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Rechtsprechung
   BAG, 21.07.1982 - 5 AZR 549/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,3853
BAG, 21.07.1982 - 5 AZR 549/80 (https://dejure.org/1982,3853)
BAG, Entscheidung vom 21.07.1982 - 5 AZR 549/80 (https://dejure.org/1982,3853)
BAG, Entscheidung vom 21. Juli 1982 - 5 AZR 549/80 (https://dejure.org/1982,3853)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Im Arbeitsvertrag vereinbarte Vertragsstrafe - Kündigung des Arbeitsvertrages vor der vorgesehenen Arbeitsaufnahme - Kündigung vor Dienstantritt - Auslegung der arbeitsvertraglichen Klausel über Vertragsstrafe bei Nichtantritt des Dienstes - Vertragsstrafe nur bei einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 02.11.1978 - 2 AZR 74/77

    Ordentliche Kündigung - Ausschluß des Rechts - Dienstantritt - Auslegung des …

    Auszug aus BAG, 21.07.1982 - 5 AZR 549/80
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 16, 204 = AP Nr. 1 zu § 620 BGB, zu II 4 der Gründe; BAG 26, 71 = AP Nr. 2 zu § 620 BGB, zu III der Gründe; BAG 31, 121 = AP Nr. 3 zu § 620 BGB, zu II 1 a der Gründe).

    Wenn die Parteien hierüber in dem Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen haben, muß ein dahingehender übereinstimmender Parteiwille aus dem Vertrag und den gesamten Umständen eindeutig erkennbar sein (BAG 31, 121 = AP Nr. 3 zu § 620 BGB).

  • BAG, 22.08.1964 - 1 AZR 64/64

    Kündigung - Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 21.07.1982 - 5 AZR 549/80
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 16, 204 = AP Nr. 1 zu § 620 BGB, zu II 4 der Gründe; BAG 26, 71 = AP Nr. 2 zu § 620 BGB, zu III der Gründe; BAG 31, 121 = AP Nr. 3 zu § 620 BGB, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 06.03.1974 - 4 AZR 72/73

    Vertragsbruch - Kündigung vor Dienstantritt - Kündigungsfrist - Beginn - Anfrage …

    Auszug aus BAG, 21.07.1982 - 5 AZR 549/80
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 16, 204 = AP Nr. 1 zu § 620 BGB, zu II 4 der Gründe; BAG 26, 71 = AP Nr. 2 zu § 620 BGB, zu III der Gründe; BAG 31, 121 = AP Nr. 3 zu § 620 BGB, zu II 1 a der Gründe).
  • LAG Hessen, 18.06.1980 - 10 Sa 1030/79

    Kündigung vor Dienstantritt; Zulässige Aufkündigung; Aktualisierung des …

    Auszug aus BAG, 21.07.1982 - 5 AZR 549/80
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt (Main) vom 18. Juni 1980 - 10 Sa 1030/79 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 14.10.1975 - 7 Sa 76/75
    Auszug aus BAG, 21.07.1982 - 5 AZR 549/80
    Es ist hierbei davon ausgegangen, daß die Vertragsstrafe als starkes Indiz für den Ausschluß der Kündigungsmöglichkeit zu werten ist; den Umstand, daß daneben gleichzeitig auch eine Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist vereinbart worden ist, - was möglicherweise gegen eine Beschränkung des Kündigungsrechts vor Dienstantritt in Betracht kommen könne (so LAG Frankfurt (Main) Urteil vom 31. Januar 1979 - 10/7 n Sa 535/78 - LAG Baden-Württemberg in DB 1976, 105/106;… ferner Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 3. Aufl., Rz 39), trete dagegen zurück.
  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 10/88

    Vertragsstrafe bei Nichtantritt der Arbeit - Kündigung vor Arbeitsantritt - …

    Daß die Vertragsstrafe ein starkes Indiz für den Ausschluß der Kündigungsmöglichkeit ist, hat der Senat bereits in seiner nicht veröffentlichen Entscheidung vom 21.07.1982, 5 AZR 549/80 ausgeführt.

    Daß die Vertragsstrafe ein starkes Indiz für den Ausschluß der Kündigungsmöglichkeit ist, hat der Senat bereits in seiner nicht veröffentlichten Entscheidung vom 21. Juli 1982 - 5 AZR 549/80 - ausgeführt.

  • BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 304/89

    Möglichkeit der Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei Nichtantritt der Arbeit - …

    Daß die Vertragsstrafe ein starkes Indiz für den Ausschluß der Kündigungsmöglichkeit ist, hat der Senat bereits mehrfach ausgeführt (vgl. die nicht veröffentlichten Entscheidungen vom 21. Juli 1982 - 5 AZR 549/80 - und vom 14. Dezember 1988 - 5 AZR 10/88 -).
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