Rechtsprechung
| BAG, 08.04.1992 - 5 AZR 168/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vergütung teilzeitbeschäftigter Lehrer - Anspruch auf Zahlung anteiliger Vergütung nach der Vergütungsgruppe IV a BAT - Verwirkung von Vergütungsansprüchen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Oldenburg, 22.05.1990 - 4 Ca 442/87
- LAG Niedersachsen, 01.02.1991 - 12 Sa 1345/90
- BAG, 08.04.1992 - 5 AZR 168/91
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88
Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den …
Auszug aus BAG, 08.04.1992 - 5 AZR 168/91
Das Landesarbeitsgericht hat seinen Überlegungen das Senatsurteil vom 25. Januar 1989 (BAGE 61, 43 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985) zugrundegelegt. - BAG, 22.08.1990 - 5 AZR 543/89
Teilzeitbeschäftigter Lehrer mit Hauptberuf
Auszug aus BAG, 08.04.1992 - 5 AZR 168/91
Er hätte auch an der Entstehung des Klageanspruchs nichts ändern können (vgl. insoweit nur das Senatsurteil vom 22. August 1990 - 5 AZR 543/89 - AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 476/90
Anspruch auf anteilige Vergütung für teilzeitbeschäftigte Lehrkraft - Vergütung …
Auszug aus BAG, 08.04.1992 - 5 AZR 168/91
Zur Verwirkung gehört, worauf der Senat gerade bei Klagen teilzeitbeschäftigter Lehrer in den letzten Jahren immer wieder hingewiesen hat, auch der Umstand, daß dem Schuldner, also regelmäßig einem in Anspruch genommenen Bundesland, die Erfüllung der verspätet geltend gemachten Forderung nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (vgl. nur die Senatsurteile vom 12. Dezember 1990 - 5 AZR 618/89 - sowie - 5 AZR 631/89 - und vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 476/90 -, 21. August 1991 - 5 AZR 477/90 - sowie schließlich vom 4. September 1991 - 5 AZR 129/91 -, sämtlich nicht veröffentlicht).
- BAG, 12.12.1990 - 5 AZR 618/89
Die Ausschlussfrist des § 70 Bundesangestelltentarif (BAT) - Eintritt der …
Auszug aus BAG, 08.04.1992 - 5 AZR 168/91
Zur Verwirkung gehört, worauf der Senat gerade bei Klagen teilzeitbeschäftigter Lehrer in den letzten Jahren immer wieder hingewiesen hat, auch der Umstand, daß dem Schuldner, also regelmäßig einem in Anspruch genommenen Bundesland, die Erfüllung der verspätet geltend gemachten Forderung nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (vgl. nur die Senatsurteile vom 12. Dezember 1990 - 5 AZR 618/89 - sowie - 5 AZR 631/89 - und vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 476/90 -, 21. August 1991 - 5 AZR 477/90 - sowie schließlich vom 4. September 1991 - 5 AZR 129/91 -, sämtlich nicht veröffentlicht). - BAG, 12.12.1990 - 5 AZR 631/89
Die Ausschlussfrist des § 70 Bundesangestelltentarif (BAT) - …
Auszug aus BAG, 08.04.1992 - 5 AZR 168/91
Zur Verwirkung gehört, worauf der Senat gerade bei Klagen teilzeitbeschäftigter Lehrer in den letzten Jahren immer wieder hingewiesen hat, auch der Umstand, daß dem Schuldner, also regelmäßig einem in Anspruch genommenen Bundesland, die Erfüllung der verspätet geltend gemachten Forderung nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (vgl. nur die Senatsurteile vom 12. Dezember 1990 - 5 AZR 618/89 - sowie - 5 AZR 631/89 - und vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 476/90 -, 21. August 1991 - 5 AZR 477/90 - sowie schließlich vom 4. September 1991 - 5 AZR 129/91 -, sämtlich nicht veröffentlicht). - BAG, 04.09.1991 - 5 AZR 129/91
Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin auf übliche Vergütung - Anspruch …
Auszug aus BAG, 08.04.1992 - 5 AZR 168/91
Zur Verwirkung gehört, worauf der Senat gerade bei Klagen teilzeitbeschäftigter Lehrer in den letzten Jahren immer wieder hingewiesen hat, auch der Umstand, daß dem Schuldner, also regelmäßig einem in Anspruch genommenen Bundesland, die Erfüllung der verspätet geltend gemachten Forderung nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (vgl. nur die Senatsurteile vom 12. Dezember 1990 - 5 AZR 618/89 - sowie - 5 AZR 631/89 - und vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 476/90 -, 21. August 1991 - 5 AZR 477/90 - sowie schließlich vom 4. September 1991 - 5 AZR 129/91 -, sämtlich nicht veröffentlicht). - BAG, 28.07.1960 - 2 AZR 105/59
Verwirkung eines Klageanspruchs
Auszug aus BAG, 08.04.1992 - 5 AZR 168/91
Schließlich muß dem Schuldner jetzt die Erfüllung des Anspruchs unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar sein (vgl. BAG Urteil vom 28. Juli 1960 - 2 AZR 105/59 - AP Nr. 17 zu § 242 BGB Verwirkung, m.w.N.). - BAG, 21.08.1991 - 5 AZR 477/90
Verfall oder Verwirkung des Anspruchs einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin auf …
Auszug aus BAG, 08.04.1992 - 5 AZR 168/91
Zur Verwirkung gehört, worauf der Senat gerade bei Klagen teilzeitbeschäftigter Lehrer in den letzten Jahren immer wieder hingewiesen hat, auch der Umstand, daß dem Schuldner, also regelmäßig einem in Anspruch genommenen Bundesland, die Erfüllung der verspätet geltend gemachten Forderung nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (vgl. nur die Senatsurteile vom 12. Dezember 1990 - 5 AZR 618/89 - sowie - 5 AZR 631/89 - und vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 476/90 -, 21. August 1991 - 5 AZR 477/90 - sowie schließlich vom 4. September 1991 - 5 AZR 129/91 -, sämtlich nicht veröffentlicht).
- BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 597/92
Definition der "Lohnüberzahlung" - Voraussetzungen des Wegfalls der Bereicherung …
Hinzukommen muß aber - und das hat das Landesarbeitsgericht zu wenig berücksichtigt -, daß dem Schuldner die Erfüllung nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (BAGE 6, 165 = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Verwirkung; BAGE 57, 329, 332 = AP Nr. 17 zu § 630 BGB; Urteil vom 20. Juni 1989 - 3 AZR 504/87 - AP Nr. 8 zu § 87 HGB; BAGE 64, 266, 270 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Überzahlung; Urteil vom 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - AP Nr. 8 zu § 10 AÜG sowie zuletzt Urteil des Senats vom 8. April 1992 - 5 AZR 168/91 -, n.v.). - BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 36/92
Gehalt und tarifliche Sonderzahlungen für einen Lehrer im Angestelltenverhältnis …
Zur Verwirkung gehört, worauf der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts gerade bei Klagen teilzeitbeschäftigter Lehrer in den letzten Jahren wiederholt hingewiesen hat, auch der Umstand, daß dem Schuldner, dem in Anspruch genommenen Bundesland, die Erfüllung der geltend gemachten Forderung nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (vgl. die Urteile des BAG vom 12. Dezember 1990 - 5 AZR 618/89 -, zu III 5 der Gründe, sowie - 5 AZR 631/89 -, zu III 5 der Gründe, und vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 476/90 -, zu II 4 der Gründe, 21. August 1991 - 5 AZR 477/90 -, zu III 4 der Gründe, 4. September 1991 - 5 AZR 129/91 -, zu III 4 der Gründe, sowie schließlich vom 8. April 1992 - 5 AZR 168/91 -, zu II der Gründe, sämtlich nicht veröffentlicht).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".