Rechtsprechung
| BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 600/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gewährung eines Freizeitausgleichs für ausfallende Arbeitszeit im Rahmen eines Freischichtenmodells
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Göttingen, 11.11.1985 - 2 Ca 1505/85
- LAG Niedersachsen, 16.09.1986 - 13 Sa 190/85
- BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 600/86
- BAG, 07.07.1988 - 8 AZR 198/88
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86
Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten
Auszug aus BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 600/86
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat durch seinen Beschluß vom 18. August 1987 - 1 ABR 30/86 - (AP Nr. 23 zu § 77 BetrVG 1972 = NZA 1987, 779 = DB 1987, 2257, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) erkannt, daß im Bereich der niedersächsischen Metallindustrie die Dauer der individuellen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für Betriebe, Gruppen von Arbeitnehmern oder einzelne Arbeitnehmer durch Betriebsvereinbarung geregelt werden kann, weil die Tarifvertragsparteien in § 2 Ziff. 1 Abs. 2 des auch im vorliegenden Verfahren anzuwendenden Manteltarifvertrages für die gewerblichen Arbeitnehmer in der niedersächsischen Metallindustrie vom 18. Juli 1984 ergänzende Betriebsvereinbarungen mit diesem Gegenstand ausdrücklich zugelassen haben.Dabei gilt beim sogenannten Freischichtenmodell nicht die in § 2 Ziff. 2 Abs. 2 Satz 3 MTV vorgesehene Einschränkung, daß die individuelle wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt von zwei Monaten erreicht werden muß (BAG Beschluß vom 18. August 1987 - 1 ABR 30/86 -, aaO, zu B IV 2 der Gründe).
- BAG, 27.09.1983 - 3 AZR 159/81
Feiertagsvergütung
Auszug aus BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 600/86
Es kann dahingestellt bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen es zulässig wäre, Dienst- oder Schichtpläne so zu gestalten, daß nach dem Freischichtenmodell erforderliche freie Tage auf einen Feiertag gelegt werden (vgl. dazu BAGE 44, 160 = AP Nr. 41 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG). - BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 1079/79
Unbezahlter Sonderurlaub für Betriebsferien zwischen Weihnachtenund Neujahr - …
Auszug aus BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 600/86
Andererseits ist erforderlich, daß der Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall gewesen ist (BAGE 38, 255, 257 = AP Nr. 36 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 2 der Gründe).
- BAG, 26.03.1985 - 3 AZR 239/83
Feiertagslohn bei Werkschließung
Auszug aus BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 600/86
Jedoch kann der Arbeitgeber sich der gesetzlichen Verpflichtung aus § 1 FeiertagslohnzahlungsG nicht dadurch entziehen, daß er für den Feiertag von vornherein keine Arbeit einplant (BAG Urteil vom 26. März 1985 - 3 AZR 239/83 - AP Nr. 47 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 1 der Gründe). - BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 100/81
Feiertagslohn bei Beschäftigung nach wechselndem Bedarf
Auszug aus BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 600/86
Auf die Möglichkeit, einen Verdienstausfall dadurch zu vermeiden, daß am Feiertag ausgefallene Arbeitszeit vor- oder nachgearbeitet wird, darf der Arbeitnehmer nicht verwiesen werden (BAGE 19, 92, 95 = AP Nr. 21 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 3 b der Gründe; BAGE 42, 324, 327 = AP Nr. 39 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 2 der Gründe m.w.N.). - BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 557/86
Freizeitausgleich für Feiertage und Krankheitszeiten im Freischichtenmodell
Auszug aus BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 600/86
Diese Regelung verstößt nicht gegen gesetzliche oder tarifliche Vorschriften, wie der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 2. Dezember 1987 - 5 AZR 557/86 - ausgeführt hat. - BAG, 28.02.1984 - 3 AZR 103/83
Lohnzahlung - Feiertagslohnzahlung
Auszug aus BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 600/86
Zweifel, wie sie in dem Fall der soeben genannten Entscheidung sowie in dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Februar 1984 (- 3 AZR 103/83 - AP Nr. 43 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG) abzuwägen waren, ergeben sich hier nicht. - BAG, 26.03.1966 - 3 AZR 453/65
Regelmäßige Fünf-Tage-Woche - Wochenfeiertag - Nachholung der ausfallenden …
Auszug aus BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 600/86
Das bedeutet, daß der Arbeitnehmer in einer Woche mit einem Feiertag bei gleichbleibender Entlohnung einen Tag weniger arbeitet als in einer Woche ohne Feiertag (BAGE 18, 213, 215 = AP Nr. 20 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 1 der Gründe). - BAG, 23.09.1960 - 1 AZR 508/59
Bauarbeiter - Akkord - Feiertage - Betriebsversammlungen - Arbeitszeitausfall - …
Auszug aus BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 600/86
Abreden, die dem Arbeitnehmer dem Grunde oder der Höhe nach die Bezahlung für die am Feiertag ausgefallene Arbeitszeit entziehen, sind unwirksam (BAGE 10, 29, 34 = AP Nr. 11 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 1, 1). - BAG, 07.10.1966 - 3 AZR 118/66
Stundenlohn - Lohnfortzahlung
Auszug aus BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 600/86
Auf die Möglichkeit, einen Verdienstausfall dadurch zu vermeiden, daß am Feiertag ausgefallene Arbeitszeit vor- oder nachgearbeitet wird, darf der Arbeitnehmer nicht verwiesen werden (BAGE 19, 92, 95 = AP Nr. 21 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 3 b der Gründe; BAGE 42, 324, 327 = AP Nr. 39 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 2 der Gründe m.w.N.).
- BAG, 07.07.1988 - 8 AZR 198/88
Ausfallzeit - Vergütungsanspruch - Freischichtmodell
Der erkennende Senat hat nur noch über den von dem Kläger begehrten Differenzbetrag zur Urlaubsvergütung und zum Urlaubsgeld in Höhe von 89, 95 DM sowie über das Begehren des Klägers auf Zeitausgleich für den Urlaub in Höhe von 0, 3 Stunden zu befinden, nachdem der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts durch Teilurteil vom 2. Dezember 1987 (5 AZR 600/86) über die Ansprüche auf Lohnfortzahlung an Feiertagen sowie den dafür begehrten Freizeitausgleich entschieden hat. - LAG Köln, 10.05.2001 - 5 Sa 69/01
Feiertagslohn; Freischichtmodell
Dort ist bereits der vergleichbare Fall eines tariflichen Freischichtmodells entschieden worden, in dem eine Arbeitszeit von acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich - bei einer tariflichen Wochenarbeitszeit von 38, 5 Stunden - festgelegt wurde, wobei innerhalb einer durch die tarifvertraglichen Regelungen vorgegebenen Schichtperiode ein Zeitausgleich in Form von freien Tagen erfolgt; in diesem Fall ist nach Auffassung des BAG die wegen eines Feiertags ausfallende Arbeitszeit von 8 Stunden in vollem Umfang zu vergüten (BAG, Urteil vom 02.12.1987 - 5 AZR 600/86 -, n. v.; BAG, Urteil vom 14.12.1988 - 5 AZR 692/87 - = AP Nr. 71 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG, Urteil vom 02.12.1987 - 5 AZR 471/86 = AP Nr. 52 zu § 1 Feiertagslohnzahlungsgesetz). - BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 557/86
Freizeitausgleich für Feiertage und Krankheitszeiten im Freischichtenmodell
Parallelverfahren: BAG - 02.12.1987 - 5 AZR 600/86.
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