unter II 1, jew.m.w.Nachw.).Die Einkünfte aus der Tätigkeit für die Klägerin stellten mithin seine alleinige Existenzgrundlage dar (…vgl. insoweit auch BAG, Beschlüsse vom 14. Januar 1997 aaO unter II 2 und vom 11. April 1997 aaO unter II 2).
- BFH, 02.12.1998 - X R 83/96
Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht
Zudem muß der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzwürdig sein (vgl. BAG-Beschlüsse vom 11. April 1997 5 AZB 33/96, NJW 1997, 2404; vom 16. Juli 1997 5 AZB 29/96, NJW 1997, 2973; vom 8. September 1997 5 AZB 3/97, NJW 1998, 701; BGH-Beschlüsse in BB 1999, 11; vom 4. November 1998 VIII ZB 12/98, BB 1999, 73, DStR 1998, 2020 - arbeitnehmerähnlicher Franchisenehmer). - BAG, 21.12.2010 - 10 AZB 14/10
Arbeitnehmerähnliche Person - Gründungszuschuss
Für die Klägerin bestand daher keine nennenswerte Möglichkeit, ihre Arbeitskraft weiteren Auftraggebern anzubieten (vgl. BAG 8. September 1997 - 5 AZB 3/97 - zu II 2 der Gründe, BAGE 86, 267; 11. April 1997 - 5 AZB 33/96 - zu II 2 der Gründe, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 30 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 20). - LAG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 9 Ta 16/17
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Fremdgeschäftsführer - GmbH - sic-non-Fall
Außerdem muss der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sein (BAG 11. April 1997 - 5 AZB 33/96 II 1 der Gründe; 14. Januar 1997 - 5 AZB 22/96 II 1 der Gründe). - LG Bochum, 15.10.2003 - 13 O 120/03
Wettbewerbsrechtliche Voraussetzungen des Anspruchs auf Unterlassung der …
Sie sind nach Auffassung des Gerichts auch keine arbeitnehmerähnlichen Personen, weil dies voraussetzen würde, dass sie von der Beklagten nicht nur wirtschaftlich abhängig sind, sondern auch ihrer gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitgeber vergleichbar sozial schutzbedürftig sind (vgl. BAG NJW 1997, 2404;… Schaub, Arbeitsrechtliches Handbuch, 10. Aufl., § 9 Rdn. 2).Ein Dozent kann dann eine arbeitnehmerähnliche Person sein, wenn er hinsichtlich des Tätigkeitsvolumen einem vollzeitbeschäftigen Arbeitnehmer sozial vergleichbar ist (vgl. BAG NJW 1997, 2404).
- ArbG Köln, 14.10.2004 - 4 Ca 6925/04 Die Voraussetzungen, die das Bundesarbeitsgerichts für die Anerkennung des Status der arbeitnehmerähnlichen Person in seiner Entscheidung vom 11.04.1997 - 5 AZB 33/96 - aufgestellt habe, seien nicht erfüllt.
Rn. 41 Das Bundesarbeitsgericht hat sehr wohl in der Entscheidung vom 11.04.1997 = AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 30 für Dozenten an einem privaten Weiterbildungsinstitut eine solche Arbeitnehmerähnlichkeit bejaht, weil es sowohl die wirtschaftliche Unselbstständigkeit wie aber auch die entsprechend der einem Arbeitnehmer vergleichbare soziale Schutzbedürftigkeit erkannt hat.
- LAG Nürnberg, 28.04.2010 - 4 Sa 566/09
Berufung gegen klageabweisendes Endurteil
Jedoch muss der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (so BAG vom 11.04.1997 - 5 AZB 33/96 - AP Nr. 30 zu § 5 ArbGG 1979). - ArbG Brandenburg, 30.08.2018 - 4 Ca 187/18 Außerdem muss der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sein (BAG vom 11.04.1997 - 5 AZB 33/96 II 1 der Gründe; 14.01.1997 - 5 AZB 22/96 II 1 der Gründe).
- OLG Düsseldorf, 22.06.2005 - W (Kart) 5/05
Franchisenehmers als arbeitnehmerähnliche Person
- LAG Köln, 28.07.2005 - 2 Ta 253/05
Arbeitnehmerähnliche Person, Schauspieler
- LAG Hamm, 11.01.1999 - 17 Sa 1615/98
Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von dem Rechtsverhältnis eines freien …
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.04.2011 - 3 Ta 61/11
Klage einer arbeitnehmerähnlichen Person
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.04.2011 - 3 Ta 62/11
Klage einer arbeitnehmerähnlichen Person
- ArbG Bonn, 06.11.2025 - 1 Ca 1893/25
- LAG Sachsen-Anhalt, 13.08.1997 - 5 Ta 77/97
Eröffnung der Arbeitsgerichtsbarkeit für arbeitnehmerähnliche natürliche Personen
- OLG Naumburg, 07.10.1997 - 7 W 22/97
Subordination des Frachtführers mit dem Charakter eines arbeitsrechtlichen …
- OLG München, 24.07.1999 - 4 O 21317/98
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