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Rechtsprechung
   BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 19/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4263
BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 19/99 (https://dejure.org/2000,4263)
BAG, Entscheidung vom 30.08.2000 - 5 AZR 19/99 (https://dejure.org/2000,4263)
BAG, Entscheidung vom 30. August 2000 - 5 AZR 19/99 (https://dejure.org/2000,4263)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

  • Judicialis

    EFZG § 4 Abs. 1 Satz 1 in der vom 1. Oktober 1996 bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung; ; RTV 1991 § 13

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 519 (Ls.)
  • BB 2000, 2368
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 67/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Sprungrevision

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 19/99
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95, 101 f.).

    Aus einer Tarifregelung über Zuschüsse zum Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche kann aber bei Verweisung auf die gesetzlichen Bestimmungen nach der Rechtsprechung des Senats nicht auf eine eigenständige Tarifregelung zur Höhe der Entgeltfortzahlung im Sechs-Wochen-Zeitraum geschlossen werden (BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95, 107; BAG 10. Februar 1999 - 5 AZR 698/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Getränkeindustrie Nr. 1, zu III 3 b dd der Gründe).

    Aus einer solchen Verweisung wird auch nicht dadurch nachträglich eine eigenständige Regelung, daß die Gesetze, auf die verwiesen wird, durch ein neues Gesetz ersetzt werden und die Tarifvertragsparteien ihre bisherige Verweisung unverändert lassen (BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95, 105).

  • BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 698/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 19/99
    Aus einer Tarifregelung über Zuschüsse zum Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche kann aber bei Verweisung auf die gesetzlichen Bestimmungen nach der Rechtsprechung des Senats nicht auf eine eigenständige Tarifregelung zur Höhe der Entgeltfortzahlung im Sechs-Wochen-Zeitraum geschlossen werden (BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95, 107; BAG 10. Februar 1999 - 5 AZR 698/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Getränkeindustrie Nr. 1, zu III 3 b dd der Gründe).

    Zum anderen ist es für den Arbeitnehmer von wirtschaftlichem Wert, wenn er in den ersten sechs Wochen seiner Arbeitsunfähigkeit nur 80 % seines regelmäßigen Arbeitsentgelts erhält und in den Wochen danach Gesamtleistungen etwa in Höhe seines vollen Nettogehalts (BAG 10. Februar 1999 - 5 AZR 698/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Getränkeindustrie Nr. 1, zu III 3 b dd der Gründe) oder - wie vorliegend - 90 % davon.

  • LAG Hamburg, 24.09.1998 - 2 Sa 26/98

    Höhe der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 19/99
    5 AZR 19/99 2 Sa 26/98.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 24. September 1998 - 2 Sa 26/98 - aufgehoben.

  • ArbG Hamburg, 12.01.1998 - 21 Ca 371/97

    Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Anforderungen an …

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 19/99
    Arbeitsgericht Urteil vom 12. Januar 1998 Hameln - 21 Ca 371/97 -.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 12. Januar 1998 - 21 Ca 371/97 - abgeändert:.

  • BAG, 21.06.2010 - 10 AZR 308/09

    Auslegung von Tarifverträgen - Normierungswille als Voraussetzung für die …

    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind tarifliche Vorschriften, die auf geltende ohnehin anwendbare Vorschriften verweisen, im Zweifel deklaratorisch und damit dynamisch (30. August 2000 - 5 AZR 19/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 15; 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95; 14. Februar 1996 - 2 AZR 201/95 - AP BGB § 622 Nr. 50 = EzA BGB § 622 nF Nr. 53; 14. Februar 1996 - 2 AZR 166/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Textilindustrie Nr. 21 = EzA BGB § 622 nF Nr. 54; 29. Januar 1997 - 2 AZR 370/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Textilindustrie Nr. 22 = EzA TVG § 4 Textilindustrie Nr. 9).

    Aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang kann sich aber der Wille zur Schaffung einer eigenständigen Regelung ergeben (BAG 30. August 2000 - 5 AZR 19/99 - zu II 2 der Gründe, aaO.).

  • BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 308/09

    Sonderzahlung gemäß § 2 MTV 13. Monatseinkommen - Verjährung - Tarifauslegung

    Rn. 16 (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind tarifliche Vorschriften, die auf geltende ohnehin anwendbare Vorschriften verweisen, im Zweifel deklaratorisch und damit dynamisch(30. August 2000 - 5 AZR 19/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 15; 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95; 14. Februar 1996 - 2 AZR 201/95 - AP BGB § 622 Nr. 50 = EzA BGB § 622 nF Nr. 53; 14. Februar 1996 - 2 AZR 166/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Textilindustrie Nr. 21 = EzA BGB § 622 nF Nr. 54; 29. Januar 1997 - 2 AZR 370/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Textilindustrie Nr. 22 = EzA TVG § 4 Textilindustrie Nr. 9). Mit einer Verweisung bringen die Tarifvertragsparteien regelmäßig zum Ausdruck, dass kein eigenes Regelwerk geschaffen werden, sondern das ohnehin geltende Gesetz in der jeweiligen Fassung maßgeblich sein soll (…BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - zu B III 5 der Gründe, aaO). Auch die wörtliche oder inhaltsgleiche Übernahme einschlägiger gesetzlicher Vorschriften kann beim Fehlen entgegenstehender Anhaltspunkte dafür sprechen, dass lediglich im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit die vollständige Darstellung der geltenden Rechtslage im Tarifvertrag bezweckt wird (BAG 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 - AP BGB § 622 Nr. 24 = EzA ZPO § 148 Nr. 15;… vgl. auch 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - aaO). Aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang kann sich aber der Wille zur Schaffung einer eigenständigen Regelung ergeben (BAG 30. August 2000 - 5 AZR 19/99 - zu II 2 der Gründe, aaO). Der Normsetzungswille muss im Tarifvertrag einen deutlichen Niederschlag gefunden haben (…BAG 14. Februar 1996 - 2 AZR 201/95 - zu II 2 a der Gründe, aaO). Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Tarifvertragsparteien eine im Gesetz nicht enthaltene oder vom Gesetz abweichende Regelung treffen, oder eine gesetzliche Regelung übernehmen, die sonst nicht für die betroffenen Arbeitsverhältnisse gelten würde (BAG 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 - zu II 2 c aa der Gründe, AP BGB § 622 Nr. 24)..
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