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Rechtsprechung
   BAG, 26.11.1964 - 5 AZR 298/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,1748
BAG, 26.11.1964 - 5 AZR 298/63 (https://dejure.org/1964,1748)
BAG, Entscheidung vom 26.11.1964 - 5 AZR 298/63 (https://dejure.org/1964,1748)
BAG, Entscheidung vom 26. November 1964 - 5 AZR 298/63 (https://dejure.org/1964,1748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1965, 150
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 01.03.1962 - 5 AZR 191/61

    Gewährung einer Kur durch den Sozialversicherungsträger für einen Arbeiter zur …

    Auszug aus BAG, 26.11.1964 - 5 AZR 298/63
    b) Der erkennende Senat hat zu dieser Präge bereits in seinem Urteil vom 1. März 1962 - 5 AZR 191/61 - BAG 12, 311 ff. = AP Nr. 1 zu § 6ll BGB Urlaub und Kur - grundsätzlich und eingehend Stellung genommen.

    Ein Arbeiter hat nährend einer Vorsorgekur gegen seinen Arbeitgeber Ansprüche auf Fortzahlung des Lohnes bei weitem nicht in dem Umfang, wie sie einem Handlungsgehilfen zustehen (vgl. dazu im einzelnen: BAG 12, 311 [315,316] = AP Nr. 1 zu § 6ll BGB Urlaub und Kur; BAG AP Nr. 3" zu § 50 BAT; Schelp, Betrieb 1963, 1429 [1432]).

    Trotzdem hat der erkennende Senat in dem Urteil vom 1. März 1962 - 5 AZR 191/61 - BAG 12, 311 ff. = AP Nr. 1 zu § 6ll BGB Urlaub und Kur - auch für A r b e i t e r in Betracht gezogen, diese müßten sich aus dem Gesichtspunkt der Rücksichtnahme und nach Treu und Glauben die Zeit einer Vorsorge k u r auf ihren Erholungsurlaub dann - ganz oder teil weise - anrechnen lassen, wenn die Kurzeit so ausgestaltet war, daß sie einem Urlaub gleich- oder nahekam.

    Während der Senat in seinem Urteil vom 1. März 1962 - 5 AZR 191/61 - BAG 12, 311 ff. = AP Nr. 1 zu § 6.11 EGB Urlaub und Kur - (ebenso wie der diese Entscheidung lediglich rezipierende § 10 Satz 2 BUrlG) davon ausgegangen ist, die Beweislast für die Umstände, die zur Anrechnung von K u r - zelten auf den Erholungsurlaub führen, liege beim Arbeitg e b e r, ist es bei der Frage der Zumutbarkeit der Anrechnung von Schonzeiten auf den Erholungsurlaub u m g e k e h r t .

  • BAG, 24.02.1961 - 1 AZR 165/59

    Rentenversicherung - Kur - Gehaltsfortzahlungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 26.11.1964 - 5 AZR 298/63
    Daraus folgt, daß der Arbeitgeber für Zeiten einer Vorsorgekur dem Handlungsgehilfen das Gehalt für die Höchstdauer von sechs Wochen zu zahlen hat, wie sich aus § 63 Abs. 1 HGB ergibt (vgl. BAG 10, 183 ff. = AP Nr. 21 zu § 63 HGB; BAG 11, 12 ff. = AP Nr. 22 zu § 63 HGB; BAG 11, 64 ff. = AP Nr. 23 zu § 63 HGB; BAG 12, 3 H ff- [515] = AP Nr. 1 zu § 6ll BGB Urlaub und Kur; BAG AP Nr. zu § 50 BAT).

    Deshalb muß, wie das Bundesarbeitsgericht ebenfalls mehrfach bereits entschieden hat, der Arbeitgeber einem Handlungsgehilfen gemäß § 63 Abs. 1 HGB für die Dauer der Vorsorgekur und der Schonzeit zusammengenommen für höchstens sechs Wochen das Gehalt weiter~ zahlen (vgl. BAG 11, 12 = AP Nr. 22 zu § 63 HGB; BAG AP Nr. 2.

  • BAG, 17.11.1960 - 2 AZR 97/59

    Pflichtmäßiges Ermessen - Kur - Erhaltung der Erwerbsfähigkeit - Handlungsgehilfe …

    Auszug aus BAG, 26.11.1964 - 5 AZR 298/63
    Daraus folgt, daß der Arbeitgeber für Zeiten einer Vorsorgekur dem Handlungsgehilfen das Gehalt für die Höchstdauer von sechs Wochen zu zahlen hat, wie sich aus § 63 Abs. 1 HGB ergibt (vgl. BAG 10, 183 ff. = AP Nr. 21 zu § 63 HGB; BAG 11, 12 ff. = AP Nr. 22 zu § 63 HGB; BAG 11, 64 ff. = AP Nr. 23 zu § 63 HGB; BAG 12, 3 H ff- [515] = AP Nr. 1 zu § 6ll BGB Urlaub und Kur; BAG AP Nr. zu § 50 BAT).
  • BAG, 17.03.1961 - 1 AZR 288/59

    Nicht arbeitsunfähiger Angestellter - Kur - Fortzahlung des Gehaltes - …

    Auszug aus BAG, 26.11.1964 - 5 AZR 298/63
    Daraus folgt, daß der Arbeitgeber für Zeiten einer Vorsorgekur dem Handlungsgehilfen das Gehalt für die Höchstdauer von sechs Wochen zu zahlen hat, wie sich aus § 63 Abs. 1 HGB ergibt (vgl. BAG 10, 183 ff. = AP Nr. 21 zu § 63 HGB; BAG 11, 12 ff. = AP Nr. 22 zu § 63 HGB; BAG 11, 64 ff. = AP Nr. 23 zu § 63 HGB; BAG 12, 3 H ff- [515] = AP Nr. 1 zu § 6ll BGB Urlaub und Kur; BAG AP Nr. zu § 50 BAT).
  • BAG, 01.10.1991 - 9 AZR 290/90

    Bestimmungspflicht des Arbeitgebers bei Urlaubsgewährung

    Bezahlter Sonderurlaub nach § 50 Abs. 1 BAT kann nach den tariflichen Bestimmungen nur entweder vorbehaltlos erteilt oder abgelehnt werden (vgl. BAG Urteile vom 26. November 1964 - 5 AZR 298/63 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Urlaub und Kur, vom 2. Dezember 1965 - 5 AZR 288/65 - AP Nr. 1 zu § 10 BUrlG Kur und vom 10. Februar 1966 - 5 AZR 408/65 - AP Nr. 1 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit).
  • BAG, 02.12.1965 - 5 AZR 288/65

    Heilverfahren - Erholungsurlaub - Mindesturlaub - Mehrurlaub

    4c Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht es schließlich für zulässig erachtet, daß die Beklagte erst nach der Durchführung des Heilverfahrens die teilweise Anrechnung der hierauf entfallenden Zeit auf den Urlaub ausgesprochen hat«, Im allgemeinen mag eine nachträgliche Anrechnung von Fchlzciten auf den Urlaub zwar unzulässig sein (vgl«, das Urteil des Senats vom 26«, November 1964 - 5 AZR 298/63 - AP Nr«. 2 zu § 611 BGB Urlaub und Kur)«, Hier ist sie jedoch nicht zu beanstanden, weil § 13 Ziff" 8 TV, wie oben dar gelegt , dem Arbeitgeber die Freiheit für eine in ihrem Aus maß dem jeweiligen Einzelfall angepaßte Anrechnung läßto Eine solche Anrechnung läßt sich oftmals sinnvoll erst dann verwirklichen, wenn der Arbeitgeber nach durchgeführtem Heilverfahren dessen Gestaltung übei-blicken und danach seine Entscheidung treffen kann«, Wollte man den Arbeitgeber dazu zwingen, sich stets vor Antritt des Heilverfahrens festzulegen, so konnte dies zu dem für den Arbeitnehmer nachteiligen Ergebnis führen, daß der Arbeitgeber die Anrechnung in dem höchstmöglichen Umfang ausspricht«, Unter diesen Umstanden kann es im Geltungsbereich des hier in Rede stehenden Tarifvertrages dem Arbeitnehmer im allgemeinen zugerautet werden, das Heilverfahren zunächst ohne klare Gewißheit über den Umfang der Anrechnung anzutreten, und zwar um so mehr, als er nach diesem Tarifvertrag, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend betont, von vornherein mit einer teilweisen Anrechnung auf den Urlaub rechnen muß«.
  • BAG, 08.07.1965 - 5 AZR 330/64

    Schonzeiten - Verordneter Kuraufenthalt - Urlaubsrechtliche Behandlung - …

    a u f d i e S c h o n z e i t h a t d e r S e n a t s i c h b e r e i t s i n dem e r w ähnten U r t e i l vom 260 November 1964 - 5 AZR 152/64 - sowie i n den w e i t e r e n g l e i c h f a l l s am 26" November 1964 e rg a n g e n e n U r t e i l e n 5 AZR 124/64 (AP N r0 1 zu § 10 BUrlG S c h o n z e i t ) , 5 AZR 179/64 (AP Nr" 3 zu § 10 BUrlG Schon z e i t ) , 5 AZR 226/64 und 5 AZR 298/63 eingehend g e ä u ß e rte - 6 ~.
  • BAG, 14.12.1966 - 5 AZR 191/66

    Lohnfortzahlung - Kur - Urlaubsgewährung

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat eine Anrechnung auf den Urlaub grundsätzlich zu unterbleiben, falls sie nicht vor Beginn der K u r - bzw. hier der Schonzeit - vom Arbeitgeber ausgesprochen worden ist (AP Nr. 2 zu § 611 BGB Urlaub und Kur).
  • BAG, 08.07.1965 - 5 AZR 377/64

    Kur - Schonzeit - Erholungsurlaub - Gehaltsfortzahlung

    licht 7; Urteil vom 26. November 1964 - 5 AZR 298/63 - = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Urlaub und Kur), Nichts anderes kann für Fälle gelten, die nach § 10 BUrlG zu beurteilen sind; diese Bestimmung lehnt sich in ihren Grundsätzen durchaus an die oben erwähnte Entscheidung des Senats in BAG 12, 311 ff. = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Urlaub und Kur an (vgl. Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit, BT-Brucksache IV, 785)« Entgegen der Auffassung des Klägers hat der.-Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts in der oben erwähnten Entscheidung in BAG 11, 12 ff. = AP Nr. 22 zu § 63 HGB nicht zugleich auch die Frage entschieden, daß bei einem Angestellten, dem ein gesetzlicher unabdingbarer Gehaltsfortzahlungsanspruch für die Bauer eines Kur oder Heilverfahrens und einer Schonzeit zusteht, die Anrechnung dieser Zeiten auf den Erholungsurlaub nicht zulässig sei.
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