Rechtsprechung
| BAG, 07.11.1990 - 5 AZR 12/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitsrechtlicher Status eines Musiklehrers - Fehlende Überprüfbarkeit eines Urteils ohne Tatbestand - Unterschiedliche Anwendung einer Dienstanweisung - Unterscheidung von Arbeitsverhältnis und freiem Mitarbeiterverhältnis - Grad der persönlichen Abhängigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Bremen, 24.01.1989 - 1 Sa 48/88
- BAG, 07.11.1990 - 5 AZR 12/90
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (19)
- BAG, 07.05.1986 - 5 AZR 591/83
Qualifizierung eines Lehrers an einer städtischen Musikschule als Arbeitnehmer …
Auszug aus BAG, 07.11.1990 - 5 AZR 12/90
Diese Grundsätze hat der Senat bei der Statusbeurteilung von Musiklehrern entsprechend angewandt (vgl. BAG Urteil vom 7. Mai 1986 - 5 AZR 591/83 -, zu I 2 der Gründe; BAG Urteil vom 16. März 1988 - 5 AZR 27/87 -, jeweils nicht veröffentlicht).Die Vorgabe bestimmter Unterrichtsziele allein führt noch nicht zu einer allgemeinen Weisungsgebundenheit des Lehrenden, vielmehr handelt es sich auch insoweit nur um die genaue Bestimmung der vertraglich geschuldeten Leistung (Senatsurteil vom 7. Mai 1986 - 5 AZR 591/83 -, zu II 1 der Gründe).
Daraus läßt sich jedoch nicht entnehmen, inwieweit der Kläger über die Erteilung des Unterrichts hinaus in den Schulbetrieb eingebunden war und ob es sich nur um die gelegentliche Teilnahme des Klägers an Konferenzen mit geringem zeitlichen Gewicht gehandelt hat (vgl. insoweit BAGE 39, 329, 333 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 1 der Gründe; Senatsurteil vom 7. Mai 1986 - 5 AZR 591/83 -, zu II 1 der Gründe).
- BAG, 22.11.1984 - 6 AZR 103/82
Rechtsmittel - Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BAG, 07.11.1990 - 5 AZR 12/90
Dies ist von Amts wegen zu berücksichtigen, und dieser Mangel macht die revisionsgerichtliche Prüfung des Urteils unmöglich (vgl. BAGE 23, 38 = AP Nr. 7 zu § 313 ZPO; BGHZ 73, 248 = AP Nr. 1 zu § 543 ZPO; BAGE 36, 312 = AP Nr. 3 zu § 543 ZPO 1977; BAGE 46, 179, 180 = AP Nr. 4 zu § 543 ZPO 1977; BAG Urteil vom 22. November 1984 - 6 AZR 103/82 - AP Nr. 5 zu § 543 ZPO 1977; BAG Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 92/87 - AP Nr. 7 zu § 543 ZPO 1977).Denn auch dann findet gegen das Urteil die Revision gemäß § 543 Abs. 2 ZPO statt, so daß dem Revisionsgericht nach dem Zweck dieser Vorschrift eine Nachprüfung des Berufungsurteils auf der Grundlage des von der Vorinstanz festgestellten Sach- und Streitstandes ermöglicht werden muß (vgl. BAG Urteil vom 29. August 1984 - 7 AZR 617/82 - AP Nr. 4 zu § 543 ZPO 1977; BAG Urteil vom 22. November 1984 - 6 AZR 103/82 - AP, a.a.O.).
Das ist ausnahmsweise dann der Fall, wenn der Sachverhalt unstreitig ist, in zweiter Instanz nichts Neues vorgetragen worden ist und lediglich um eine Rechtsfrage gestritten wird (BAGE 33, 229 = AP Nr. 2 zu § 543 ZPO 1977; BAG Urteil vom 22. November 1984 - 6 AZR 103/82 - AP, a.a.O., m.w.N.).
- BAG, 25.08.1982 - 5 AZR 7/81
Arbeitnehmerstatus eines Volkshochschuldozenten
Auszug aus BAG, 07.11.1990 - 5 AZR 12/90
Für Lehrkräfte außerhalb von Universitäten und Hochschulen hat das Bundesarbeitsgericht diese Grundsätze dahin konkretisiert, daß diejenigen, die an allgemeinbildenden Schulen unterrichten, in der Regel Arbeitnehmer sind, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt (BAG Urteil vom 16. März 1972 - 5 AZR 460/71 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 37, 305, 312 f. = AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 1 der Gründe) und daß Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, regelmäßig freie Mitarbeiter sind, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (BAG Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 37, 58 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 39, 329 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten):.Daraus läßt sich jedoch nicht entnehmen, inwieweit der Kläger über die Erteilung des Unterrichts hinaus in den Schulbetrieb eingebunden war und ob es sich nur um die gelegentliche Teilnahme des Klägers an Konferenzen mit geringem zeitlichen Gewicht gehandelt hat (vgl. insoweit BAGE 39, 329, 333 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 1 der Gründe; Senatsurteil vom 7. Mai 1986 - 5 AZR 591/83 -, zu II 1 der Gründe).
- BAG, 29.08.1984 - 7 AZR 617/82
Berufungsurteil - Tatbestand - Revision
Auszug aus BAG, 07.11.1990 - 5 AZR 12/90
Dies ist von Amts wegen zu berücksichtigen, und dieser Mangel macht die revisionsgerichtliche Prüfung des Urteils unmöglich (vgl. BAGE 23, 38 = AP Nr. 7 zu § 313 ZPO; BGHZ 73, 248 = AP Nr. 1 zu § 543 ZPO; BAGE 36, 312 = AP Nr. 3 zu § 543 ZPO 1977; BAGE 46, 179, 180 = AP Nr. 4 zu § 543 ZPO 1977; BAG Urteil vom 22. November 1984 - 6 AZR 103/82 - AP Nr. 5 zu § 543 ZPO 1977; BAG Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 92/87 - AP Nr. 7 zu § 543 ZPO 1977).Denn auch dann findet gegen das Urteil die Revision gemäß § 543 Abs. 2 ZPO statt, so daß dem Revisionsgericht nach dem Zweck dieser Vorschrift eine Nachprüfung des Berufungsurteils auf der Grundlage des von der Vorinstanz festgestellten Sach- und Streitstandes ermöglicht werden muß (vgl. BAG Urteil vom 29. August 1984 - 7 AZR 617/82 - AP Nr. 4 zu § 543 ZPO 1977;… BAG Urteil vom 22. November 1984 - 6 AZR 103/82 - AP, a.a.O.).
- BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82
Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter
Auszug aus BAG, 07.11.1990 - 5 AZR 12/90
Die Eingliederung in die fremde Arbeitsorganisation zeigt sich insbesondere darin, daß ein Beschäftigter hinsichtlich Zeit, Dauer und Ort der Ausführung der versprochenen Dienste einem umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (vgl. statt vieler BAGE 41, 247, 253 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 der Gründe, jeweils m.w.N.). - BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 426/79
Arbeitnehmerstatus eines Drehbuchautors und Regisseurs - Rundfunkanstalt
Auszug aus BAG, 07.11.1990 - 5 AZR 12/90
Dafür ist die tatsächliche Ausgestaltung und Durchführung des Vertrages und der Dienstanweisung entscheidend (BAG Urteil vom 23. April 1980 - 5 AZR 426/79 - AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 3 der Gründe, m.w.N. sowie BAG Urteil vom 21. Februar 1990 - 5 AZR 162/89 - BB 1990, 1064 f.). - BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 254/81
Erwerbsquelle - Lehrauftrag - Schutzbedürftigkeit - Teilzeitbeschäftigte Lehrer - …
Auszug aus BAG, 07.11.1990 - 5 AZR 12/90
Für Lehrkräfte außerhalb von Universitäten und Hochschulen hat das Bundesarbeitsgericht diese Grundsätze dahin konkretisiert, daß diejenigen, die an allgemeinbildenden Schulen unterrichten, in der Regel Arbeitnehmer sind, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt (BAG Urteil vom 16. März 1972 - 5 AZR 460/71 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 37, 305, 312 f. = AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 1 der Gründe) und daß Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, regelmäßig freie Mitarbeiter sind, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (BAG Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 37, 58 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 39, 329 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten):. - BGH, 30.01.1979 - VI ZR 154/78
Berufungsurteil ohne Tatbestand
Auszug aus BAG, 07.11.1990 - 5 AZR 12/90
Dies ist von Amts wegen zu berücksichtigen, und dieser Mangel macht die revisionsgerichtliche Prüfung des Urteils unmöglich (vgl. BAGE 23, 38 = AP Nr. 7 zu § 313 ZPO; BGHZ 73, 248 = AP Nr. 1 zu § 543 ZPO; BAGE 36, 312 = AP Nr. 3 zu § 543 ZPO 1977; BAGE 46, 179, 180 = AP Nr. 4 zu § 543 ZPO 1977; BAG Urteil vom 22. November 1984 - 6 AZR 103/82 - AP Nr. 5 zu § 543 ZPO 1977; BAG Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 92/87 - AP Nr. 7 zu § 543 ZPO 1977). - BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 460/71
Beschäftigung von Lehrkräften - Privatrechtliche Grundlage - Allgemein bildende …
Auszug aus BAG, 07.11.1990 - 5 AZR 12/90
Für Lehrkräfte außerhalb von Universitäten und Hochschulen hat das Bundesarbeitsgericht diese Grundsätze dahin konkretisiert, daß diejenigen, die an allgemeinbildenden Schulen unterrichten, in der Regel Arbeitnehmer sind, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt (BAG Urteil vom 16. März 1972 - 5 AZR 460/71 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 37, 305, 312 f. = AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 1 der Gründe) und daß Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, regelmäßig freie Mitarbeiter sind, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (BAG Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 37, 58 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 39, 329 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten):. - BAG, 21.02.1990 - 5 AZR 162/89
Arbeitnehmereigenschaft: Weinverkaufsberater
Auszug aus BAG, 07.11.1990 - 5 AZR 12/90
Dafür ist die tatsächliche Ausgestaltung und Durchführung des Vertrages und der Dienstanweisung entscheidend (BAG Urteil vom 23. April 1980 - 5 AZR 426/79 - AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 3 der Gründe, m.w.N. sowie BAG Urteil vom 21. Februar 1990 - 5 AZR 162/89 - BB 1990, 1064 f.). - BAG, 26.01.1977 - 5 AZR 796/75
Dozenten an Volkshochschulen - Lehrverpflichtung - Anzahl der Wochenstunden - …
- BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 195/82
Arbeitnehmerstatus eines Betreuers in einer Jugendfreizeitstätte
- BAG, 23.09.1981 - 5 AZR 284/78
Einstufung von Dozenten an Volkshochschulen, die Sprachkurse leiten
- BAG, 24.06.1980 - 6 AZR 1020/78
Berufungsurteil - Tatbestand - Bezugnahme auf den Tatbestand - Unstreitiger …
- BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 92/87
Richtige Person des Kündigenden - Erhebung der Kündigungsschutzklage gegen den …
- BAG, 04.11.1981 - 5 AZR 646/79
Berufungsurteil
- BAG, 30.10.1970 - 5 AZR 196/70
Angefochtenes Urteil - Fehlender Tatbestand - Zurückverweisung des Rechtsstreits
- BAG, 16.03.1988 - 5 AZR 27/87
Abgrenzung des Status von Musikdozenten als Angestellte oder freie Mitarbeiter
- BVerwG, 28.08.1986 - 6 P 24.84
Weisungsgebundenheit der in einer Dienststelle teilzeitbeschäftigten oder als so …
- BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91
Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 7. Mai 1986 - 5 AZR 591/83 - und vom 7. November 1990 - 5 AZR 12/90 -, beide n.v., sowie Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) können Musikschullehrer im Grundsatz auch als freie Mitarbeiter beschäftigt werden. - BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91
Arbeitsrechtlicher Status eines Musikschullehrers
Der erkennende Senat hat in seinen Urteilen vom 7. Mai 1986 (- 5 AZR 591/83 -, n.v.) und vom 7. November 1990 (- 5 AZR 12/90 -, n.v.) die Lehrkräfte an Musikschulen den außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichtenden Volkshochschuldozenten gleichgestellt. - ArbG Herne, 02.06.2016 - 4 Ca 388/16
Feststellungsklage betreffend das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses; …
Rn. 46 Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (vgl. nur BAG vom 07.11.1990, 5 AZR 12/90, juris) unterscheidet sich ein Arbeitsverhältnis von dem Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters (Dienstvertrag) durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung Verpflichtete jeweils befindet.Die Eingliederung in die fremde Arbeitsorganisation zeigt sich insbesondere darin, dass ein Beschäftigter hinsichtlich Zeit, Dauer und Ort der Ausführung der versprochenen Dienste einem umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (so BAG vom 07.11.1990, 5 AZR 12/90, a.a.O. unter Bezugnahme auf BAG vom 13.01.1983, 5 AZR 149/82, AP zu § 611 BGB Abhängigkeit Nr. 42; BAG vom 09.05.1984, 5 AZR 185/82, AP zu § 611 BGB Abhängigkeit Nr. 45, jeweils m.w.N.).
Rn. 48 Diese Grundsätze hat das BAG bei der Statusbeurteilung von Musiklehrern entsprechend angewandt (so BAG vom 07.11.1990, 5 AZR 12/90, a.a.O. unter Bezugnahme auf BAG vom 07.05.1986, 5 AZR 591/83; BAG vom 16.03.1988, 5 AZR 27/87, juris).
- LAG Hamm, 11.01.1999 - 17 Sa 1615/98
Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von dem Rechtsverhältnis eines freien …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 382/91 Der erkennende Senat hat in seinen Urteilen vom 7. Mai 1986 (5 AZR 591/83 -;, n.v.) und vom 7. November 1990 (5 AZR 12/90 -;, n.v.) die Lehrkräfte an Musikschulen den außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichtenden Volkshochschuldozenten gleichgestellt.
- LAG Bremen, 22.10.1991 - 1 Sa 22/91
Zur Frage des Bestehens eines Arbeitnehmerstatusses sowie eines unbefristeten …
Das Bundesarbeitsgericht hat in dem Revisionsurteil vom 7. November 1990 - Az.: 5 AZR 12/90 - ausgeführt, daß Arbeitnehmer derjenige Mitarbeiter sei, der seine Dienstleistung im Rahmen einer von Dritten bestimmten Arbeitsorganisation erbringe. - BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 383/91 Der erkennende Senat hat in seinen Urteilen vom 7. Mai 1986 (5 AZR 591/83 -;, n.v.) und vom 7. November 1990 (5 AZR 12/90 -;, n.v.) die Lehrkräfte an Musikschulen den außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichtenden Volkshochschuldozenten gleichgestellt.
- BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 381/91 Der erkennende Senat hat in seinen Urteilen vom 7. Mai 1986 (5 AZR 591/83 -;, n.v.) und vom 7. November 1990 (5 AZR 12/90 -;, n.v.) die Lehrkräfte an Musikschulen den außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichtenden Volkshochschuldozenten gleichgestellt.
- BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 380/91 Der erkennende Senat hat in seinen Urteilen vom 7. Mai 1986 (5 AZR 591/83 -;, n.v.) und vom 7. November 1990 (5 AZR 12/90 -;, n.v.) die Lehrkräfte an Musikschulen den außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichtenden Volkshochschuldozenten gleichgestellt.
- BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 379/91 Der erkennende Senat hat in seinen Urteilen vom 7. Mai 1986 (5 AZR 591/83 -;, n.v.) und vom 7. November 1990 (5 AZR 12/90 -;, n.v.) die Lehrkräfte an Musikschulen den außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichtenden Volkshochschuldozenten gleichgestellt.
- BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 378/91
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.1998 - 5 Sa 898/97
Streit über die Anwendbarkeit des Bundesangestelltentarifvertrags auf die …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".