Rechtsprechung
| BAG, 24.09.2004 - 5 AZB 46/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Rechtsweg - Nutzungsentgelt im Nebentätigkeitsbereich
- Judicialis
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten (ArbG); Streit um vertraglich vorgesehene Erstattung von Kosten im Nebentätigkeitsbereich; Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 4 lit. a
Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Arbeitsverhältnis leitender Krankenhausärzte und Kostenerstattungsanspruch des Krankenhausträgers wegen deren Nebentätigkeit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- aerzteblatt.de (Kurzinformation)
Arbeits- oder Zivilgericht? Kostenerstattung im Nebentätigkeitsbereich
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 28.05.2004 - 13 Ca 653/01
- LAG Baden-Württemberg, 16.07.2004 - 3 Ta 129/04
- BAG, 24.09.2004 - 5 AZB 46/04
Papierfundstellen
- NJW 2005, 1215 (Ls.)
- DB 2004, 2484
- NZA-RR 2005, 49
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BAG, 11.09.2002 - 5 AZB 3/02
Rechtsweg - Arbeitnehmerentsendung - Bürgenhaftung
Auszug aus BAG, 24.09.2004 - 5 AZB 46/04
Die Ansprüche müssen innerlich eng zusammengehören, also einem einheitlichen Lebenssachverhalt entspringen (vgl. BAG 11. September 2002 - 5 AZB 3/02 - BAGE 102, 343, 345, zu II 2 b bb der Gründe; 23. August 2001 - 5 AZB 20/01 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 76 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 54, zu II 2 a der Gründe). - BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 20/01
Wider-Widerklage als Zusammenhangsklage
Auszug aus BAG, 24.09.2004 - 5 AZB 46/04
Die Ansprüche müssen innerlich eng zusammengehören, also einem einheitlichen Lebenssachverhalt entspringen (vgl. BAG 11. September 2002 - 5 AZB 3/02 - BAGE 102, 343, 345, zu II 2 b bb der Gründe; 23. August 2001 - 5 AZB 20/01 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 76 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 54, zu II 2 a der Gründe).
- BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 12/14
Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen von Arbeitnehmer-Gesellschaftern
Der Zusammenhang kommt besonders deutlich dann zum Ausdruck, wenn die Leistung auch eine Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb bezweckt (BAG 24. September 2004 - 5 AZB 46/04 - zu II 1 der Gründe). - ArbG Düsseldorf, 08.03.2013 - 11 Ca 6953/12
Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - "Partner-Vertrag" - Vertrag über …
Die Ansprüche müssen innerlich eng zusammengehören, also einem einheitlichen Lebenssachverhalt entspringen (BAG 24.9.2004 - 5 AZB 46/04 - zu II. 1. der Gründe, NZA-RR 2005, 49; vgl. auch BAG 11.9.2002 - 5 AZB 3/02 - zu II. 2. b] bb] der Gründe, BAGE 102, 343).Der Zusammenhang kommt besonders deutlich zum Ausdruck, wenn die Leistung auch eine Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb bezweckt (BAG 24.9.2004 - 5 AZB 46/04 - zu II. 1. der Gründe, NZA-RR 2005, 49;… vgl. auch Germelmann/Matthes/Schlewing, ArbGG, 7. Aufl., 2009, § 2 ArbGG Rn. 85;… GK-ArbGG/Schütz, Stand: 82. Ergänzungslieferung, Dezember 2012, § 2 ArbGG Rn. 150a).
- ArbG Düsseldorf, 07.10.2021 - 9 Ca 2977/21
Einheitliches Geschäft von Ausbildungs- Darlehens- und Arbeitsvertrag bei …
Dies ist regelmäßig der Fall, wenn eine nicht aus dem Arbeitsverhältnis resultierende Leistung im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis erbracht wird oder beansprucht werden kann (…BAG 16. April 2014 - 10 AZB 12/14 - Rn. 11; 24. September 2004 - 5 AZB 46/04 -), etwa bei Ansprüchen aus einem mit Rücksicht auf ein Arbeitsverhältnis vereinbarten Arbeitgeberdarlehen (…Walker, in Schwab/Weth ArbGG 5. Aufl., § 2 Rn. 150;… ErfK/Koch, 21. Aufl., § 2 ArbGG Rn. 20;… Schlewing, in Germelmann ua. ArbGG 9. Aufl., § 2 Rn. 85), auch hinsichtlich eines zu begründenden Arbeitsverhältnisses (…OLG Düsseldorf 26. September 2011 - 17 W 55/11 - ErfK/Koch, 21. Aufl., § 2 ArbGG Rn. 20).
- LAG Hessen, 21.07.2025 - 10 Ta 462/25 Die Ansprüche müssen innerlich eng zusammengehören, also einem einheitlichen Lebenssachverhalt entspringen (…BAG 16. April 2014 - 10 AZB 12/14 - Rn. 11, BeckRS 2014, 71146; BAG 24. September 2004 - 5 AZB 46/04 - zu II 1 der Gründe, NZA-RR 2005, 49; BAG 18. August 1997 - 9 AZB 15/97 - zu 3 der Gründe, NZA 1997, 1362;… GMP/Schlewing/Dickerhof-Borello 10. Aufl. § 2 Rn. 118;… GK-ArbGG/Schütz Stand: Dezember 2022 § 2 Rn. 214;… BeckOK ArbR/Clemens Stand: 01.06.2025 § 2 ArbGG Rn. 32).
- LAG Hessen, 31.05.2021 - 7 Ta 12/21
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen …
Die Ansprüche müssen innerlich eng zusammengehören, also einem einheitlichen Lebenssachverhalt entspringen (BAG vom 24.09.2004 - 5 AZB 46/04-). - OLG Düsseldorf, 26.09.2011 - 17 W 55/11
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Ansprüche auf Rückzahlung eines Darlehens …
Der hiernach erforderliche unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang liegt vor, wenn der Anspruch auf demselben wirtschaftlichen Verhältnis beruht oder wirtschaftliche Folge desselben Tatbestandes ist; die Ansprüche müssen innerlich eng zusammengehören; dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn eine nicht aus dem Arbeitsverhältnis resultierende Leistung im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis erbracht wird oder beansprucht werden kann (BAG, B. vom 24.09.2004, NZA-RR 2005, 49f., Rz. 18;… Koch, aaO, Rn. 23). - ArbG Köln, 18.01.2019 - 3 Ca 4777/18
Zuständigkeit des Arbeitsgerichts i.R.d. Erwerbs von Aktien des Arbeitgebers …
Die Ansprüche müssen innerlich eng zusammen gehören, also einem einheitlichen Lebenssachverhalt entspringen (BAG vom 24.09.2004 - 5 AZB 46/04 - NZA-RR 2005, 49). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.08.2013 - 3 Ta 18/13
Rechtswegzuständigkeit - Darlehensvereinbarung - unmittelbarer wirtschaftlicher …
Der Zusammenhang muss derart sein, dass das Rechtsverhältnis, aus dem die Streitigkeit folgt, ohne das Arbeitsverhältnis nicht zustande gekommen wäre (BAG vom 24.09.2004 - 5 AZB 46/04, Juris, Rd.-Nr. 18; OLG Karlsruhe vom 28.01.1992 - 18a U 149/91, NJW-RR 1992, Seite 562, 563). - ArbG Köln, 06.07.2020 - 20 Ca 6687/19 Der hiernach erforderliche unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang liegt vor, wenn der Anspruch auf demselben wirtschaftlichen Verhältnis beruht oder wirtschaftliche Folge desselben Tatbestandes ist; die Ansprüche müssen innerlich eng zusammengehören; dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn eine nicht aus dem Arbeitsverhältnis resultierende Leistung im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis erbracht wird oder beansprucht werden kann (BAG, Beschluss vom 24.09.2004 - 5 AZB 46/04 - juris Rdn. 18).
- ArbG Hannover, 23.02.2017 - 2 Ca 331/16
Rechtswegbeschluss; rechtswegfremde Aufrechnung; verlängerte …
Der Zusammenhang kommt besonders deutlich dann zum Ausdruck, wenn die Leistung auch eine Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb bezweckt (BAG 24.09.2004 - 5 AZB 46/04 - zu II 1 der Gründe). - LAG Schleswig-Holstein, 16.07.2015 - 3 Ta 123/15
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - wirtschaftlicher Zusammenhang - Privatnutzung …
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