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Rechtsprechung
   BAG, 24.11.1977 - 5 AZB 48/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1737
BAG, 24.11.1977 - 5 AZB 48/77 (https://dejure.org/1977,1737)
BAG, Entscheidung vom 24.11.1977 - 5 AZB 48/77 (https://dejure.org/1977,1737)
BAG, Entscheidung vom 24. November 1977 - 5 AZB 48/77 (https://dejure.org/1977,1737)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufung - Zulässigkeit - Berufungsschrift - Ladungsfähige Anschrift - Fehlende Bezeichnung des Nebenintervenienten der ersten Instanz - Nebenintervenient

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 392 (Ls.)
  • DB 1978, 452
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BAG, 05.08.1976 - 3 AZR 340/75

    Berufungsschrift - Ladungsfähige Anschrift - Berufung - Zulässigkeit

    Auszug aus BAG, 24.11.1977 - 5 AZB 48/77
    Zwar sollte der Berufungskläger im arbeitsgerichtlichen Verfahren in der Berufungsschrift den auf Seiten des Rechtsmittelbeklagten in der ersten Instanz beigetretenen Nebenintervenienten angeben und in gleicher Weise wie den Berufungsbeklagten selbst mit ladungsfähiger Anschrift bezeichnen (vgl. hierzu die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; zuletzt Urteil vom 4. Dezember 1975 - 2 AZR 462/7 - AP Nr. 33 zu § 518 ZPO - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt - und AP Nr. 37 zu § 518 ZPO).

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts schützt allein den Rechtsmittelbeklagten; er hat danach ein besonderes und schutzwürdiges Interesse, möglichst umgehend zu er fahren, ob das von ihm erstrittene Urteil des Arbeitsgerichts rechtskräftig geworden ist oder ob er sich auf eine weitere Auseinandersetzung in der Rechtsmittelinstanz einrichten muß (AP Nr. 37 zu § 518 ZPO [zu 1 b der Grün de]).

  • BAG, 04.12.1975 - 2 AZR 462/74

    Abreitsgerichtsverfahren: Voraussetzungen für die Statthaftigkeit der Berufung

    Auszug aus BAG, 24.11.1977 - 5 AZB 48/77
    Zwar sollte der Berufungskläger im arbeitsgerichtlichen Verfahren in der Berufungsschrift den auf Seiten des Rechtsmittelbeklagten in der ersten Instanz beigetretenen Nebenintervenienten angeben und in gleicher Weise wie den Berufungsbeklagten selbst mit ladungsfähiger Anschrift bezeichnen (vgl. hierzu die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; zuletzt Urteil vom 4. Dezember 1975 - 2 AZR 462/7 - AP Nr. 33 zu § 518 ZPO - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt - und AP Nr. 37 zu § 518 ZPO).
  • BAG, 10.04.1986 - 2 AZR 409/85

    Zulässigkeit der Revision bei Nichterkennbarkeit des Revisionsbeklagten im …

    Diese Anforderungen an die Rechtsmittelschrift sollen im Interesse des Rechtsmittelgerichts und der Parteien einem geeigneten Ablauf des Verfahrens, der Rechtssicherheit und den schutzwürdigen Belangen des Rechtsmittelbeklagten an alsbaldiger Zustellung der Rechtsmittelschrift dienen (vgl. BAG Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 370/75 - AP Nr. 37 zu § 518 ZPO, zu 1 b der Gründe; BAG Beschluß vom 24. November 1977 - 5 AZB 48/77 - AP Nr. 40 zu § 518 ZPO;… BAG Urteil vom 9. März 1978 - 3 AZR 421/77 - AP Nr. 41 zu § 518 ZPO, zu 2 der Gründe und BGHZ 21, 168, 172 sowie BGH vom 6. Februar 1985, aaO).
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