Rechtsprechung
| BAG, 28.06.1973 - 5 AZR 19/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abhängigkeit - Arbeitsverhältnis
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
- Nachrichtensprecher -, tatsächliche Handhabung, Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN, Scheinselbständigkeit, gleiche Behandlung
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 24.10.1972 - 8 Sa 122/72
- BAG, 28.06.1973 - 5 AZR 19/73
Papierfundstellen
- DB 1973, 1804
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66
Arbeitnehmerbegriff
Auszug aus BAG, 28.06.1973 - 5 AZR 19/73
Bei der Prüfung, ob im Einzelfall ein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist vorrangig auf die praktische Durchführung der Beziehungen der Parteien abzustellen (Bestätigung von BAG 8, 6.1967 - 5 AZR 461/66 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
- BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91
Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften
Später hat das Bundesarbeitsgericht diese formellen Merkmale als nicht oder nur sehr eingeschränkt tragfähig angesehen (vgl. Urteil vom 28. Juni 1973 - 5 AZR 19/73 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Abhängigkeit; Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 2 c der Gründe; Urteil vom 9. März 1977 - 5 AZR 110/76 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 3 a der Gründe).Selbst wenn eine hauptberufliche Vollzeitbeschäftigung auf eine für Arbeitsverhältnisse typische persönliche Abhängigkeit hindeuten sollte (vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 580/77 - AP Nr. 28 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 b der Gründe), bedeutet dies nicht, daß eine Nebenbeschäftigung mit geringer Arbeitszeit gegen ein Arbeitsverhältnis spricht (vgl. BAG Urteil vom 28. Juni 1973 - 5 AZR 19/73 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Abhängigkeit; Urteil vom 8. Oktober 1975 - 5 AZR 430/74 - AP Nr. 18 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 5 der Gründe).
- BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 607/89
Außerordentliche Kündigung - Status von sogenannten Vertragsamateuren …
Macht ein Fußballverein bei der praktischen Handhabung des Sportbetriebes keinen Unterschied zwischen Amateuren und den Vertragsamateuren, so kann dies Grund für eine einheitliche Statusbeurteilung sein mit der Folge, daß allen Spielern die Arbeitnehmereigenschaft fehlt (im Anschluß an BAG Urteile vom 28. Juni 1973 - 5 AZR 19/73 - und vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 10 und 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit).Sollte der Beklagte beim Training, der Spielverpflichtung und beim Spiel sowie den Mitarbeiterbesprechungen, also bei der praktischen Handhabung keinen Unterschied zwischen den Amateuren und den Vertragsamateuren machen, so könnte dies Grund für eine einheitliche Statusbeurteilung in dem Sinne sein (vgl. dazu auch BAG Urteil vom 28. Juni 1973 - 5 AZR 19/73 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Abhängigkeit), daß es insgesamt für die Spieler an einer für ein Arbeitsverhältnis kennzeichnenden persönlichen Abhängigkeit fehlt.
- BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91
Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)
Die in tatsächlicher Hinsicht einheitliche Behandlung geschlossener Personenkreise läßt eine unterschiedliche rechtliche Behandlung nämlich kaum zu (vgl. BAG Urteil vom 28. Juni 1973 - 5 AZR 19/73 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
- BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 445/74
Arbeitnehmerstatus eines bei einer Fernsehanstalt als "freier Mitarbeiter" …
Wenn die Anstalt einen solchen Bühnenbildner in den wesentlichen Punkten ebenso behandelt wie andere von ihr festangestellte Bühnenbildner, kann auch dies ein Grund sein, dem ersteren den Status eines Arbeitnehmers zuzuerkennen (Bestätigung von AP Nr. 10 zu § 611 BGB Abhängigkeit).Dies hat der Senat in ständiger Rechtsprechung bisher stets angenommen (BAG 19, 524 [329] = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu 1 der Gründe]; AP Nr. 10 zu § 611 BGB Abhängigkeit; AP Nr. 12 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu II 1 der Gründe] m.w.N., auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
Wenn in dieser Hinsicht innerhalb eines mit denselben Aufgaben betrauten Kreises von Beschäftigten kein wesentlicher Unterschied besteht, so kann dies für sich allein Grund sein, auch den sog. freien Mitarbeitern den Status eines Arbeitnehmers zuzusprechen (Urteil des Senats AP Nr. 10 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
Es ist in erster Linie Aufgabe des Dienstherrn, innerhalb eines mit denselben Aufgaben betrauten Beschäftigtenkreises die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten nach dem ihnen jeweils beigelegten Status in der Praxis deutlich für die Betroffenen herauszustellen (vgl. das angeführte Urteil AP Nr. 10 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
- BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 427/74
Arbeitnehmerstatus: "Freier Mitarbeiter" einer Orchestergesellschaft
Deshalb'ist auch eine einheitliche Statusbeurteilung derjenigen Musiker, die vollberuflich und regelmäßig für die Beklagte tätig wurden, geboten (BAG AP Nr. 10 zu § 611 BGB Abhängigkeit [Bl. 2 R]).Sie fehlt gänzlich, wenn die Beklagte erkennbar nur Folgerungen aus ihrer Rechtsauffassung zog, die der wahren Rechtslage nicht gerecht wurden (BAG AP Nr. 10 zu § 611 BGB Abhängigkeit [Bl. 3j).
- BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73
Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Freier Mitarbeiter - Willender Parteien - …
In diesem Pall kommt es nach der bisherigen Rechtsprechung entscheidend auf den Parteiwillen an (BAG 19, 324 /3307 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit /zu 1 der Gründe, Bl. 2 E7; Urteil vom 28. Juni 1973 - 5 AZR 19/73 - /demnächst/" AP Nr. 10 zu § 611 BGB Abhängigkeit;… LAG Saarbrücken, AP Nr. 7 aaO /zu 1 der Gründe, Bl. 4.7). - BAG, 08.10.1975 - 5 AZR 430/74
Abhängigkeit - Freier Mitarbeiter - Rundfunkanstalt - Redakteur - Reporter - …
3) Mit der Frage, inwieweit der Kläger bei Erledigung der einzelnen Reportageaufgaben weisungsgebundene Arbeiten ausführen müsse, hat das Berufungsgericht zwar auf ein für die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmer und freiem Mitarbeiter besonders wichtiges Abgrenzungsmerkmal abgestellt (vgl. BAG 19, 324 [329 f.] = AP Nr. 6 zu § 611 BGB [zu 1 der Gründe]; BAG AP Nr. 10 zu § 611 BGB Abhängigkeit [Bl. 2]; BAG 11, 225 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche).4) Ein wichtiges Kriterium für die Statusbeurteilung ist die Behandlung vergleichbarer Mitarbeiter (BAG AP Nr. 10 zu § 611 BGB Abhängigkeit für den Fall eines Nachrichtensprechers; Urteil des Senats vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 445/74 [zu 2 b, bb der Gründe] betr. einen Bühnenbildner und Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - betr. einen Orchestermusiker [zu 2 b der Gründe]).
- BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung
Ob zwischen Prof. Dr. M. und dem Kuratorium ein Arbeitsverhältnis oder ein Dienstverhältnis eines freien Mitarbeiters vorliegt, bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nach der praktischen Durchführung des Vertragsverhältnisses, nicht aber nach der Bezeichnung, die die Parteien ihrem Vertragsverhältnis gegeben haben, und aus den Folgerungen, die sie notwendig daraus ziehen mußten (BAG Urteil vom 28. Juni 1973 - 5 AZR 19/73 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAGE 30, 163 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit). - LAG Hamm, 05.10.1989 - 16 Sa 762/89
Arbeitsunfähigkeit; Arbeitnehmerbegriff
Die von den Parteien gewählte Bezeichnung des Beschäftigungsverhältnisses ist bedeutungslos; maßgeblich für die rechtliche Einordnung sind die tatsächliche Handhabung und die Umstände des Einzelfalls (BAG vom 8.6.1967 - 5 AZR 461/66, DB 1967 S. 1374 = NJW 1967 S. 1982; BAG vom 28.6.1973 - 5 AZR 19/73, DB 1973 S. 1804 = AP Nr. 10 zu § 611 BGB Abhängigkeit).Behandelt der Arbeitgeber einen mit denselben Aufgaben betrauten Kreis von Beschäftigten in wesentlichen Punkten einheitlich, so kann dies allein Grund einer einheitlichen arbeitsrechtlichen Statusbeurteilung der Beschäftigten sein (BAG vom 28.6.1973, a.a.O.; BAG vom 3.10.1975 - 5 AZR 445/74, DB 1976 S. 392 = AP Nr. 17 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
- BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 14/91
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - …
Die in tatsächlicher Hinsicht einheitliche Behandlung geschlossener Personenkreise läßt eine unterschiedliche rechtliche Behandlung nämlich kaum zu (vgl. BAG Urteil vom 28. Juni 1973 - 5 AZR 19/73 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Abhängigkeit). - BSG, 09.10.1984 - 12 BK 19/84
Voraussetzungen für die Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Maßgebende …
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