Rechtsprechung
| BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 464/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kündbarkeit (Widerruflichkeit) eines Zusatzvertrages zum Arbeitsvertrag eines Arztes über Zusatzhonorar - Zulässigkeit der Vereinbarung einer Teilkündigung (Widerrufsvorbehalt)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Berlin, 24.07.1989 - 9 Sa 47/89
- BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 464/89
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 346/87
Krankenhausarzt - Kostenerstattung bei Privatliquidation
Auszug aus BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 464/89
Während die Kündigung, auch die Änderungskündigung, das Arbeitsverhältnis in seinem ganzen Bestand erfaßt, ist die Teilkündigung dadurch gekennzeichnet, daß sie nur einzelne Rechte oder Pflichten aus dem Arbeitsvertrag lösen, den Arbeitsvertrag selbst aber aufrecht erhalten will (vgl. nur BAGE 57, 344, 361 [BAG 25.02.1988 - 2 AZR 346/87] = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu A III 3 c aa der Gründe, m. w. N.).Ausnahmsweise ist sie dann zulässig, wenn einem Vertragspartner das Recht hierzu durch Vertrag vorbehalten oder durch Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag eingeräumt ist (Widerrufsvorbehalt, vgl. BAGE 57, 344, 362 [BAG 25.02.1988 - 2 AZR 346/87] = AP, aaO; BAGE 40, 199, 207 = AP Nr. 5 zu § 620 BGB Teilkündigung, zu III 1 b der Gründe).
- BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83
Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit
Auszug aus BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 464/89
Allerdings darf sie nicht zu einer Umgehung von zwingenden Kündigungsvorschriften führen (BAGE 47, 314 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969; BAGE 55, 275, 280 f. [BAG 13.05.1987 - 5 AZR 125/85] = AP Nr. 4 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle, zu II 2 der Gründe; Gumpert, BB 1969, 409;… vgl. weiter KR-Wolf, 3. Aufl., Grunds. Rz 149;… Wank in: Hromadka, Änderung von Arbeitsbedingungen, 1. Aufl., S. 35, 49). - BAG, 07.10.1982 - 2 AZR 455/80
Unzulässigkeit von Teilkündigungen
Auszug aus BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 464/89
Ausnahmsweise ist sie dann zulässig, wenn einem Vertragspartner das Recht hierzu durch Vertrag vorbehalten oder durch Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag eingeräumt ist (…Widerrufsvorbehalt, vgl. BAGE 57, 344, 362 [BAG 25.02.1988 - 2 AZR 346/87] = AP, aaO; BAGE 40, 199, 207 = AP Nr. 5 zu § 620 BGB Teilkündigung, zu III 1 b der Gründe).
- BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 125/86
Widerruf von Lohnzulagen
Auszug aus BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 464/89
Allerdings darf sie nicht zu einer Umgehung von zwingenden Kündigungsvorschriften führen (BAGE 47, 314 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969; BAGE 55, 275, 280 f. [BAG 13.05.1987 - 5 AZR 125/85] = AP Nr. 4 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle, zu II 2 der Gründe; Gumpert, BB 1969, 409;… vgl. weiter KR-Wolf, 3. Aufl., Grunds. Rz 149;… Wank in: Hromadka, Änderung von Arbeitsbedingungen, 1. Aufl., S. 35, 49). - BAG, 10.10.1990 - 5 AZR 404/89
Verlustbeteiligung des Arbeitnehmers
Auszug aus BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 464/89
Im übrigen wäre eine derartige Vereinbarung unwirksam (Senatsurteile vom 10. Oktober 1990 - 5 AZR 404/89 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und vom 21. März 1984 - 5 AZR 462/82 -, n. v.). - BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 312/79
Nebenabrede
Auszug aus BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 464/89
Nach ständiger Rechtsprechung gelten als Nebenabreden im Sinne des § 4 Abs. 2 BAT nur solche arbeitsvertraglichen Vereinbarungen, die weder die Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers noch die Gegenleistung des Arbeitgebers unmittelbar betreffen (BAGE 37, 228 = AP Nr. 8 zu § 4 BAT; BAG Urteil vom 12. Juli 1983 - 3 AZR 129/81 - AP Nr. 9 zu § 17 BAT). - BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 462/82
Status-Beurteilung eines Bauleiters
Auszug aus BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 464/89
Im übrigen wäre eine derartige Vereinbarung unwirksam (Senatsurteile vom 10. Oktober 1990 - 5 AZR 404/89 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und vom 21. März 1984 - 5 AZR 462/82 -, n. v.). - BAG, 12.07.1983 - 3 AZR 129/81
Reinigungsarbeiten von Schulhausmeistern - Kommunale Arbeitgeber - Pflichtpensum …
Auszug aus BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 464/89
Nach ständiger Rechtsprechung gelten als Nebenabreden im Sinne des § 4 Abs. 2 BAT nur solche arbeitsvertraglichen Vereinbarungen, die weder die Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers noch die Gegenleistung des Arbeitgebers unmittelbar betreffen (BAGE 37, 228 = AP Nr. 8 zu § 4 BAT; BAG Urteil vom 12. Juli 1983 - 3 AZR 129/81 - AP Nr. 9 zu § 17 BAT). - BAG, 08.11.1957 - 1 AZR 123/56
Zulässigkeit einer Teilkündigung
Auszug aus BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 464/89
Statthaft ist die einseitige Änderung von Arbeitsbedingungen grundsätzlich insbesondere dann, wenn ein Gesamtvertragsverhältnis sich aus mehreren Teilverträgen zusammensetzt und diese Teilverträge selbst nach dem Gesamtbild des Vertrages jeweils für sich als nach dem Vertrag selbständig lösbar angesprochen sind und von vornherein eindeutig als selbständig lösbar aufgefaßt werden müssen (BAGE 5, 44, 50 f. = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II der Gründe).
- LAG München, 17.12.2009 - 3 Sa 644/09
Teilkündigung
Denn sie greift durch einseitige Änderung einzelner Vertragsbedingungen in das Vertragsgefüge ein (…BAG 25.02.1988 - 2 AZR 346/87, Juris-Rn. 48; BAG 14.11.1990 - 5 AZR 464/89, Juris-Rn. 24 f). - BAG, 15.10.1992 - 6 AZR 342/91
Lohnsicherung bei Wechsel der Beschäftigung
Die einseitige Änderung einzelner Vertragsbedingungen ist nur zulässig, soweit einem Vertragspartner das Recht hierzu durch Vertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag eingeräumt ist (BAG Urteile vom 14. November 1990 - 5 AZR 510/89 - und - 5 AZR 464/89 -, jeweils unveröffentlicht). - ArbG Cottbus, 10.12.2013 - 3 Ca 1879/12
Betriebsübergang - Rettungswache - Teilkündigung
Sie ist grundsätzlich unzulässig, BAG vom 14.11.1990 - 5 AZR 464/89, Juris.Sie ist grundsätzlich unzulässig (BAG, Urteil vom 14.11.1990 - 5 AZR 464/89 - juris).
- LAG Düsseldorf, 09.08.1995 - 2 Sa 339/95
Teilkündigung - Vertragsauslegung
Eine Teilkündigung ist grundsätzlich unzulässig, weil durch sie das von den Parteien vereinbarte Äquivalenz- und Ordnungsgefüge gestört wird und sie nicht darauf Rücksicht nimmt, dass Rechte und Pflichten der Parteien in vielfachen inneren Beziehungen stehen; durch die Teilkündigung entzieht sich eine Vertragspartei der Vertragsbindung, ohne gleichzeitig auf ihre Rechte aus der Bindung der anderen Partei zu verzichten (BAG, Urteil vom 07.10.1982 - 2 AZR 455/80 -, AP Nr. 5 zu § 620 BGB Teilkündigung; BAG, Urteil vom 14.11.1990 - 5 AZR 464/89 -, n. v.; KR-Wolf, 3. Aufl., Grunds.
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