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Rechtsprechung
   BAG, 28.03.1984 - 5 AZR 249/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1933
BAG, 28.03.1984 - 5 AZR 249/82 (https://dejure.org/1984,1933)
BAG, Entscheidung vom 28.03.1984 - 5 AZR 249/82 (https://dejure.org/1984,1933)
BAG, Entscheidung vom 28. März 1984 - 5 AZR 249/82 (https://dejure.org/1984,1933)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 45, 270
  • NZA 1984, 126
  • DB 1984, 2715
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.07.1982 - 3 AZR 576/80

    Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente nach dem SchwbG

    Auszug aus BAG, 28.03.1984 - 5 AZR 249/82
    a) Das Übergangsgeld ist, was das Berufungsgericht auch nicht in Frage stellt, Arbeitsentgelt (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt Urteil vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 576/80 - AP Nr. 3 zu § 42 SchwbG, zu 3 a der Gründe mit weiteren Nachweisen).

    Nach dem Zweck des Gesetzes ist es unerheblich und in der Wirkung für den Schwerbehinderten gleichgültig, ob Vergütungsansprüche von vornherein ausgeschlossen werden, ob nur eine Kürzung vorgesehen ist oder ob einzelvertraglich oder tarifvertraglich Ruhenstatbestände geschaffen werden (vgl. BAG Urteil vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 576/80 - AP Nr. 3 zu § 42 SchwbG, zu 3 c der Gründe).

    Auch in diesem Zusammenhang ist es bedeutungslos, ob Vergütungsansprüche von vornherein ausgeschlossen oder ob vertraglich oder tarifvertraglich Ruhenstatbestände geschaffen wer den (vgl. wiederum BAG Urteil vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 576/80 - AP Nr. 3 zu ? M2 SchwbG zu 3 c der Gründe).

  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81

    Anrechnung des Verletztengeldes der gesetzlichen Unfallversicherung auf …

    Auszug aus BAG, 28.03.1984 - 5 AZR 249/82
    Das ist jedoch beim Übergangsgeld nicht der Fall (vgl. BAG Urteil vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 88/81 - DB 1983, 2423, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Sie sind nicht zu vergleichen mit Werks zulagen, die nur im Vorgriff auf Sozial]eistungen gezahlt werden und in ihrer Zweckbestimmung den Renten vergleichbar sind, die der Schwerbehinderte wegen seiner Behinderung aus der Sozialversicherungsrente zu erwarten hat (vgl. Urteil des Senats vom 10. November 1982 - 5 AZR 349/80 - AP Nr. 4 zu ? 42 SchwbG zu I 2 der Gründe; zu Versorgungsleistungen mit dieser Zweckbestimmung vgl. Urteil des Dritten Senats vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 88/81 -).

  • BAG, 10.11.1982 - 5 AZR 349/80

    Wirksamkeit einer Vereinbarung - Rentengewährung - Rückerstattung eines …

    Auszug aus BAG, 28.03.1984 - 5 AZR 249/82
    Zu dem geschützten Arbeitsentgelt im Sinne von § 42 SchwbG gehören nur solche Vergütungsbestandteile nicht, die wegen ihres Versorgungscharakters mit der wegen der Behinderung gezahlten Rente vergleichbar sind, etwa wenn der Arbeitgeber nur einen Vorschuß auf die zu erwartende Rente zahlt und sich ausdrücklich Verrechnung vorbehält (vgl. Urteil des Senats vom 10. November 1982 - 5 AZR 349/80 - AP Nr. 4 zu f 42 SchwbG, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Sie sind nicht zu vergleichen mit Werks zulagen, die nur im Vorgriff auf Sozial]eistungen gezahlt werden und in ihrer Zweckbestimmung den Renten vergleichbar sind, die der Schwerbehinderte wegen seiner Behinderung aus der Sozialversicherungsrente zu erwarten hat (vgl. Urteil des Senats vom 10. November 1982 - 5 AZR 349/80 - AP Nr. 4 zu ? 42 SchwbG zu I 2 der Gründe; zu Versorgungsleistungen mit dieser Zweckbestimmung vgl. Urteil des Dritten Senats vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 88/81 -).

  • BAG, 16.11.1982 - 3 AZR 165/81

    Schwerbehinderung - Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BAG, 28.03.1984 - 5 AZR 249/82
    Dem Schwerbehinderten soll das Arbeitsentgelt verbleiben, das er erhalten würde, wenn er wegen seiner Behinderung keine Versorgungsbezüge zu beanspruchen hätte (vgl. bereits zum Schutzzweck des vergleichbaren § 83 BVG: BAG 8, 359, 360 = AP Nr. 14 zu ? 16 TOA, zu I der Gründe; zu § 42 SchwbG vgl. zu letzt das zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehene Ur teil des BAG vom 16. November 1982 - 3 AZR 165/81 -, zu 3 a der Gründe).
  • BAG, 27.01.1960 - 4 AZR 476/57

    Übergangsgeld - Angestellte - Erreichen der Altersgrenze - Öffentlicher Dienst - …

    Auszug aus BAG, 28.03.1984 - 5 AZR 249/82
    Dem Schwerbehinderten soll das Arbeitsentgelt verbleiben, das er erhalten würde, wenn er wegen seiner Behinderung keine Versorgungsbezüge zu beanspruchen hätte (vgl. bereits zum Schutzzweck des vergleichbaren § 83 BVG: BAG 8, 359, 360 = AP Nr. 14 zu ? 16 TOA, zu I der Gründe; zu § 42 SchwbG vgl. zu letzt das zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehene Ur teil des BAG vom 16. November 1982 - 3 AZR 165/81 -, zu 3 a der Gründe).
  • BAG, 29.06.2000 - 6 AZR 50/99

    Rückforderung von Krankenbezügen

    Zwar hatte das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 28. März 1984 (- 5 AZR 249/82 - BAGE 45, 270) entschieden, daß § 37 Abs. 2 Unterabs. 5 BAT in der Fassung des 45. Änderungstarifvertrags vom 31. Oktober 1979, der den Bezugszeitraum von Krankenbezügen im Falle der Erwerbsunfähigkeit auf zwei Monate verkürzte, gegen § 42 Satz 1 SchwbG verstieß, wenn der Angestellte Erwerbsunfähigkeitsrente wegen der Behinderungen bezog, die gleichzeitig seine Schwerbehinderteneigenschaft begründeten.
  • BAG, 07.11.1991 - 6 AZR 392/88

    Übergangsgeld - teilzeitbeschäftigte Angestellte

    Die Revision verkennt dabei, daß das gesetzliche Benachteiligungsverbot alle Arbeitsbedingungen erfaßt, insbesondere den früher der Vertragsfreiheit vorbehaltenen Vergütungsanspruch (Vgl. Art. 1 § 2 BeschFG 1985 Rz 85), und daß das Übergangsgeld nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Arbeitsentgelt ist (vgl. BAGE 45, 270, 273 = AP Nr. 11 zu § 42 SchwbG , zu I 2 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 406/89

    Übergangsgeld und Erziehungsurlaub

    Daneben lassen die Voraussetzungen für die Zahlung des Übergangsgeldes erkennen, daß erwiesene Betriebstreue belohnt und ein Entgelt für die in der Vergangenheit tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt wird (BAG Urteil vom 18. August 1976 - 4 AZR 284/75 - AP Nr. 2 zu § 62 BAT; BAGE 45, 270, 273 = AP Nr. 11 zu § 42 SchwbG).
  • BAG, 11.02.1993 - 6 AZR 547/91

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Angestellten auf Übergangsgeld - Sachliche …

    Übergangsgeld ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Arbeitsentgelt (vgl. BAGE 45, 270, 273 = AP Nr. 11 zu § 42 SchwbG, zu I 2 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 27.11.1986 - 6 AZR 558/84

    Anrechnung von Rente auf tarifliches Übergangsgeld

    Daraus hat das Bundesarbeitsgericht (BAG Urteil vom 9. Dezember 1981 - 4 AZR 592/79 - BAGE 37, 245 = AP Nr. 2 zu § 42 SchwbG; BAG Urteil vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 576/80 - AP Nr. 3 zu § 42 SchwbG; BAG Urteil vom 28. März 1984 - 5 AZR 249/82 - BAGE 45, 270 = AP Nr. 11 zu § 42 SchwbG) geschlossen, daß beim Übergangsgeld gemäß §§ 62 ff. BAT eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente nicht angerechnet werden darf, wenn die Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit auf einem Schwerbehindertenleiden beruht.
  • BAG, 28.03.1984 - 5 AZR 230/82

    Neufassung des § 37 Abs 2 BAT - Übergangsregelung

    1. § 37 Abs. 2 Unterabs. 5 b BAT verstößt zwar gegen § 42 Satz 1 SchwbG, wenn der Angestellte die Erwerbsunfähigkeitsrente wegen der Behinderungen bezieht, die seine Eigenschaft als Schwerbehinderter begründen (vgl. Urteil des Senats vom 28. März 1984 - 5 AZR 249/82 - zu II 2 der Gründe, diese Entscheidung ist auch zur Veröffentlichung bestimmt).
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