Rechtsprechung
| BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 35/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Tarifliche Nahauslösungfür Montagearbeiter - Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Auslegung tarifvertraglicher Bestimmungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Herne, 15.05.1984 - 3 Ca 435/84
- LAG Hamm, 06.11.1984 - 7 Sa 1057/84
- BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 35/85
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BAG, 15.06.1983 - 5 AZR 399/82
Nahauslösung
Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 35/85
Auch dieser - auf der Entscheidung des Senats vom 15. Juni 1983 (BAG 43, 95, 100 = AP Nr. 13 zu § 2 LohnFG, zu 3 b der Gründe) beruhenden - weiteren Ausgangsüberlegung des Landesarbeitsgerichts ist beizupflichten.Allerdings ist der Senat in seinem Urteil vom 15. Juni 1983 - 5 AZR 399/82 - (BAG 43, 95 = AP Nr. 13 zu § 2 LohnFG) zu dem Ergebnis gelangt, Nahauslösungen nach dem BMTV in der Fassung vom 30. April 1980 gehörten nicht zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt; dieser Entscheidung lag aber die Bestimmung des § 12 des Manteltarifvertrages für die Arbeiter und Angestellten in der Metallindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden vom 29. Oktober 1979 (MTV-Metall BW) zugrunde, die eine besondere Anspruchsgrundlage mit abschließender Regelung gerade auch der Auslösung enthält.
Die im vorliegenden Streitfall maßgebliche Tarifnorm (§ 15 Nr. 1 Buchst. a) MTV-Metall NRW) schließt demgegenüber - worauf der Senat in dem erwähnten Urteil noch besonders hingewiesen hat - Auslösungen bei der Lohnberechnung im Krankheitsfalle nicht schlechthin aus, sondern insoweit, wie "sie nicht Arbeitsentgelt sind", und fordert damit eine Entscheidung darüber, ob und inwieweit Auslösungen zum weiterzuzahlenden Arbeitsentgelt rechnen (s. BAG 43, 95, 101 = AP aaO, zu 3 c der Gründe).
Sie ist damit auch praktikabel und ermöglicht somit die Entscheidung darüber, "ob und wieweit Auslösungen zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt gehören" (s. Senatsurteil vom 15. Juni 1983, aaO, zu 3 c der Gründe).
- BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 35/85
Dann ist aber bei der Auslegung des § 15 Nr. 1 Buchst. a) MTV von einem entsprechenden Willen der Tarifpartner auszugehen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die spätere Rechtsprechung die Überlegungen des Urteils vom 2. Oktober 1974 übernommen hat oder davon abgewichen ist (zur Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages als Auslegungskriterium vgl. BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt). - BAG, 02.10.1974 - 5 AZR 555/73
Nahauslösungen - Montagearbeiter - Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt - …
Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 35/85
Bei diesen Überlegungen hat das Landesarbeitsgericht jedoch den zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang zwischen dem am 30. April 1980 geschlossenen Manteltarifvertrag-Metall NRW und der Entscheidung des Senats vom 2. Oktober 1974 - 5 AZR 555/73 - (AP Nr. 5 zu § 2 LohnFG) nicht hinreichend beachtet und damit einen wichtigen Gesichtspunkt für die Auslegung unberücksichtigt gelassen. - BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 911/78
Fernauslösung
Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 35/85
Diese Ansicht ist - ausdrücklich beschränkt auf den Fall der Fernauslösung - später durch das Urteil des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 911/78 - (AP Nr. 11 zu § 2 LohnFG, vgl. bes. zu II 5 der Gründe) mit eingehender Begründung bestätigt worden. - BAG, 15.06.1983 - 5 AZR 598/80
Fernauslösung
Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 35/85
Ihr hat sich der erkennende Senat mit Urteil vom 15. Juni 1983 - 5 AZR 598/80 - angeschlossen (BAG 43, 87 = AP Nr. 12 zu § 2 LohnFG).
- BAG, 01.02.1995 - 5 AZR 847/93
Feiertagslohn - Nahauslösung
Die steuerrechtlichen Vorschriften enthalten klare Unterscheidungskriterien dafür, welche Teile der Nahauslösung Arbeitsentgelt und welche Aufwendungsersatz darstellen (BAG Urteil vom 19. November 1992 - 10 AZR 144/91 -, n.v.; BAG Urteil vom 10. März 1987 - 8 AZR 494/84 - DB 1987, 1741; BAG Urteil vom 24. September 1986 - 4 AZR 543/85 - AP Nr. 50 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG Urteil vom 23. April 1986 - 5 AZR 353/85 -, n.v.; BAG Urteil vom 14. August 1985 - 5 AZR 76/85 - AP Nr. 14 zu § 2 LohnFG; BAG Urteil vom 14. August 1985 - 5 AZR 35/85 -, n.v., BAG Urteil vom 2. Oktober 1974 - 5 AZR 555/73 - AP Nr. 5 zu § 2 LohnFG). - BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 188/85
Manteltarifvertrag für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der …
Dies hat der Fünfte Senat in seinen Urteilen vom 14. August 1985 (- 5 AZR 76/85 - AP Nr. 14 zu § 2 LohnFG, sowie - 5 AZR 35/85 - SAE 1987, 52, bestätigt im Urteil vom 23. April 1986 - 5 AZR 353/85 -, nicht veröffentlicht) im Anschluß an seine Entscheidung vom 2. Oktober 1974 (- 5 AZR 555/73 - AP Nr. 5 zu § 2 LohnFG) festgestellt.
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