Rechtsprechung
| BAG, 14.03.1984 - 5 AZR 217/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Göttingen, 23.10.1981 - 3 Ca 444/81
- LAG Niedersachsen, 10.03.1982 - 7 Sa 126/81
- BAG, 14.03.1984 - 5 AZR 217/82
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BAG, 10.05.1978 - 5 AZR 97/77
Gerichtlicher Vergleich - Allgemeine Ausgleichsklausel - Wirksamkeit einer …
Auszug aus BAG, 14.03.1984 - 5 AZR 217/82
Der auf eine umfassende Regelung ausgerichtete Wortlaut des Vergleiches erlaubt es in diesen Fällen im Zweifel, einen Verzicht der Parteien anzunehmen (BAG Urteil vom 10. Mai 1978 - 5 AZR 97/77 AP Nr. 25 zu § 794 ZPO; BAG Urteil vom IM. Dezember 1983 - 5 AZR M50/81 - unveröffentlicht).
- BAG, 04.09.1985 - 5 AZR 655/84
Betriebsbedingte Kündigung - Gratifikationen - Tarifvertrag
Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht auch in seiner Rechtsprechung zum Gratifikationsrecht, und hier insbesondere zu den Bindungs- und Rückzahlungsklauseln, den Tarifvertragsparteien einen weiten Gestaltungsspielraum zugestanden und dabei auch die Vereinbarung von Klauseln erlaubt, die in Einzelarbeitsverträgen regelmäßig als unzulässig angesehen werden (BAG 18, 217, 220 = AP Nr. 54 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 3 der Gründe; BAG Urteil vom 16. November 1967 - 5 AZR 157/67 - AP Nr. 63 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 14. März 1984 - 5 AZR 217/82 -, zu II 1 a am E. der Gründe, unveröffentlicht).
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