Rechtsprechung
| BAG, 25.02.1971 - 5 AZR 337/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Ungerechtfertiges Urlaubsverlangen bei mehr Urlaubs- als Arbeitstagen pro Jahr
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Urlaubsverlangen - Zusatzurlaub - Schwerbeschädigte
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 06.08.1970 - 4 Sa 450/70
- BAG, 25.02.1971 - 5 AZR 337/70
Papierfundstellen
- BB 1971, 744
- DB 1971, 1167
- DB 1971, 439
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BAG, 10.02.1956 - 1 AZR 76/54
Gleichstellung Schwerbeschädigter mit nicht Schwerbeschädigten bezüglich des …
Auszug aus BAG, 25.02.1971 - 5 AZR 337/70
Keine andere rechtliche Beurteilung kann einem solchen die Arbeitsdauer überschreitenden Urlaubsverlangen zuteil werden, das sich auf § 34 SchwBeschG gründet" Denn auch der Zusatzurlaub für Schwerbeschädigte unterscheidet sich in seinem Wesen nicht vom sonstigen Erholungsurlaub" Der Gesetzgeber gewährt ihn auf Grund der Annahme, daß ein schwer beschädigter Arbeitnehmer seine Kräfte im Arbeitsprozeß in stärkerem Maße abnutzt als ein nichtbeschädigter Arbeitnehmer und daß er daher einen längeren Erholungsurlaub benötigt '(BAG 2, 317 = AP Nr" 1 zu § 35 SchwBeschG)" Der gesetzliche Zweck des Zusatzurlaubs ist also kein anderer als der des Grundurlaubs, nämlich das aus der Leistung von Arbeit folgende Erholungsbedürfnis zu befriedigen; daraus ergibt sich zwingend, daß Palle eines 'krassen Mißverhältnisses zwischen geleisteter Arbeit und beanspruchtem Zusatzurlaub nach den selben Maßstäben zu beurteilen sind, die das Bundesarbeitsgericht in einergefestigten Rechtsprechung im Hinblick auf den Erholungsurlaub allgemein - sei es lediglich der gesetzliche Mindest-, sei es tariflicher Mehrurlaub - entwickelt hat" Dem entspricht, daß der Zusatzurlaub des § 54 SchwBeschG auch in sonstiger Hinsicht den Regeln des allgemeinen Urlaubsrechts untersteht (BAG AP Nr" 2 zu § 33 SchwBeschG mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur; Wilrodt-Neumann, Schwerbeschädigtengesetz, 2" Auf1", § 34 Anm" 7 ff"; Becker, Schwerbeschädigtengesetz , 2" Auflo, § 34 Anm" 25 ff=; Gröninger, Schwerbeschä- 5 - -. - BAG, 22.06.1956 - 1 AZR 296/54
Auszug aus BAG, 25.02.1971 - 5 AZR 337/70
Arbeitnehmer nicht mehr Urlaubstage zugesprochen zu iverden als er im'Kalenderjahr gearbeitet hat (so bereits BAG 3, 77 =-AP Nr" 9 zu § 611 BGB Urlaubsrecht)" Sonst käme es zu einem krassen Mißverhältnis zwischen geleisteter Arbeit und Gesamtumfang des Urlaubs; das weitere Urlaubsverlangen würde gegen Treu und Glauben verstoßend und damit als ungerecht fertigt erscheinen" Mer soviel Urlaubstage erhält als er Werktage gearbeitet hat, kann nach allgemeiner Lebenserfahrung das aus der geleisteten Arbeit folgende Erholungsbedürfnis ausreichend befriedigen".
- LAG Düsseldorf, 10.07.2013 - 12 Sa 80/13
Urlaubsabgeltung im Baugewerbe
Dies folgt zur Überzeugung der Kammer zunächst daraus, dass die Rechtsprechung früher davon ausgegangen ist, dass ein Urlaubsverlangen in der Regel dann ungerechtfertigt sei, wenn der Arbeitnehmer mehr Urlaubstage beanspruche, als er im Jahr gearbeitet habe, was auch für Fälle der Arbeitsunfähigkeit galt (BAG 25.02.1971 - 5 AZR 337/70, BB 1971, 744; s.a. BAG 22.04.1972 - 5 AZR 499/71, DB 1972, 1443).
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