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Rechtsprechung
   BAG, 13.05.1970 - 5 AZR 374/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,1718
BAG, 13.05.1970 - 5 AZR 374/69 (https://dejure.org/1970,1718)
BAG, Entscheidung vom 13.05.1970 - 5 AZR 374/69 (https://dejure.org/1970,1718)
BAG, Entscheidung vom 13. Mai 1970 - 5 AZR 374/69 (https://dejure.org/1970,1718)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Knappschaftsangestellte - Grundwehrdienst - Wehrübung - Tarifvertragliche Sonderzuwendung - Wehrdienstbedingte Abwesenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1970, 969
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 08.11.1962 - 5 AZR 112/62

    Ergebnisbeteiligung - Nachträgliche freiwillige Gewährung - Anspruchsberechtigung …

    Auszug aus BAG, 13.05.1970 - 5 AZR 374/69
    Dies ist jedoch in der tariflichen Regelung nicht vorgesehen" Der aus dem Wehrdienst heim gekehrte Arbeitnehmer erleidet also im Hinblick auf die Zuwendung in späteren Jahren keinerlei Nachteile aus der wehrdienstbedingten Abwesenheit" Die Kürzung der Zuwendung beschränkt sich als Folge der vom Lohnbezug abhängigen Höhe der Zuwendung allein auf die Jahre, in die der Wehrdienst fällt" Die Rechtslage entspricht damit - anders als die Revision es sieht - im wesentlichen derjenigen, wie sie bei 1ohngebundenen Ergebnisbeteiligungen besteht" Auch vom Bezug solcher Ergebnisbeteiligungen können Wehrpflichtige, wie der Senat bereits entschieden hat (BAG 13, 305 ff- - AP Nr. 1 zu § 6 ArbPlatzSchutzG), unbehindert durch das Arbeitsplatzschutzgesetz ausgeschlossen werden.
  • BAG, 24.01.1996 - 10 AZR 175/95

    Kürzung der Sonderzuwendung für Soldaten auf Zeit

    Das hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 13. Mai 1970 (- 5 AZR 374/69 - AP Nr. 2 zu § 6 ArbPlatzSchutzG) schon entschieden und im einzelnen begründet.
  • BAG, 27.01.1994 - 6 AZR 446/93

    Durchschnittslohn bei Grundwehrdienst

    Diese Norm schreibt nicht vor, daß ein Arbeitnehmer nach Beendigung des Grundwehrdienstes vergütungsrechtlich so zu stellen ist, als wenn er während des Grundwehrdienstes gearbeitet hätte (vgl. ständige Rechtsprechung BAGE 13, 305 und BAG Urteil vom 13. Mai 1970 - 5 AZR 374/69 - AP Nr. 1 und 2 zu 6 ArbPlatzSchutzG; BAG Urteil vom 2. März 1971 - 1 AZR 284/70 - AP Nr. 1 zu § 1 ArbPlatzSchutzG; BAG Urteil vom 27. Januar 1981 - 6 AZR 331/78 - und Urteil vom 7. April 1987 - 8 AZR 19/85 - AP Nr. 2 und 7 zu § 47 BAT ).
  • ArbG Freiburg, 26.10.2000 - 11 Ca 253/00

    Wehrpflichtiger Arbeitnehmer - Nachteile wegen eines bevorstehenden Wehrdienstes

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (Urteil vom 13.05.1970, 5 AZR 374/69 AP Nr. 2 zu § 6 Arbeitsplatzschutzgesetz -- 2. Der Gründe) bestehen Sinn und Zweck, insbesondere des § 6 Arbeitsplatzschutzgesetzes darin, Benachteiligungen des einberufenen Arbeitnehmers aufgrund der zwangsläufigen Abwesenheit vom Arbeitsplatz in seinem fortbestehenden Arbeitsverhältnis in der Zeit nach dem Wehrdienst zu vermeiden.
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