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Rechtsprechung
   BAG, 05.12.1984 - 5 AZR 577/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,5646
BAG, 05.12.1984 - 5 AZR 577/77 (https://dejure.org/1984,5646)
BAG, Entscheidung vom 05.12.1984 - 5 AZR 577/77 (https://dejure.org/1984,5646)
BAG, Entscheidung vom 05. Dezember 1984 - 5 AZR 577/77 (https://dejure.org/1984,5646)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anderweitige Beschäftigung - Inhaber eines Bergmannversorgungsscheins - Bergbau-Tarifverträge - Fachlicher Geltungsbereich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 27.07.1972 - 5 AZR 78/72

    Bergmannsversorgungsschein

    Auszug aus BAG, 05.12.1984 - 5 AZR 577/77
    a) Eine solche anderweitige Beschäftigung liegt vor, wenn der Bergmann eine Tätigkeit außerhalb des Bergbaus ausübt (BAG Urteil vom 23. Januar 1964 - 5 AZR 200/63 - AP Nr. 4 zu § 9 Bergmanns VersorgScheinG NRW, zu 2 der Gründe; Urteil vom 27. Juli 1972 - 5 AZR 78/72 - AP Nr. 9 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW, zu 1 der Gründe mit zust. An'm. v. Boldt;… Boldt in Festschrift für Gerhard Müller, 1981, S. 71, 81; Schmidt, Gesetz über einen Bergmannsversorgungsschein im Land Nordrhein-Westfalen, Kommentar, B, Einleitung III und § 9 Anm. A 1).

    Diese Auffassung steht mit der bisherigen Rechtsprechung im Einklang, die immer darauf abgestellt hat, ob der Arbeitnehmer aus dem Bergbaubetrieb ausgeschieden ist (vgl. dazu BAG Urteil vom 27. Juli 1972, aaO).

  • BAG, 29.10.1970 - 5 AZR 130/70

    Kohlenbezugsrecht - Inhaber von Bergmannsversorgungsscheinen - Bergbauarbeitgeber …

    Auszug aus BAG, 05.12.1984 - 5 AZR 577/77
    Wie der Senat bereits früher entschieden hat und woran er festhält, ist es nicht erforderlich, daß der Bergmannsversorgungsschein schon vor Aufnahme der anderweitigen Tätigkeit ausgestellt war (Urteile vom 4. März 1961 - 5 AZH 558/58 - AP Nr. 2 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW und vom 29. Oktober 1970 - 5 AZR 130/70 - AP Nr. 8 aaO;… ebenso Boldt, Festschrift für Gerhard Müller, S. 71, 81 f.).

    Das Kohlebezugsrecht hängt schon nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht davon ab, ob der frühere Arbeitgeber selbst noch Kohle fördert und aktive Bergleute beschäftigt (BAG Urteil vom 29. Oktober 1970 - 5 AZR 130/70 - AP Nr. 8 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW mit insoweit zust. Anm. v. Boldt).

  • BAG, 23.01.1964 - 5 AZR 200/63

    Bisheriger Bergbau-Arbeitgeber - Ausscheiden des Bergmanns - Bergbau - Dauer der …

    Auszug aus BAG, 05.12.1984 - 5 AZR 577/77
    a) Eine solche anderweitige Beschäftigung liegt vor, wenn der Bergmann eine Tätigkeit außerhalb des Bergbaus ausübt (BAG Urteil vom 23. Januar 1964 - 5 AZR 200/63 - AP Nr. 4 zu § 9 Bergmanns VersorgScheinG NRW, zu 2 der Gründe; Urteil vom 27. Juli 1972 - 5 AZR 78/72 - AP Nr. 9 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW, zu 1 der Gründe mit zust. An'm. v. Boldt;… Boldt in Festschrift für Gerhard Müller, 1981, S. 71, 81; Schmidt, Gesetz über einen Bergmannsversorgungsschein im Land Nordrhein-Westfalen, Kommentar, B, Einleitung III und § 9 Anm. A 1).

    Deshalb braucht das Gesetz nicht einzugreifen, wenn der Bergmann in einen anderen Bergbau-Betrieb Übertritt, selbst wenn damit ein Wechsel des Arbeitgebers verbunden ist; denn dann entsteht schon.kraft Tarifvertrages ein neues Kohlebezugsrecht gegenüber dem neuen Bergbauarbeitgeber (BAG Urteil vom 23. Januar 1964, aaO).

  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine dynamische Verweisung in einem Gesetz …

    Auszug aus BAG, 05.12.1984 - 5 AZR 577/77
    Da es hier um den seit 1956 tariflich verankerten Anspruch auf Hausbrandkohlen geht, kommen die verfassungsrechtlichen Bedenken, die gegen eine in § 9 Abs. 1 Satz 1 BergmannsVersorgScheinG NRW enthaltene dynamische Verweisung zu erheben sind (vgl. BVerfG Beschluß vom 14. Juni 1983 - 2 BvR 488/80 -, BB 1983, 2180), nicht zum Tragen (…vgl. dazu auch Scholz, Festschrift für Gerhard Müller, S. 509, 518).
  • BAG, 19.09.2000 - 9 AZR 604/99

    Kohlenbezugsrecht im Bergbau NRW

    Auch die Entscheidung des Fünften Senats vom 5. Dezember 1984 (- 5 AZR 577/77 - AP BergmannsVersorgScheinG NRW § 9 Nr. 25) steht nicht entgegen.
  • BAG, 27.11.1991 - 5 AZR 167/91

    Energiebeihilfe statt Hausbrandkohle

    Eines dieser vom BVSG NW zur Erreichung dieses Zweckes vorgesehenen Mittel ist der in § 9 Abs. 1 BVSG NW verankerte Weiterbezug von Hausbrandkohlen, der nach dem Gesetzeszweck hinsichtlich seiner Voraussetzungen den zur Zeit der Geltendmachung der Forderung bestehenden Rechten der ausgeschiedenen Berginvaliden angepaßt werden sollte (vgl. Senatsentscheidungen vom 23. Januar 1964 - 5 AZR 200/63 -, vom 12. Juni 1975 - 5 AZR 580/74 - und vom 5. Dezember 1984 - 5 AZR 577/77 - AP Nr. 4, 12 und 25 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW; Boldt, DB 1984, 1032, m. w. N.).
  • BAG, 07.06.1988 - 3 AZR 545/86

    Anrechnung von im Bergbau unter Tage verbrachten Beschäftigungszeiten in …

    Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat unter einer "anderweitigen Beschäftigung" im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 1 BVSG NW 1971/1974 eine solche Beschäftigung verstanden, die nicht von den Tarifverträgen des Bergbaus erfaßt wird (BAG Urteil vom 5. Dezember 1984 - 5 AZR 577/77 - AP Nr. 25 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW).
  • LAG Düsseldorf, 09.08.2010 - 3 Ta 453/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für Klage auf abgerechneten Lohnanspruch bei …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt dann erforderlich, wenn sie nicht nur ratsam, sondern unerlässlich ist (vgl. BAG Beschluss v. 08.05.2003 - 2 AZB 56/02 - AP Nr. 25 zu § 9 ArbGG 1979; LAG Düsseldorf in std. Rspr., vgl. Beschluss v. 19.09.2007 - 3 Ta 475/07).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.08.2010 - 3 Ta 7/10

    Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung - offensichtliche Mutwilligkeit

    Rn. 12 Maßgeblich für die Beurteilung der Erfolgsaussichten ist grundsätzlich der Sach- und Streitstand zum Zeitpunkt der Bewilligungsreife (BAG 08.05.2003 - 2 AZB 56/02 - AP Nr. 25 zu § 9 ArbGG 1979).
  • LAG Düsseldorf, 18.09.2008 - 3 Ta 506/08

    Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Vertretung in der Arbeitsgerichtsbarkeit

    Nach der Rechtsprechung insbesondere des Bundesarbeitsgerichts, welcher die Beschwerdekammer beitritt, ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt dann erforderlich, wenn sie nicht nur ratsam, sondern nach gerade unerlässlich ist (vgl. BAG Beschluss v. 08.05.2003 - 2 AZB 56/02 - AP Nr. 25 zu § 9 ArbGG 1979; LAG Düsseldorf in stdRspr., vgl. Beschluss v. 19.09.2007 - 3 Ta 475/07).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2011 - 6 Ta 202/10

    Teilweise Versagung der Prozesskostenhilfe bei Erfüllung der Forderung vor …

    Maßgeblich für die Beurteilung der Erfolgsaussichten ist grundsätzlich der Sach- und Streitstand zum Zeitpunkt der Bewilligungsreife (BAG 08.05.2003 - 2 AZB 56/02 - AP Nr. 25 zu § 9 ArbGG 1979).
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.02.2011 - 6 Ta 202/10

    Prozesskostenhilfe, teilweise Versagung, Klage, Erfolgsaussichten ?, …

    Maßgeblich für die Beurteilung der Erfolgsaussichten ist grundsätzlich der Sach- und Streitstand zum Zeitpunkt der Bewilligungsreife (BAG 08.05.2003 - 2 AZB 56/02 - AP Nr. 25 zu § 9 ArbGG 1979).
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