Rechtsprechung
| BAG, 07.03.1990 - 5 AZR 217/89 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausbildungsvergütung bei betrieblicher Ausbildung zur Arztpflegerin - Bestimmung einer angemessenen Ausbildungsvergütung - Anwendungsbereich des Berufsbildungsgesetzes - Abgrenzung zwischen schulischer und arbeitsrechtlich-betrieblicher Ausbildung
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausbildungsvergütung für Ausbildung zur Altenpflegerin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Berufsausbildung; Ausbildungsvergütung für Ausbildung zur Altenpflegerin
Verfahrensgang
- ArbG Hanau, 26.09.1985 - 1 Ca 388/85
- LAG Hessen, 30.06.1988 - 9 Sa 1511/8
- LAG Hessen, 30.06.1988 - 9 Sa 1514/85
- BAG, 07.03.1990 - 5 AZR 217/89
Papierfundstellen
- BAGE 65, 34
- MDR 1991, 86
- NZA 1991, 20 (Ls.)
- BB 1990, 2051
- DB 1991, 101
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 545/78
Berufsbildung - Ausbildungsvergütung - Krankenschwester - Schwesternschülerin - …
Auszug aus BAG, 07.03.1990 - 5 AZR 217/89
Steht die praktische Ausbildung mit arbeitsrechtlich-betrieblicher Ausgestaltung im Vordergrund, so ist das Ausbildungsverhältnis als arbeitsrechtlich-betriebliches anzusehen, so daß die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes anzuwenden sind (BAGE 33, 213, 217 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis).Eine Ausbildungsvergütung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann als angemessen anzusehen, wenn sie sich nach einer entsprechenden tariflichen Vergütung ausrichtet (BAGE 33, 213, 219 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis; Senatsurteil vom 5. Dezember 1984 - 5 AZR 263/82 -, nicht veröffentlicht).
- BAG, 05.12.1984 - 5 AZR 263/82
Auszug aus BAG, 07.03.1990 - 5 AZR 217/89
Eine Ausbildungsvergütung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann als angemessen anzusehen, wenn sie sich nach einer entsprechenden tariflichen Vergütung ausrichtet (BAGE 33, 213, 219 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis; Senatsurteil vom 5. Dezember 1984 - 5 AZR 263/82 -, nicht veröffentlicht).Es wäre anders, wenn die vergleichbare Ausbildung länger dauerte und deswegen eine niedrigere Ausbildungsvergütung in Betracht käme (vgl. Senatsurteil vom 5. Dezember 1984 - 5 AZR 263/82 -).
- BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 556/75
Ausbildungsverhältnis: Ausgestaltung der schulischen Ausbildung für …
Auszug aus BAG, 07.03.1990 - 5 AZR 217/89
Im übrigen gilt auch für die Berufsbildung in den Heil- und Heilhilfsberufen das Berufsbildungsgesetz (BAGE 28, 269 [BAG 16.12.1976 - 3 AZR 556/75] = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis, m.w.N.).
- BAG, 10.04.1991 - 5 AZR 226/90
Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung
Soweit für den Bereich des Ausbildungsbetriebes Tarifverträge bestehen, die die Höhe der Ausbildungsvergütungen festlegen, wird in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein angenommen, daß diese Vergütungen jedenfalls als angemessen anzusehen sind, weil in den tariflichen Vereinbarungen die Belange und Interessen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite eingeflossen und berücksichtigt worden sind (vgl. BAGE 33, 213 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis; BAG Urteil vom 25. April 1984 - 5 AZR 540/82 - EzB Nr. 45 zu § 10 Abs. 1 BBiG; BAG Urteil vom 5. Dezember 1984 - 5 AZR 263/82 - EzB Nr. 46 zu § 10 Abs. 1 BBiG; BAG Urteil vom 7. März 1990 - 5 AZR 217/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen;… Natzel, Berufsbildungsrecht, 3. Aufl., S. 230 f.; Weber, BBiG, Stand November 1990, § 10 Anm. 2; Wohlgemuth/Sarge, BBiG, 1987, § 10 Rz 5; vgl. ferner BVerwGE 62, 117, 121 sowie BVerwG Urteil vom 20. Mai 1986 - 1 C 12.86 - EzB Nr. 48 zu § 10 Abs. 1 BBiG). - BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 78/14
Praktische Tätigkeit iSd. § 7 Rettungsassistentengesetz (RettAssG) - Anspruch auf …
- BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 290/02
Öffentlicher Dienst - Auszubildende - Heilerziehungspfleger
Die Ausbildung kann auf einem mit einem Schulträger geschlossenen "Schulvertrag" beruhen, in dem sich der Schulträger sowohl zur fachtheoretischen als auch zur praktischen Unterweisung verpflichtet (vgl. etwa BAG 7. März 1990 - 5 AZR 217/89 - BAGE 65, 34: Ausbildung zur Altenpflegerin).Dem entspricht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das für eine Schülerin mit dem Berufsziel Altenpflegerin zur Bestimmung der angemessenen Vergütung iSv. § 10 BBiG nicht auf den Vergütungstarifvertrag für Auszubildende, sondern auf den für Schüler in der Krankenpflege zurückgegriffen hat (BAG 7. März 1990 - 5 AZR 217/89 - BAGE 65, 34).
- LAG Hamm, 29.01.2001 - 19 Sa 257/00
Nachtarbeit; Zuschlag; Zeitzuschlag; Entgeltzuschlag; Nachtarbeitszuschlag; …
2 R f.; Urt. v. 07.03.1990 - 5 AZR 217/89 - AP Nr. 28 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis, BI. - LAG Hessen, 04.09.1992 - 9 Sa 868/91
Anwendung des Berufsbildungsgesetzes; Zahlung einer Ausbildungsvergütung ; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Baden-Württemberg, 14.02.2005 - 15 Sa 93/04
Angemessenheit der im Ausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungsvergütung - …
Fehlt eine solche Vereinbarung über die Anwendung bestimmter Ausbildungstarife, oder ist die getroffene Regelung unangemessen, kann die Angemessenheit an Tarifverträgen anderer Bereiche gemessen werden, die demjenigen des Auszubildenden hinsichtlich des Ausbildungsganges gleichen (vgl. BAG, Urteil vom 07. März 1990 - 5 AZR 217/89, BAGE 65, 34 = AP Nr. 28 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis;… Taubert, HzA Gruppe 9 Teilbereich 2 Rn. 177 ff). - LAG Baden-Württemberg, 23.06.2016 - 16 Sa 60/15
Lehrgangsbeitrag - Unterrichts- und Lernmittelfreiheit - Sonderungsverbot - …
Rn. 33 cc) Die entsprechenden spezialgesetzlichen Regelungen gelten nur dann vorrangig anstelle des BBiG, wenn die Ausbildung - zumindest überwiegend - als eine schulische und nicht als eine praktische mit arbeitsrechtlich betrieblicher Ausgestaltung durchgeführt wird (BAG 7. März 1990 - 5 AZR 217/89 - zu I. 3. b) und II. 4. der Entscheidungsgründe, AP BGB § 611 Ausbildungsverhältnis Nr. 28; GmS-OGB 21. - LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2014 - 3 Sa 274/13
Geltungsbereich der Anlage 3 des DRK-Reformtarifvertrages - Ausbildung zum …
Von der Vermittlung breiter für eine berufliche Erstausbildung typischer Grundkenntnisse ist ohne Weiteres auszugehen (zum Gesichtspunkt ausreichender begrenzter Grundkenntnisvermittlung etwa BAG 7, 3.1990 - 5 AZR 217/89 - zu I 1 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsverhältnis Nr. 28) . - LAG Hamm, 10.12.2001 - 19 Sa 1102/01
Anspruch auf Zahlung eines Nachtarbeitszuschlages ; Grenze des Vorrangs der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Schleswig-Holstein, 07.08.2001 - 3 Sa 332/01
Pflicht einer Auszubildenden (Altenpflegeschülerin) zur Erstattung der Kosten für …
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