Rechtsprechung
| BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 293/78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611 Abs. 1
Arbeitnehmerstatus eines Hörfunkkorrespondenten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arbeitsverhältnis - Rundfunk-Korrespondent - Persönliche Abhängigkeit - Ständige Bereitschaft - Dienstbereitschaft
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
- Korrespondent -, Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN, Erwartung ständiger Dienstbereitschaft, zeitliche Bindung
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 06.07.1976 - 10 Ca 1295/76
- LAG Düsseldorf, 07.03.1978 - 8 Sa 878/76
- BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 293/78
Papierfundstellen
- DB 1980, 1996
- afp 1981, 303
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (4)
- BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76
Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von …
Auszug aus BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 293/78
Danach kommt es auf den Grad der persönlichen Abhängigkeit an (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 15. März 1978 -- 5 AZR 819/76 -- AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit (zu B II 1 und 4 der Gründe) mit weiteren Nachweisen, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).Er war nicht darauf angewiesen, persönliche Arbeit innerhalb einer fremdbestimmten Organisation zu leisten (vgl. dazu das oben zu 1. erwähnte Urteil des Senats vom 15. März 1978 -- 5 AZR 819/76 -- (zu B II 2 b der Gründe) mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 09.03.1977 - 5 AZR 110/76
Arbeitnehmerstatus eines Rundfunk- oder Fernsehreporters
Auszug aus BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 293/78
Aus dem Urteil des Senats AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit, in dem das Rechtsverhältnis einer Fernsehreporterin beurteilt wurde, könne der Kläger nichts für sich herleiten; er sei -- im Gegensatz zur Klägerin des damaligen Rechtsstreits -- nicht in den Sendebetrieb eingegliedert.Die von einem Sender erwartete ständige Dienstbereitschaft eines Mitarbeiters kann eine für ein Arbeitsverhältnis typische persönliche Abhängigkeit begründen (BAG AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit (zu 2 b und c der Gründe)).
- BAG, 21.09.1977 - 5 AZR 373/76
Abhängigkeit - Musikbearbeiter - Freie Einteilung der Arbeitszeit - …
Auszug aus BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 293/78
Insoweit verweist das Berufungsgericht auf den vom Senat entschiedenen Fall eines Musikbearbeiters (AP Nr. 24 zu § 611 BGB Abhängigkeit).Dem Musikerbearbeiter wurden längere Fristen eingeräumt, die ihm nicht die Möglichkeit nahmen, innerhalb dieses Zeitraums die Arbeitszeit nach eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen zu gestalten (BAG AP Nr. 24 zu § 611 BGB Abhängigkeit (zu 3 a bb der Gründe)).
- BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 426/79
Arbeitnehmerstatus eines Drehbuchautors und Regisseurs - Rundfunkanstalt
Auszug aus BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 293/78
Bei dieser Gestaltung des Vertragsverhältnisses konnte er seine Kenntnisse und Fähigkeiten nicht als freier Korrespondent, wie ein Unternehmer, am Markt verwerten (vgl. dazu Urteil des Senats vom 23. April 1980 -- 5 AZR 426/79 -- (demnächst) AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängigkeit (betr.: Drehbuchautor und Regisseur) -- (zu II 3 der Gründe)).
- BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Das ist etwa dann der Fall, wenn ständige Dienstbereitschaft erwartet wird (BAG Urteil vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 293/78 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Abhängigkeit) oder wenn der Mitarbeiter in nicht unerheblichem Umfang auch ohne entsprechende Vereinbarung herangezogen wird, ihm also die Arbeiten letztlich "zugewiesen" werden. - BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Das ist etwa dann der Fall, wenn ständige Dienstbereitschaft erwartet wird (BAG Urteil vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 293/78 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Abhängigkeit) oder wenn der Mitarbeiter in nicht unerheblichem Umfang ohne Abschluß dahingehender Vereinbarung zur Arbeit herangezogen wird, ihm also die Arbeiten letztlich "zugewiesen" werden. - BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Das ist etwa dann der Fall, wenn ständige Dienstbereitschaft erwartet wird (BAG Urteil vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 293/78 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Abhängigkeit) oder wenn der Mitarbeiter in nicht unerheblichem Umfang ohne Abschluß dahingehender Vereinbarung zur Arbeit herangezogen wird, ihm also die Arbeiten letztlich "zugewiesen" werden.
- BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 447/92
Arbeitsrechtlicher Status eines Co-Piloten
Das ist etwa dann der Fall, wenn ständige Dienstbereitschaft erwartet wird (BAG Urteil vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 293/78 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Abhängigkeit) oder wenn der Mitarbeiter in nicht unerheblichem Umfang ohne Abschluß dahingehender Vereinbarung zur Arbeit herangezogen wird, ihm also die Arbeiten letztlich "zugewiesen" werden. - BAG, 09.06.1993 - 5 AZR 123/92
Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen bei einem programmgestaltenden Mitarbeiter …
Das ist etwa dann der Fall, wenn ständige Dienstbereitschaft erwartet wird (BAG Urteil vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 293/78 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Abhängigkeit), wenn der Mitarbeiter in nicht unerheblichem Umfang ohne Abschluß dahingehender Vereinbarung zur Arbeit herangezogen wird, ihm also die Arbeiten letztlich "zugewiesen" werden. - BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 25/91
Arbeitsrechtlicher Status pauschal bezahlter Bildberichterstatter
Zwar wäre auch bei einer derartigen Gestaltung der Vertragsbeziehungen das Bestehen einer persönlichen Abhängigkeit zu erwägen, wenn die Terminvorgaben so eng gesetzt wären, daß letztlich eine Disposition der Bildberichterstatter über ihre Arbeitszeit nach eigenen Vorstellungen nicht mehr möglich wäre und nach der praktischen Handhabung die Vertragsparteien davon ausgingen, die Pauschalisten müßten auf Anforderung jederzeit zur Verfügung stehen (vgl. BAG Urteil vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 293/78 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 3 c, d der Gründe). - BAG, 24.10.1984 - 5 AZR 346/83
- Zeichner und Karikaturist -, Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN, …
Die vertragliche Verpflichtung des Klägers unterscheidet sich insofern auch von den Fällen, in denen der erkennende Senat eine fremdbestimmte Leistung aus der "ständigen Dienstbereitschaft" des Mitarbeiters abgeleitet hat (vgl. Urteile vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 293/78 und 5 AZR 593/78 - AP Nr. 35 zu j 611 BGB Abhängigkeit, zu 3 b der Gründe und AP Nr. 36 aaO, zu II 1 der Gründe).Von einer ständigen Arbeitsbereitschaft in diesem Sinne ist dann auszugehen, wenn der Mitarbeiter nach dem schriftlichen Vertrag oder der praktischen Handhabung jederzeit damit rechnen muß, daß der Arbeitnehmer seine Dienste in Anspruch nehmen werde (vgl. insbesondere Urteil vom 7. Mai 1980 -5 AZR 293/78 - aaO).
- BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 435/84
Arbeitsrechtlicher Status eines Musikmoderators - Voraussetzungen für das …
Die vertraglichen Verpflichtungen des Klägers unterscheiden sich damit auch wesentlich von den Fallgestaltungen, in denen der Senat eine fremdbestimmte Leistung aus der ständigen Dienstbereitschaft des Mitarbeiters abgeleitet hat (vgl. Urteil vom 9. März 1977 - 5 AZR 110/76 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 b der Gründe; Urteil vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 293/78 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 3 b der Gründe und Urteil vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 593/78 - AP Nr. 36 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 1 der Gründe).Von einer ständigen Arbeitsbereitschaft in diesem Sinne ist dann auszugehen, wenn nach der praktischen Handhabung des Vertrages der Mitarbeiter jederzeit damit rechnen muß, daß der Arbeitgeber seine Dienste in Anspruch nehmen werde (vgl. dazu besonders das Urteil vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 293/78 - AP Nr. 35 aaO).
- BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 462/82
Status-Beurteilung eines Bauleiters
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auch von der Rechtslehre geteilt wird, unterscheidet sich der Arbeitsvertrag vom freien Dienstvertrag durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung Verpflichtete jeweils befindet (Urteile des BAG vom 28.2.1982 - 4 AZR 141/61 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Abhängigkeit, vom 15.3.1978 - 5 AZR 818/76 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Abhängigkeit, vom 7.5.1980 - 5 AZR 293/78 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Abhängigkeit und vom 7.5.1980 - 5 AZR 593/78 - AP Nr. 36 zu § 611 BGB Abhängigkeit). - BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 628/93
Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters
Das ist etwa dann der Fall, wenn ständige Dienstbereitschaft erwartet wird ( BAG Urteil vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 293/78 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Abhängigkeit) oder wenn der Mitarbeiter in nicht unerheblichem Umfang ohne Abschluß dahingehender Vereinbarung zur Arbeit herangezogen wird, ihm also die Arbeiten letztlich "zugewiesen" werden. - BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 170/93
Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - L 30 AL 49/08
Arbeitslosengeld; Rundfunkmitarbeiter; programmgestaltende Tätigkeit; Erstellung …
- LAG Köln, 15.02.2002 - 4 (2) Sa 575/01
Kündigung; Auflösungsvertrag
- FG München, 14.12.2007 - 8 K 849/05
Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbstständigen Tätigkeit als …
- BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 757/93
Streit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitsverhältnis oder …
- BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 422/94
Arbeitnehmerstatus: Gästebetreuer oder -begleiter - "aut-aut-Fall"
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2017 - 4 Sa 443/16
Arbeitnehmerstatus einer Redakteurin
- BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 419/89
Arbeitsrechtlicher Status eines beim Rundfunk angestellten Sprechers und …
- BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 519/92
- BAG, 16.07.1980 - 5 AZR 339/78
- BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 234/94
- BAG, 21.08.1985 - 7 AZR 211/83
Abgrenzung zwischen Bestehen eines Arbeitsverhältnisses und Vorliegen eines …
- BAG, 03.01.1984 - 7 AZN 511/83
- BAG, 12.09.1984 - 5 AZR 567/81
- BAG, 16.07.1980 - 5 AZR 728/78
- ArbG Köln, 18.03.1998 - 9 Ca 1131/97
Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines RTL-Korrespondenten; Schwerwiegende …
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