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Rechtsprechung
   BAG, 18.09.1974 - 5 AZR 18/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1900
BAG, 18.09.1974 - 5 AZR 18/74 (https://dejure.org/1974,1900)
BAG, Entscheidung vom 18.09.1974 - 5 AZR 18/74 (https://dejure.org/1974,1900)
BAG, Entscheidung vom 18. September 1974 - 5 AZR 18/74 (https://dejure.org/1974,1900)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Inhabern eines Bergmannsversorgungsscheines - Dienststellen des Bundes - Beschäftigungszeiten unter Tage - Bemessung des Tariflohnes

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 14.07.1954 - 1 AZR 138/54

    Hausarbeitstag: Geltungsbereich und Umfang des niedersächsischen Landesgesetzes

    Auszug aus BAG, 18.09.1974 - 5 AZR 18/74
    a) Es bestünden zwar keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Einbeziehung des Bundes als Arbeitgeber innerhalb des Landes-Territoriums; allgemeines Landesarbeitsrecht gilt in seinem Geltungsbereich für alle dort tätigen Arbeitnehmer, mithin auch für die Bediensteten des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften, solange der Bundesgesetzgeber, wie hier, keinen Gebrauch von seinem konkurrierenden Gesetzgebungsrecht gemacht hat (BAG 1, 63 = AP Nr. 3 zu Art. 3 GG; AP Nr. 1 zu § 86 BVerfGG m.w.N.).
  • BAG, 24.06.1954 - 1 ARV 2/54

    Normenkontrolle: Vorlage untergerichtlicher Vorlagebeschlüsse an das BVerfG

    Auszug aus BAG, 18.09.1974 - 5 AZR 18/74
    a) Es bestünden zwar keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Einbeziehung des Bundes als Arbeitgeber innerhalb des Landes-Territoriums; allgemeines Landesarbeitsrecht gilt in seinem Geltungsbereich für alle dort tätigen Arbeitnehmer, mithin auch für die Bediensteten des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften, solange der Bundesgesetzgeber, wie hier, keinen Gebrauch von seinem konkurrierenden Gesetzgebungsrecht gemacht hat (BAG 1, 63 = AP Nr. 3 zu Art. 3 GG; AP Nr. 1 zu § 86 BVerfGG m.w.N.).
  • BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 551/00

    Beschäftigungszeit - Ausschlußfrist

    Unter solchen Umständen darf ein Arbeitnehmer darauf vertrauen, daß es auch für die Zukunft bei der bisherigen Berechnung verbleibt (BAG 18. September 1974 - 5 AZR 18/74 - AP BergmannsversorgungsscheinG NRW § 9 Nr. 10, zu II der Gründe).
  • BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 390/89

    Bergmannsversorgungsschein - Berücksichtigung unter Tage verbrachter Zeiten bei …

    BAG-Urteil vom 12.8.1965 - 5 AZR 95/64, DB 1965 S. 1219 = AP Nr. 5 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW: "Treuegelder"; BAG-Urteile vom 8.11.1968 - 3 AZR 209/67, DB 1969 S. 753 und 26.10.1978 - 3 AZR 604/77 sowie BAGE 46 S. 18, DB 1984 S. 2714, jeweils AP Nr. 6, 15, 23 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW: "Versorgungsleistungen"; BAG-Urteil vom 18.9.1974 - 5 AZR 18/74, AP Nr. 10 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW: "Tariflohn"; BAG-Urteil vom 20.10.1976 - 5 AZR 507/75, AP Nr. 13 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW.
  • BAG, 15.05.1984 - 3 AZR 400/82

    Wiederholte Anrechnung von Untertagedienstzeiten - Inhaber eines …

    Das ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wiederholt ausgesprochen worden (BAG Urteil vom 18. September 197M - 5 AZR 18/74 - AP Nr. 10 zu $ 9 BergmannsVer- sorgScheinG NRW; vom 20. Oktober 1976 - 5 AZR 507/75 - AP Nr. 13 zu 5 9 BergmannsVersorgScheinG NRW).
  • BAG, 20.10.1976 - 5 AZR 507/75

    Bergmannsversorgung: Anrechnung der unter Tage verbrachten Beschäftigungszeiten

    Im übrigen hat der Senat bereits seine Ansicht, auch die Bundesrepublik Deutschland müsse die Pflichten eines Arbeitgebers nach § 9 Abs. 3 BergmannsVersorgScheinG NRW erfüllen, jedenfalls für die Zeit nach Inkrafttreten des Dritten AndG vom 30. März 1971 (GVB1. NRW S. 124), in seiner Entscheidung vom 18. September 1974 (AP Nr. 10 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW [zu I 2 und 3 her Gründe] mit insoweit zustimmender Anmerkung von Boldt [zu 2]) näher begründet.
  • LAG Sachsen, 20.03.2002 - 2 Sa 474/01

    Dienstzeitberechnung durch das vormalige Staatliche Schulamt Chemnitz/Bindung der …

    Denn eine Korrektur hätte hier aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles nur in entsprechender Anwendung der für die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes nach § 48 VwVfG geltenden Voraussetzungen (dazu vgl. BAG vom 18.09.1974 - 5 AZR 18/74 -, AP Nr. 10 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW und ausdrücklich BAG vom 15.08.1979, a. a. O.), die aber nicht vorliegen, erfolgen dürfen:.
  • BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 531/89

    Auswirkungen eines Bergmannsversorgungsscheins auf ein Arbeitsverhältnis - …

    Auch nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist eine sonstige Leistung im Sinne von § 9 Abs. 3 BVSG-NW im Hinblick auf die zuvor genannten Tatbestandsmerkmale Urlaub und Tariflohn bisher immer im Sinne einer geldwerten Leistung verstanden worden: BAG Urteil vom 12. August 1965 - 5 AZR 95/64 - AP Nr. 5 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW: "Treuegelder"; BAG Urteile vom 8. November 1968 - 3 AZR 209/67 - und 26. Oktober 1978 - 3 AZR 604/77 - sowie BAGE 46, 18 jeweils AP Nr. 6, 15, 23 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW: "Versorgungsleistungen"; BAG Urteil vom 18. September 1974 - 5 AZR 18/74 - AP Nr. 10 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW: "Tariflohn"; BAG Urteil vom 20. Oktober 1976 - 5 AZR 507/75 - AP Nr. 13 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW: "Rechte, die dem Grunde oder der Höhe nach von der Dauer der Betriebs- oder Berufszugehörigkeit abhängen".
  • BAG, 23.05.1984 - 5 AZR 398/82
    3. Das Bundesarbeitsgericht hat es in ständiger Rechtsprechung grundsätzlich für zulässig erachtet, bei Jahresleistungen durch Stichtagsregelungen oder Ausschlußklauseln der hier vorliegenden Art oder durch Rückzahlungsvorbehalte (Bindungsklauseln) in bestimmten Grenzen vergangenheits- und zukunftsbezogene Zweckbestimmungen miteinander zu verbinden und damit solche Vergütungen als Entgelt sowohl für bereits geleistete Arbeit wie für künftig erwartete Betriebstreue auszugestalten (vgl. BAG Urteile vom 25. Februar 197" - 5 AZR 225/73 -, 21 . Februar 19714 - 5 AZR 302/73 -, 20. März 1971 - 5 A7R 327/7? -, 13. September 1974 - 5 AZR 18/74 -, 8 . November 1078 - 5 AZR 358/77 -, AP Nr. 80, zu 2 b der Gründe, AP Nr. 81, zu 2 der Gründe, AP Nr. 8?, zu 2 a der Gründe, AP Nr. 84, zu 2 a der Gründe, AP Nr. 100, zu 3 der Gründe, jeweils zu $ 611 BGB Gratifikation).
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