Rechtsprechung
| BAG, 25.07.1984 - 5 AZR 206/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bochum, 08.06.1982 - 4 Ca 25/82
- LAG Hamm, 06.01.1983 - 10 Sa 1092/82
- BAG, 25.07.1984 - 5 AZR 206/83
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BAG, 29.08.1979 - 5 AZR 293/79
Auslegung eines Tarifvertrages - Tarifliche Jahresleistung - Arbeitsunfähigkeit …
Auszug aus BAG, 25.07.1984 - 5 AZR 206/83
b) Für den Bereich des hier maßgeblichen Tarifvertrages ist es jedoch wegen der Protokollnotiz zu § 2 Nr. 6 anders (BAG Urteil vom 29. August 1979 - 5 AZR 293/79 - AP Nr. 103 zu « 611 BGB Gratifikation).Der Senat hat mit Rücksicht auf diese Protokollnotiz für den vorliegenden Tarifvertrag angenommen, daß auch langzeiterkrankte Arbeitnehmer, die das ganze Jahr hindurch nicht im Betrieb anwesend sein können, Anspruch auf die Jahressonderzuwendung haben (AP Nr. 103 zu § 611 BGB Gratifikation).
- BAG, 29.08.1979 - 5 AZR 763/78
Tarifliche Sonderzahlung - Bezugszeitraum - Arbeitsleistung - Tarifliche …
Auszug aus BAG, 25.07.1984 - 5 AZR 206/83
In dem Tarifvertrag über die Gewährung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 12. Mai 1977, der dem Urteil 5 AZR 763/78 vom 29. August 1979 = AP Nr. 102 zu 5 611 BGB Gratifikation zugrunde liegt, und in den beiden Tarifverträgen aus den Fällen AP Nr. 92 und 93 zu ? 611 BGB Gratifikation (Metallindustrie Niedersachsen und Zementindustrie Nordrhein-Westfalen) ergab die Auslegung nicht, daß auch dem während des ganzen Bezugszeitraumes arbeitsunfähigen Arbeitnehmer die Sonderleistung zustehen sollte.
- BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 124/89
Langandauerndes Unvermögen zur Arbeitsleistung und 13. ME
Diese Grundsätze gelten auch bei lang anhaltender Krankheit (BAG Urteile vom 29. August 1979 - 5 AZR 293/79 - AP Nr. 103 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 25. Juli 1984 - 5 AZR 206/83 -, unveröffentlicht und vom 3. Juni 1987 - 5 AZR 153/86 -, unveröffentlicht). - BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 672/99
Tarifliche Sonderzahlung
Der Tarifvertrag differenziert nicht nach Dauer und Folgen der "Erkrankung" iSd. Protokollnotiz, sondern verwendet den Begriff in umfassendem Sinn (vgl. auch BAG 25. Juli 1984 - 5 AZR 206/83 - nv.). - LAG Hamm, 03.11.1988 - 10 Sa 1265/88
Tarifvertrag; Sonderzahlung; Ruhendes Arbeitsverhältnis; Parteivereinbarung; …
In einem solchen Falle, in dem also nur die eingetretene Erkrankung der Grund für das "Nichtarbeiten" ist, findet, wie das Bundesarbeitsgericht entschieden hat (Urteil vom 25.07.1984 - 5 AZR 206/83 -) in der Tat eine andere Beurteilung statt, da auch im Falle einer andauernden Erkrankung das Arbeitsverhältnis die beiderseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis nicht völlig suspendiert. - LAG Hamm, 03.11.1988 - 10 Sa 1219/88
Sonderzahlung; Tarifvertrag; 13. Monatseinkommen; Arbeitsverhältnis; …
Die vom Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 25.07.1984 - 5 AZR 206/83 -) getroffene Unterscheidung zwischen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit sei zwar ein richtiger Ansatz zur Problemlösung, nicht entscheidend aber könne sein die generelle Möglichkeit für einen Arbeitnehmer noch andere als die bis dahin ausgeübte Arbeitsleistung erbringen zu können.
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