Rechtsprechung
| BAG, 26.06.1975 - 5 AZR 412/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Freiwilligkeitsvorbehalt in Gratifikationszusagen - Ausschluss von betriebsbedingt ausgeschiedenen Arbeitnehmern
- Techniker Krankenkasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gratifikation - Freiwilligkeitsvorbehalt - Wirkung nur für die Zukunft - Ausschluß der Gratifikationsgewährung für Gekündigte Arbeitnehmer - Vereinbarung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 611
Arbeitsentgelt: Freiwilligkeitsvorbehalt in Gratifikationszusagen
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 28.01.1974 - 4 Ca 43/74
- LAG Baden-Württemberg, 16.07.1974 - 7 Sa 62/74
- BAG, 26.06.1975 - 5 AZR 412/74
Papierfundstellen
- BB 1975, 1531
- DB 1975, 2089
Wird zitiert von ... (38) Zitiert selbst (1)
- BAG, 18.10.1961 - 1 AZR 75/61
Arbeitsbedingungen - Kollektivrechtliche Regelung - Gesamtheitliche Festlegung - …
Auszug aus BAG, 26.06.1975 - 5 AZR 412/74
Der Freiwilligkeitsvorbehalt in Gratifikationszusagen wirkt im allgemeinen nur für die Zukunft und schließt Rechtsansprüche des Arbeitnehmers nur für spätere Jahre aus (Bestätigung von BAGE 11, 338).
- BAG, 28.02.1996 - 10 AZR 516/95
Betriebliche Übung - Weihnachtsgeld
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation, m.w.N.) werden Ansprüche auf eine Gratifikation für spätere Jahre nicht nur ausgeschlossen, wenn die Zuwendung "unter Vorbehalt der Freiwilligkeit", sondern auch wie vorliegend "ohne Rechtsanspruch" gewährt wird. - ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12
Rückzahlung eines "Sign-On-Bonus" - Bindungsklausel - Grenzen der …
Ein solcher Mitarbeiter hat die von ihm erwartete Leistung, soweit es an ihm liegt, voll erbracht; dann darf ihm die Gegenleistung nicht verweigert werden"; 26.6.1975 - 5 AZR 412/74 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 86 = DB 1975, 2089 = BB 1975, 1531 [Leitsatz 3.]: "In Gratifikationszusagen eingefügte Klauseln, die den Arbeitnehmer im Falle betriebsbedingten Ausscheidens von dem Anspruch ausschließen, sind regelmäßig unwirksam (...)"; übergreifend dann BAG 27.4.1982 (Fn. 50) [II.2 b.]: "Der Fünfte Senat des BAG hat bei Bindungsklauseln wiederholt entschieden, dass eine Vertragsgestaltung rechtsmissbräuchlich ist, die den Arbeitnehmer für seine Betriebstreue vergütet, diese Vergütung aber vorenthält, obwohl der Arbeitnehmer gar keinen Einfluss auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses hat (...).Ein solcher Mitarbeiter hat die von ihm erwartete Leistung, soweit es an ihm liegt, voll erbracht; dann darf ihm die Gegenleistung nicht verweigert werden"; 26.6.1975 - 5 AZR 412/74 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 86 = DB 1975, 2089 = BB 1975, 1531 [Leitsatz 3.]: "In Gratifikationszusagen eingefügte Klauseln, die den Arbeitnehmer im Falle betriebsbedingten Ausscheidens von dem Anspruch ausschließen, sind regelmäßig unwirksam (...)"; übergreifend dann BAG 27.4.1982 (Fn. 50) [II.2 b.]: "Der Fünfte Senat des BAG hat bei Bindungsklauseln wiederholt entschieden, dass eine Vertragsgestaltung rechtsmissbräuchlich ist, die den Arbeitnehmer für seine Betriebstreue vergütet, diese Vergütung aber vorenthält, obwohl der Arbeitnehmer gar keinen Einfluss auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses hat (...).
Ein solcher Mitarbeiter hat die von ihm erwartete Leistung, soweit es an ihm liegt, voll erbracht; dann darf ihm die Gegenleistung nicht verweigert werden"; 26.6.1975 - 5 AZR 412/74 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 86 = DB 1975, 2089 = BB 1975, 1531 [Leitsatz 3.]: "In Gratifikationszusagen eingefügte Klauseln, die den Arbeitnehmer im Falle betriebsbedingten Ausscheidens von dem Anspruch ausschließen, sind regelmäßig unwirksam (...)"; übergreifend dann BAG 27.4.1982 (Fn. 50) [II.2 b.]: "Der Fünfte Senat des BAG hat bei Bindungsklauseln wiederholt entschieden, dass eine Vertragsgestaltung rechtsmissbräuchlich ist, die den Arbeitnehmer für seine Betriebstreue vergütet, diese Vergütung aber vorenthält, obwohl der Arbeitnehmer gar keinen Einfluss auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses hat (...).
- BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 255/99
Urlaubsgeld als freiwillige Leistung
Er hindert das Entstehen eines vertraglichen Anspruches und beläßt so dem Arbeitgeber die Freiheit, jedes Jahr über das Ob und Wie der Leistung zu entscheiden (BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - EzA-SD 2000 Nr. 13, 8; 5. Juni 1996 - 10 AZR 883/95 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 193 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 141 mit Klarstellung gegenüber BAG 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 47).
- BAG, 14.06.1995 - 10 AZR 25/94
Rückzahlungsklausel bei einzelvertraglicher Weihnachtsgeldzahlung
Dabei muß nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 - AP Nr. 100 zu § 611 BGB Gratifikation;… Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., § 78 V m.w.N.) die Rückzahlungspflicht ausdrücklich und eindeutig sowie für den Arbeitnehmer überschaubar und klar geregelt werden; insbesondere muß die vorgesehene Bindungsdauer für den Arbeitnehmer zumutbar sein.Wie das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden hat, führt die Zahlung einer Gratifikation "unter Vorbehalt" lediglich dazu, daß der Arbeitgeber für die Zukunft frei in der Entscheidung ist, ob er die Zahlung weiterhin leisten möchte (BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation).
- BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 532/89
Gratifikation; Gleichbehandlung
Ein Anspruch auf alljährliche Gewährung der Sonderleistung entsteht nur bei mehrjähriger vorbehaltloser Zahlung (BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation).Er folgt nicht schon aus dem Wesen einer Gratifikation (BAG Urteil vom 10. Juli 1974 - 5 AZR 494/73 - AP Nr. 83 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation).
Weiterhin kann die Voraussetzung aufgestellt werden, daß sie nur denjenigen Arbeitnehmern zustehen soll, die im Zeitpunkt des Versprechens oder der Auszahlung der Gratifikation in ungekündigtem Arbeitsverhältnis stehen (BAG Urteil vom 4. Oktober 1956 - 2 AZR 213/54 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 18. Juni 1960 - 5 AZR 31/59 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 15, 300 = AP Nr. 34 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 17, 142 = AP Nr. 52 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation).
Zu Unrecht beruft sich die Revision auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Juni 1975 (- 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation) und vom 27. Oktober 1978 (- 5 AZR 287/77 - BAGE 31, 113 = AP Nr. 98 zu § 611 BGB Gratifikation).
- BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 183/90
Gratifikation; Stichtagsregelung; Betriebsbedingte Kündigung
Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung Klauseln, nach denen eine Jahressonderzahlung nur solchen Arbeitnehmern zustehen soll, die an einem bestimmten Stichtag in ungekündigtem Arbeitsverhältnis stehen, für grundsätzlich zulässig erachtet (BAGE 49, 281 = AP Nr. 123 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 31, 113 = AP Nr. 98 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 27. Oktober 1978 - 5 AZR 139/77 - AP Nr. 96 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 13. September 1974 - 5 AZR 48/74 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 21. Februar 1974 - 5 AZR 302/73 - AP Nr. 81 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 17, 142, 144 = AP Nr. 52 zu § 611 BGB Gratifikation, m.w.N. aus der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).Diese Grundsätze hat der Fünfte Senat in seinem Urteil vom 26. Juni 1975 (aaO) für eine einzelvertragliche Zusage auf Zahlung einer Gratifikation wiederholt (vgl. die Hilfsbegründung zu 3 der Gründe).
Soweit die dortigen Ausführungen als Bestätigung der Rechtsprechung vom 13. September 1974 - 5 AZR 48/74 -, aaO, und vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 -, aaO, mißverstanden werden könnten, stellt der Senat seine Rechtsauffassung hiermit klar.
- BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 660/03
Betriebliche Übung zu Gunsten von Betriebsrentnern
Hinreichend deutlich sei demgegenüber etwa eine Formulierung wie die, die Leistung erfolge "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" (23. Oktober 2002 - 10 AZR 48/02 - BAGE 103, 151, zu II 2 a der Gründe; 28. April 2004 - 10 AZR 481/03 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 175 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 172, zu II 1 der Gründe) oder der Hinweis, es entstehe für die Zukunft kein Rechtsanspruch (so zB BAG 13. März 1964 - 5 AZR 293/63 - BAGE 15, 300; 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 86 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 47). - BAG, 05.06.1996 - 10 AZR 883/95
Freiwilligkeitsvorbehalt für Gratifikation
"Enthält eine Gratifikationszusage einen Freiwilligkeitsvorbehalt des Inhalts, daß Ansprüche für die Zukunft auch aus wiederholten Zahlungen nicht hergeleitet werden können, dann schließt dieser Vorbehalt nicht nur Ansprüche für die Zukunft, sondern auch für den laufenden Bezugszeitraum aus (Aufgabe von BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation).Die vom Kläger angeführte Entscheidung des Fünften Senats vom 26. Juni 1975 (- 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation) steht dem nicht entgegen.
- BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 208/94
Sonderzahlung bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend angenommen hat, liegt eine betriebliche Übung - unabhängig davon, daß die Zahlung der Sonderzuwendung 1991 ausweislich der Gehaltsabrechnung für November 1991 und des Überweisungsbelegs freiwillig erfolgt ist - bereits deswegen nicht vor, weil eine mehrjährige vorbehaltlose Zahlung durch die Beklagten in der Vergangenheit nicht erfolgt ist (BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation). - BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 180/90
Anforderungen für einen individualrechtlichen und betrieblichen Anspruch auf …
Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung Klauseln, nach denen eine Jahressonderzahlung nur solchen Arbeitnehmern zustehen soll, die an einem bestimmten Stichtag in ungekündigtem Arbeitsverhältnis stehen, für grundsätzlich zulässig erachtet (BAGE 49, 281 = AP Nr. 123 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 31, 113 = AP Nr. 98 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 27. Oktober 1978 - 5 AZR 139/77 - AP Nr. 96 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 13. September 1974 - 5 AZR 48/74 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 21. Februar 1974 - 5 AZR 302/73 - AP Nr. 81 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 17, 142, 144 = AP Nr. 52 zu § 611 BGB Gratifikation, m.w.N. aus der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).Diese Grundsätze hat der Fünfte Senat in seinem Urteil vom 26. Juni 1975 (a.a.O.) für eine einzelvertragliche Zusage auf Zahlung einer Gratifikation wiederholt (vgl. die Hilfsbegründung zu 3 der Gründe).
Soweit die dortigen Ausführungen als Bestätigung der Rechtsprechung vom 13. September 1974 - 5 AZR 48/74 -, a.a.O., und vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 -, a.a.O., mißverstanden werden könnten, stellt der Senat seine Rechtsauffassung hiermit klar.
- BAG, 19.11.1992 - 10 AZR 264/91
Freiwillige Sonderzahlung - Ausschluß betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer
- BFH, 26.06.1980 - IV R 35/74
Urlaubsaufwendungen und Weihnachtsgeld dürfen bei abweichendem Wirtschaftsjahr …
- BAG, 27.04.1982 - 3 AZR 814/79
Bedingung - Wettbewerbsverbot und Jahresumsatzprämie
- BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 109/93
Weihnachtsgratifikation - Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor der Zusage
- BAG, 26.04.1990 - 6 AZR 278/88
Kündigung einer Betriebsvereinbarung - Nachwirkung
- BFH, 07.07.1983 - IV R 47/80
Bei der Bildung einer Rückstellung wegen Gratifikationszusagen an Arbeitnehmer …
- BAG, 04.09.1985 - 5 AZR 655/84
Betriebsbedingte Kündigung - Gratifikationen - Tarifvertrag
- BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 238/01
Jahressonderzahlung - betriebsbedingte Kündigung
- LAG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - 13 Sa 80/05
Gewinnzuschlag bei Betriebsrente
- LAG Bremen, 05.11.2002 - 1 Sa 98/02
Problematik der Einordnung eines Vertragsverhältnisses als Arbeitsvertrag wegen …
- BAG, 07.11.1991 - 6 AZR 489/89
Arbeitsentgelt: Anteilige Zuwendungen nach Tarifvertrag bei Ausscheiden während …
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2006 - 9 Sa 620/06
Kündigung - Sonderzuwendung
- BAG, 30.11.1989 - 6 AZR 21/88
Anspruch auf Jahresabschlussvergütung - Unwirksamkeit einer Ausschlussklausel für …
- LAG Düsseldorf, 08.06.1995 - 12 Sa 510/95
Gratifikation; Stichtagsregelung; Betriebsbedingte Kündigung
- LAG Schleswig-Holstein, 24.02.1998 - 3 Sa 498a/97
Schweigen bei Einführung eines Freiwilligkeitsvorbehalts bei …
- BAG, 02.09.1992 - 10 AZR 536/90
13. Gehalt als Weihnachtszuwendung bei Erziehungsurlaub
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2005 - 8 Sa 484/05
Gleichbehandlungsgrundsatz - Gratifikation für befristet Beschäftigte
- LAG Hamburg, 07.12.1993 - 3 TaBV 6/93
Tarifvertrag; Gratifikation; Übertarifliche Zulage; Sonderzahlung; Betriebsrat; …
- FG Köln, 07.05.1997 - 5 K 7314/96
Steuerfreiheit eines Zinszuschusses bei Zahlung zum ohnehin geschuldeten …
- BFH, 17.11.1978 - VI R 139/77
Steuerliche Behandlung von Jubiläumsgeschenken
- BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 577/93
Anspruch auf Gewährung einer betrieblichen Gratifikation als Beteiligung am …
- LAG Düsseldorf, 26.09.1995 - 16 Sa 759/95
Gratifikation; Betriebliche Übung
- ArbG Solingen, 20.03.2007 - 5 Ca 1277/06
- BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 538/80
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2006 - 9 Sa 619/06
Betriebliche Übung: Sonderzuwendung; Anspruch aufgrund wiederholt und …
- BAG, 24.08.1989 - 6 AZR 752/87
- LAG Hessen, 08.03.1988 - 7 Sa 1424/87
Anspruch auf Zahlung einer Treueprämie für 10-jährige Betriebszugehörigkeit ; …
- ArbG Kassel, 01.04.1998 - 8 Ca 695/97
Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung ; Soziale …
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