Rechtsprechung
| BAG, 21.10.1963 - 5 AZR 1/63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gerichte für Arbeitssachen - Gerichtsverwaltungen - die Zeit nach Dienstschluß - Ausnutzung der Rechtsmittelfrist - Nachtbriefkasten
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 23.11.1962 - 7 Sa 72/62
- BAG, 21.10.1963 - 5 AZR 1/63
Papierfundstellen
- NJW 1964, 369
- NJW 1964, 370
- DB 1964, 40
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BAG, 10.09.1955 - 2 AZR 223/55
Arbeitsgerichtsverfahren: Ausschöpfung der Rechtsmittelfristen und …
Auszug aus BAG, 21.10.1963 - 5 AZR 1/63
a) Nachdem die höchstrichterliche .Rechtsprechung, namentlich des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts, mehrfach auf die Pflicht der Gerichtsverwaltungen hingewiesen hat, Nachtbriefkästen anzubringen, damit die Parteien die ihnen zu stehenden Rechtsmittelfristen bis zum Ablauf des letzten Tages voll ausnutzen können (vgl. BAG 2, 116 ff. = AP Nr. 5 zu § 518 ZPO; BAG AP Nr. 9 zu § 252 ZPO und Nr. 15 zu § 255 ZPO; BAG y, 215 ff. = AP Nr. 50 zu § 255 ZPO; BGHZ 2, 51 ff.; 25, 507 ff.; Baumbach-Lauterbach, ZPO, 27.Auf1., 1 9 6 5 § 255 Anm. 4, Stichwort: "Gericht"), muß ein Anwalt diese Rechtsprechung kennen (vgl. BGH NJW 1 9 5 2, 425 Nr. 14; BGHZ 25, 507 [512]) und in Situationen der hier in Rede stehenden Art in erster Linie einer Partei raten, nach einem Nachtbriefkasten zu suchen und in ihn die Rechtsrnittelschrift einzuwerfen. - BAG, 06.05.1960 - 5 AZR 586/59
Rechtssuchende Partei - Ausnutzung der sRechtsmittelfrist - Gerichtsverwaltungen …
Auszug aus BAG, 21.10.1963 - 5 AZR 1/63
1c Für die Zeit nach Dienstschluß der Gerichte für Ar beitssachen müssen die Gerichtsverwaltungen sichersteilen, daß eine Partei die ihr zustehende Rechts mittelfrist voll ausnutzen kann (vgl BAG 9, 215 ffc = AP Nr. 5o zu § 235 ZPO; ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts)" 2o Werden dafür Nachtbriefkästen benutzt, so müssen diese als Nachtbriefkasten deutlich gekennzeichnet sein , Dazu gehört der - auch nachts lesbare - deutliche Hinweis, daß in den Nachtbriefkasten mit fristwahrender V/irkung Fost für das Gericht eingeworfen werden kann" Nachtbriefkästen müssen am Gerichtsgebäude ohne große Schwierigkeiten auffindbar und es muß auch sichergestelift sän, daß sie von Rechtsuchenden nicht mit anderen Briefkästen verwechselt werden«, .
- BFH, 09.03.1971 - II R 94/67
Fehlen eines Nachtbriefkastens - Entgegennahme einer Rechtsmittelschrift - …
Das Fehlen solcher Möglichkeiten ist ein Grund für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (BGHZ 2, 31, 34, und VIII ZB 29/59 vom 15. Dezember 1959, Monatsschrift für Deutsches Recht 1960 S. 223 -- MDR 1960, 223 -- = DB 1960, 147; BVerwG I C 158/60 vom 13. März 1962, Die Öffentliche Verwaltung 1962 S. 317 -- DÖV 1962, 317 --; BAG 5 AZR 1/63 vom 21. Oktober 1963, NJW 1964, 369; BFH-Beschluß III B 36/67 vom 21. Juni 1968, BFH 92, 438, BStBl II 1968, 589 am Ende). - BFH, 14.04.1976 - IV R 45/75
Revision - Telegramm - Postversehen - Zustellung nach Fristablauf - Normale …
Falls ein Nachtbriefkasten nicht vorhanden gewesen sein sollte, könnte allerdings die Auffassung vertreten werden, daß unter den gegebenen Umständen mit einem verspäteten Eingang der Revisionen gerechnet werden mußte, weil das Telegramm nicht so rechtzeitig aufgegeben worden war, daß es bis zum Dienstschluß des letzten Tages der Frist von einem zur Entgegennahme des Telegramms befugten Beamten hätte in Empfang genommen werden können (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 25. April 1951 II ZB 6/51, BGHZ 2, 31; Urteile des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 6. Mai 1960 5 AZR 586/59, Neue Juristische Wochenschrift 1960 S. 1543 - NJW 1960, 1543 -, und vom 21. Oktober 1963 5 AZR 1/63, NJW 1964, 369). - BFH, 21.11.1974 - IV B 67/74
Rechtsmittelfrist - Fristwahrung - Rechtsmittelschrift - Dienstschluß - …
Das Fehlen solcher Nachtbriefkästen darf indessen auch nach Auffassung des BHG (Beschluß II ZB 6/51), des BAG (Urteile 5 AZR 586/59; vom 21. Oktober 1963 5 AZR 1/63, NJW 1964, 369) und das BayObLG nicht zu Lasten der Rechtssuchenden gehen.
- BFH, 14.04.1976 - IV R 43/75
Revision - Telegramm - Postversehen - Zustellung nach Fristablauf - Normale …
Falls ein Nachtbriefkasten nicht vorhanden gewesen sein sollte, könnte allerdings die Auffassung vertreten werden, daß unter den gegebenen Umständen mit einem verspäteten Eingang der Revisionen gerechnet werden mußte, weil das Telegramm nicht so rechtzeitig aufgegeben worden war, daß es bis zum Dienstschluß des letzten Tages der Frist von einem zur Entgegennahme des Telegramms befugten Beamten hätte in Empfang genommen werden können (vgl. Beschluß des BGH vom 25. April 1951 II ZB 6/51, BGHZ 2, 31; Urteile des Bundesarbeitsgerichts -- BAG -- vom 6. Mai 1960 5 AZR 586/59, NJW 1960, 1543, und vom 21. Oktober 1963 5 AZR 1/63, NJW 1964, 369). - LAG Hamm, 20.04.1978 - 8 Ta 9/78
Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert
Soweit eine abweichende Auffassung vertreten wird (LAG Nürnberg vom 14.02.75, ABlBayAM 1976 C 7, LAG Frankfurt vom 22.10.1963, NJW 1964, 370; LAG Baden-Württemberg vom 14.06.1971, ArbR-Blattei, Arbeitsgerichtsbarkeit XIII E 58 b;… Grunsky, ArbGG, 2. Aufl., Rdn. 6 zu § 12), haftet die zugrunde liegende Gesetzesauslegung zu sehr am Gesetzeswortlaut. - BDH, 22.04.1964 - II DV 7/63
Rechtsmittel
In diesem Zusammenhange ist ebenso anerkannt, daß Gerichte und Behörden verpflichtet sind, für die Zeit nach Dienstschluß durch Anbringung geeigneter Nachtbriefkästen dafür Sorge zu tragen, daß das Recht, die Rechtsmittelfrist bis zum äußersten Ende auszunutzen, auch praktisch verwirklicht werden kann (u.a. BVerwG in DÖV 1962, 317; neuerdings auch BAG in NJW 1964, 369). - BFH, 21.11.1974 - IV B 66/74
Rechtsmittelfrist - Fristwahrung - Rechtsmittelschrift - Dienstschluß - …
Das Fehlen solcher Nachtbriefkästen darf indessen auch nach Auffassung des BGH (Beschluß II ZB 6/51), des BAG (Urteile 5 AZR 586/59; vom 21. Oktober 1963 5 AZR 1/63, NJW 1964, 369) und des BayObLG nicht zu Lasten der Rechtssuchenden gehen.
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