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Rechtsprechung
   BAG, 16.08.1977 - 5 AZR 436/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,2402
BAG, 16.08.1977 - 5 AZR 436/76 (https://dejure.org/1977,2402)
BAG, Entscheidung vom 16.08.1977 - 5 AZR 436/76 (https://dejure.org/1977,2402)
BAG, Entscheidung vom 16. August 1977 - 5 AZR 436/76 (https://dejure.org/1977,2402)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsmißbrauch - Urlaubsanspruch - Krankheit - Rechtsmißbrauch bei Urlaubsverlangen - Kürzung des Urlaubs wegen fehlender Arbeitsleistung - Mindesturlaubsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1977, 1603
  • DB 1977, 2286
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.06.1968 - 5 AZR 408/67

    Mindesturlaub - Mehrurlaub

    Auszug aus BAG, 16.08.1977 - 5 AZR 436/76
    Da in der Lebensalters stufe mit dem geringsten Urlaubsanspruch (vollendetes 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr) der volle tarifliche Urlaubsanspruch schon 20 Arbeitstage = 24 Werktage beträgt ( § 3 Nr. 1 TV), kann die vorgesehene Kürzung in keinem Fall dazu führen, daß der verbleibende Urlaub unter den auch durch Tarifvertrag nicht abdingbaren gesetzlichen Mindesturlaub von 18 Werktagen sinkt; im Bereich - des übergesetzlichen Urlaubs können unbedenklich sonst nicht zulässige Bedingungen an den Bestand des Urlaubsanspruchs geknüpft werden (BAG 21, 63 = AP Nr. 1 zu § 9 BUrlG [zu 1 der Gründe], - Zu den Bedenken des Schrifttums gegen solche den Urlaubsanspruch nach dem Zwölftelungsprinzip kürzenden Vorschriften vgl. im übrigen die Darstellung bei Dersch-Neumann, BUrlG, 5. Aufl., § 9 RdNr. 25).
  • BAG, 23.06.1966 - 5 AZR 541/65

    Inkrafttreten des Bundesurlaubsgesetzes - Urlaubsverlangen - …

    Auszug aus BAG, 16.08.1977 - 5 AZR 436/76
    Damit wird ein festes, vom Einzelfall unabhängiges mathematisches Verhältnis zwischen Dauer der Arbeitsunfähigkeit und Urlaubsumfang in die Gesamtregelung eingeführt, wie es auf dem Boden des Gesetzes nicht besteht (so schon BAG AP Nr. 87 und 88 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; ferner BAG AP Nr. 2 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch).
  • BAG, 14.12.1966 - 5 AZR 242/66

    Urlaubsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Kürzung für ausgefallene Arbeitszeit - …

    Auszug aus BAG, 16.08.1977 - 5 AZR 436/76
    Dies hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 14. Dezember 1966 (AP Nr. 2 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit) dargelegt.
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und …

    Bis zur erneuten Änderung der Geschäftsverteilung für das Jahr 1978 hat der Fünfte Senat diese Rechtsprechung beibehalten (BAG Urteil vom 16. August 1977 - 5 AZR 436/76 -, AP Nr. 10 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch).

    Im Urteil vom 23. Juni 1966, aa0, hat der Fünfte Senat erklärt, daß er an den von ihm vertretenen Rechtsgrundsätzen zum Rechtsmißbrauch festhalte, die durch die seit dem Inkrafttreten des BUrlG bestehende Rechtslage keine Änderung erfahren habe und hat auf sie in den folgenden Entscheidungen (Urteile vom 12. Januar 1967 - 5 AZR 321/66 -, AP Nr. 4 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; vom 22. April 1972 - 5 AZR 499/71 -, AP Nr. 6 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch und vom 16. August 1977 - 5 AZR 273/76 - und - 5 AZR 436/76 -, AP Nr. 9, 10 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) ohne weitere Stellungnahme verwiesen.

  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Der nunmehr für die Entscheidung von Urlaubsrechtsfragen zuständige erkennende Senat hält in Abweichung vom bisher zuständigen Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts an der auch vom Landesarbeitsgericht zugrundegelegten Ansicht nicht fest: Entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 23. Juni 1966 - 5 AZR 541/65 - AP Nr. 2 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; vom 6. Juni 1968 - 5 AZR 410/67 - AP Nr. 5 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; vom 22. April 1972 - 5 AZR 499/71 - AP Nr. 6 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; vom 24. August 1972 - 5 AZR 184/72 - AP Nr. 7 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; vom 29. November 1973 - 5 AZR 207/73 - AP Nr. 8 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; vom 16. August 1977 - 5 AZR 273/76 - AP Nr. 9 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch und vom 16. August 1977 - 5 AZR 436/76 - AP Nr. 10 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) kann nicht davon ausgegangen werden, daß die Geltendmachung eines Urlaubsanspruchs durch einen Arbeitnehmer wegen Rechtsmißbrauchs dann grundsätzlich ausgeschlossen ist, wenn dieser krankheitsbedingt im Urlaubsjahr nur eine geringe oder gar keine Arbeitsleistung erbracht hat.
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 600/82

    Urlaubsanspruch bei fehlender Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Bis zur erneuten Änderung der Geschäftsverteilung für das Jahr 1978 hat der Fünfte Senat diese Rechtsprechung beibehalten (BAG Urteil vom 16. August 1977 - 5 AZR 436/76 -, AP Nr. 10 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch).

    Im Urteil vom 23. Juni 1966, aaO., hat der Fünfte Senat erklärt, daß er an den von ihm vertretenen Rechtsgrundsätzen zum Rechtsmißbrauch festhalte, die durch die seit dem Inkrafttreten des BUrlG bestehende Rechtslage keine Änderung erfahren habe und hat auf sie in den folgenden Entscheidungen (Urteile vom 12. Januar 1967 - 5 AZR 321/66 -, AP Nr. 4 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; vom 22. April 1972 5 AZR 499/71 AP Nr. 6 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch und vom 16. August 1977 - 5 AZR 273/76 - und - 5 AZR 436/76 -, AP Nr. 9, 10 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) ohne weitere Stellungnahme verwiesen.

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01

    Schadenersatzanspruch bei nichtgewährtem Urlaub; Urlaubs- übertragungszeitraum …

    Dies entsprach auch der damaligen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Rechtsmißbrauch (zB 16. August 1977 - 5 AZR 436/76 - AP BUrlG § 3 Rechtsmißbrauch Nr. 10 = EzA BUrlG § 3 Nr. 12).
  • BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82

    Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit

    Mit Rücksicht darauf, daß nach dem Bundesurlaubsgesetz die Berufung auf ein Mißverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Urlaubsverlangen oder die dauernde Arbeitsunfähigkeit am Stichtag und danach nicht geeignet ist, den Urlaubsanspruch zu mindern oder auszuschließen, kommt es insoweit nicht darauf an, ob das Urlaubsabkommen gegenüber den "Grundsätzen über den Rechtsmißbrauch bei Urlaubsverlangen" im Sinne der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine abschließende Regelung enthält, wie das Landesarbeitsgericht unter Bezugnahme auf das Urteil des Fünften Senats vom 16. August 1977 - 5 AZR 436/76 - (AP Nr. 10 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) meint.
  • BAG, 16.08.1977 - 5 AZR 273/76

    Rechtsmißbrauch - Waldarbeiter - Urlaubsanspruch - Ausscheiden zur Jahreshälfte - …

    An sich wäre dies möglich gewesen, wie der Senat in dem am selben Tag verkündeten Urteil 5 AZR 436/76 ([demnächst] AP Nr. 10 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) näher dargelegt hat.
  • BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 321/82

    Urlaubsabgeltung bei Krankheit

    Mit Rücksicht darauf, daß nach dem Bundesurlaubsgesetz die Berufung auf ein Mißverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Urlaubsverlangen oder die dauernde Arbeitsunfähigkeit am Stichtag und danach nicht geeignet ist, den Urlaubsanspruch zu mindern oder auszuschließen, kommt es insoweit nicht darauf an, ob das Urlaubsabkommen gegenüber den "Grundsätzen über den Rechtsmißbrauch bei Urlaubsverlangen" im Sinne der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine abschließende Regelung enthält, wie das Landesarbeitsgericht unter Bezugnahme auf das Urteil des Fünften Senats vom 16. August 1977 - 5 AZR 436/76 - (AP Nr. 10 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) meint.
  • BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 193/82
    August 1977 - 5 AZR 436/76 - (AP Nr. 10 zu « 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) meint.
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