Rechtsprechung
| BAG, 18.06.1960 - 5 AZR 31/59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gleichbehandlungsgrundsatz - Freiwillige Gewährung - Jahresabschlußvergütung - Arbeitnehmer in gekündigter Stellung
Verfahrensgang
- LAG Hessen, 26.11.1958 - II LA 441/58
- BAG, 18.06.1960 - 5 AZR 31/59
Papierfundstellen
- NJW 1960, 1973 (Ls.)
- BB 1960, 864
- DB 1960, 921
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BAG, 29.06.1954 - 2 AZR 13/53
Arbeitsgerichtsverfahren: Darstellung der Revisionsrügen
Auszug aus BAG, 18.06.1960 - 5 AZR 31/59
Der vom Kläger in den Jahren 1954 bis 1956 unterschriftlich anerkannte Vorbehalt der Beklag ten, sie leiste die Abschlußvergütung freiwillig und ohne Verpflichtung für die kommenden Jahre, gestattete der Beklagten nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 1, 36 /Jo/; BAG AP Nr. 7 zu 1 611 BGB Gratifikation; Urteil des Fünften Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 31" Mai I960 - 5 AZR 505/58; vgl. auch Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 6. Auf1 ., Bd. I, 1959, § 42 IV 2 c S. 284 zu Fußnote 53), im Jahre 1957 den Kreis der Empfänger der Abschlußvergü.tung zu bestimmen. - BAG, 31.05.1960 - 5 AZR 505/58
Freiwillig gewährte Weihnachtsgratifikation - Verpflichtung zur Rückzahlung - …
Auszug aus BAG, 18.06.1960 - 5 AZR 31/59
Der vom Kläger in den Jahren 1954 bis 1956 unterschriftlich anerkannte Vorbehalt der Beklag ten, sie leiste die Abschlußvergütung freiwillig und ohne Verpflichtung für die kommenden Jahre, gestattete der Beklagten nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 1, 36 /Jo/; BAG AP Nr. 7 zu 1 611 BGB Gratifikation; Urteil des Fünften Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 31" Mai I960 - 5 AZR 505/58; vgl. auch Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 6. Auf1 ., Bd. I, 1959, § 42 IV 2 c S. 284 zu Fußnote 53), im Jahre 1957 den Kreis der Empfänger der Abschlußvergü.tung zu bestimmen. - BAG, 05.12.1957 - 2 AZR 474/55
Gleichbehandlungsgrundsatz und Differenzierung im überbetrieblichen Raum
Auszug aus BAG, 18.06.1960 - 5 AZR 31/59
Dieser Grundsatz bedeutet, ungeachtet seiner dogmatischen Grundlage (vgl. dazu die Nachweise in BAG (GrS) 1, 291 /314,315/ und BAG 5, 343 /344,3457), daß der Arbeitgeber bei der Gewährung von freiwilligen Zuwenöungeij&n seine Arbeitnehmer wegen der das Arbeitsvertragsverhältnis beherrschenden Treue- und Fürsorgepflicht keine willkürliche und sachfremde differenzierende Behandlung vornehmen darf" Es stellt aber keine solche differenzierende Behandlung dar, wenn die Beklagte im Interesse der Erhaltung ihres Arbeitnehmerstammes non der Gewährung der Abschlußvergütung Arbeitnehmer ausnahm, die in einem gekündigten Arbeitsverhältnis standen.
- BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 532/89
Gratifikation; Gleichbehandlung
Weiterhin kann die Voraussetzung aufgestellt werden, daß sie nur denjenigen Arbeitnehmern zustehen soll, die im Zeitpunkt des Versprechens oder der Auszahlung der Gratifikation in ungekündigtem Arbeitsverhältnis stehen (BAG Urteil vom 4. Oktober 1956 - 2 AZR 213/54 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 18. Juni 1960 - 5 AZR 31/59 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 15, 300 = AP Nr. 34 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 17, 142 = AP Nr. 52 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation). - BAG, 07.11.1991 - 6 AZR 489/89
Arbeitsentgelt: Anteilige Zuwendungen nach Tarifvertrag bei Ausscheiden während …
So kann die Voraussetzung aufgestellt werden, daß die Zuwendung nur denjenigen Arbeitnehmern zustehen soll, die im Zeitpunkt des Versprechens oder der Auszahlung der Gratifikation in ungekündigtem Arbeitsverhältnis stehen (BAG Urteil vom 4. Oktober 1956 - 2 AZR 213/54 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 18. Juni 1960 - 5 AZR 31/59 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 15, 300 = AP Nr. 34 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 17, 142 = AP Nr. 52 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation). - BAG, 11.09.1974 - 5 AZR 567/73
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Zahlung freiwilligerZulagen - …
b) Die Verpflichtung zur Gleichbehandlung geht jedoch weiter: Der Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmern freiwillige Leistungen auszahlt, muß die Leistungsvoraussetzungen so abgrenzen, daß nicht sachwidrig oder willkürlich ein Teil der Arbeitnehmer, von den Vergünstigungen ausgeschlossen bleibt (BAG AP Nr. 16 zu § 611 BGB Gratifikation [Bl. 1 R];… Nr. 20 aaO [zu 2 der Gründe]; AP Nr. 37 zu § 242 BGB Gleichbehandlung [zu 2 a und b der Gründe]; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, Bd. I, 7' Aufl., § 48 a. III, S. 425; Nikisch, Arbeitsrecht, Bd. 1, 3" Aufl., § 37 j II 3 S. 506). - BAG, 08.12.1960 - 5 AZR 535/59
Künftige Bindung des Arbeitnehmers - Nachträgliche Jahreserfolgsprämien - …
Dieser gebietet dem Arbeitgeber wegen dbr das Arbeitsvertragsverhältnis beherrschenden Treue- und]Fürsorgepflichten, bei der Gewährung freiwilliger Zuwendungen keine sachj fremde und damit willkürliche differenzierende Behandlung des Empfängerkreises vorzunehrnen (vgl. stattj aller: BAG AP Nr. 16 zu § 611 BGB Gratifikation mit weijteren Nachweisen).
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