Rechtsprechung
| BAG, 04.09.1991 - 5 AZR 129/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin auf übliche Vergütung - Anspruch auf Urlaubsgeld - Bemessung der ortsüblichen Vergütung - Verwirkung der Vergütung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 19.06.1990 - 4 Ca 257/90
- LAG Hessen, 18.01.1991 - 6 Sa 873/90
- BAG, 04.09.1991 - 5 AZR 129/91
Papierfundstellen
- JR 1992, 440
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88
Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den …
Auszug aus BAG, 04.09.1991 - 5 AZR 129/91
Das Landesarbeitsgericht hat auf den Streitfall - auch soweit dieser rechtskräftig entschieden worden ist - die Erwägungen des Senats im Teil-Urteil vom 25. Januar 1989 (BAGE 61, 43 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985) angewandt.Da eine unmittelbare Geltung des § 70 BAT für die streitbefangene Zeit schon deswegen nicht in Betracht kommt, weil § 3 Buchst. q BAT in der bis zum 31. Dezember 1987 maßgeblichen Fassung Angestellte mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit eines entsprechenden vollzeitbeschäftigten Angestellten von der Tarifgeltung ausschloß, hätten die Parteien die Anwendbarkeit des § 70 BAT vertraglich vereinbaren müssen (wie dies in dem vom Senat am 25. Januar 1989, BAGE 61, 43 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, entschiedenen Rechtsstreit der Fall war).
- BAG, 15.11.1990 - 8 AZR 283/89
Teilzeitarbeit - Gleichbehandlung bei Urlaubsgeld
Auszug aus BAG, 04.09.1991 - 5 AZR 129/91
Daß auch teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte einen anteiligen Anspruch auf Urlaubsgeld nach dem Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Angestellte vom 16. März 1977 (mit späteren Änderungen) haben, hat der Achte Senat im Schlußurteil vom 15. November 1990 (- 8 AZR 283/89 -) mit näherer Begründung ausgeführt (zu II der Gründe; zur Veröffentlichung bestimmt). - BAG, 06.12.1990 - 6 AZR 159/89
Weihnachtsgeld - Teilzeitbeschäftigung im kirchlichen Dienst
Auszug aus BAG, 04.09.1991 - 5 AZR 129/91
Das hat der Sechste Senat im Urteil vom 6. Dezember 1990 (- 6 AZR 159/89 -, zur Veröffentlichung bestimmt) mit ausführlicher Begründung entschieden (vgl. II 1 der Gründe).
- BAG, 29.08.1989 - 3 AZR 370/88
Benachteiligung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer
Auszug aus BAG, 04.09.1991 - 5 AZR 129/91
Die Tarifvertragsparteien haben hier die Konsequenzen aus der Rechtsprechung, insbesondere des Dritten Senats, gezogen, der im Beschluß vom 29. August 1989 (BAGE 62, 334 = AP Nr. 6 zu § 2 BeschFG 1985) klargestellt hat, daß auch tarifliche Regelungen nicht gegen § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 verstoßen dürfen. - BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 112/90
Teilzeitbeschäftigter Lehrer; Ausschlußfrist; übliche Vergütung
Auszug aus BAG, 04.09.1991 - 5 AZR 129/91
Vor allem ist es der rechnerischen Höhe einer Vergütung nicht wesenseigen, an eine bestimmte tarifliche Ausschlußklausel gebunden zu sein (so ausdrücklich Senatsurteil vom 26. September 1990 - 5 AZR 112/90 -, zu II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt). - BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77
Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Schriftlicher Arbeitsvertrag - Übernahme in …
Auszug aus BAG, 04.09.1991 - 5 AZR 129/91
Ihre Vergütung wird durch ministerielle Eingruppierungserlasse geregelt, deren Inhalt jedoch arbeitsvertraglich vereinbart werden muß (vgl. BAG Urteil vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, m.w.N.).
- BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 36/92
Gehalt und tarifliche Sonderzahlungen für einen Lehrer im Angestelltenverhältnis …
Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich dieser Auffassung angeschlossen (Urteil vom 7. August 1991 - 5 AZR 88/91 -, n.v., zu II 2 der Gründe; Urteil vom 4. September 1991 - 5 AZR 129/91 -, n.v., zu II 1 der Gründe; Urteil vom 22. April 1992 - 5 AZR 397/91 -, n.v., zu II 3 der Gründe).Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (BAG Urteil vom 4. September 1991, a.a.O., zu II 1 der Gründe;… BAG Urteil vom 22. April 1992, a.a.O., zu II 3 der Gründe).
Zur Verwirkung gehört, worauf der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts gerade bei Klagen teilzeitbeschäftigter Lehrer in den letzten Jahren wiederholt hingewiesen hat, auch der Umstand, daß dem Schuldner, dem in Anspruch genommenen Bundesland, die Erfüllung der geltend gemachten Forderung nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (vgl. die Urteile des BAG vom 12. Dezember 1990 - 5 AZR 618/89 -, zu III 5 der Gründe, sowie - 5 AZR 631/89 -, zu III 5 der Gründe, und vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 476/90 -, zu II 4 der Gründe, 21. August 1991 - 5 AZR 477/90 -, zu III 4 der Gründe, 4. September 1991 - 5 AZR 129/91 -, zu III 4 der Gründe, sowie schließlich vom 8. April 1992 - 5 AZR 168/91 -, zu II der Gründe, sämtlich nicht veröffentlicht).
Für teilzeitbeschäftigte Lehrer sind diese Grundsätze in den gleichzusetzenden Fällen der einzelvertraglichen Verweisung auf die Verfallfrist des § 70 BAT in ständiger Rechtsprechung angewandt worden (vgl. nur BAGE 61, 43, 51 f. = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, zu V der Gründe; BAGE 66, 220, 227 = AP Nr. 11 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 4 der Gründe; BAG Urteil vom 7. August 1991 - 5 AZR 88/91 -, n.v., zu III 2 der Gründe; BAG Urteil vom 21. August 1991 - 5 AZR 477/90 -, n.v., zu III 2 der Gründe; BAG Urteil vom 4. September 1991 - 5 AZR 129/91 -, n.v., zu III 2 der Gründe; BAG Urteil vom 8. April 1992 - 5 AZR 166/91 -, n.v., zu II 2 der Gründe).
- LAG Hessen, 04.09.1992 - 9 Sa 868/91
Anwendung des Berufsbildungsgesetzes; Zahlung einer Ausbildungsvergütung ; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 97/92
Anspruch auf restliche Vergütung, Urlaubsgeld und eine Sonderzuwendung - Anspruch …
Dem hat sich der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in mehreren Urteilen angeschlossen (vgl. BAG Urteile vom 4. September 1991 - 5 AZR 129/91 - und vom 22. April 1992 - 5 AZR 397/91 - n.v.).Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Sechsten Senats im Urteil vom 6. Dezember 1990 (BAGE 66, 314 [BAG 06.12.1990 - 6 AZR 159/89] = AP Nr. 12 zu § 2 BeschFG 1985), der sich auch der Fünfte Senat in den Urteilen vom 7. August 1991 - 5 AZR 88/91 -, vom 4. September 1991 - 5 AZR 129/91 - und vom 22. April 1992 - 5 AZR 397/91 - (alle nicht veröffentlicht) angeschlossen hat (Senatsurteile vom 17. Februar 1992 - 10 AZR 450/90 - ZTR 1992, 390, und vom 3. März 1993 - 10 AZR 36/92 - n.v.).
- BAG, 08.04.1992 - 5 AZR 168/91
Vergütung teilzeitbeschäftigter Lehrer - Anspruch auf Zahlung anteiliger …
Zur Verwirkung gehört, worauf der Senat gerade bei Klagen teilzeitbeschäftigter Lehrer in den letzten Jahren immer wieder hingewiesen hat, auch der Umstand, daß dem Schuldner, also regelmäßig einem in Anspruch genommenen Bundesland, die Erfüllung der verspätet geltend gemachten Forderung nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (vgl. nur die Senatsurteile vom 12. Dezember 1990 - 5 AZR 618/89 - sowie - 5 AZR 631/89 - und vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 476/90 -, 21. August 1991 - 5 AZR 477/90 - sowie schließlich vom 4. September 1991 - 5 AZR 129/91 -, sämtlich nicht veröffentlicht).
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