Rechtsprechung
| BAG, 02.05.1961 - 5 AZR 478/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Urlaubsabgeltungsanspruch - Rechtsmißbräuchliche Geltendmachung - Arbeit in nennenswertem Umfang
Papierfundstellen
- BB 1961, 718
- DB 1961, 884
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BAG, 25.11.1958 - 2 AZR 259/58
Tarifvertrag - Änderung eines Landesgesetzes - Anspruch auf Urlaubsabgeltung - …
Auszug aus BAG, 02.05.1961 - 5 AZR 478/60
Insoweit wird auf BAG AP Nr. 1 zu § 5 UrlaubsG Hamburg zu Ziffer I der dortigen Entscheidungsgründe sowie auf BAG 7 ,7 6 [8l] = AP Nr. 1 zu § 10 UrlaubsG Hamburg, BAG 5, 27 [29,30] = AP Nr. 1 zu § 4 UrlaubsG Hessen und BAG 5, 60 [6l] = AP Nr. 10 zu § 611 BGB 4.neuen Arabeitgeber vor (vgl. BAG 1 7 6 [80] = AP Nr. 1 zu § 10 UrlaubsG Hamburg; BAG AP Nr. 21 zu § 6 ll BGB Urlaubs recht; BAG 8, 201 [207] = AP Nr. 47 zu § 6 ll BGB Urlaubsrecht).
- BAG, 06.11.1959 - 1 AZR 340/58
Arbeitsplatzwechsel - Urlaubsjahr - Urlaubsabgeltungsanspruch - Urlaubsanspruch - …
Auszug aus BAG, 02.05.1961 - 5 AZR 478/60
Deshalb konnte die Beklagte in diesem für die Abgeltungsmöglichkeit maßgeblichen Zeitpunkt (vgl. BAG 8, 201 [207] = AP Nr. 47 ZU § 611 BGB Urlaubsrecht) auch nicht etwa geltend machen, dem Abgeltungsverlangen des Klägers gehe ein etwaiger (vgl. Dersch, Urlaubsgesetze, 1954, Bern. 500, 501) nach § 5 Abs. 2 UrlaubsG sich ergebender Teilurlaubsanspruch des Klägers auf bezahlte Freizeit gegen einen ,.neuen Arabeitgeber vor (vgl. BAG 1 7 6 [80] = AP Nr. 1 zu § 10 UrlaubsG Hamburg; BAG AP Nr. 21 zu § 6 ll BGB Urlaubs recht; BAG 8, 201 [207] = AP Nr. 47 zu § 6 ll BGB Urlaubsrecht).
- BAG, 22.06.1956 - 1 AZR 296/54
Auszug aus BAG, 02.05.1961 - 5 AZR 478/60
a) Die sich darüber verhaltende Begründung des Landesarbeitsgerichts lautet wörtlich wie folgt: "Ebenso zutreffend folgert der Vorderrichter weiter, daß in .Anbetracht der erbrachten Arbeitsleistung und des Umstandes, daß der Erwerb des Urlaubsanspruches nicht auf Entgegenkommen des Arbeitgebers beruht, in Beihalt der mit Urteil des BAG vom 2 2 - Juni 1956 zu 1 AZR 296/54 ( - gemeint.ist BAG 5, 77 ff = AP Nr. 9 zu § 6 ll BGB Urlaubsrecht -) erfolgten Begrenzung der Einrede des Rechtsmißbrauches letztere auch hier nicht durhhgreife. - BAG, 09.10.1957 - 4 AZR 96/55
Anwendung der TO A - Verwaltungsstellen - Betriebsstellen - Organisatorische …
Auszug aus BAG, 02.05.1961 - 5 AZR 478/60
Insoweit wird auf BAG AP Nr. 1 zu § 5 UrlaubsG Hamburg zu Ziffer I der dortigen Entscheidungsgründe sowie auf BAG 7 ,7 6 [8l] = AP Nr. 1 zu § 10 UrlaubsG Hamburg, BAG 5, 27 [29,30] = AP Nr. 1 zu § 4 UrlaubsG Hessen und BAG 5, 60 [6l] = AP Nr. 10 zu § 611 BGB 4.
- BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83
Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und …
Der Fünfte Senat hat der Auffassung des Ersten Senats lediglich das Abwägungserfordernis der "Gesamtumstände des Einzelfalls" hinzugefügt (BAG Urteile vom 2. Mai 1961 - 5 AZR 478/60 - und vom 27. September 1962 - 5 AZR 561/61 -, AP Nr. 82 und 87 zu § 611 BGB Urlaubsrecht), dessen Prüfung durchaus ergeben könne, daß bei langdauernder Arbeitsunfähigkeit wegen unverschuldeter Krankheit oder wegen eines Arbeitsunfalls trotz geringer Arbeitsleitung Urlaub oder Urlaubsabgeltung zu gewähren sei.Die frühere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat den auf Fehlzeiten des Arbeitnehmers infolge Krankheit gegründeten Einwand des Arbeitgebers gegenüber dem Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers dem sog. institutionellen Rechtsmißbrauch zugeordnet (vgl. im Anschluß an die vorangegangene Rechtsprechung die Urteile vom 2. Mai 1961 - 5 AZR 478/60 -, AP Nr. 82 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; wörtlich damit übereinstimmend vom 27. September 1962 - 5 AZR 561/61 -, AP Nr. 87 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; vom 18. Februar 1963 - 5 AZR 357/62 -, AP Nr. 88 zu § 611 BGB Urlaubsrecht und vom 23. Juni 1966 - 5 AZR 541/65 -, AP Nr. 2 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch).
Dies entsprach auch der Auffassung im arbeitsrechtlichen Schrifttum (vgl. z.B. Larenz, Anm. zur Entsch. des BAG vom 2. Mai 1961 - 5 AZR 478/60 -, SAE 1962, 63; Isele, Anm. zu AP Nr. 2 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; Neumann-Duesberg, Anm. zu AP Nr. 3 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; Thiele, Anm. zu AP Nr. 6 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) und ist ebenso von der Kritik gegen die Rechtsprechung des erkennenden Senats vorgebracht worden (vgl. z.B. Franke, DB 1983, 1036, 1039).
- BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 600/82
Urlaubsanspruch bei fehlender Arbeitsleistung im Urlaubsjahr
Der Fünfte Senat hat der Auffassung des Ersten Senats lediglich das Abwägungserfordernis der "Gesamtumstände des Einzelfalls" hinzugefügt (BAG Urteile vom 2. Mai 1961 - 5 AZR 478/60 - und vom 27. September 1962 - 5 AZR 561/61 -, AP Nr. 82 und 87 zu § 611 BGB Urlaubsrecht), dessen Prüfung durchaus ergeben könne, daß bei langdauernder Arbeitsunfähigkeit wegen unverschuldeter Krankheit oder wegen eines Arbeitsunfalls trotz geringer Arbeitsleistung Urlaub oder Urlaubsabgeltung zu gewähren sei.a) Die frühere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat den auf Fehlzeiten des Arbeitnehmers infolge Krankheit gegründeten Einwand des Arbeitgebers gegenüber dem Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers dem sog. institutionellen Rechtsmißbrauch zugeordnet (vgl. im Anschluß an die vorangegangene Rechtsprechung die Urteile vom 2. Mai 1961 - 5 AZR 478/60 -, AP Nr. 82 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; wörtlich damit übereinstimmend vom 27. September 1962 - 5 AZR 561/61 -, AP Nr. 87 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; vom 18. Februar 1963 - 5 AZR 357/62 AP Nr. 88 zu § 611 BGB Urlaubsrecht- und vom 23. Juni 1966 5 AZR 541/65 -, AP Nr. 2 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch).
Dies entsprach auch der Auffassung im arbeitsrechtlichen Schrifttum (vgl. z.B. Larenz, Anm. zur Entsch. des BAG vom 2. Mai 1961 5 AZR 478/60 -, SAE 1962, 63; Isele, Anm. zu AP Nr. 2 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; Neumann-Duesberg, Anm. zu AP Nr. 3 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; Thiele, Anm. zu AP Nr. 6 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) und ist, ebenso von der Kritik gegen die Rechtsprechung des erkennenden Senats vorgebracht worden (vgl. z.B. Franke, DB 1983, 1036, 11039).
Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte in den Urteilen vom 2. Mai 1961, aaO., und wörtlich damit übereinstimmend vom 27. September 1962, aaO., ausgeführt, der Sinn des Urlaubsanspruchs bzw. des Urlaubsabgeltungsanspruchs gehe dahin, dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich von geleisteter Arbeit zu erholen und sich für neue Arbeit zu kräftigen (…vgl. ebenso BAG vom 18. Februar 1963, aaO.).
- BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79
Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr
a) Es kann offenbleiben, ob dieser Rechtsprechung, die auf Urteile des Ersten Senats vom 22. Juni 1956 (1 AZR 41/55 - BAGE 3, 60; 1 AZR 296/54 - BAG 3, 77, 79 und 1 AZR 187/55 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Urlaubsrecht) zurückgeht und vom Fünften Senat (mit Urteilen vom 2. Mai 1961 - 5 AZR 478/60 - AP Nr. 82 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; vom 27. September 1962 - 5 AZR 561/61 - AP Nr. 87 zu § 611 BGB Urlaubsrecht und vom 18. Februar 1963 - 5 AZR 357/62 - AP Nr. 88 zu § 611 BGB Urlaubsrecht) fortgeführt worden ist, für den Rechtszustand vor Inkrafttreten des Bundesurlaubsgesetzes am 1. Januar 1963 zu folgen war.Auch bei einem groben Mißverhältnis zwischen tatsächlicher Arbeitsleistung und Urlaubsumfang könne allerdings keine feste mathematische Grenze gezogen werden, vielmehr komme es immer auch auf die Gesamtumstände des Einzelfalls an (Urteil des Fünften Senats vom 2. Mai 1961 a.a.O.).
- LAG Hessen, 31.08.1987 - 1 Sa 485/87
Berechnung von Teilurlaubsansprüchen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 27.09.1962 - 5 AZR 561/61
Urlaubsabgeltungsanspruch - Rechtsmißbräuchliche Geltendmachung - Arbeit in …
Unter Berufung auf das Urteil des er kennenden Senates vom 2. Mai 1961 - 5 AZR 478/60 - AP Nr. 82 zu § 6 ll EGB Urlaubsrecht -hat es ausgeführt, ein Rechts mißbrauch sei auch dann anzunehmen, wenn ein Arbeitnehmer zwar mehr Tage gearbeitet hat, als er an Urlaubstaen bzw. deren Abgeltung begehrt, er aber im Urlaubsjahr unverhältnismäßig lange erkrankt war und deshalb im Urlaubsjahr unverhältnismäßig wenig gearbeitet hat, so daß sich daraus ein Erholungsbedürfnis nicht oder nur in kaum nennenswertem Umfang ergeben kann. - BAG, 16.03.1983 - 7 AZR 1116/79 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 17. November 1960 - 2 AZR 29/57 - AP Nr. 1 zu § 67 ArbGG 1953; Urteil vom 2. Mai 1961 - 5 AZR 478/60 - AP Nr. 82 zu § 611 BGB Urlaubsrecht, zu 2 c der Gründe; Urteil vom 8. Juli 1967 - 3 AZR 271/66 - AP Nr. 5 zu § 529 ZPO; Urteil vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975) sind selbst verspätetes Tatachenvorbringen bzw. verspätete Beweisantritte i.S. des § 67 ArbGG 1953 dann zuzulassen, wenn dadurch der Rechtsstreit keine Verzögerung erfährt.
- BAG, 29.08.1980 - 7 AZR 291/77 seite gar nicht oder nur in unwesentlichen Einzelheiten bestreitet (vgl. BAG AP Nr. 82 zu § 611 BGB Urlaubsrecht [zu 2 c der Gründe]).
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